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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo - insbesondere an Brummel,

ich hoffe, Ihr seid mir nicht böse, wenn ich jetzt nicht die vollen 51 Seiten durchgelesen habe.

Hier mein Problem:

Habe bei B&H in NY bestellt. Bekam eine Teillieferung, Warenwert $ 39.95. Versandkosten: $53.75 für die Komplettlieferung - wovon Teil 2 aber noch aussteht.

Nun bekam ich aber große Fragezeichen auf der Stirn, als die Teillieferung über Warenwert $ 39.95 folgendermassen verzollt war:

Zoll: € 4,79
EUSt: € 20,54
--------------
Gesamt: €25,33

Sendung kam über UPS. Ich rief daraufhin beim Zollamt Köln an (Nr. bekam ich von UPS).

Die erklärten mir nun folgenden Sachverhalt:

Verzollt wurde nicht nur der Warenwert, sondern auch der Versand.

Komisch, denn ich bekam vor Kurzem eine Sendung aus der Schweiz und da erklärte mir der Münchner Zollbeamte, daß nur Unternehmer den Versand zahlen müssen, keine Privatpersonen.

Die Dame in Köln sagte jedoch, daß es daran liege, daß ich die Sendung mit UPS bekam. Okay, merkwürdig, aber .. es geht noch weiter.

Ich fragte nun, wie es denn sei, wenn ich die 2. Teillieferung bekomme. Sie sagte, daß ich noch mal die Versandkosten verzollen müsse, obwohl ich die ja nur einmal bezahle. Ist das so richtig? Kann ja wohl kaum sein, oder?

Viele Grüße und vielen Dank vorab an Brummel, wenn er mir eine Antwort gibt,

Werner

Hallo Werner.

Grundsätzlich wird für die Verzollung im Postverkehr der tatsächlich gezahlte Kaufpreis herangezogen. Wenn du neben dem Artikelpreis noch Versandkosten gezahlt hast, werden auch diese zur Berechnung der Steuern eingerechnet.
Einzig im Reiseverkehr wird auf die Einbeziehung der Reise-, Ticket- oder sonstigen Kosten verzichtet.
Wenn du Teillieferungen erhältst, sollten die Versandkosten (sofern nicht doppelt bezahlt) auch nur einmal bei der Berechnung der Steuern berücksichtigt werden.

Da ich aber nicht in der Postabfertigung arbeite, kann ich dir hierzu keine genauen Auskünfte geben.
Ich rate dir, dich an das Zoll-Info Center zu wenden. Hier bekommst du eine schnelle, kostenlose und kompetete Antwort. Egal ob per email oder Telefon.

Zoll- Info Center: http://www.zoll.de/infocenter/index.html

Gruß
Brummel
 
Ich finde den Thread ja leicht unübersichtlich :D

Ich gehe bald für ein halbes Jahr nach Barcelona und werde fliegen... brauch ich da innerhalb der EU irgendeinen Nachweis?

Hallo.

Als ich meinen kleinen Ratgeber geschrieben habe, dachte ich auch nicht, dass der Diskussionsthread dazu mal derart grosse Ausmaße annehmen wird.

Man kann aber nur den Ratgeber lesen und sich bei offenen Fragen hier verewigen. Ich bemühe mich dann, so schnell wie möglich eine Antwort zu geben. Auch haben einige User hier mittlerweile ein gutes Basiswissen über das Thema Zoll, sodaß sie auch gute und richtige Auskünfte geben.
Zudem kann man mir auch eine email oder PN schreiben (ich bekomme täglich ca. 2-3 Anfragen zum Thema), die ich auch beantworte.

Zu deiner Frage:
Der Warenverkehr für Privatpersonen ist innerhalb der Europäischen Union frei.
Ausnahmen davon sind einige steuerlichen Frei- und Sondergebiete, wie zum Beispiel die Kanarischen Inseln (Spanien).
Wenn du aber vorhast, dich nur im spanischen Festland aufzuhalten, benötigst du keinen Nachweis.

Gruß
Brummel
 
Hallo Brummel,

vielen, herzlichen Dank für Deine Auskünfte. Wenn nur alle Zöllner so hilfsbereit wären :-)

Erstaunlich fand ich, daß ich nun 3 unterschiedliche Aussagen bekommen habe. Im Zollamt Garching (bei München) sagte man mir auf meine Nachfrage, daß nur Unternehmer Zoll auf Portokosten zahlen. Damals handelte es sich um eine Sendung aus der Schweiz und man berechnete auch keinen Zoll/EUSt darauf. In Köln sieht man das anders und sagte, wenn es über reguläre Post reinkommt, kein Zoll/EUSt. (auch erst auf Nachfrage, als ich meinen Münchner Fall erwähnte). Wenn es aber über UPS/FedEx etc. kommt, fiele Zoll/EUSt. an. Und Du sagst nun, daß immer Portokosten zu verzollen sind.

Ich glaube, wir wissen in D vor lauter Vorschriften manchmal nicht mehr, was Sache ist. Mir geht es mit der Steuer ja auch oft nicht anders und 3 Steuerberater/Finanzbeamte bringen 3 unterschiedliche Ergebnisse. Der Fehler liegt natürlich normalerweise nicht an den ausführenden Organen, sondern an denen, die diesen Wirrwarr an Vorschriften produzieren ...
 
Hallo Brummel,

vielen, herzlichen Dank für Deine Auskünfte. Wenn nur alle Zöllner so hilfsbereit wären :-)

Erstaunlich fand ich, daß ich nun 3 unterschiedliche Aussagen bekommen habe. Im Zollamt Garching (bei München) sagte man mir auf meine Nachfrage, daß nur Unternehmer Zoll auf Portokosten zahlen. Damals handelte es sich um eine Sendung aus der Schweiz und man berechnete auch keinen Zoll/EUSt darauf. In Köln sieht man das anders und sagte, wenn es über reguläre Post reinkommt, kein Zoll/EUSt. (auch erst auf Nachfrage, als ich meinen Münchner Fall erwähnte). Wenn es aber über UPS/FedEx etc. kommt, fiele Zoll/EUSt. an. Und Du sagst nun, daß immer Portokosten zu verzollen sind.

Ich glaube, wir wissen in D vor lauter Vorschriften manchmal nicht mehr, was Sache ist. Mir geht es mit der Steuer ja auch oft nicht anders und 3 Steuerberater/Finanzbeamte bringen 3 unterschiedliche Ergebnisse. Der Fehler liegt natürlich normalerweise nicht an den ausführenden Organen, sondern an denen, die diesen Wirrwarr an Vorschriften produzieren ...

Hallo Werner.

Ja.. einfach ist die Sache leider nicht, auch oft nicht für uns an der Basis, wo wir den Wust an Gesetzen umsetzen müssen.

Die verschiedenen Aussagen könnten aber auch auf einem Mißverständnis beruhen.

Bei Privatpersonen werden die Transportkosten im Postverkehr nur dann nicht mit eingerechnet, wenn die Lieferung keinerlei kommerziellen Charakter hat.

Beispiel: Der Opa schickt seinem Enkel ein Objektiv im Wert von 200 Euro als Geschenk zum Geburtstag.
Hier liegt kein Kaufgeschäft vor, die Lieferung ist ausschliesslich privater Natur. Da das Objektiv über 45,- Euro Warenwert hat, muss darauf Steuern gezahlt werden. Hier werden jedoch keine Transporkosten einbezogen.

Kaufst du aber ein gebrauchtes Objektiv für 200,- Euro über ebay.com aus den USA, liegt ein Kaufgeschäft vor. Hier werden die Transportkosten wieder eingerechnet, da nicht ausschliesslich privater Natur.

Gruß
Brummel
 
Ah ja, danke Brummel. Das klärt zumindest einen kleinen Teil der Geschichte auf. Ich weiß zwar nicht, warum der Münchner Zollbeamte mir das nicht so erklärt hat, denn die Sendung aus der Schweiz war jetzt eher ziemlich offensichtlich nicht von einem Onkel - aber vielleicht war der ja auch nur nett und wollte mir ein paar Euro Gebühren ersparen. Die anderen Widersprüche bleiben - mal sehen, was die offizielle Antwort vom Zoll-Info-Center bringt ...

Noch mal vielen Dank für Deine Infos und generell für Dein Engagement hier. Macht ja wohl auch nicht so viel Spaß, auch noch in der Freizeit mit der "Arbeit" konfrontiert zu werden.

Schön, daß wir Zöllner und Leute wie Dich hier haben.
 
Hallo Brummel,

vom Zollinfocenter bekam ich grade folgende Antwort (ich hoffe, Du nimmst es mir nicht übel, daß ich Dich in meinem Schreiben als "privat bekannten Zöllner" erwähnt habe - wollte nicht ewige Litaneien über den Grad der Bekanntschaft schreiben :-):



Zollinfocenter schrieb:
Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Rechtsauffassung des Ihnen "bekannten Zöllners" teile ich.

Ich rege an, die Abfertigungsunterlagen der ersten Teilabfertigung zur
Abfertigung der letzten Sendung mitzunehmen und auf die Verzollung und
Versteuerung der gesamten Frachtkosten bereits mit der ersten sendung
hinzuweisen. Keinesfalls ist es erforderlich, daß Sie nochmals die gesamten
Frachtkosten verzollen und versteuern müssen.


Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich sein.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Was wieder mal beweist, daß wir hier die offensichtlich besten Infos kriegen. Etwas merkwürdig finde ich zwar doch, daß ich selbst vom Zollinfocenter keine "verbindliche" Antwort bekomme, aber was soll's ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Werner.

Es beruhigt mich, dass meine hier gemachten Auskünfte nicht ganz falsch sind :D
Vielen Dank für das feedback.

Zu den unverbindlichen Auskünften:

Verbindliche Auskünfte sind nicht kostenfrei. Das hat unter anderem damit zu tun, dass verbindliche Auskünfte vor Gericht verwertbar sein müssen und somit den Umfang eines ausführlichen mehrseitigen Gutachtens verlangt, wo auch sämtliche in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen wie Gesetze und Paragrafen genannt sind. An ein Gutachten sind viele gesetzliche Vorgaben und Pflichten geknüpft.

Da dies bei den Kurzauskünften in der Regel nicht erforderlich ist, wird darauf verzichtet. Und damit klar ist, dass diese Auskunft im Zweifelsfalle vor Gericht keinerlei Bedeutung hat, erfolgt dieser Hinweis.

Im Übrigen sind auch alle von mir gemachten Hinweise und Äusserungen nur unverbindlich ;)

Gruß
Brummel
 
Hast schon recht, Brummel. Und von Dir habe ich in einem Forum schon gleich gar keine rechtlich verbindliche Auskunft erwartet. Es ist halt das deutsche System: es ist so kompliziert und so verworren, daß da nix geht -> Rechtsberatung z.B., die ja auch durch Nichtanwälte verboten ist und in meinem entfernteren Bekanntenkreis auch schon mal mit etlichen Tagessätzen Strafe belegt wurde.

Ich will auch gar nicht die Zollverwaltung bzw. das Zollinfocenter kritisieren - die machen ja auch nur, was sie tun müssen. Aber ich finde es schon sehr erstaunlich, daß die vorgesetzte Behörde da keine Rechtsabteilung einsetzt, die einem eine verbindliche Auskunft geben kann. Eigentlich könnte man das von unserem Staat ja erwarten, wenn er von uns die Zölle und Steuern kassieren will.

Genauso habe ich mich über das Finanzamt mal geärgert. Privat unter 4 Augen habe ich zwar von einem netten Finanzbeamten mal mehr Auskunft bekommen, als mir zusteht. Aber - im offiziellen Servicecenter des FA München hatte ich mal eine etwas spezifische Detailfrage, wie ich etwas auszufüllen hätte. Die kamen gleich damit daher, daß ich derlei Auskünfte bei meinem Steuerberater holen müsse. Außerdem habe ich erfahren, daß es auch gebührenpflichtige Auskünfte seitens des FA gibt. Irgendwo kriege ich da die Krise. Überall sonst in der Privatwirtschaft, wo ich Geld "abdrücken" muß, bekomme ich Auskünfte zumindest umsonst. Im Finanzamt dagegen soll ich blechen und habe noch nicht mal das Recht zu fragen, wie ich meinen "Antrag auf Überweisung meines Geldes" ausfüllen muß (ich wollte ja nicht die komplette Steuererklärung von denen gemacht bekommen). Und so ähnlich mutet mich das mit den kostenpflichtigen Zollauskünften auch an.

Aber - Spaß muß sein: beim FA habe ich damals der unwirschen Person gesagt, daß ich dann halt meine Steuererklärung so ausfülle, wie ich es für richtig erachte und daß das sicher nicht die für das FA günstigste Variante ist :-)

Gottseidank gibt es aber auch viele normale Leute, die nicht alles so verbissen sehen - wie Du auch hier.
 
So Herr Kollege; ich hätte da mal ne Frage :D:

Ich habe Interesse ne US-Version eines Objektivs zu kaufen. Mein Verkäufer meint dazu, dass er keine Einfuhrpapiere hat. Er habe nur von demjenigen, von dem er es wiederum gekauft hat ne Rechnung mit Name, Anschrift usw. ( jemand aus Hamburg ).

Was nun machen? :confused:

a) Kann man sowas kaufen?

b) Wie sieht das bei solchen Objektiven bei der Wiedereinfuhr aus ( oder anders: kriege ich mit dem Zeugs ne Nämlichkeitsbescheinigung?

c) Was müsste ich an Zollpapieren eigentlich haben, wenn b) nicht erfüllt ist? Wie sieht sowas überhaupt aus...?
 
So Herr Kollege; ich hätte da mal ne Frage :D:

Ich habe Interesse ne US-Version eines Objektivs zu kaufen. Mein Verkäufer meint dazu, dass er keine Einfuhrpapiere hat. Er habe nur von demjenigen, von dem er es wiederum gekauft hat ne Rechnung mit Name, Anschrift usw. ( jemand aus Hamburg ).

Was nun machen? :confused:

a) Kann man sowas kaufen?

b) Wie sieht das bei solchen Objektiven bei der Wiedereinfuhr aus ( oder anders: kriege ich mit dem Zeugs ne Nämlichkeitsbescheinigung?

c) Was müsste ich an Zollpapieren eigentlich haben, wenn b) nicht erfüllt ist? Wie sieht sowas überhaupt aus...?

Also ist das Objektiv wohl nie versteuert worden.
Und der Name auf der Rechnung ist derjenige, der die Steuerhinterziehung begangen hat.

zu a): Wenn du kaufst, solltest du damit nie die Europäische Gemeinschaft verlassen.

zu b): No chance. Du bekommst keine Bescheinigung über die Eigenschaft als Gemeinschaftsware, weil sie nie versteuert wurde.

zu c): Das Zollpapier wäre ein Steuerbescheid über die bei der Einfuhr erhobenen Abgaben.

Und wenn du das Objektiv versteuern willst (beim zuständigen Binnenzollamt in deiner Nähe), wird der Preis gemäß Rechnung zugrunde gelegt, da dies den Wert der Ware bei der erstmaligen Einfuhr darstellt
 
So Herr Kollege; ich hätte da mal ne Frage :D:

Ich habe Interesse ne US-Version eines Objektivs zu kaufen. Mein Verkäufer meint dazu, dass er keine Einfuhrpapiere hat. Er habe nur von demjenigen, von dem er es wiederum gekauft hat ne Rechnung mit Name, Anschrift usw. ( jemand aus Hamburg ).

Was nun machen? :confused:

a) Kann man sowas kaufen?

b) Wie sieht das bei solchen Objektiven bei der Wiedereinfuhr aus ( oder anders: kriege ich mit dem Zeugs ne Nämlichkeitsbescheinigung?

c) Was müsste ich an Zollpapieren eigentlich haben, wenn b) nicht erfüllt ist? Wie sieht sowas überhaupt aus...?


Hallo.

a) Ja, kann man. Ich würde es jedoch nicht tun.

b) Wenn es neuwertig aussieht, kann im Fall einer Kontrolle nach der Herkunft gefragt werden. Kannst du diese nicht klären (durch Nachweis oder Kaufrechnung), wird im schlimmsten Falle ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Eine Nämlichkeitsbescheinigung gibts (wenn es rechtmässig vorgeht) nicht.

c) Du brauchst entweder eine Handelsrechnung, woraus ersichtlich ist, dass auf das Objektiv irgendwo in der EU Mehrwertsteuer entrichtet wurde oder den Verzollungsbeleg.
Hast du beides nicht, hast du im Fall einer Kontrolle evtl. ein Problem...

Frag den Händler doch mal, ob er eine Rechnung ausstellt und dort die Mehrwertsteuer ausweist. Das muss er theoretisch sowieso und du hast was in der Hand, was es (für dich zumindest) legal macht. Hat dein Händler wissentlich Schmuggelware erstanden, sollte dass dann sein Problem sein.

Diese Infos allerdings ohne Gewähr, da das Thema nicht einfach ist und von Fall zu Fall anders gelagert ist. Rechtliche Auskünfte dieser Art kann und darf ich nicht geben.

Gruß
Brummel
 
Alles klar und danke! :top: Der Kauf ist leider von privat.

Und nur als Hinweis: Auch Händler müssen nicht zwingend USt ausweisen ( da kenne ich mich jetzt wieder besser aus wie beim Zoll... :angel: ): Es gibt Fälle des § 19 UStG ( Kleinunternehmer; sollte aber selten vorkommen ) oder aber der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG ( Gebrauchtwarenhandel, wenn der Händler von privat eingekauft hat - dies dürfte bei Gebrauchtwaren im Geschäft oft der Fall sein ).
 
Alles klar und danke! :top: Der Kauf ist leider von privat.

Und nur als Hinweis: Auch Händler müssen nicht zwingend USt ausweisen ( da kenne ich mich jetzt wieder besser aus wie beim Zoll... :angel: ): Es gibt Fälle des § 19 UStG ( Kleinunternehmer; sollte aber selten vorkommen ) oder aber der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG ( Gebrauchtwarenhandel, wenn der Händler von privat eingekauft hat - dies dürfte bei Gebrauchtwaren im Geschäft oft der Fall sein ).

Das wiederum ist nicht mein Metier :D Ich bleibe da lieber bei Infos zum Thema Zoll ;)

Gruß
Brummel
 
Naja, wenn man den ganzen Thread durchgelesen hat, weiß man, daß man u.U. doch eine Nämlichkeitsbescheinigung kommt. Nicht jeder Zöllner verlangt die Rechnung. Trotzdem ist es natürlich riskant, sowas zu kaufen.

Außerdem sagt es ja noch nichts darüber aus, daß das Objektiv nicht doch mal beim ursprünglichen Besitzer verzollt wurde. Ich würde sagen, die Chancen stehen etwas kleiner als 50:50. Viele sind ja nicht so schlau wie wir hier dank Brummel und seinem Thread. Ich hätte mir ehrlich gesagt vor diesem Thread auch nicht viel dabei im o.g. Fall gedacht - ich wäre in meiner vorherigen Naivität davon ausgegangen, daß mit die Kaufrechnung, die ich vom Vorbesitzer erhalten habe, ausreicht.

Ich würde das Objektiv zwar nicht für einen normalen Marktpreis kaufen. Andererseits möchte ich nicht wissen, bei wie vielen Gebrauchtverkäufen so eine Herkunft einfach verschwiegen wird.
 
Außerdem: Wenn es dir gelingt, eine Nämlichkeitsbescheinigung zu bekommen, gilt diese nur für EINE Reise. Und jedes Mal diesen Aufwand?
Das ist wie im Auto mit 80 Klamotten durch die Ortschaft zu bügeln. Vielleicht geht`s beim ersten Mal gut. Aber auf Dauer...

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
vorab: vielen dank an bummel für seine mühe. :top:

so. sollte meine frage schon geklärt worden sein, bitte entschuldigt - nach 21 seiten konnte ich nicht mehr.

ich werde demnächst im rahmen meines studiums mindestens 1 jahr in die vsva reisen. wie verhält es sich wenn ich mir gleich zum anfang dort eine neue dslr und objektive kaufe, sie dort auch nutze und ich dann nach sagen wir nach 14 monaten wieder einreise. ich möchte nämlich noch 2-3monate nach den beiden semestern ein bisschen durchs land reisen.

zahle ich dann immer noch die o.g. zölle und steuern auf den kaufpreis, mir war so als ob es eine frist gibt für waren, nach der man dann keine steuern mehr zahlen muss.

vielen dank.
 
Hallo zusammen.
Vieleicht bin ich einfach doof oder so, aber ich hätte ne frage, zu der ich noch keine Antwort gefunden habe:
Wie geht das ganze Spiel wenn ich aus der Schweiz in ein EU-Land gehe (via Flugzeug) mit meinem Fotozeugs?
Und: Fotoausrüstung ins Handgepäck (wenns vom Gewicht her geht)??

Bin noch nie mit meinem Fotozeugs ins Ausland, deshalb die Fragen.
Danke :top:
 
Ich habe eine Frage, konnte ich bisher hier nicht finden.

Ich habe mal irgendwo gelesen (weiß leider nicht mehr wo), dass die Einfuhrfreigrenze zum Ende des laufenden Jahres von aktuell 175 auf etwas über 300 EUR angehoben wird (also wenn man die Ware selbst mitbringt und nicht dort bestellt).

Kann das jemand bestätigen bzw. dementieren?
 
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