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Hallo!
Erstmal wirklichen Respekt für solche eine Ausdauer in diesem Tread Brummel!
Leider habe ich mir über dieses Thema bisher keine gedanken gemacht.
Sohnemann ist in den Staaten für 6 monate. Damit die schönen Erlebnisse auch für die Nachwelt festgehalten werden habe ich Ihm DSLR und 3 Objektive mit gegeben. Vatern sitzt so lange auf dem trockenen :-(.
Meine ganze ausrüstung habe ich gebraucht zusammengekauft.
Kaufbelege habe ich, aber mein Sohn nicht. Bei der Absreise von Junior habe ich nicht im entferntesten daran gedacht die Dinge anzumelden für Ihn.
Mein fehler, aber ich bin noch nie ausserhalb der EU gewesen und denke an so etwas nicht.
Wie kann ich meinen Sohn davor bewahren das er, bzw. ich da er erst 17 ist, Ärger am Zoll bekommt.
Möcht mir die Fotos mit freude anschauen.
Gruß
Trentino
Hallo Brummel,
auch von mir vielen Dank für Deine Ausführungen.
Heute schuate ich beim hiesigen Zoll vorbei, um meine Canon HV 20 abzuholen (nichts gewerbliches also). Es handelt sich um einen Camcorder mit konventionellen DV-Kasetten, sie hat einen HDMI und USB-Anschluss für das Auslesen der MiniSDCard, auf welcher nur Fotos gespeichert werden. Soviel zum Artikel.
Kassiert hat der Beamte 19 % EUSt UND 12,5 % Zoll mit der Begründung, die Kamera hat einen USB-Port. Das hat mich überrascht, ich hoffe, er hat sich vertan. Als Warennummer ist "8525 8099 00 0" angegeben. Bei der Recherche der TARIC-Warenbeschreibung fand ich aber leider wenig Hilfreiches.
Könnetst Du auch bei meiner Frage weiterhelfen?
Grüße!
Michael
Sachverhalt:
Einfuhr einer Kamera aus GB ( London ).
- Da GB in der EU ist, dürfte die Kamera Zollfrei sein.
Ich bin kein Unternehmer, damit habe ich mit innergemeinschaftlichen Erwerben nichts zu tun.
Es gibt jetzt noch die Sonderregelungen in § 3 c UStG, die bei Überschreiten der Lieferschwelle greifen ( ich meine das hieße mal "Versandhandelsregelung" ). M.E. hat das jedoch nichts mit mir zu tun, sondern lediglich mit dem Ort der Lieferung für den Lieferanten.
Gehe ich also richtig davon aus, dass beim Kauf einer Kamera in GB für mich weder Zoll noch EUSt anfällt?
Thx!![]()
Ich verstehe die ganze Verwirrung nicht.
Beim Hinflug hatte ich schon muehe meinen Anschlussflug zu bekommen, Zeit fuer die Verzollung, garnicht dran zu denken. Sollte es trotz der Regel im ersten Ankunftsland innerhalb der EG zu verzollen trotzdem ok sein die verzollung im endgueltigen Ankunftsland zu erledigen waere ja alles geklaert.
Ob sich was lohnt oder nicht war nun ueberhaupt nicht meine Frage, die paar Kroeten mehr oder weniger sind wirklich kein Thema. Bitte nicht darauf schliessen das hier jeder auf schnaeppchen aus ist.
Das bezog sich auf meine erste oben gestellte, durchaus berechtigte Frage. Eine eindeutige Antwort gab es hier noch nicht dazu. Auch auf eine Mail vom Zoll warte ich noch, falls die ueberhaupt mails bearbeiten.
Beim Hinflug hatte ich schon muehe meinen Anschlussflug zu bekommen, Zeit fuer die Verzollung, garnicht dran zu denken. Sollte es trotz der Regel im ersten Ankunftsland innerhalb der EG zu verzollen trotzdem ok sein die verzollung im endgueltigen Ankunftsland zu erledigen waere ja alles geklaert.
Ob sich was lohnt oder nicht war nun ueberhaupt nicht meine Frage, die paar Kroeten mehr oder weniger sind wirklich kein Thema. Bitte nicht darauf schliessen das hier jeder auf schnaeppchen aus ist.