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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Vielen Dank Brummel, ich werde es so machen wie du empfohlen hast. Wird schon klappen. Sorry dass ich genervt habe :(
 
Karre schon im Sumpf?

Hallo!
Erstmal wirklichen Respekt für solche eine Ausdauer in diesem Tread Brummel!
Leider habe ich mir über dieses Thema bisher keine gedanken gemacht.
Sohnemann ist in den Staaten für 6 monate. Damit die schönen Erlebnisse auch für die Nachwelt festgehalten werden habe ich Ihm DSLR und 3 Objektive mit gegeben. Vatern sitzt so lange auf dem trockenen :-(.
Meine ganze ausrüstung habe ich gebraucht zusammengekauft.
Kaufbelege habe ich, aber mein Sohn nicht. Bei der Absreise von Junior habe ich nicht im entferntesten daran gedacht die Dinge anzumelden für Ihn.
Mein fehler, aber ich bin noch nie ausserhalb der EU gewesen und denke an so etwas nicht.
Wie kann ich meinen Sohn davor bewahren das er, bzw. ich da er erst 17 ist, Ärger am Zoll bekommt.

Möcht mir die Fotos mit freude anschauen.

Gruß
Trentino
 
Hat einer von Euch schon mal was aus Japan importiert und kann von seinen Erfahrungen berichten? USA und China hatte ich schon problemlos, bei Japan irgendwelche Besonderheiten?
 
AW: Karre schon im Sumpf?

Hallo Trentino.

Mach dir wegen der Wiedereinreise deines Sohnes keine Sorgen. Wenn du ihn selbst am Flughafen abholen solltest, nimm die Rechnungen einfach mit. So kannst du diese im Fall von Unklarheiten direkt vorzeigen. Oder schick ein paar Fotokopien davon mit der Post zum Sohn.

Gruß
Brummel


Hallo!
Erstmal wirklichen Respekt für solche eine Ausdauer in diesem Tread Brummel!
Leider habe ich mir über dieses Thema bisher keine gedanken gemacht.
Sohnemann ist in den Staaten für 6 monate. Damit die schönen Erlebnisse auch für die Nachwelt festgehalten werden habe ich Ihm DSLR und 3 Objektive mit gegeben. Vatern sitzt so lange auf dem trockenen :-(.
Meine ganze ausrüstung habe ich gebraucht zusammengekauft.
Kaufbelege habe ich, aber mein Sohn nicht. Bei der Absreise von Junior habe ich nicht im entferntesten daran gedacht die Dinge anzumelden für Ihn.
Mein fehler, aber ich bin noch nie ausserhalb der EU gewesen und denke an so etwas nicht.
Wie kann ich meinen Sohn davor bewahren das er, bzw. ich da er erst 17 ist, Ärger am Zoll bekommt.

Möcht mir die Fotos mit freude anschauen.

Gruß
Trentino
 
Hallo Brummel,

vielen Dank für deinen sehr aufschlussreichen Beitrag, und einem Rechenbeispiel, dass mein Szenario wie den Nagel auf den Kopf trifft :lol:

Nur leider bin ich nun etwas desillusioniert, bei einem 500€-Objektiv kommen ja wirklich immense Kosten auf einen zu, dachte mir eigentlich dass das Ganze leichter geht, z.B. mit meinem 400D-Kit in die USA (über Paris mit Air France, denke aber dass das beim Zoll keinen Unterschied macht, da wir in Bremen starten und landen), dort schönes Objektiv gekauft, auf die Cam geschnallt, KIT-Scherbe irgendwo in die Fototasche gesteckt und bei einer eventuellen Kontrolle einfach sagen, das hab ich so schon in Deutschland gekauft, den Kaufbeleg hätte ich sogar dabei. Da hier aber schon von Seriennummernabgleich geredet wird, kann ich das wohl knicken...

Naja, trotzdem danke für deine Erklärung, vielleicht hätte ich ja nen richtig dummen Fehler gemacht, was ich jetzt sicher nicht mehr tun werde!

Gruß Daniel
 
Hallo Brummel,

auch von mir vielen Dank für Deine Ausführungen.

Heute schuate ich beim hiesigen Zoll vorbei, um meine Canon HV 20 abzuholen (nichts gewerbliches also). Es handelt sich um einen Camcorder mit konventionellen DV-Kasetten, sie hat einen HDMI und USB-Anschluss für das Auslesen der MiniSDCard, auf welcher nur Fotos gespeichert werden. Soviel zum Artikel.

Kassiert hat der Beamte 19 % EUSt UND 12,5 % Zoll mit der Begründung, die Kamera hat einen USB-Port. Das hat mich überrascht, ich hoffe, er hat sich vertan. Als Warennummer ist "8525 8099 00 0" angegeben. Bei der Recherche der TARIC-Warenbeschreibung fand ich aber leider wenig Hilfreiches.

Könnetst Du auch bei meiner Frage weiterhelfen?

Grüße!
Michael
 
Als ich vor einigen Jahren einen miniDV-Camcorder kaufte, erfuhr ich auch, daß es einen höheren Zollsatz gibt, wenn das Gerät auch Zuspielungen, also vom PC zB zurück in den Camcorder erlaubt. Daher hatten billigere Geräte diese Funktion nicht, um einen günstigeren Zollsatz zu bekommen, teurere Geräte hatten das, damit Amateure ihre bearbeiteten Filme auf DV-Band "zurücksichern" konnten. Dies geschieht aber per Firewire. Weiß nicht, ob der Zollbeamte was verwechselt hat. :confused:
 
Hallo Brummel,

auch von mir vielen Dank für Deine Ausführungen.

Heute schuate ich beim hiesigen Zoll vorbei, um meine Canon HV 20 abzuholen (nichts gewerbliches also). Es handelt sich um einen Camcorder mit konventionellen DV-Kasetten, sie hat einen HDMI und USB-Anschluss für das Auslesen der MiniSDCard, auf welcher nur Fotos gespeichert werden. Soviel zum Artikel.

Kassiert hat der Beamte 19 % EUSt UND 12,5 % Zoll mit der Begründung, die Kamera hat einen USB-Port. Das hat mich überrascht, ich hoffe, er hat sich vertan. Als Warennummer ist "8525 8099 00 0" angegeben. Bei der Recherche der TARIC-Warenbeschreibung fand ich aber leider wenig Hilfreiches.

Könnetst Du auch bei meiner Frage weiterhelfen?

Grüße!
Michael

Hallo Michael.
Leider hat der Kollege die Abgaben richtig festgesetzt.
Im Tarif wird bei den Videokameras nur unterschieden, ob eine externe Aufzeichnungsmöglichkeit vorhanden ist (nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes) oder nicht.

So ziemlich alle neueren Videokameras bieten externe Aufzeichnungsmöglichkeiten. Deine Canon auch. (Zitat Canon Homepage: Analog-Digital-Wandler
Über den AV-Eingang ist die Konvertierung analoger Videoaufnahmen in digitales Bildmaterial möglich. So lassen sich die alten Lieblingsfilme bequem digitalisieren und auf digitalen Speichermedien archivieren.
).

Gruß
Brummel
 
Vielen Dank für Deine rasche Antwort! Dann kann ich ohne Bauchschmerzen ins Bett gehen ;-) (Ein Kollege des entsp. Beamten sprach zuvor am Telefon über max. 4-5 %, daher war ich mit dem Ergebnis nicht zufrieden, sehr schade). Danke, Michael
 
Sachverhalt:

Einfuhr einer Kamera aus GB ( London ).

- Da GB in der EU ist, dürfte die Kamera Zollfrei sein.


Ich bin kein Unternehmer, damit habe ich mit innergemeinschaftlichen Erwerben nichts zu tun.

Es gibt jetzt noch die Sonderregelungen in § 3 c UStG, die bei Überschreiten der Lieferschwelle greifen ( ich meine das hieße mal "Versandhandelsregelung" ). M.E. hat das jedoch nichts mit mir zu tun, sondern lediglich mit dem Ort der Lieferung für den Lieferanten.

Gehe ich also richtig davon aus, dass beim Kauf einer Kamera in GB für mich weder Zoll noch EUSt anfällt? :confused:


Thx! :top:
 
Theoretisch ja, praktsich versenden viele dieser GB Händler trotzdem aus Hongkong oder USA.
Also bei ebay auf den Artikelstandort achten und den Verkäufer nach dem Versandort fragen.

gruß
Brummel


Sachverhalt:

Einfuhr einer Kamera aus GB ( London ).

- Da GB in der EU ist, dürfte die Kamera Zollfrei sein.


Ich bin kein Unternehmer, damit habe ich mit innergemeinschaftlichen Erwerben nichts zu tun.

Es gibt jetzt noch die Sonderregelungen in § 3 c UStG, die bei Überschreiten der Lieferschwelle greifen ( ich meine das hieße mal "Versandhandelsregelung" ). M.E. hat das jedoch nichts mit mir zu tun, sondern lediglich mit dem Ort der Lieferung für den Lieferanten.

Gehe ich also richtig davon aus, dass beim Kauf einer Kamera in GB für mich weder Zoll noch EUSt anfällt? :confused:


Thx! :top:
 
Ich haette auch eine kleine Frage zum Import: Wenn man aus dem nicht-EU Ausland wieder nach Deutschland kommt, aber ueber ein anderes EU Land fliegt und dort umsteigt (von GB,FR,NL etc -> DE), wo ist dann der Zoll zu entrichten? Ich meine irgendwo gelesen zu haben das man dies im ersten Land innerhalb der EU erledigen muss. Ich habe da bisher noch nie drauf geachtet, wo wuerde ich das auf dem Flughafen tun? Leider habe ich nur 1 Stunde zwischen Ankunft und Abflug, also der reine Weg zum Anschlussflug wird schon sehr knapp. Kann ich nicht auch erst in Deutschland verzollen? Waere deutlich stressfreier.
 
Ich glaube, das hängt u.a. davon ab, ob du auscheckst oder nicht. - Ich bin mal aus einem nicht-EU-Land gekommen und musste zwischenlanden. Da haben die uns an dem Flughafen in irgendeiner Zone "eingefercht", damit wir nicht auschecken müssen ( und dann dort vor Ort durch den Zoll ). Das hätte nämlich viel länger gedauert.
 
Hm irgendwie ein wenig verwirrend das Ganze, gut das ich mich vorher informiere. Nach 12 Stunden Flug ist man in der Regel ja nicht mehr so ganz frisch bei der Sache. Prinzipiell wuerd ich ja lieber in DE versteuern damit wenigstens unser Staat die Einfuhrsteuer + Zoll bekommt und nich irgendein 3t Land ;) Wieviel wird davon eigentlich an die EU abgefuehrt oder bleibt das komplett beim Ankunftsland?



Da ich schon die ganze Zeit auf der Webseite des Zolls nach Informationen Suche und auch diesen thread mittlerweile mehr oder weniger komplett durchgelesen hab habe ich eine Frage die mich selbst nicht betrifft aber mich neugierig macht.

Auf Zoll.de steht:

Welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind, hängt davon ab

ob Sie Bürger der EG sind und Ihr Reiseziel ein Mitgliedstaat der EG ist (Reisen innerhalb der EG),

ob Sie Bürger der EG sind und Ihre Reise in ein sogenanntes "Drittland" führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Staat (Reisen außerhalb der EG),

ob Sie als Besucher aus einem Drittland nach Deutschland einreisen möchten (Aufenthalt in Deutschland).


Ab wann zaehlt man denn als Buerger der EG? Als Buerger eines Drittlandes mit z.b. einer Aufenthaltserlaubnis fuer Deutschland (ueber Jahre) ja nicht oder? D.h. es koennte z.b. ein Besucher mit ebensolcher Aufenthaltserlaubnis Waren mitbringen und diese Zollfrei einfuehren. Natuerlich duerfte er diese laut Zoll Webseite nicht veraeussern. Bedingung ist das diese Ware wieder ausgefuehrt wird. (Zeitliche Obergrenze, nachweis?). Ist das nicht ein bisschen lasch oder hab ich da ein Denkfehler?
 
"Bürger" bist du, wenn du deinen Wohnsitz in der EU hast.

Ich verstehe die ganze Verwirrung nicht.

- in den USA kaufe ich nur dann ein, wenn sich die Sache inkl. Zoll und Märchensteuer (aka Einfuhrumsatzsteuer) lohnt.

- sollte das der Fall sein, gehe ich am Flughafen einfach zur richtigen Türe, zeige mein "Zeug" vor und zahle oder freue mich, wenn ich durchgewunken werde (soll auch vorkommen).

- danach weiß ich, ob ich ein Schnäppchen oder ein Superschnäppchen gemacht habe.
 
Ich verstehe die ganze Verwirrung nicht.

Das bezog sich auf meine erste oben gestellte, durchaus berechtigte Frage. Eine eindeutige Antwort gab es hier noch nicht dazu. Auch auf eine Mail vom Zoll warte ich noch, falls die ueberhaupt mails bearbeiten.
Beim Hinflug hatte ich schon muehe meinen Anschlussflug zu bekommen, Zeit fuer die Verzollung, garnicht dran zu denken. Sollte es trotz der Regel im ersten Ankunftsland innerhalb der EG zu verzollen trotzdem ok sein die verzollung im endgueltigen Ankunftsland zu erledigen waere ja alles geklaert.

Ob sich was lohnt oder nicht war nun ueberhaupt nicht meine Frage, die paar Kroeten mehr oder weniger sind wirklich kein Thema. Bitte nicht darauf schliessen das hier jeder auf schnaeppchen aus ist.
 
Beim Hinflug hatte ich schon muehe meinen Anschlussflug zu bekommen, Zeit fuer die Verzollung, garnicht dran zu denken. Sollte es trotz der Regel im ersten Ankunftsland innerhalb der EG zu verzollen trotzdem ok sein die verzollung im endgueltigen Ankunftsland zu erledigen waere ja alles geklaert.
Ob sich was lohnt oder nicht war nun ueberhaupt nicht meine Frage, die paar Kroeten mehr oder weniger sind wirklich kein Thema. Bitte nicht darauf schliessen das hier jeder auf schnaeppchen aus ist.

noch mal beim Umsteigen reist du nicht in das erste EU Land ein,
du verlässt ja nicht den Transitbereich, deine Koffer werden durchgecheckt, also könntest du den Zöllnern dort nix zeigen, deswegen stehen dort keine Zöllner im Normalfall, erst wenn du deine Koffer am Band nimmst dann geht man durch den Zoll

ergo ist dort nix zu verzollen ! wie war die Frage ?

ach ja einreisen tust du ja erst wenn du deine Koffer vom Band nimmst und durch die Zollkontrolle gehst, also hier in D (oder Ch oder Ö) normalerweise


ich bin nur Laie, dies ist keine Rechtsberatung, aber ich reise und fliege viel, mit und ohne umsteigen.
 
Das bezog sich auf meine erste oben gestellte, durchaus berechtigte Frage. Eine eindeutige Antwort gab es hier noch nicht dazu. Auch auf eine Mail vom Zoll warte ich noch, falls die ueberhaupt mails bearbeiten.
Beim Hinflug hatte ich schon muehe meinen Anschlussflug zu bekommen, Zeit fuer die Verzollung, garnicht dran zu denken. Sollte es trotz der Regel im ersten Ankunftsland innerhalb der EG zu verzollen trotzdem ok sein die verzollung im endgueltigen Ankunftsland zu erledigen waere ja alles geklaert.

Ob sich was lohnt oder nicht war nun ueberhaupt nicht meine Frage, die paar Kroeten mehr oder weniger sind wirklich kein Thema. Bitte nicht darauf schliessen das hier jeder auf schnaeppchen aus ist.

Oh, sorry, dann hatte ich dich tatsächlich missverstanden!

Die Antwort hast du ja von jar schon bekommen. Der entscheidende Faktor dürfte eben "Transit oder nicht Transit" sein. Hier kommt es nach meiner Erfahrung auf die Buchung an: hast du ein Ticket "A nach B über C" oder hast du "A nach C" und "C nach B" unabhängig voneinander gebucht. Im ersten Fall wirst du samt Gepäck nur durchgeschleust und bekommst keinen Zöllner zu Gesicht, im zweiten Fall reist du in Land "C" ein, mit den entsprechenden Konsequenzen.
 
Ahh jetzt geht mir ein Licht auf :D Vielen Dank euch beiden. Auf sowas sollte man eigentlich mit ein bisschen denken von selbst drauf kommen... klappt nicht immer ;)
Ich wurde bisher immer durchgeschleust, kein wunder das ich mich da an keinen Zoll erinnern kann.
 
Moin,
da ich ab nächste Woche nach Asien fliege habe ich heute hier in Karlsruhe auf dem Zollamt meine "Nämlichkeitsbescheinigung" erledigt! So wie von Brummel beschrieben: Kurz und schmerzlos" den "INF 3" ausgefüllt und nach ca 15 Minuten war die Sache gegessen. Das Zollamt zu finden war komplizierter und hat länger gedauert als das Prozedere beim Zoll. Danke an dieser Stelle ans Forum für die vielen guten Tipps und bezogen speziell auf diesen an Brummel. Nun kann ich beruhigt bei der Einreise durch den Zoll spazieren.
Macht's gut Leute
williamz
 
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