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Ich habe erst mal nix zum diskutieren, sondern ich möchte Brummel danken für die Aufarbeitung.![]()
Ein komplexes Gebiet und mir war bisher nicht klar, welche Nachweispflichten ich habe, wenn ich mit neuem Gerät ins Ausland fahre, bzw. zurückkomme.
Danke nochmal.
Dirk
Warum zum Flughafen fahren? Du kannst das an jeder Zolldienststelle machen lassen. Und auch in Erlangen gibt es eine Dienststelle:
ich hab mir auch ein gebrauchtes Objektiv hier auf einem Flea Markt inden USA gekauft 350$ sieht nach fast neu aus und ich habe nur so ein kleines Zettelchen als Quittung.
Reicht das fuer den Zoll ?
Gruss + Danke
klasse informativer beitrag
möglicherweise eine sehr spezielle frage: angenommen jemand aus dem EU/nicht EU ausland vererbt mir etwas und dies wird per post o.ä. nach d-land geschickt: muss dann auf das geerbte auch zoll entrichtet werden?![]()
grüsse
michael
Ich habe auch noch eine Frage:
Ich (CH) habe hier im Forum ein Objektiv aus Deutschland gekauft, dieses wurde beim Versand in die Schweiz am schweizer Zoll mit der Schweizer Mehrwertsteuer verzollt, welche ich dann dem Postboten bezahlt habe, Quittung habe ich noch!
Nun möchte ich das Objektiv wieder verkaufen. Kann ich es nun ohne erneute Zollgebühren für den Käufer wieder nach Deutschland verkaufen, Originalquittung vom D hab ich auch noch und wie muss ich das Deklarieren?
Sogenanntes 'Erbschaftsgut' ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Besser als unter diesem Link kann ich das auch nicht erklären, daher spare ich mir weitere Ausführungen
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...recht/a1_zollbefrvo/b0_erbschaftsg/index.html
Weitergehende Informationen (bei Spezialfällen) bekommst du auch vom Zoll Info-Center.
http://www.zoll.de/infocenter/index.html
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Gruß
Brummel
Gilt die Freigrenze für alle Ursprungs-Drittländer? Auch, wenn ich bei einem Händler Online gekauft habe? Wäre doch 'ne echte Ersparniss zu Zoll + EUSt.Solang der Warenwert der Lieferung unter 350,- Euro bleibt und du somit die günstige Pauschalbesteuerung von 13,5% erhältst
Gilt die Freigrenze für alle Ursprungs-Drittländer? Auch, wenn ich bei einem Händler Online gekauft habe? Wäre doch 'ne echte Ersparniss zu Zoll + EUSt.
Ich hatte es befürchtet, schade... Danke für die schnelle Antwort...Im Postverkehr greift die Pauschale von 13,5% nur, wenn es sich um eine Lieferung von Privat an Privat handelt.
Ebay-Käufe oder auch eine Bestellung bei einem ausländischem Warenhaus fallen nicht darunter. Hier erfolgt die Verzollung nach dem Tarif. Es fällt dann immer die Mehrwertsteuer und zusätzlich noch meistens Zoll (die Zollsätze sind abhängig von der Warenart) an.
Soweit ist die Idee in Ordnung, wenn auch nicht komplett legal, da du ja ein bischen geflunkert hast.
Die Sache hat allerdings einen Haken, der dir sowieso einen Strich durch die günstige Rechnung macht... die Postgebühren für das Paket.
Für die Abgabenfreiheit bei Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen gilt zusätzlich folgender Grundsatz:
Übersteigt der Gesamtwert mehrerer Waren je Sendung den Betrag von 45 EUR, so gilt die Befreiung bis zur Höhe dieses Betrages für diejenigen Waren, für die sie bei gesonderter Einfuhr gewährt worden wären.
Ist bei nicht teilbaren Waren die Freigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.
Beispiel 1:
Ein Paket wird von einer Privatperson aus den USA an eine Privatperson innerhalb der EU geschickt. Dieses enthält zwei Bücher mit einem Wert von jeweils 29,90 EUR und 50 EUR.
Das Buch für 29,90 EUR wird abgabenfrei belassen. Für das andere Buch sind Einfuhrabgaben zu zahlen.