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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Beim nächsten Mal werde ich dann dort mein Glück versuchen. Das Amt ist wohl ein Überbleibsel vom Rhein-Main-Donau-Kanal und dem "rieseigen" Hafen in Erlangen...:top:
 
Ich habe erst mal nix zum diskutieren, sondern ich möchte Brummel danken für die Aufarbeitung. :top:

Ein komplexes Gebiet und mir war bisher nicht klar, welche Nachweispflichten ich habe, wenn ich mit neuem Gerät ins Ausland fahre, bzw. zurückkomme.

Danke nochmal.

Dirk

auch von mir danke für den tollen bericht und die doku.
absolut top!!

:top: :top: :top:
 
Abend,
wie sieht es eigentlich mit gebrauchten Artikeln aus ? Habe mir hier in den Staaten ein gebrauchtes Objektiv gekauft....

Edit: Hat sich erledigt, steht ja im Text drin

mfg
chris
 
ich hab mir auch ein gebrauchtes Objektiv hier auf einem Flea Markt inden USA gekauft 350$ sieht nach fast neu aus und ich habe nur so ein kleines Zettelchen als Quittung.
Reicht das fuer den Zoll ?

Gruss + Danke
 
ich hab mir auch ein gebrauchtes Objektiv hier auf einem Flea Markt inden USA gekauft 350$ sieht nach fast neu aus und ich habe nur so ein kleines Zettelchen als Quittung.
Reicht das fuer den Zoll ?

Gruss + Danke

Ja, das reicht. Besser wäre es, wenn auf dem Zettelchen noch wenigstens eine Warenbeschreibung drauf wäre ( so wie: Lens Tamron 28-75mm). Sofern du das Objektiv bei der Einreise anmeldest und den Zettel vorlegst (und da nicht gerade was von Warenwert 5$ draufsteht), wird dann auch diese Quittung mit dem vermerkten Kaufpreis zur Berechnung der Steuern herangezogen.

Gruß
Brummel
 
klasse informativer beitrag :top:
möglicherweise eine sehr spezielle frage: angenommen jemand aus dem EU/nicht EU ausland vererbt mir etwas und dies wird per post o.ä. nach d-land geschickt: muss dann auf das geerbte auch zoll entrichtet werden? :confused:
grüsse
michael
 
Zuletzt bearbeitet:
klasse informativer beitrag :top:
möglicherweise eine sehr spezielle frage: angenommen jemand aus dem EU/nicht EU ausland vererbt mir etwas und dies wird per post o.ä. nach d-land geschickt: muss dann auf das geerbte auch zoll entrichtet werden? :confused:
grüsse
michael

Sogenanntes 'Erbschaftsgut' ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Besser als unter diesem Link kann ich das auch nicht erklären, daher spare ich mir weitere Ausführungen :)

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...recht/a1_zollbefrvo/b0_erbschaftsg/index.html

Weitergehende Informationen (bei Spezialfällen) bekommst du auch vom Zoll Info-Center.
http://www.zoll.de/infocenter/index.html


Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Gruß
Brummel
 
Ich habe auch noch eine Frage:
Ich (CH) habe hier im Forum ein Objektiv aus Deutschland gekauft, dieses wurde beim Versand in die Schweiz am schweizer Zoll mit der Schweizer Mehrwertsteuer verzollt, welche ich dann dem Postboten bezahlt habe, Quittung habe ich noch!
Nun möchte ich das Objektiv wieder verkaufen. Kann ich es nun ohne erneute Zollgebühren für den Käufer wieder nach Deutschland verkaufen, Originalquittung vom D hab ich auch noch und wie muss ich das Deklarieren?


Vermutlich klappt eine Rückwarenabfertigung wenn du die Fristen einhälst. Ich glaube 2 Jahre. Keine Ahnung ob das auch bei privaten Geschäften gilt.
 
danke, das hilft mir in der tat weiter, auch wenn ich keinen 'onkel in amerika' habe, der mir etwas vererben könnte ;) aber man weiss ja nie...

grüsse
michael


Sogenanntes 'Erbschaftsgut' ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Besser als unter diesem Link kann ich das auch nicht erklären, daher spare ich mir weitere Ausführungen :)

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...recht/a1_zollbefrvo/b0_erbschaftsg/index.html

Weitergehende Informationen (bei Spezialfällen) bekommst du auch vom Zoll Info-Center.
http://www.zoll.de/infocenter/index.html


Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Gruß
Brummel
 
Ich reise im Februar nach China und werde mir extra für diese Reise eine Kameraausrüstung zulegen und selbstverständlich eine Nähmlichkeitsbescheinigung austellen lassen- Vielen Dank für diesen Tipp.

Desweiteren geht meine Überlegung dahin, in China weiteres Zubehör zu erstehen und dieses aus Gründen der Gewichtsersparnis (Freigepäckgrenze) postalisch an meine Heimatadresse zu versenden.
Hierzu einige Fragen:

Soweit ich es verstanden habe, darf ich mir unbegrenzt Pakete mit einem Warenwert bis 22? schicken.
Zubehörteile, die diesen Wert übersteigen, aber wertmäßig unterhalb 45? liegen(inkl. Porto?), können von Privat an Privat abgabefrei versendet werden. Gibt es hier eine Stückzahlbegrenzung?
Wenn ich eine solche Warensendung bei der chinesischen Post aufgebe, kann ich ja schlecht einen Absender angeben. Reicht es , wenn ich einen Zettel hineinlege aus dem hervorgeht, dass der Adressat zugleich der Versender auf Urlaub ist?
Kann ich solche Päckchen auch problemlos an Freunde schicken, z. B. mit Kleidung und Tee? Alles natürlich unter 45 ? Warenwert.

Was ist, wenn ich in der Provinz Dinge kaufe und die Rechnung ist auf chinesisch? Wird eine beiliegende ergänzende handschriftliche Beschreibung von mir berücksichtigt?

Das sind zwar viele Fragen auf einmal, aber ich hoffe, Du wirst sie dennoch so weit wie möglich beantworten.
Dafür erst mal vielen Dank im voraus!

Gruß
Jürgen
 
Ich versuchs mal auf alles einzugehen.

Im Postverkehr sind Warensendungen, deren Warenwerte unter 22,- Euro bleiben, abgabenfrei. Dies gilt für alle Postsendungen.
Daneben gibt es noch eine Freimenge von 45,- Euro für Geschenksendungen von einer Privatperson an eine Privatperson, ohne dass da ein Kaufgeschäft getätigt wird. Zudem werden Steuern nicht erhoben, solang sie niedriger als 5,- Euro sind.


Wenn du nun ein Päckchen mit zB einer Gegenlichblende im Wert von 40 Euro an deine Eltern schickst und dies auf der Inhaltserklärung als Geschenk ausweist, bleibt es steuerfrei.

Soweit ist die Idee in Ordnung, wenn auch nicht komplett legal, da du ja ein bischen geflunkert hast.
Die Sache hat allerdings einen Haken, der dir sowieso einen Strich durch die günstige Rechnung macht... die Postgebühren für das Paket.

Nehmen wir an, du schickst 5 Päckchen an verschiedene Bekannte (an dich selbst geht das nicht), dann hast du aus China sicher 15 Euro pro Päckchen (wenn nicht sogar mehr) Postgebühren. Macht zusammen 75,- Euro.
In jedem Päckchen sind Waren im Wert von 45 Euro, das ergibt einen Warenwert von 225,- Euro. 225,- Euro Warenwert + 15,- Euro Porto ergeben 240,- Euro Zollwert. Davon Pauschalabgaben in Höhe von 13,5% machen 30,37 Euro Steuern.

Zusammengefasst: die Portokosten werden vermutlich höher sein, als du dem Staat Steuern zahlen müsstest. Solang der Warenwert der Lieferung unter 350,- Euro bleibt und du somit die günstige Pauschalbesteuerung von 13,5% erhältst, lohnt sich deine Idee nicht. Ganz legal ist es eh nicht.

Bezüglich der chinesischen Rechnung kann ich leider keine pauschale Antwort geben. Handschriftliche Ergänzungen sind theoretisch nicht zulässig, bzw. wird nicht anerkannt und nicht immer ist jemand da, der die Rechnung übersetzen kann. Eine nachvollziehbare Wertangabe auf der Inhaltserklärung kann aber ausreichen.

Wenn noch Fragen sind, melde dich ruhig nochmal. Ich hoffe meine Erklärungen waren einigermassen verständlich.

Gruß
Brummel
 
Gilt die Freigrenze für alle Ursprungs-Drittländer? Auch, wenn ich bei einem Händler Online gekauft habe? Wäre doch 'ne echte Ersparniss zu Zoll + EUSt.

Im Postverkehr greift die Pauschale von 13,5% nur, wenn es sich um eine Lieferung von Privat an Privat handelt.
Ebay-Käufe oder auch eine Bestellung bei einem ausländischem Warenhaus fallen nicht darunter. Hier erfolgt die Verzollung nach dem Tarif. Es fällt dann immer die Mehrwertsteuer und zusätzlich noch meistens Zoll (die Zollsätze sind abhängig von der Warenart) an.


Gruß
Brummel
 
Im Postverkehr greift die Pauschale von 13,5% nur, wenn es sich um eine Lieferung von Privat an Privat handelt.
Ebay-Käufe oder auch eine Bestellung bei einem ausländischem Warenhaus fallen nicht darunter. Hier erfolgt die Verzollung nach dem Tarif. Es fällt dann immer die Mehrwertsteuer und zusätzlich noch meistens Zoll (die Zollsätze sind abhängig von der Warenart) an.
Ich hatte es befürchtet, schade... Danke für die schnelle Antwort...
 
Soweit ist die Idee in Ordnung, wenn auch nicht komplett legal, da du ja ein bischen geflunkert hast.
Die Sache hat allerdings einen Haken, der dir sowieso einen Strich durch die günstige Rechnung macht... die Postgebühren für das Paket.

Danke für Deine profunde Erklärung!

"Nicht komplett legal", nun, soweit habe ich offengestanden gar nicht gedacht.
Du meinst damit wahrscheinlich, dass ich mich in diesem Falle einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung durch Falschdeklaration gegenüber der Zollbehörde schuldig mache, eine Strafverfolgung aber auf Grund von Geringfügigkeit in Verbindung mit einer schwierigen Beweislastführung eher unwahrscheinlich ist.
Das betrübt mich allerdings ein wenig, da ich stets um Aufrichtigkeit bemüht bin... Nicht, dass ich eine realitätsferne Beziehung zum Leben habe und ich bin auch nicht blind . Ich weiß, dass überall gelogen und betrogen wird und solches Verhalten zunehmend anerkennend als clever wahrgenommen wird und auch die Rechtssprechung in Deutschland mittlerweile Justizia kräftig in die Waagschale spuckt- man denke hier nur mal an Ackermann und Haartz-, doch in Wirklichkeit betrügt der Mensch sich selbst und nimmt sich damit die letzte Chance irgendwann in einer gerechten Gesellschaft leben zu können.
Aber bevor ich ausdauernd lamentiernd restlos ins "Off Topic" drifte, zurück zur eigentlichen Thematik.
Die Portokosten für Air Mail sind mehr oder weniger proportional zum versendeten Gewicht, daher meine ursprüngliche Überlegung.
Du sagtest, bei einer Pauschalbesteuerung wird ein Hebesatz von 13,5% angewendet .
Das könnte sich unter Umständen auch kostenungünstig auswirken,
dann nämlich, wenn es sich um Güter handelt, die zollfrei sind und deren EUSt. bei 7% liegt.
Habe man in diesem Fall eine Wahl oder kommen da vielleicht noch weitere Gebühren hinzu?
Falls ich mal auf die Idee kommen sollte Waren aus Drittländern zu importieren, ich weiß ja noch nicht wirklich, was ich in China alles so zu sehen bekomme, muss ich einen solchen Import ab einem bestimmten Wert vorher anmelden?
Muss ich erst ein Gewerbe anmelden oder geht das auch noch nach Empfang der Waren, z.B. 1000 Akkus?
Uuups, das war jetzt vielleicht doch es was viel gefragt.
Auf alle Fälle Danke für Deine bisherigen Ausführungen.
Gruß
Jürgen
 
Es ist deshalb nicht legal, weil du es als Geschenksendung deklarierst, was es ja nicht ist. Zudem muss die Ware zum Ver- oder Gebrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sein. Auch das tritt nicht ein, da du die eingeführt Ware ja später wieder an dich nimmst.
Dies stellt ( wie du schon richtig sagtest) eine Steuerstraftat dar, die natürlich im einmaligen Fall nicht ernsthaft verfolgt wird. Sollte man jedoch feststellen, dass du dies mehrfach getan hast, wird auch hier ein Strafverfahren eingeleitet. Das alles ist allerdings nicht so verwerflich, daher habe ich auch nur am Rande erwähnt, dass es nicht ganz legal ist. Es bleibt aber eine Steuerhinterziehung.

Auf Antrag kann man die Abgabenerhebung mit dem Pauschaltarif ablehnen. Dies macht macht hauptsächlich dann Sinn, wenn es sich um Ware handelt, wo der ermässigte Mehrwertsteuersatz von 7% und zusätzlich kein Zoll drauf ist.
Gebühren für die Abfertigung werden vom Zoll nicht erhoben. Es gibt allerdings Speditionen, welche für die Zollabfertigung und Vorlage der Steuern eigene Gebühren erheben.

Eine Voranmeldung für einen Import ist nicht vorgesehen (abgesehen von zB Eintagsküken und ähnlichem).

Im Falle einer gewerblichen Einfuhr zahlst du immer die Einfuhrumsatzsteuer und evtl Zoll und weitere Abgaben. Dazu musst du vorher kein Gewerbe angemeldet haben, das wird nicht geprüft. Allerdings könntest du evtl. später Probleme bekommen, die EUSt als Vorsteuer mit dem Finanzamt abzurechnen, da der Import vor der Gewerbegründung erfolgte. In dem Fall müsstest du die Mehrwersteuer doppelt zahlen. Erkundige dich daher besser mal bei deinem Finanzamt oder IHK, bevor ich hier eine Falschauskunft gebe. Das ist nicht ganz mein Metier. Zudem sprengt es auch ein wenig den Rahmen des Threads.


Gruß
Brummel
 
Hi,

ich haette in Zusammenhang mit der 45 Euro Grenze eine Frage und wuerde mich gerne da mal anhaengen. Auf der Zollseite http://zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/f0_geschenksendungen/index.html steht folgendes:

Für die Abgabenfreiheit bei Sendungen von Privatpersonen an Privatpersonen gilt zusätzlich folgender Grundsatz:

Übersteigt der Gesamtwert mehrerer Waren je Sendung den Betrag von 45 EUR, so gilt die Befreiung bis zur Höhe dieses Betrages für diejenigen Waren, für die sie bei gesonderter Einfuhr gewährt worden wären.

Ist bei nicht teilbaren Waren die Freigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.

Beispiel 1:
Ein Paket wird von einer Privatperson aus den USA an eine Privatperson innerhalb der EU geschickt. Dieses enthält zwei Bücher mit einem Wert von jeweils 29,90 EUR und 50 EUR.
Das Buch für 29,90 EUR wird abgabenfrei belassen. Für das andere Buch sind Einfuhrabgaben zu zahlen.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe, aber wuerde das nicht bedeuten, dass man beliebig viele Artikel (Warenwert jeweils unter 45 Euro (inkl. Porto)) einfuhrabgabenfrei einfuehren darf, obwohl der Gesamtwert deutlich hoeher als 45 Euro ist?

Viele Gruesse
Jochen
 
Hallo Jochen.

Auch an dich die Bitte, sich an das das Zoll-InfoCenter zu wenden.
Ich habe mit der Postabfertigung nichts zu tun (ich arbeite in der Reisendenabfertigung) und kann dir auf deine Frage keine 100%ige Antwort geben. Und wie schon öfter erwähnt, hilft dir eine falsche Antwort nicht weiter.
Schick eine email ans Info-Center, die antworten dir dann umgehend.

Gruß
Brummel
 
Ich bin gestern Abend von Berlin retour gekommen. Ich weiss nicht warum ich mir so Angst mache...wenn ich sehe was andere für Gepäckstücke da mit ins Flugzeug nehmen bringe ich auch meine Kamera + Laptop rein.

Bei der Ausreise jedoch wurde ich bis auf die Knocken gefilzt...ob ich wohl so böse aussah? Es hat jede Menge andere mit Laptops und ähnlichem gehapt die nicht zur Sprengstoffkontrolle mussten und bei mir hat auch der Pieper nicht angezeigt...trotzdem musste ich mich abtasten lassen. "Junger Mann, gehört diese Tasche ihnen? Ja! Okee dann gehen wir mal zur Spezialuntersuchung" :ugly:

Der Abfertigungsmensch meinte dann noch das ich in Kürze solche Sachen nichmehr mit an Board nehmen könne will heissen das in Deutschland bald nur noch mehr oder weniger die Reisedokumente an Board erlaubt sind. Bin mal gespannt was die nächsten Monate da auf und zukommt. Fliegen über England muss momentan der reinste Horror sein :(
 
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