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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Das entscheidende Vollzitat ist dieses:

Die Grenze von 700,- Euro bezieht sich auf alle mitgebrachten Waren.
Bringt man also eine Kamera für 500,- €, ein Objektiv für 200,- € und Speicherkarten + Rucksack für nochmal 250,- € mit, ist man insgesamt über den 700,- € und eine Pauschalverzollung ist nicht mehr möglich.

Und das ist schlicht falsch. Da steht "Waren" (plural), da steht "auf alle mitgebrachten" (was falsch ist) und die entsprechende Rechnung und Schlussfolgerung ("eine Pauschalverzollung ist nicht mehr möglich") ist konsequent auch falsch.

Ich denke nicht, dass es hier viele gibt, die das dann so interpretieren, wie es eigentlich richtig wäre.
 
Das entscheidende Vollzitat ist dieses:



Und das ist schlicht falsch. Da steht "Waren" (plural), da steht "auf alle mitgebrachten" (was falsch ist) und die entsprechende Rechnung und Schlussfolgerung ("eine Pauschalverzollung ist nicht mehr möglich") ist konsequent auch falsch.

Ich denke nicht, dass es hier viele gibt, die das dann so interpretieren, wie es eigentlich richtig wäre.

Du ziehst hier einen Satz aus dem Kontext und meinst er wäre falsch. Ich möchte dir nicht widersprechen, ich bin sicher du hast Recht.
Wenn auch du der erste bist, der dies hier anmerkt. Alle anderen haben es in den vergangenen 7 Jahren verstanden, den Text zu lesen, zu interpretieren und zu verstehen.
Ich freue mich auf weitere Erleuchtung in Sachen Zollfragen von deiner Seite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab auch eine Frage bezüglich gebraucht erworbenen Objektiven, die auf den ersten Blick noch nicht beantwortet wurde.

Habe mir vor ein paar Jahren das 80-200/2.8 L gebraucht gekauft, Baujahr 1992. Ich weiß, dass es damals in Hong Kong gekauft wurde, da es aber mittlerweile durch 2-3 Hände ging, habe ich keine Information ob dafür jemals Einfuhrabgaben gezahlt wurden.

Es heißt ja immer, dass alles verzollt/versteuert werden muss, was im Ausland gekauft wurde, aber noch nicht verzollt wurde (also auch wenn es bereits zum zweiten Mal eingeführt wird).
Kann es also passieren, dass ich mangels Nachweis einer bereits durchgeführten Verzollung bei der Einreise aus non-EU das ganze nachzahlen muss? Gibt es da eine Verjährung, die greifen würde?
Kann ich mir eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen auch wenn das Objektiv nicht hierzulande erworben wurde?


Und noch was zu der Nämlichkeitsbescheinigung: Warum steht im Formblatt 0330 ein Reisedatum? Ist es nicht egal, wann ich reise - solange mir einmalig bestätigt wurde, dass ich das Zeug hier in Deutschland vor der Reise besessen habe? Es wäre doch sinnfrei, vor jeder Reise zum Zoll rennen zu müssen solange sich die Ausrüstung nicht verändert hat...?
 
Woher wollen die wissen, wo das Zeug gekauft wurde, wenn Du keine Rechnung für die Nämlichkeitsbescheinigung vorlegen musst, sondern nur Seriennummer und Bezeichnung hinschreiben musst???

Eine Nämlichkeitsbescheinigung ist nur begrenzt gültig, daher trägt man den Reisezeitraum ein.

Wenn Du öfter nach non-EU reist, kannst Du Dir auch was dauerhaftes ausstellen lassen. Wie das geht, hab ich vergessen.
 
Die sogenannten Auskunftsblätter sind nur für eine Reise gültig.
Warum das so ist? Das weiss vermutlich nur Brüssel. Die einzige Ausnahme die ich kenne, ist eine INF3 für Jagdwaffen, welche auf ein Jahr ausgestellt werden kann.

Zur Nachversteuerung: Grundsätzlich verjährt ein Anspruch nach 3 Jahren, im Fall der Nichtanmeldung bei der ersten Einfuhr nach 10 Jahren. Da solltest du mit deinem Objektiv deutlich drüber liegen.
Eine Nämlichkeitsbescheinigung (vereinfacht oder als INF3) sehe ich für o.g. Objektiv nicht als erforderlich an. Wenn sonst keine neuwertige (teure) Ausrüstung dabei ist, kannst du dir den Weg zum Zoll sparen.
 
naja, ab WANN ist denn meine Ausrüstung nicht mehr neuwertig/hochwertig???
Ich pflege meine Objektive pingelig, aber die Geli hat schon ordentlich was durchgemacht. Die kann man ja abmachen und dann denkt man, das ist neu. Auch meine Bajonettverschlüsse sehen noch gut aus.

Diese Grenze definiert wohl jeder Zöllner selbst oder?!
 
...

Diese Grenze definiert wohl jeder Zöllner selbst oder?!

Zunächst erstmal ja. Wie soll das anders auch gehen? Im Nachhinein bleibt einem aber immer noch der Weg eines Einspuchs gegen die Maßnahmen.
Wenn du aber vor Ort belegen kannst, dass die Sachen ohne Belang für den Zoll sind, kannst du das Prozedere erheblich abkürzen. Dadurch 'hilfst' du dem Zöllner, eine schnelle Entscheidung zu treffen.
Daher meine grundsätzliche Empfehlung sich eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Zu 95% wirst du sie nicht brauchen, aber wenn... dann ist sie hilfreich.
Auch hier nochmal: Niemand muss sich so eine Bescheinigung ausstellen lassen, jeder kann aber.
 
Kurze Frage meinerseits - weiß jemand wie hoch die Zollabgaben für "repair parts" aus den USA sind?

Wollte mir eine neue Mattscheibe fuer meine Rolleiflex bestellen. Prei inkl. porto 290$.

Da dann 19% mehrwertsteuer drauf plus Zollgebuehren fuer "repair parts", richtig?

Lg David
 
Kurze Frage meinerseits - weiß jemand wie hoch die Zollabgaben für "repair parts" aus den USA sind?

Wollte mir eine neue Mattscheibe fuer meine Rolleiflex bestellen. Prei inkl. porto 290$.

Da dann 19% mehrwertsteuer drauf plus Zollgebuehren fuer "repair parts", richtig?

Lg David

Sofern deine Rolleiflex eine Kamera für Rollfilme ist, gehören Teile dafür zur Codenummer 90069100000

Der Zollsatz beträgt 3,7%, die Einfuhrumsatzsteuer 19%.

Das berechnet sich dann so:

290,- USD / 1,3129 (aktueller Kurs)= 218,21 €

218,21 x 3,7% = 8,07 € (Zoll)

218,21 + 8,07 = 226,28 € (EUSt-Wert)

226,28 x 19% = 42,99 € (EUSt)


8,07 + 42,99 = 51,06 € (Einfuhrabgaben gesamt)
 
Ah super, danke!

...gibt es einen grossen Unterschied innerhalb der EU-Länder?

Studiere in Österreich und wuerde es natuerlich auch gerne hierhin schicken lassen. Zur not koennte ich es auch "nach hause" nach Deutschland schicken lassen! Was waere ratsamer?

Als andere Option noch die Schweiz, da studiert meine Freundin, die es mir mitbringen koennte...

Nur falls jemand da zufaellig bescheid weiß - ansonsten waer es auch nicht so wild und ich lass es einfach nach DE schicken.

Lg David
 
Hallo zusammen!

Ich reise am Montag nach Norwegen und möchte da natürlich meine Kamera, ein paar Objektive, Stative usw mitnehmen (Wert >3000€). Kann es dabei am Zoll zu Problemen kommen? Kann ja sein, dass die dort denken, ich möchte den (teils neuwertigen) Kram dort verkaufen. Ich habe schon versucht, mich auf den offiziellen Seiten einzulesen, aber so ganz schlau bin ich trotzdem nicht geworden...

Tut mir Leid, falls die Frage dumm sein sollte, aber ich will einfach nochmal auf nummer sicher gehen, um irgendwelchen Ärger zu vermeiden.

Danke schon mal für euere Antworten!
 
Bei der Einreise in Norwegen gibt es sicher keine Probleme, theoretisch (in Norwegen dürfte das Kamerazeugs teurer sein als bei uns) kannst du welche bei der Einreise bekommen, wenn du keine Rechnungen oder eine Nämlichkeitsbescheinigung vorweisen kannst.
 
Bei der Einreise in Norwegen gibt es sicher keine Probleme, theoretisch (in Norwegen dürfte das Kamerazeugs teurer sein als bei uns) kannst du welche bei der Einreise bekommen, wenn du keine Rechnungen oder eine Nämlichkeitsbescheinigung vorweisen kannst.

Ok, vielen Dank! Ich nehme jetzt die Rechnungen mit und beim Zoll hab ich mir vorhin auch schon so ne Nämlichkeitsbestätigung ausstellen lassen. Dann wirds schon klappen :top:
 
Hallo zusammen,

wir fliegen bald nach Thailand und natürlich werde ich zum schrecken meiner Freundin die Kamera mit etwas mehr oder weniger Zubehör mitnehmen.

weiss jemand wie das mit der Bescheinigung aussieht' wenn wir hin ab Amsterdam und zurück nach Düsseldorf fliegen. muss ich mir vorher beim Deutschen Zoll was holen, weil ich ja schon vorher ins Ausland fahre?


Gruss Holger
 
naja is ja hier: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=124044 ziemlich gut beschrieben und hier: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1312537 ziemlich gut diskutiert die letzten tage ;)

grundsätzlich brauchst du a) die rechnungen aus deutschland oder b) dieses inf3 papierle das du VORHER beim zoll abzeichnen lässt (komplette ausrüstung natürlich mitnehmen). oder c) du spekulierst das eh nix passieren wird. wie du im 2. link lesen kannst machen das auch viele und es scheint wohl recht gut zu funktionieren.
 
Ah super, danke!

...gibt es einen grossen Unterschied innerhalb der EU-Länder?

Studiere in Österreich und wuerde es natuerlich auch gerne hierhin schicken lassen. Zur not koennte ich es auch "nach hause" nach Deutschland schicken lassen! Was waere ratsamer?

Als andere Option noch die Schweiz, da studiert meine Freundin, die es mir mitbringen koennte...

Nur falls jemand da zufaellig bescheid weiß - ansonsten waer es auch nicht so wild und ich lass es einfach nach DE schicken.

Lg David

Der Zoll ist in allen EU-Mitgliedstaaten gleich, die EUST verschieden. In Österreich sind es 20%.

Wenn es dir deine Freundin aus der Schweiz (nicht EU Mitglied) ohne Zollabfertigung mitbringt ist es ein Schmuggel.
 
Wie wird folgender Fall vom Zoll in Frankfurt behandelt werden?:

- 1 Jahr als Student in Japan (Februar 2014-Februar 2015)
- Aufgrund der regionsspezifischen Garantie möchte ich mir eine Canon EOS 6D in Japan zulegen.
- Kauf einer Canon EOS 6D im KIT mit dem 24-105 Objektiv (220.000 YEN = ca 1700€ nach akt. Wechselkurs) IN JAPAN.
- Behandelt der Zoll meine Kamera anders, wenn ich nachweislich 1 Jahr in Japan gelebt habe und die Kamera zu beginn Februar 2014 in Japan gekauft habe?
danke
 
Kaufbeleg aufheben.
Unter den von dir genannten Umständen ist die Kamera + Objektiv als Umzugsgut bei deinem Rückumzug in die EU abgabenfrei.
Wohnort im Reisepaß ändern lassen oder Abmeldebescheinigung mitnehmen.
Dran denken, dass es speziell für Japan eine Version der EOS gibt. Die kann nur Japanisch und Englisch im Menü.
 
Zuletzt bearbeitet:
- Behandelt der Zoll meine Kamera anders, wenn ich nachweislich 1 Jahr in Japan gelebt habe und die Kamera zu beginn Februar 2014 in Japan gekauft habe?

Bei einem Jahr im Ausland fallen keine Einfuhrabgaben an wenn die Sachen mindestens ein halbes Jahr benutzt wurden.
Da gibt es ein Formular. Ich hatte das vor rund 12 Jahren mal und da hat das die Spedition gemacht. Das sollte sich auch nicht geändert haben.
 
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