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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Ich hatte jetzt den ultimativen "3 Stück Handgepäck"-Test von Amsterdam zurück gemacht. Fotorucksack, Stativ (nach dem Secucheck in der Hand) plus Messeständer (so wie zwei Stativtaschen mit Tape aneinander, ca. 1m lang).
Kein Problem. Hab extra bei der Gepäckaufgabe nachgefragt, ob das extra aufgegeben werden muss.
 
Ich hab mal eine Frage, die in diesem ellenlangen Thread möglicherweise aufgekommen ist:

Ich möchte unserer Tochter in den USA meine alte 50D von Canon und dazu einen canon-Zoom 24-85 schicken/schenken.

Wird auch da vom Zoll der Neupreis angesetzt? das wäre zwar absurd, denn der Wert des Bodies liegt ja entsprechend niedriger heute.

Und würde es helfen, dann die jeweiligen Rechnungen mit Kaufdatum und Kaufpreis beizulegen?

Dankbar für Eure Tipps, denn ich habe natürlich keine Lust, dass die Tochter einen Haufen Zoll auf ein Geschenk zahlen muss

lg
Christian
 
Ich bilde mir ein, mal was von 6 Monaten gelesen zu haben - nach dieser Zeit wird wohl nicht mehr von Neuware ausgegangen.
Im Zweifel mal beim Zoll anrufen, vielleicht wissen die ja auch was von ihren Kollegen bei der US-Einfuhr.
 
Hallo,

Ich reise in 4 Wochen nach Manchester und plane meine Ende Januar erworbene D600 und zwei Objektive mitzunehmen.
Wäre so eine Nämlichkeitsbescheinigung empfehlenswert (obwohl EU), oder reichen die Kaufbelege? Eines der Objektive habe ich über eBay gekauft. Reicht da ein Ausdruck?

Danke im Voraus
 
Ich möchte unserer Tochter in den USA meine alte 50D von Canon und dazu einen canon-Zoom 24-85 schicken/schenken.
Dann ist das eine Frage, die einzig die US-Zollbehörde betrifft. Darüber wird dir hier vermutlich niemand Auskunft geben können.

Problemlos dürfte es sein, wenn du ihr die Kamera selbst in den USA in die Hand drückst. Aber Post ist ein eigenes Kapitel.

Tipp: www.amerika-forum.de Dort tummeln sich jede Menge Auswanderer, die mit den Bestimmungen vertraut sein könnten.
 
Wäre so eine Nämlichkeitsbescheinigung empfehlenswert (obwohl EU), oder reichen die Kaufbelege? Eines der Objektive habe ich über eBay gekauft.
Es reicht genau - überhaupt nichts! Innerhalb der EU werden keine Zölle fällig, also musst du bei der Einreise aus einem anderen EU-Land nicht nachweisen, woher du die Sachen hast.
 
Es reicht genau - überhaupt nichts! Innerhalb der EU werden keine Zölle fällig, also musst du bei der Einreise aus einem anderen EU-Land nicht nachweisen, woher du die Sachen hast.

richtig. Ich war selbst mit großem Equipment in Dubai und Indien und hatte NICHTS dabei. Nach Norwegen will ich mir aber vom Zoll so eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
 
Ich möchte unserer Tochter in den USA meine alte 50D von Canon und dazu einen canon-Zoom 24-85 schicken/schenken.

Wird auch da vom Zoll der Neupreis angesetzt? das wäre zwar absurd, denn der Wert des Bodies liegt ja entsprechend niedriger heute.

Wäre bei der Kamera egal da Digitalkameras zollfrei sind.
Ansonsten beim versenden das als Geschenk angeben oder notfalls eine selbergemachte Rechnung reinlegen mit dem niedrigsten Wert der noch plausibel erschienen kann für eine gebrauchte Kamera.
 
so, ich bin wieder aus China/Japan zurück, und habe meine 5.000 EUR Kameraausrüstung wohlbehalten durchs Handgepäck und alle Kontrollen gebracht.

An der Ausreise am deutschen Zoll in MUC wurde mir die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" ohne viele Umstände unterschrieben und auch bei allen Inlandsflügen in China sowie dem Flug von China nach Japan gab es keinerlei Probleme.
 
gestern auch zurück aus Norwegen. Aufm Hinflug in Hamburg im Terminal 1 beim Zoll die Bescheinigung geben lassen und selber ausgefüllt (hatte vorher schonmal alle Seriennummern aufgeschrieben). Bei der Rückkehr dem Zoll den Wisch in die Hand gedrückt. Die haben ihn zwar angenommen, meinten aber, dass ich den nicht hätte zurückgeben müssen.

PS: Die haben mir extra gesagt, dass ich keine Rechnungen mitnehmen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich möchte unserer Tochter in den USA meine alte 50D von Canon und dazu einen canon-Zoom 24-85 schicken/schenken.

Das kann dir nur der Zoll in den USA beantworten, bzw. jemand, der sich mit den USA-Zollformalitäten auskennt.
Der deutsche Zoll ist da aussen vor.
 
Sehr gute und informative Seite hier.

Nochmal danke an Brummel für die Infomrationen und Antworten!
Auf der Infoseite wird einiges an Zollsätzen für Fotoequipment aufgelistet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe allerdings vor, mir in Hong Kong eine Unterwassergehäuse (Nauticam Nex7 mit einem Port) für mein Sony NEX 7 zu kaufen.
Bist Du sicher, daß sich das lohnt? Ich bin gerade vor Ort in HK und empfinde die dortigen Preise auf mindestens deutschem Niveau. Ich bin selber etwas enttäuscht darüber.

Grüße
Robert
 
Das Gehäuse ist hier für deutlich unter 2000 Euro zu bekommen.
Warum so etwas in Hong Kong kaufen, wo auch noch bei der Einreise in die EU Zoll und EuST aufgeschlagen werden)
 
Hallo,

Stimmt, das Gehäuse kostet in Deutschland jetzt 1628 eur (Hydronalin.de).
Doch da fehlt Port und Zoomring.
In Hong Kong habe ich für das ganze inkl Port und Zoomring pluss Griff und Arm für Blitzmontage nur 1400 gezahlt.
Der Blitz war vielleicht etwa 50 eur günstiger, aber dafür waren auch der optik-adapter und Anschlusskabel mit dabei.

Es lohnt sich also schon. Nur, man muss sich vielleicht auch ein wenig in HK auskennen.

Grüsse
 
Hallo,

ich wollte mal fragen ob sich was in den letzten Jahren etwas zum Thema Ausreise --> Einreise mit Geräten ohne nachweisbare Rechnung getan hat?
Die meisten meiner Objektive sind gebraucht erworben und ich habe keine Rechnung dafür. Es gibt hierfür ja 2 Formulare und wenn ich mir den Text durchlese ist es ja ein "entweder oder"

Als Nämlichkeitsnachweis dient das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329 - nur im Vordruckhandel erhältlich) oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt.

Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU erworben wurden.

Entweder ich fülle das Formular aus indem die Seriennummern festgehalten und durch den Zoll bestätigt werden.

Oder ich zeige Rechnungen vor.

Wie gesagt bin ich mir unsicher ob sich hier was in den letzten Jahren geändert hat oder ob der Text damals als ich mich damit beschäftigt hatte ein anderer war.

Gruß
 
Mach es so wie ich, das ist am einfachsten:
Erstell ein Word-Dokument mit drei Spalten (Artikelbezeichnung, Anzahl und Seriennummer).
Druck das zweimal(!) aus, lauf zum Zollschalter VOR dem Abflug, die schauen sich das kurz an, machen Stempel und Unterschrift rauf, behalten den zweiten Ausdruck, FERTIG!

Alternative (hab ich beim ersten Mal gemacht):
Die geben Dir am Flughafen beim Zoll einen Vordruck (diese Nämlichkeitsbescheinigung), Du füllst die selber aus, Stempel+Unterschrift, die behalten den Durchschlag, fertig.

Du brauchst KEINE Rechnungen mitnehmen!!!

Frage:
Was ist eigentlich in anderen Ländern??? Wenn ich also z.B. in die USA einreise. Oder darf ich den Kram dorthin mitnehmen, weil ich kein US-Resident bin?
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider stimmen die Angaben und Beispiele zur Berechnung resp. Freimenge und wie die Verzollung bei Überschreiten der entsprechenden Grenzen nicht, weil sie nicht den wichtigen Aspekt der Teilbarkeit betrachten:

Beispiel:
Wert der Ware 500,- €. Davon 17,5% pauschale Einfuhrabgaben ergeben 87,50 € Abgaben.

Das ist nur dann richtig, wenn die Ware nicht teilbar ist und ihr Wert 500,-€ beträgt. Hat man aber beispielsweise eine Kamera für 430,-€ und eine Jeans für 70€ gekauft, so sind die Waren teilbar, die Kamera fällt mit 430,-€ gerade noch unter die Freigrenze und es muss nur die Jeans verzollt werden.

Oder ein MP3 Player für 300,-€ und zwei Jeans a 70,-€ - dann sind der MP3 Player und eine der beiden Jeans zollfrei (370,-€), nur für die letzte Jeans reicht es nicht mehr, die muss verzollt werden (weil man sonst auf 440,-€ landet).

Der Pauschalzollsatz kann angewendet werden, wenn die zu verzollende (Achtung: wichtiger Unterschied! Nicht die gesamte eingeführte Ware!) Ware nicht den Wert von 700,-€ übersteigt. Dazu betrachten wir das gleiche Beispiel wie vorne:

Die Grenze von 700,- Euro bezieht sich auf alle mitgebrachten Waren.

Eben nicht (s.o.)! Die Grenze bezieht sich auf alle "zu verzollenden" Waren.

Bringt man also eine Kamera für 500,- €, ein Objektiv für 200,- € und Speicherkarten + Rucksack für nochmal 250,- € mit, ist man insgesamt über den 700,- € und eine Pauschalverzollung ist nicht mehr möglich.

Eben nicht! Der Rucksack inkl. Speicherkarten (für 250,-€) ist nach o.g. in diesem Fall frei. Die Kamera und das Objektiv müssen jedoch verzollt werden, d.h. aber es werden genau Waren im Wert von 500+200 = 700,-€ verzollt - und dafür gilt so gerade noch die Pauschalverzollung.

Und wenn sogar beispielsweise die Speicherkarten davon 20€ gekostet haben, so hat der Rucksack nur 230€ gekostet, dann kombiniert man den Rucksack mit dem Objektiv, das ergibt zusammen 430,-€, ist damit zollfrei und nun muss nur noch die Kamera plus Speicherkarten verzollt werden (520,-€) und das erneut nach dem Pauschalsatz.

D.h. also im absoluten Grenzfall kann man insgesamt Waren bis 430+700 = 1.130,-€ einführen und davon die 700,-€ zu verzollende Ware zum Pauschalsatz verzollen, wenn die Waren auch stückmäßig so aufteilbar sind.

Wenn man auch über dieser Grenze liegt, müssen die zu verzollenden Waren voll verzollt werden - aber eben auch hier nur die verzollenden Waren; grundsätzlich sind die ersten 430,-€ für jeden frei, bzw. die Stücke, deren Wert in der Summe nicht 430,-€ überschreiten. Diesen Anspruch verliert man nicht grundsätzlich, nur weil man über der Freimenge liegt - aber es werden immer ganze Stücke verzollt und dann kann es eben zum Verlust der Freimenge führen, weil die Einzelstücke zu teuer sind und alleine schon mehr als 430,-€ kosten.
 
Wenn ich also z.B. in die USA einreise. Oder darf ich den Kram dorthin mitnehmen, weil ich kein US-Resident bin?

Dort musst Du bei der Immigration ein weißes Zollformular vorlegen, welches Du im Flieger bekommst. Wenn Du planst, irgendwelche Dinge (meist als Geschenk) in den USA zu lassen, mußt Du die entsprechende Frage mit "ja" beantworten und den Wert angeben. Ggf. muss das dann verzollt werden.

Wenn Du mit "nein" antwortest (der Normalfall ist, dass man alle Fragen mit "nein" beantwortet, da werden auch Fragen nach Lebensmitteln usw. gestellt), dann kannst Du einfach weitergehen. Man geht davon aus, dass Du Deine Kamera wieder mitnimmst. An dieser Stelle kannst Du natürlich Falschangaben machen.

Da das ja der umgekehrte Vorgang ist, macht eine Nämlichkeitserklärung nicht viel Sinn - du willst ja nachher bei der Ausreise nicht beweisen, dass Du auf der Einreise eine Kamera dabei hattest, die jetzt fehlt.... andererseits darfst Du selbstverständlich so viele Waren ausführen, wie Du Lust hast (darüber freut sich die USA natürlich, erst Recht wenn sie im Land neu erworben wurden).
 
Leider stimmen die Angaben und Beispiele zur Berechnung resp. Freimenge und wie die Verzollung bei Überschreiten der entsprechenden Grenzen nicht, weil sie nicht den wichtigen Aspekt der Teilbarkeit betrachten:

Na.. dann will ich versuchen ein wenig Licht in die Sache zu bringen.


Das ist nur dann richtig, wenn die Ware nicht teilbar ist und ihr Wert 500,-€ beträgt. Hat man aber beispielsweise eine Kamera für 430,-€ und eine Jeans für 70€ gekauft, so sind die Waren teilbar, die Kamera fällt mit 430,-€ gerade noch unter die Freigrenze und es muss nur die Jeans verzollt werden.
Wenn man sich meinen Text genau durchliest, sieht man dass ich dort den Begriff Ware (singular) verwende und eben nicht den Begriff Waren (plural)
Das bedeutet gleichzeitig, dass es sich eben um eine Ware handelt, welche i.g. Fall nicht teilbar ist.




Der Pauschalzollsatz kann angewendet werden, wenn die zu verzollende (Achtung: wichtiger Unterschied! Nicht die gesamte eingeführte Ware!) Ware nicht den Wert von 700,-€ übersteigt. Dazu betrachten wir das gleiche Beispiel wie vorne:
Eben nicht ...
Eben nicht! ...

D.h. also im absoluten Grenzfall kann man insgesamt Waren bis 430+700 = 1.130,-€ einführen und davon die 700,-€ zu verzollende Ware zum Pauschalsatz verzollen, wenn die Waren auch stückmäßig so aufteilbar sind.
Wenn du den Text zitierst, dann bitte richtig und im Zusammenhang. Ich habe den Abschnitt mit der Berechnung wie folgt eingeleitet:
Sofern die Freimenge von 430,- Euro (300,- €) überschritten wurde...
Was nichts anderes bedeutet als das, was du in vielen Sätzen zu vermitteln versuchst.
 
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