Ich fliege regelmäßig in der Weltgeschichte herum und bin auch schon oft genug von den Zollbeamten herausgebeten worden. Vielleicht habe ich so ein "Schmuggler-Face", keine Ahnung, warum sie sich immer ausgerechnet mich rauspicken.
Für meine Fotoausrüstung haben sie sich jedoch noch nie interessiert. So ist dein "Scenario", wenn es kein Hirngespinst ist, doch höchst unwahrscheinlich. So zumindest meine Erfahrung mit dem Zoll.
Es ist/war nicht mein Scenario...
Weiter oben beschrieb ein User ein "Worst-Case-Scenario" welches ich dahingehend korrigiert habe, dass es halt schlimmer geht/ist.
Und das ist nichts, was ich mir ausdenke (oder mir infolge etwaiger Hirngespinste ausmale), sondern die Anwendung und Auslegung der Steuergesetze.
Wenn der Zollbeamte Zweifel an dem steuerrechtlichem Status einer Ware (hier Kameraausrüstung) hat, bleibt es nun mal nicht bei der einfachen Nachversteuerung. Allein die Feststellung des Beamten zieht eine Strafanzeige wegen des Verdachts der (versuchten) Steuerhinterziehung nach sich. Und diese zieht ebenfalls die Sicherstellung als Beweismittel, ggf. auch die Beschlagnahme zur Sachhaftung nach sich. Da in einem Steuerstrafverfahren das Hauptzollamt (Strafsachenstelle) die Aufgaben der Staatsanwaltschaft übernimmt, entscheidet diese dann später auch, ob das Verfahren eingestellt wird oder ein Strafbefehl erlassen wird. Und das dauert nunmal seine Zeit.
Das alles
muß natürlich nicht so ablaufen,
kann es aber. Und im Falle eines Zweifels, greift
immer mein Scenario, nicht das oben beschriebene.
Nichts anderes wollte ich mit meinem Text klarstellen. Was daran ein Hirngespinnst sein soll, erschliesst sich mir noch immer nicht.
Deinen regelmässigen Ausflügen in die Weltgeschichte stelle ich übrigens 25 jahre Berufserfahrung in diesem Bereich entgegen. Glaub mir meinen Text oder lass es bleiben. Mir ists langsam wurscht und egal.