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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Darum ging es mir, wie ich das nachweisen soll. Mein Wohnort in den USA steht nicht auf Seite 3 des Reisepasses. Gibt es andere Moeglichkeiten das ganze nachzuweisen?

Nur evtl. eine Abmeldebescheinigung aus DE oder du lässt dir den Wohnort im Paß auf dem nächsten Konsulat oder Botschaft ändern.
Grundsätzlich zählt bei der Einreise beim Zoll nur der Eintrag im Reisepaß.
 
Nur evtl. eine Abmeldebescheinigung aus DE oder du lässt dir den Wohnort im Paß auf dem nächsten Konsulat oder Botschaft ändern.
Grundsätzlich zählt bei der Einreise beim Zoll nur der Eintrag im Reisepaß.

Dank Dir.. Da ich weiterhin meinen Hauptwohnsitz in D habe und momentan auch nicht vorhabe das zu aendern bleibt mir keine andere Moeglichkeit als entweder die Abgaben bei der Einreise zu zahlen oder die Kamera hier zu lassen.
 
Hallo zusammen,
ich hab zwei Fragen hinsichtlich Zollkontrolle:
1. Wenn ich z.B. nach Norwegen oder Island reise, ist man zwar nicht in der EU, aber in der EEA (European Economic Area). Muss man dann auch durch den Zoll?

2. Meine DSLR-Bodys und Objektive sind z.B. von privat gekauft, wo ich keine Rechnung für habe. Wenn ich mir eine "Nämlichkeitsbescheinigung" (o.ä.) am Flughafen ausstellen lassen möchte, benötige ich ja eine Rechnung. Was dann?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus!
 
1. Wenn ich z.B. nach Norwegen oder Island reise, ist man zwar nicht in der EU, aber in der EEA (European Economic Area). Muss man dann auch durch den Zoll?

2. Meine DSLR-Bodys und Objektive sind z.B. von privat gekauft, wo ich keine Rechnung für habe. Wenn ich mir eine "Nämlichkeitsbescheinigung" (o.ä.) am Flughafen ausstellen lassen möchte, benötige ich ja eine Rechnung. Was dann?
1. Ja. Du musst Einfuhren aus diesen Ländern verzollen.

2. Pech gehabt. Der einfachste Weg wäre, sich beim Gebrauchtkauf eine Rechnung/Quittung ausstellen zu lassen. Ansonsten kann man nur hoffen, dass man die Nämlichkeitsbescheinigung ohne Rechnungen bekommt.
 
2. Pech gehabt. Der einfachste Weg wäre, sich beim Gebrauchtkauf eine Rechnung/Quittung ausstellen zu lassen. Ansonsten kann man nur hoffen, dass man die Nämlichkeitsbescheinigung ohne Rechnungen bekommt.

Wieso? Man muß nicht beweisen, nur Glaubhaft machen. Statt Rechnungen kann man auch das ebay Angebot, einen Kontoauszug, eMail Korrespondenz oder sonstwas mitnehmen. und letztlich natürlich die Kamera / das Objektiv einfach vorlegen.

Davon mal ab: Ich habe mir noch nie so eine Bescheinigung geholt (bei Ausrüstung um 3000 Euro) und auch noch nie gebraucht.

Scooby
 
Wieso? Man muß nicht beweisen, nur Glaubhaft machen. Statt Rechnungen kann man auch das ebay Angebot, einen Kontoauszug, eMail Korrespondenz oder sonstwas mitnehmen. und letztlich natürlich die Kamera / das Objektiv einfach vorlegen.

Exakt so wirds gemacht.

Davon mal ab: Ich habe mir noch nie so eine Bescheinigung geholt (bei Ausrüstung um 3000 Euro) und auch noch nie gebraucht.

Scooby

Ich kenne sogar jemanden, der fährt grundsätzlich viel zu schnell und parkt immer im Haltverbot. Erwischt wurde er seltsamerweise noch nie.
Ob ich deshalb jedem empfehlen würde, sich genauso verhalten zu sollen? Nuja...

Abschließend auch hier wieder die Aussage: Niemand muß sich diese Nämlichkeitsbescheinigung auf Privatreisen ausstellen lassen, jeder kann dies aber.
Sollte die Ausrüstung neuwertig, fast ohne Gebrauchspuren sein empfehle ich sie, ist das Geraffel offensichtlich schon länger im Gebrauch und auch nicht besonders teuer gewesen, kann man gern darauf verzichten.

Letztlich entscheidet jeder für sich selbst. Der eine geht lieber auf Nummer sicher, der andere fährt auch unvorbereitet gänzlich stressfrei in den Urlaub. Jeder so wie er mag.
 
Niemand muß sich diese Nämlichkeitsbescheinigung auf Privatreisen ausstellen lassen, jeder kann dies aber.
Sollte die Ausrüstung neuwertig, fast ohne Gebrauchspuren sein empfehle ich sie, ist das Geraffel offensichtlich schon länger im Gebrauch und auch nicht besonders teuer gewesen, kann man gern darauf verzichten.
Ausserdem ist das vollkommen kostenlos. Nebenbei kann so eine Bescheinigung auch als Nachweis gegenüber einer Versicherung dienen.
 
Und deswegen ist das jetzt grundsätzlich richtig und andere werden keinerlei Probleme mehr haben?

Ähm .. habe ich das irgendwo geschrieben? Ich habe nur meine Erfahrung wiedergegeben, dass ich (!) bisher (!) keine Probleme hatte. Das vielleicht 50 Flüge einer einzelnen Person nicht repräsentativ sind, weiss ich auch.

Ich kenne sogar jemanden, der fährt grundsätzlich viel zu schnell und parkt immer im Haltverbot. Erwischt wurde er seltsamerweise noch nie. Ob ich deshalb jedem empfehlen würde, sich genauso verhalten zu sollen? Nuja...

Nu bleib' mal auf dem Teppich. Es ist ja keine Pflicht, sich so einen Wisch ausstellen zu lassen. Zu schnelles Fahren ist wohl eine ganz andere Geschichte, da es sich da um eine OWI / Straftat handelt.


Im übrigen wäre das Worst-Case Szenario folgendes: Man kommt nach Deutschland zurück, der nette Zöllner glaube nicht, dass man die Ausrüstung schon vorher hatte. Er wird sie schätzen und Einfuhrabgaben kassieren. Anschließend kann man in aller Ruhe zuhause die Rechnugen oder sonstige Nachweise suchen, zum zuständigen Zollamt fahren und sich das Geld wiederholen. Gilt bei Schmuck etc. genauso.

Es ist also mitnichten so, dass man wegen einer fehlenden Nämlichkeitsbescheinigung nun hinter Gittern landet, seinen Führerschein verliert oder sonstwas.


Um den Kontext nicht zu verlieren: Ich rate hiermit jedem ausdrücklich dazu, sich so eine Bescheinigung um Vorfeld zu holen, um Stress zu vermeiden. Das habe ich mit meinem letzen Beitrag auch nicht in Zweifel gezogen. Ich fand daher die Reaktionen darauf etwas unpassend.

Grüße,
Scooby
 
...

Im übrigen wäre das Worst-Case Szenario folgendes: Man kommt nach Deutschland zurück, der nette Zöllner glaube nicht, dass man die Ausrüstung schon vorher hatte. Er wird sie schätzen und Einfuhrabgaben kassieren. Anschließend kann man in aller Ruhe zuhause die Rechnugen oder sonstige Nachweise suchen, zum zuständigen Zollamt fahren und sich das Geld wiederholen. Gilt bei Schmuck etc. genauso.

Es ist also mitnichten so, dass man wegen einer fehlenden Nämlichkeitsbescheinigung nun hinter Gittern landet, seinen Führerschein verliert oder sonstwas.

Das worst-case-scenario ist: Der Zöllner glaubt nicht, dass die Ware in der EU gekauft wurde, leitet ein Steuerstrafverfahren ein, beschlagnahmt die Ware als Sachhaftung und Beweismittel. Anschliessend wird der Vorgang an die Strafsachenstelle weitergeleitet (was allein etwa eine Woche in Anspruch nimmt, die weitere Sachbearbeitung dauert nochmal einige Zeit). Solang hat man keine Kamera und einen haufen Arbeit und Ärger am Hals. Irgendwann wird das Strafverfahren dann eingestellt (so man denn nachweisen kann, dafür bereits Steuern in der EU entrichtet zu haben) und man kann die Kameraausrüstung beim Grenzzollamt abholen oder sich zuschicken lassen. Das dauert dann nochmal.
Oder aber man wendet die 5 Minuten zum Ausstellen der Bescheinigung auf. Wie gesagt: Jeder so wie er mag.



Um den Kontext nicht zu verlieren: Ich rate hiermit jedem ausdrücklich dazu, sich so eine Bescheinigung um Vorfeld zu holen, um Stress zu vermeiden. Das habe ich mit meinem letzen Beitrag auch nicht in Zweifel gezogen. Ich fand daher die Reaktionen darauf etwas unpassend.

Grüße,
Scooby

Eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung gibts nur am Grenzzollamt bei der Ausreise, nicht beim nächstgelegenen Zollamt. Das Zollamt stellt nur ein INF3 aus, was den gleichen Zweck erfüllt, eigentlich aber für gewerbliche Ausfuhren gedacht ist.
 
Du musst mir meine Ausführungen natürlich nicht glauben, das steht dir vollkommen frei.
Vielleicht nimmt aber jemand anderes einen wohl gemeinten Rat an.

Es geht mir nicht darum, hier irgendwelche Pferde scheu zu machen, sondern darum hilfreiche Tipps zu geben.
Mir ist es lieber, dass die am Thema interessierten Mitglieder des Forum unbeschadet aus dem Urlaub zurückkehren, weniger geht es mir darum, anderen einen reinzuwürgen.
Das mag dem Feinbild "fauler Beamter" ggf. nicht entsprechen und dem ein oder anderen unglaubwürdig erscheinen, ist aber nun mal so.
Ich hätte den kleinen Ratgeber zum Umgang mit dem Zoll auch gar nicht schreiben müssen, wollte es aber. Der Spaß am Tipp und Hinweise geben wird mir aber regelmässig genommen, wenn mir Hirngespinste und andere Sachen vorgehalten werden.
 
Ich fliege regelmäßig in der Weltgeschichte herum und bin auch schon oft genug von den Zollbeamten herausgebeten worden. Vielleicht habe ich so ein "Schmuggler-Face", keine Ahnung, warum sie sich immer ausgerechnet mich rauspicken.

Für meine Fotoausrüstung haben sie sich jedoch noch nie interessiert. So ist dein "Scenario", wenn es kein Hirngespinst ist, doch höchst unwahrscheinlich. So zumindest meine Erfahrung mit dem Zoll.
 
Ich fliege regelmäßig in der Weltgeschichte herum und bin auch schon oft genug von den Zollbeamten herausgebeten worden. Vielleicht habe ich so ein "Schmuggler-Face", keine Ahnung, warum sie sich immer ausgerechnet mich rauspicken.

Für meine Fotoausrüstung haben sie sich jedoch noch nie interessiert. So ist dein "Scenario", wenn es kein Hirngespinst ist, doch höchst unwahrscheinlich. So zumindest meine Erfahrung mit dem Zoll.

Es ist/war nicht mein Scenario...
Weiter oben beschrieb ein User ein "Worst-Case-Scenario" welches ich dahingehend korrigiert habe, dass es halt schlimmer geht/ist.

Und das ist nichts, was ich mir ausdenke (oder mir infolge etwaiger Hirngespinste ausmale), sondern die Anwendung und Auslegung der Steuergesetze.
Wenn der Zollbeamte Zweifel an dem steuerrechtlichem Status einer Ware (hier Kameraausrüstung) hat, bleibt es nun mal nicht bei der einfachen Nachversteuerung. Allein die Feststellung des Beamten zieht eine Strafanzeige wegen des Verdachts der (versuchten) Steuerhinterziehung nach sich. Und diese zieht ebenfalls die Sicherstellung als Beweismittel, ggf. auch die Beschlagnahme zur Sachhaftung nach sich. Da in einem Steuerstrafverfahren das Hauptzollamt (Strafsachenstelle) die Aufgaben der Staatsanwaltschaft übernimmt, entscheidet diese dann später auch, ob das Verfahren eingestellt wird oder ein Strafbefehl erlassen wird. Und das dauert nunmal seine Zeit.
Das alles muß natürlich nicht so ablaufen, kann es aber. Und im Falle eines Zweifels, greift immer mein Scenario, nicht das oben beschriebene.

Nichts anderes wollte ich mit meinem Text klarstellen. Was daran ein Hirngespinnst sein soll, erschliesst sich mir noch immer nicht.

Deinen regelmässigen Ausflügen in die Weltgeschichte stelle ich übrigens 25 jahre Berufserfahrung in diesem Bereich entgegen. Glaub mir meinen Text oder lass es bleiben. Mir ists langsam wurscht und egal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist/war nicht mein Scenario...
Weiter oben beschrieb ein User ein "Worst-Case-Scenario" welches ich dahingehend korrigiert habe, dass es halt schlimmer geht/ist.
Ich gehe davon aus, daß 99,9 % der Fotografen mit rechtmäßig erworbenem und versteuertem Eigentum unterwegs sind.

Warum also sollte der Zoll gleich die große Maschinerie anschmeißen, wenn die entsprechenden Verfahren ohnehin in 99,9 % aller Fälle eingestellt werden?

Und, aus meiner Erfahrung, für die mitgeführte Kameraausrüstung interessieren sie sich eh nicht. Theoretisch mag dein Szenario ja zutreffen. Die große Relevanz für die Praxis erkenne ich aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die große Relevanz für die Praxis erkenne ich aber nicht.
Die große Relevanz ist immer dann gegeben, wenn es eine selbst trifft.
Aber das ist alles Erbsenzählerei.
Es macht Sinn, sich diese Bescheinigung vor der Ausreise ausstellen zu lassen.
Auch aus versicherungstechnischen Gründen.

Ich denke, die Frage des TO ist hinreichend beantwortet.
 
Die große Relevanz ist immer dann gegeben, wenn es eine selbst trifft.
Falls tatsächlich mal der Zoll meine Fotoausrüstung einbehalten sollte, dann marschiere ich mit den Rechnungen zum Zollamt, löse die Ausrüstung wieder aus und lasse mir dabei gleich die Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen. Alles in Butter.

Auch aus versicherungstechnischen Gründen.
Keine Nebelkerzen, welche echten "versicherungstechnischen Gründe" denn? Meine Fotoversicherung hat eine Liste meiner Ausrüstungsgegenstände, Fotos der Geräte, auf denen man die Seriennummer erkennen kann und Kopien der Rechnungen bzw. Kaufbelege. Eine versicherungstechnische Relevanz der Nämlichkeitsbescheinigung kann ich nicht erkennen. Wohl erkenne ich aber hier im Thread die Tendenz zu dramatisieren und zu übertreiben.
 
Falls tatsächlich mal der Zoll meine Fotoausrüstung einbehalten sollte, dann marschiere ich mit den Rechnungen zum Zollamt, löse die Ausrüstung wieder aus und lasse mir dabei gleich die Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen. Alles in Butter.


Keine Nebelkerzen, welche echten "versicherungstechnischen Gründe" denn? Meine Fotoversicherung hat eine Liste meiner Ausrüstungsgegenstände, Fotos der Geräte, auf denen man die Seriennummer erkennen kann und Kopien der Rechnungen bzw. Kaufbelege. Eine versicherungstechnische Relevanz der Nämlichkeitsbescheinigung kann ich nicht erkennen. Wohl erkenne ich aber hier im Thread die Tendenz zu dramatisieren und zu übertreiben.

Ich gebe es auf. Hier sind mind. zwei User vom Fach und du eierst hier ohne Not rum.
Aber mach du mal.
Stichwort Diebstahl im Hotel in den USA und Nachweis wg. der Enschädigung.
Ich habe das mit einem Laptop durch und nun rate mal...

Schönen Tag noch

Uwe
 
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