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Unlauterer Verkäufer wieder unterwegs!
Liebe Mitglieder,
Florian Franzek, der seit Jahren mit verschiedensten Usernamen in allen möglichen Foren und auf etlichen Verkaufsplattformen auftritt,
ist wieder hier im Forum und versucht, ehrliche Käufer zu betrügen.
Wir können wenig tun, außer bei Bekanntwerden einer weiteren Registrierung eines Accounts für seine Machenschaften, diese umgehend zu sperren.
Ich empfehle, bei Kontakt umgehend die Polizei einzuschalten.
Ich denke, dass Hunde kein verletzbares Persönlichkeitsrecht haben und auch das Persönlichkeitsrecht des Besitzers durch eine Veröffentlichung nicht angegriffen wird, solange durch ein Bild kein Bezug zu ihm herzustellen ist.
Es ist jedoch möglich, dass der Veranstalter eine Hausordnung veröffentlicht hatte, in der ein Veröffentlichungsverbot stand (z. B. weil ein vertraglich gebundener Fotograf geschützt werden sollte), dann könnte es Probleme geben. Wie hoch diese Wahrscheinlichkeit ist, musst Du selbst abschätzen.
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arne9001 schrieb:Einer der Punkte die auffallen, wenn man den Text des KunstUrhG liest ist, dass dort immer nur die Rede von „Verbreitung und Zurschaustellung“ von Bildnissen ist. Man könnte also auf den Gedanken verfallen, dass das Herstellen der Bilder als solches, das Fotografieren frei ist, nur eben die Nutzung der angefertigten Bildnisse beschränkt wird. Genau dies ist aber einer der Punkte, in der die Rechtsprechung den Gesetzestext inzwischen ergänzt. Es darf nämlich nicht sein, dass ein „Fotografenopfer“ sich ständig darüber den Kopf zerbrechen muss, ob ein bestimmtes Bild nicht vielleicht doch noch veröffentlich wird; dieses Damoklesschwert möchte man niemandem zumuten. Daher gilt: wenn die Verbreitung und Zurschaustellung verboten wäre, dann ist es (in aller Regel, gerade bei journalistischer Arbeit bestehen Ausnahmen) auch das Anfertigen der Bilder als solches.
Zur Beantwortung dieser These genügt doch schon das Lesen des KunstUrhG (wobei es durchaus noch weitere Ausnahmen gibt). Journalistische Arbeit (habe ich in dieser Begrifflichkeit noch in keiner anderen Beschreibung über diem Fotografenrechte gelesen, das von arne angesprochere KunstUrhG erwähnt diesen Begriff jedenfalls nicht, aber vieleicht wird unter Juristen "Berichterstattung" und "journalistische Arbeit" gleichgesetzt) ist keineswegs auf Journalisten (oder vieleicht sogar nur auf Hauptberufliche) beschränkt.Die Verbreitung und Zurschaustellung ist doch eigentlich immer verboten, solange der Fotografierte nicht zugestimmt hat.
Falls der fotografierte nicht unter die bekannten Ausnahme fällt, dann (vermutlich und auf D bezogen) ja. Wobei sich mir sowiso die Frage stellt, warum man ohne jeden Anlass und ohne vorherige Nachfrage wildfremde Menschen als Hauptmotiv fotografieren sollte, aber vieleicht bin ich dafür einfach nur viel zu altmodisch.Darf man also niemanden fotografieren, der nicht mit der möglichen Veröffentlichung der Bilder einverstanden ist??
Keine Ahnung, ich versuche mich da immer an das zu halten, was ich auch von anderen erwarte. Für mich fällt das (in D) nicht unter die mir bekannte Gesetze (so lange es um die Ablichtung von Personen als Hauptmotiv geht). Es mag in dem Bereich aber durchaus noch weitere Gesetze geben.Was ist denn dann mit den Streetfotografen?
Wo kein Kläger, da auch kein Richter. Wohin die Rechtsauslegung durch die Gerichte seit Jahren geht, hat arne ja beschrieben. Ob das dann, wenn ein neuer Streitfall vor Gericht landet, von Richter aktuell auch so entschieden wird, kann ich nicht einschätzen (diese Fälle, falls es sie aktuell geben sollte, verfolge ich nicht, da sie mich auch nur sehr nebensächlich interessieren).Bisher dachte ich, die dürfen auf den Straßen jeden fotografieren, nur nicht veröffentlichen.
Ich frag mich das auch immer wieder, wenn ich mir diverse Videos von bekannten Testseiten wie DigitalRev anschaue. Der läuft herum, knipst irgendwelche Fremden und zeigt die Bilder dann einfach ...
ok...und wie ist es jetzt, wenn ich Fotos von Leuten aus London, aufgenommen dort, jetzt veröffentliche? Ich wohne in Deutschland.
Soweit ich weiß gilt der Ort der Veröffentlichung, allerdings - wo kein Kläger, da kein Richter![]()
ok danke. Gibts da ne Rechtsquelle?
Klar, normal passiert nix bei Bildern aus Deutschland, erfährt ja auch fast nie jemand, ob er auf irgendeinem Bild zu sehen ist; aber dann hast mal ein Bild, das jemand zufällig entdeckt und schon ne Klage am Hals ...