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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

Du musst AFP fragen.
 
M gut, und die wären blöd wenn sies mir schenken, weil sie anderswo ja sicher gut Geld dafür kriegen (ich schätze BBC wird schon bisschen was zahlen müssen dafür?)...

Wie hoch stehen denn die Chancen für sowas opensource/GPL Bilder zu finden? In der Wikipedia sind weder auf Englisch noch auf Koreanisch welche drin :o
 
In der Wikipedia sind weder auf Englisch noch auf Koreanisch welche drin :o

Suche doch mal bei Wikipedia.

... vom Ansatz her richtig.

Such mal bei flickr und vergleichbaren, in Korea beliebten Diensten. Einige haben eine CC-Lizenz für ihre Bilder, sonst einfach den Fotographen fragen.
 
Hallo,
meine Frage passt jetzt nicht genau zum Thread aber es geht um das Fotorecht deswegen stelle ich die Frage hier. Es geht dabei darum was in einem Bild geschützt ist und was nicht.

Ich bin auf diese PDF hier gestoßen:
http://www.lawmas.de/main.php?cat_id=150&linkid=150&pic_id=75&pageaction=showentry&lang=de&PHPSESSID=3d5fde8626f06a0975c765e66c38b719

PDF Seite 2:
  • Motive sind nicht schützt
  • Künstlerische Konzepte sind nicht geschützt
    ABER:
  • Künstlerisches Arrangement ist geschützt

Meine frage ist jetzt wann genau ist das Abgebildete auf einem Foto geschützt?

Oder anders formuliert:
Ein bekannter Fotograf erstellt Landschaftsfoto und es wird in irgendeinem Magazin veröffentlicht wird.
Nun bittet mich eine Firma genau dasselbe Foto, für ihre Firmenhomepage, noch einmal zu machen.
Kann ich jetzt das Foto erstellen ohne an Konsequenzen zu denken? Nicht wirklich oder?

Wobei ich hier eigtliche Frage ist, was mit Künstlerisches Arrangement gemeint ist?

Ich bitte um eine schnelle Antwort, ich habe morgen in der Schule ein Referat drüber und bin bisi spät drann hehe.
Danke im Voraus.
 
Wobei ich hier eigtliche Frage ist, was mit Künstlerisches Arrangement gemeint ist?
Tja, ab wann interpretiert ein Gericht das "Werk" oder eine Leistung als Kunst? Das lässt sich wohl nicht vorhersagen. War die Fettecke von Beuys Kunst oder nur der versuch, den Butterberg abzubauen? Selbst darüber, obwohl schon lange gerichtlich geklärt, scheiden sich wohl immer noch die Geister.

Ich bitte um eine schnelle Antwort, ich habe morgen in der Schule ein Referat drüber und bin bisi spät drann hehe.
Immer diese Schüler, die keine Zeit haben.

Bei Deinem Landschaftsfoto halte ich es für unwahrscheinlich, daß Du Probleme bekommen würdest, wenn Du versuchst, das Foto nachzufotografieren. Da wurde/wird ja nichts arrangiert und virtuelle Sachen wie natürliche Lichtführung oder auch der Standort sind wohl nicht schützenswert. Das "einfache" Warten auf das rechte Licht am rechten Ort würde ich noch nicht als künstleriche Leistung ansehen. Wobei dies ein Richter auch anders beurteilen kann.

Wenn Du allerdings ein Blumenbeet "nachpflanzt", das Du auf einem Bild gesehen hast, dann stellt sich schon eher die Frage, ob Du mit der Veröffentlihcung des Bildes die Rechte des ursprünglichen Gartenbauers oder des Fotografen (wenn er die Blumen angeordnet hatte) verletzt.

Gruß Bernhard
 
Oder anders formuliert:
Ein bekannter Fotograf erstellt Landschaftsfoto und es wird in irgendeinem Magazin veröffentlicht wird.
Nun bittet mich eine Firma genau dasselbe Foto, für ihre Firmenhomepage, noch einmal zu machen.
Kann ich jetzt das Foto erstellen ohne an Konsequenzen zu denken? Nicht wirklich oder?
Das wäre ganz schnell ein unzulässiges Plagiat, sprich eine unzulässige Vervielfältigung.

Wann die Grenze dazu überschritten ist, entscheidet das Gericht. Notfalls mit Hilfe eines Gutachters.
 
Das wäre ganz schnell ein unzulässiges Plagiat, sprich eine unzulässige Vervielfältigung.

Wann die Grenze dazu überschritten ist, entscheidet das Gericht. Notfalls mit Hilfe eines Gutachters.

Sehe ich aber ganz anders. Wenn ich mich genau dort hinstelle wo schon jemand (oder sogar tausende ;-)) vor mir ein Foto gemacht hat und die (fast) gleiche Lichtsituation und den gleichen Bildausschnitt wähle kann es kein Plagiat sein.
Sooo gleich wird es eh niemand hinbekommen.

Ich glaube die Hosensch.... Mentalität erreicht hier langsam einen Höhepunkt.

"Otze machet"
 
Hallo,

ich benötige mal eure Hilfe.

Im Januar 2008 habe ich ein TFP-Shooting mit einem Modell gemacht. Leider habe ich vergessen mir meinen TFP-Vertag von dem Modell ausfüllen zu lassen.
Ich nutze die Bilder nur für Werbung, jetzt droht mir das Modell mit dem Anwalt wenn dich die Bilder nicht von meiner HP nehme. Das Modell ist aber mit einer Foto-CD mit allen Bildern entlohnt wurden. Was kann sollte ich jetzt machen?

Gruß

Frank
 
Dumm gelaufen.

Wenn Du nicht den Nachweis führen kannst, daß das Model Dir die jetzt beanstandete Nutzung zum Zeitpunkt des Fototermins gestattet hat, dann würde ich die Bilder vom Netz nehmen und daraus eine Lehre ziehen...
 
und was ist mit dem Nutzungsrecht?
Urheber der Bilder ist grundsätzlich der Fotograf. Einer Veröffentlichung bzw. dem Verkauf der Bilder steht jedoch das Recht am eigenen Bilde des Models gegenüber, das aber bei Pay-Shootings auf den Fotografen übergeht (§ 22 KUG). das Modell wurde hierfür ja entlohnt.
 
Das Modell ist aber mit einer Foto-CD mit allen Bildern entlohnt wurden.

Als erstes würde ich Ihr die Nutzung der Bilder in jeder Hinsicht verbieten.
Ich meine, ein TFP-Shooting macht man ja als Model wohl auch nicht mit, um die Bilder dann in der Schublade verschwinden zu lassen.
Sollte Sie allerdings das Modeln aufgegeben haben und "Schatzi" möchte nicht das Sie noch irgendwo im Netz zu finden ist, :evil: würde ich die Bilder auf meiner HP entfernen und Ihm Ihr viel Glück wünschen alle ev. weiteren Jugendsünden aufzuspüren. :lol:
 
Sehe ich aber ganz anders. Wenn ich mich genau dort hinstelle wo schon jemand (oder sogar tausende ;-)) vor mir ein Foto gemacht hat und die (fast) gleiche Lichtsituation und den gleichen Bildausschnitt wähle kann es kein Plagiat sein.
Sooo gleich wird es eh niemand hinbekommen.

Ich glaube die Hosensch.... Mentalität erreicht hier langsam einen Höhepunkt.

"Otze machet"

Stimmt. An den Spot, wo Ansel Adams sein weltberühmtes Naturpanorama gemacht hat, werden jährlich zum gleichen Zeitpunkt Hordenweise Touristen gekarrt um das Foto nachzustellen. Gelungen ist es meines Wissens noch keinem die spezielle Stimmung rüberzubringen. Der Versuch ist allemale erlaubt...
 
Ich wollte jetzt mit meinem "Problem" kein neues Thema eröffnen.

Ich besuche dieses Jahr eine internationale Zuchtaustellung für Pferde, auf welchen ich leidenschaftlich fotografiere und die Fotos später auf meiner Webseite vertreibe.
Die Leute freuen sich über diesen Service und die Veranstalter freuen sich, dass sich jemand dafür interessiert und somit auch Werbung gemacht wird.

Lediglich bei Großveranstaltungen die meist auch Eintritt verlangen frage ich um meine Rechte als Fotograf.
Die kommende Veranstaltung schreibt nämlich in ihrer Ausschreibung:
Fotografieren, Filmen und Videoaufnahmen sind nur für den persönlichen Gebrauch gestattet. Jeder Aussteller erklärt seine Zustimmung, selbst oder der Pferdevorführer und selbstverständlich auch das Ausstellungspferd auf Fotos, Videos und DVD abgebildet zu werden.

Soweit, so gut. Ich habe also beim Veranstalter angefragt, ob ich die Bilder auf meiner Webseite anschließend vertreiben dürfe. Daraufhin habe ich ein Presseakkreditierungsformular bekommen, allerdings blieb meine Frage unbeantwortet.

Ich habe also nochmal nachgefragt, damit ich auch wirklich keine Probleme erhalte und kriege als Antwort:

Sie können die Fotos auf Ihren Webseiten vertreiben, wenn Sie uns im Gegenzug diese auch Für eventuelle Veröffentlichungen in unserer Zeitschrift, kostenlos und mit allen Rechten Auf DVD zur Verfügung stellen.

Ich bin etwas entsetzt über diesen "Gegenzug", denn ich möchte eigentlich nicht Eintritt, Hotel, Anfahrt und Verköstigung zahlen, mir einen Haufen Arbeit machen und anschließend meine Bilder und alle Rechte dem Veranstalter schenken.
Ich könnte mir einen "Deal" in Form von Bildern der Siegerpferde für die ZEitschrift oder Homepage durchaus vorstellen, allerdings nicht indem ich alle meine Rechte abtrete.

Außerdem bin ich mit 100%iger Wahrscheinlichkeit nicht der einzige anwesende Fotograf und schon gar nicht der einzige der die Fotos anschließend gewerblich/kommerziell nutzen will. Der Veranstalter kann doch nicht allen solche Forderungen stellen?
Mir jedenfalls ist das noch nie passiert, ich wurde zu jeder Veranstaltungen begrüßt und öfters auch gebucht und entsprechend bezahlt (UND ich durfte meine Fotos trotzdem noch verkaufen).

Naja.. ich würde gerne mal ein paar Meinungen hören..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Cecily,

just my 50 cent....;)
Ich finde es durchaus vertretbar, wenn der Veranstalter die Fotos zur Eigenverwertung kostenfrei erhält, wenn Du im Gegenzug dafür nicht nur auf seiner VA fotografieren, sondern auch noch die Bilder über Deine HP *verkaufen* darfst. Du willst die Bilder gewerblich nutzen - wo ist also das Problem????? Was machst Du denn, wenn Du die Erlaubnis nicht bekommst?! Dann wirst Du die Bilder wohl kaum verkaufen dürfen.
So etwas nennt man Barter-Agreement....:) Eine Hand wäscht die andere...

Ich würde vielleicht noch einschränken, dass der VA die Bilder nur eben nicht selbst verkaufen darf - ansonsten verstehe ich ehrlich gesagt Dein Entsetzen nicht. Ach ja, und auf Namensnennung bei Veröffentlichungen würde ich auch bestehen - das kann für Dich sogar noch von Vorteil sein.

Wenn ich von jemandem kostenfrei eine Fotografieerlaubnis für Aufnahmen bekomme, die ich selbst verkaufen möchte, denke ich, es ist doch das Mindeste, was ich machen kann - ihm die Bilder für die Eigennutzung zur Verfügung zu stellen. Wieso sollte sich dann jemand ablichten lassen oder sein Eigentum zur Verfügung stellen?!

Solche "Gegengeschäfte" sind durchaus üblich.

Kleiner Nachtrag: Du bist auf jeden Fall mit dieser Regelung auf der rechtlich sicheren Seite. Ich weiß ja nicht, wie Deine Bilder nach dem Verkauf genutzt werden - aber selbst wenn Du eine Presseakreditierung hast, heißt das noch lange nicht, das die Bilder auch gewerblich - sprich für Werbung etc. genutzt werden dürfen, sondern eben nur für redaktionelle Zwecke.
 
Der Veranstalter kann doch nicht allen solche Forderungen stellen?
So lange die Forderung nicht sittenwidrig ist kann er sie erst einmal stellen. Nach deutschem Recht muss er m.W. nach einzig eine Berichterstattung zulassen/ermöglichen. Was er sonst noch an Rechten vergibt oder nicht ist, so lange die Teilnehmer entsprechedes mitmachen (sprich bei der Anmeldung unterschreiben) einzig seine Sache.

Mir jedenfalls ist das noch nie passiert, ich wurde zu jeder Veranstaltungen begrüßt und öfters auch gebucht und entsprechend bezahlt (UND ich durfte meine Fotos trotzdem noch verkaufen).
Tja, einige Veranstalter sehen das wohl anders. Wobei ich bisher noch nie von einem Veranstalter die pauschale Erlaubnis erhalten habe, meine Bilder nachher werblich verwenden zu dürfen.

Naja.. ich würde gerne mal ein paar Meinungen hören..
Ob Du Dich darauf einlässt, musst Du selber wissen. Da in diesem Fall wohl der Ausrichter auch Veranstalter ist (was gerade im Sportbereich nicht immer der Fall ist, aber darum geht es hier ja wohl nicht), bleibt Dir nur übrig, Dich darauf einzulassen, weiter zu verhandeln oder schlicht nicht hin zu gehen.

Wenn sich an letzteres alle halten würden, wüssten die Veranstalter sehr schnell, was sie von solchem Ansinnen halten sollen. Leider gibt es aber immer wieder Fotografen (nicht nur Amateuere) die sich auf einen solchen Handel einlassen.

Ich bin bei einem ähnlichen Ansinnen damals "eine Stufe höher" gegangen. Da war aber auch der (örtliche) Ausrichter nicht der eigentliche Veranstalter und der Verband hat das ganze dann sehr schnell (zu meinen Gunsten) geregelt.

Auf sowas wie "mit allen Rechten" würde ich mich niemals einlassen. Was soll das denn heissen? Je nach Auslegung kann das auch heissen, dass Du nachher überhaupt keine Rechte mehr an den Bildern hast, weil Du damit jegliche Verwendungsrechte abgetreten hast.

Dem Veranstalter nachher einige/alle Bilder für dessen Berichterstattung zu überlassen ist aber durchaus üblich. Immerhin erhälst Du als Gegenleistung eine kostenlose Akkreditierung (ich vermute jetzt mal, dass Du das ganze nicht als Profi machst). Spätestens aber, wenn es um den weiteren Verkauf der Bilder durch den Veranstalter geht hört es bei mir auf. So gerne ich das ganze mache, ich muss zu keiner Veranstaltung gehen und unter solchen Bedingungen soll sich der Veranstalter einen anderen Dummen suchen.

Gruss Bernhard
 
Habe jetzt die Beiträge aufmerksam durchgelesen aber meinen Fall nicht gefunden. Von einem Fotografen der Bilder bei einer öffentlichen Veranstaltung gemacht hat, wurde mir einige zur Veröffentlichung auf der Homepage unseres Vereins überlassen. Sie zeigen die Kreisschützenkönigin (Mitglied unseres Vereins) zusammen mit den beiden Schützenprinzessinnen. Im Bericht zu den Bildern sind auch die Namen der Personen veröffentlicht. Es gibt allerdings keine Bildunterschrift aus der direkt geschlossen kann wer in welcher Reihenfolge auf dem Bild abgebildet ist. Nun wurde ich darauf angesprochen dass eine Veröffentlichung der Namen der abgebildeten Person mit Bezug zum Bild nicht erfolgen darf. Wenn man zum Beispiel den Namen der Person in Google suchen lässt und auf die Seite mit dem Bild kommt, könnte man sonst die Personen identifizieren. Das wäre ja dann aber bei jedem Bericht der Siegerehrung bei einer öffentlichen Veranstaltung der Fall. Das kann doch wohl nicht sein, zumal ähnliche Fotos mit den Namen der abgebildeten Personen in der Zeitung waren.
 
Auch hier dürfte wieder mal gelten: es zählt der Einzelfall und im Streitfall dessen Auslegung durch den Richter.

Wenn auch thematisch absolut nicht vergleichbar, so dürften doch die in der folgenden Urteilsbegründung genannten Gesetze und deren Auslegung auf jede Berichterstattung übertragbar sein:

http://www.telemedicus.info/urteile...O-182008-Namensnennung-in-Pressearchiven.html

"Die identifizierbare Darstellung von Personen ist zulässig, wenn ein entsprechendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit vorhanden ist"
...
"Außerdem spricht für die Zulässigkeit einer unveränderten Einstellung alter Zeitschriftenartikel in ein Onlinearchiv das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG (so auch OLG Frankfurt NJW 2007, 1366). Allgemein zugängliche Informationsquellen dürfen nicht dadurch verändert werden, dass eine ursprünglich zulässige Berichterstattung nachträglich gelöscht wird."

Und hier sind noch weitere Urteile zu ähnlichen Themen:
http://www.telemedicus.info/urteile/tag/Namensnennung

Als juristischer Laie schliesse ich daraus:
  • Das Schützenfest war eine öffentliche Veranstaltung und die Teilnehmer damit relative Personen der Zeitgeschichte
  • Es besteht sowohl seitens der Teilnehmer wie auch seitens der Öffentlichkeit in Interesse, dass zeitnah darüber berichtet wird. Das Interesse geht m.M. nach so weit, dass die Schützenkönige auch namentlich genannt werden.
  • Die Vereinshomepage kann man u.U. als Newsarchiv über Ereignisse ansehen, welche der Verein ausgetragen oder an welchen Vereinsmitglieder teilgenommen haben. Damit darf der Artikel auch langfristig im Archiv der Öffentlichkeit unverändert zugäglich gemacht werden.
Ob irgendein Jurist dies im Streitfall genauso sieht, wird sich bei genügend Pech herausstellen müssen.

Gruss Bernhard
 
unnötiges Vollzitat entfernt, scorpio


Diese Schweizer! Kennen deutsches Recht besser als die Deutschen! Ihr habt im Umgang mit Rechten und Freiheit einfach mehr Erfahrung als wir. Tragisch, aber wahr. Deshalb mag ich Euch so. Meine ich ernst!

MfG
 
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