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Auch Texte unterliegen in der Regel einem Schutzrecht.Kann man das alles nicht 'umgehen' indem hier die Uploadfunktion einfach deaktiviert wird?
Stichworte « Schöpfungshöhe » und « Kleine Münze ».Auch Texte unterliegen in der Regel einem Schutzrecht.
Betroffene Plattformbetreiber können sich dann ja zur juristischen Expertise an dich wenden.Stichworte « Schöpfungshöhe » und « Kleine Münze ».
Allgemeines Geplauder auch in schriftlicher Form fällt da nicht mehr in einen urheberrechtlich schutzwürdigen Bereich. Seit RGZ 64, 401 (404) hat sich nichts grundlegend geändert. Siehe Fromm / Nordemann, Kommentar zum UrheberrechtsG, 12. Aufl. 2018, §2 UrhG, Rdnr.60 mit weiteren Nachweisen.
Stichworte « Schöpfungshöhe » und « Kleine Münze ».
Allgemeines Geplauder auch in schriftlicher Form fällt da nicht mehr in einen urheberrechtlich schutzwürdigen Bereich. Seit RGZ 64, 401 (404) hat sich nichts grundlegend geändert. Siehe Fromm / Nordemann, Kommentar zum UrheberrechtsG, 12. Aufl. 2018, §2 UrhG, Rdnr.60 mit weiteren Nachweisen.
Sowas ist noch nie unter das Zitatrecht gefallen. Bisher wäre halt der postende User dafür verantwortlich gewesen mit dem Problem, dass dieser leider nicht zu ermitteln war und noch nicht einem eine Anschluisshaftung existiert. Von daher würde ich den Vorstoß wie aus AT sehr begrüßen.Das mag bestimmt so sein. Aber wenn ich in meinem Beitrag einen Artikel einer Fachzeitschrift reinkopiere spielt es doch keine Rolle ob der Rest nur Dampfgeplauder ist, oder verstehe ich jetzt etwas falsch?
Danke und ich dachte schon, es gehe hier mittlerweile um einen konkreten Gesetzesgentwurf in Deutschland. Diese Richtlinie muss doch erst einmal in Deutsches Recht übertragen werden.Ich halte dich für so clever, ihn selbst zu finden.
Es wäre ja mal eine interessante Statistik, wie viele der Gelegenheitsuser (oder gar der Neuanmeldungen) auf direkte Empfehlung hier landen und wie viele durch Suchmaschinen. Anstatt auf das (langsame) Darknet wird m.M.n. eher auf VPN und Foren im außereuropäischen Ausland ausgewichen.In einer Sache bin ich mir jedenfalls ganz sicher...wo User sich zu stark eingeschränkt fühlen, da werden die aufs Darknet ausweichen.
Wenn ich mein Presseerzeugnis nach AT liefere, muss ich (oder der Importeur) mich auch an die Gesetze dort halten und nicht nur an die, die im Land der Redaktion/der Druckerei gelten. Wie das technisch umsetzbar wäre, ist ein andere Punkt. Google muss sich heutzutage auch schon in der EU mehr zensieren wie außerhalb (schwachsinniges Recht auf "nicht einfach gefunden werden"), für Presseschnipsel gelten auch innerhalb der EU unterschieliche Rechte, an die sich (nicht nur) Google halten muss.Gilt das dann unabhängig davon ob im Land wo der Anbieter ansässig ist weniger restriktive Regeln gelten?
Sowas ist noch nie unter das Zitatrecht gefallen. Bisher wäre halt der postende User dafür verantwortlich gewesen ...
...mit dem Problem, dass dieser leider nicht zu ermitteln war und noch nicht einem eine Anschluisshaftung existiert. Von daher würde ich den Vorstoß wie aus AT sehr begrüßen...
Das kann man so oder so sehen:Bisher wäre halt der postende User dafür verantwortlich gewesen mit dem Problem, dass dieser leider nicht zu ermitteln war und noch nicht einem eine Anschluisshaftung existiert. Von daher würde ich den Vorstoß wie aus AT sehr begrüßen.
Hatte ich in #736 (das ist der Beitrag direkt unter Tricksters Anmerkung) doch längst verlinkt.
Dass niemand auf die Filter pocht, wird einen einfachen Grund haben. Upload-Filter ist nicht mehr als ein schönes Schlagwort. Funktionierende Filter existieren ganz einfach nicht.Wie soll man denn bitte ohne Upload-Filter dem Gesetzesbeschluss nachkommen?
Die EU-Verordnung zur Entfernung „terroristischer Online-Inhalte“ soll eigentlich erst im Herbst beschlossen werden. Doch mit sechs Millionen Euro finanziert die EU-Kommission bereits deren technische Umsetzung.