Dann wars eben ein Montagefehler, wie es nun genau zu nennen ist ist doch Haarspalterei.
In jedem Fall hat Nikon dafür gerade zu stehen, da der Fehler offenbar nicht durch den TE entstanden ist, egal unter welcher Bezeichnung.
Der Knopf saß erst nachdem das Gehäuse gebrochen war schief, vorher offenbar nicht, von Montagefehler kann also keine Rede sein.
Dass der Knopf mittlerweile im und nicht außen am Gehäuse sitzt geht ja auch auf den Reperaturversuch des TO zurück, kann also auch nicht Nikon angelastet werden.
Die Sache mit dem verschwundenen Knopf ist also eindeutig nicht bei Nikon verschuldet.
Bleibt nur die Frage wie es zu dem gebrochenen Gehäuse kam.
Letztendlich würde einem wohl kaum ein Versicherungsermittler abnehmen, dass es sich hierbei um einen Materialfehler gehandelt hat der ohne massivere Gewalteinwirkung zu dem Bruch des Gehäuses geführt hat.
Im Endeffekt muss eben der Techniker beurteilen wie es zu dem Schaden kam.
Naja wenn man bei der Konstruktion an sämtliche Schandtaten die jemand einer Kamera antun könnte denkt laufen wohl bald alle mit 3kg schweren Edelstahlkamerabodies rum
