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Canon you can...not

  • Themenersteller Themenersteller DarsVaeda
  • Erstellt am Erstellt am
Nach 7000 Auslösungen soll der Verschluss defekt sein? :eek:
Alleine das wäre ein Fall für Kulanz!
 
Muss mal gucken, telefonisch mach ich jetzt aber nix mehr.
Entweder eMail oder direkt Beschwerde-Brief an Canon.
Da muss ich mir nur erstmal die richtige Adresse raussuchen ;)

PS: Tja von Kulanz oder wat ist keine Rede. Man könne das leider nur noch so wieder in Ordnung bringen. Es waren übrigens genau 7948 Auslösungen, also eigentlich schon fast 8000. Trotzdem lächerlich für so eine Kamera wie ich finde.
 
DarsVaeda schrieb:
Entweder eMail oder direkt Beschwerde-Brief an Canon.
Da muss ich mir nur erstmal die richtige Adresse raussuchen ;)

sollte unten auf der Rechnung stehen, Brief an den Geschäftsführer, hatte mir damals ganz gut geholfen.
 
DarsVaeda schrieb:
Muss mal gucken, telefonisch mach ich jetzt aber nix mehr.
Entweder eMail oder direkt Beschwerde-Brief an Canon.
Da muss ich mir nur erstmal die richtige Adresse raussuchen ;)

PS: Tja von Kulanz oder wat ist keine Rede. Man könne das leider nur noch so wieder in Ordnung bringen. Es waren übrigens genau 7948 Auslösungen, also eigentlich schon fast 8000. Trotzdem lächerlich für so eine Kamera wie ich finde.
Nur freundlich bleiben, alles sachlich schildern - komm auf keinen Fall so rüber, als wolltest du für eine Leistung nichts zahlen, sondern dass du es von der Firma erwartest, es so und so zu machen.
Ist schade, dass so etwas passiert, aber gibt ja auch einiges Gutes über den Canon-Service :(

Meine 350D macht demnächst den 2. Sprung auf die 0 zurück (sprich, 20.000 Auslösungen) und klackt wie am ersten tag. Dass bei 8.000 Auslösungen was kaputtgeht darf und ist kein Standardzustand und deswegen würde ich auch auf Kulanz bestehen.

Viel Erfolg weiterhin!
 
Stimmt da unten steht der Geschäftsführer.
Cool, danke!
Genau an den werd ich nun mal schreiben.
 
Weis nicht, vielleicht hab ichs ja überlesen, aber ein kaputter Sensor hat senkrechte gleichmäßig im Bild verteilte Striche bis Streifen zur Folge. Nur falls es irgentjemanden interessiert. (Ist mir bei ner Medion Kamera 4 Monate nach Garantieende passiert. Das ging aber auf Kulanz)

Achso, ich dachte in der EOS 300/350d wäre noch gar kein CMOS Sensor, sondern was billigeres, so liest sich jedenfalls der alte Canon Katalog hier. Vielleicht bin ich auch aufm Holzweg, mmh.

Gruß pabbatz
 
pabbatz schrieb:
Achso, ich dachte in der EOS 300/350d wäre noch gar kein CMOS Sensor, sondern was billigeres, so liest sich jedenfalls der alte Canon Katalog hier. Vielleicht bin ich auch aufm Holzweg, mmh.
Gruß pabbatz


ALLE Canon DSLR haben CMOS ausser die alte 1D die hat CCD !
 
Also falls es jemanden interessiert, hier was defekt ist:
Posten [Grund] - Vorgehensweise - Preis
CMOS [Kratzer] - Austausch - 400?
Verschluß(teile) [keine Angabe] - Austausch - 200?
Shutter Unit [keine Angabe] - keine Angabe - 20?
Kleinreperatur [keine Angabe] - 60?

Sind zusammen 680?. Ich habe damals 749? für die Kamera bezahlt und 100? von Canon via Cashback zurückbekommen.
 
Hi,

hübsche Odysse die du da durchstehen musst, behalt' den Kopf oben, ich werd' für meine 350 schon mal beten. Reperatur höher als Neupreis :stupid: :stupid: .

viel Glück das dich die Geschäftsleitung von Canon D erhört.

m.f.G.

der Olaf
 
Joa dank, Briefe sind raus. Einer an Canon direkt und einer an den Geschäftsführer in Willich.
Mal schaun...
 
Leider nein, bin schon stark am überlegen was ich nun mache.
Schicke ich die Briefe nochmals als Einschreiben mit Rückschein?
Das Wetter ist so absolut genial und ich hocke auf meinen Objektiven...
Hatte mir sogar letzte Woche schon ne 20D geliehen für einen Tag.
 
Ich hab den Thread nur mal überflogen, also wenn ich hier falsch liege bitte einfach ignorieren.
Ganz grob:
Die Kamera wurde beim Händler gekauft also hat man einen Vertrag mit dem Händler nach Par. 433 BGB (soweit ich mich an meine Rechtsvorlesungen noch erinnere). Nach 434 BGB liegt ein Sachmangel vor. Diesen Sachmangel muß der Händler nachbessern. Nach 437/439 BGB ist diese Nacherfüllung durch Austausch möglich oder durch Reparatur. Laut meinem Prof. sogar, trotz allgemeiner anderer Meinung, frei wählbar (in 439 1). Es sei denn es ist mit erheblichem unangemessenem Aufwand für den Händler verbunden. Könnte hier zutreffen bei der Reparaturhöhe. Trotzdem muß er das Ding reparieren/reparieren lassen.
Gewährleistung hab ich als Privatperson 2 Jahre auch wenn was anderes in den AGBs steht (307 BGB (?) "der eine unangemessene und gegen Treu und Glauben verstoßende Benachteiligung des anderen Teils verbietet..")
War aber auch nicht unbedingt sehr gut in Recht! ;)
Bin mir auch nicht ganz sicher wie das ist mit dem Schaden der nicht beim Übergang da war. Aber wenn das Ding von alleine kaputt gegangen ist und kein Verschleißteil ist dann müßte er doch kostenlos nacherfüllen, oder!?
Als Privatperson hat man gegenüber aber eigentlich immer gute Karten...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hopp-Singh schrieb:
Gewährleistung hab ich als Privatperson 2 Jahre.
War aber auch nicht unbedingt sehr gut in Recht! ;)

stimmt :D beides :evil:

2 Jahre mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten, das heisst der Kunde muss nach 6 Monaten beweisen das dieser jetzige Defekt schon bei Übergabe vorhanden war ! , mach mal wenn 1 Jahr lang fehlerfrei fotografiert wurde !

Canon Garantie 1 Jahr , grad abgelaufen, deswegen , gaaaanz leise mit viel bitte bitte kleine Brötchen backen, dann ist Canon oft kulant, aber mit Paragrafen würde ich dann nicht mehr um mich werfen....
 
Ah richtig. Ich vergaß. Das war die Sache mit der Beweislastumkehr...ich erinnere mich.
Und was ist mit Haltbarkeitsgarantie 4??. Da war auch noch was. Aber ich halt lieber den Mund. Überlass das lieber den Juristen falls was auf dem Rechtsweg zu machen ist... ;)

EDIT: Gerade nochmal nachgeguckt. Beweislastumkehr. Der VERKÄUFER(nicht der Käufer) muß das beweisen. Das war ja der Witz an der Beweislastumkehr. Sonst müßte der Käufer es ja beweisen!! Nützt aber hier trotzdem nix, weil innerhalb von 6 Monaten... :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Whatever... :) Recht hat mich noch nie interessiert. Mußte ich nur machen für BWL.
Hab bei meinem Navi, was nach 1 1/2 Jahren kaputt gegangen ist so bei meinem Händler rumgemault und wild mit Paragraphen rumgeworfen dass ich nen neuen bekommen hab! Chrchrchchr.. ;)
Aber egal. Einfach vergessen wat ich meinte.
Bei Canon betteln bringt hier wohl mehr! :D
 
Meine Freundin studiert Rechtswissenschaft, also da bin ich gut beraten ;)
Aber ich will es erstmal auf den einfachen Weg probieren.
Ist doch besser als sich im schlimmsten Falle vor Gericht herum zu schlagen.
Was sich allerdings bei knapp 500? immer noch nicht lohnen wird.
Und da ich mit meinen Fotos kein Geld verdiene ist in der Richtung auch nix zu holen.

Ich könnte also wohl nur noch dem Verkäufer mit rechtlichen Schritten drohen, falls Canon nicht einlenkt.
Dann müsste ich mir nen Gutachten besorgen, dass belegt, dass der Defekt schon beim Kauf bestanden hat/bestanden haben könnte.
Nur glaube ich nicht, dass sich mindfactory gross davon beeindrucken lassen wird.

Scheint ja eh n dubioser Laden zu sein, siehe mein anderer Thread :ugly:
 
Viel Glück auf jeden Fall.
Meine 30d war auch kaputt, aber schon nach 2 Tagen.
Hab mir ne neue geben lassen. Wäre sonst vom Vertrag zurückgetreten.
 
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