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Canon Cashback, Abzug durch Händler selbst?

oralink

Themenersteller
Ich habe bnei einem Fotohändler in Klagenfurt am 27.6.2008 ein Objektiv, Canon 17-40L USM um 719,-- gekauft, die Ware war originalverpackt, die Seriennummern nicht herausgeschnitten. Auf dieses Objektiv besteht ein Cashback von 50,-- bis 30.6.2008. Zum Hinweis auf Cashback teilte mit der Händler mit, er selbst habe den Cashback bereits eingelöst um dadurch einen günstigeren Preis halten zu können, ich werde wahrscheinlich keinen CB geltend machen können. Auf seiner Webseite ist keinerlei Hinweis enthalten, dass der CB bereist abgezogen wird. Ich denke das darf er nicht, da CB für den Endkunden als nachtgräglicher Rabatt gedacht ist. Wie soll ich mich verhalten, wenn Canon meinen CB-Antrag ablehnen wird ?

Bitte um Hinweise und ev. rechtl. Stellungnahmen, da ich hier unlauteren Wettbewerb bzw. Betrug vermute ?

lg Walter
 
Ich habe bnei einem Fotohändler in Klagenfurt am 27.6.2008 ein Objektiv, Canon 17-40L USM um 719,-- gekauft, die Ware war originalverpackt, die Seriennummern nicht herausgeschnitten. Auf dieses Objektiv besteht ein Cashback von 50,-- bis 30.6.2008. Zum Hinweis auf Cashback teilte mit der Händler mit, er selbst habe den Cashback bereits eingelöst um dadurch einen günstigeren Preis halten zu können, ich werde wahrscheinlich keinen CB geltend machen können. Auf seiner Webseite ist keinerlei Hinweis enthalten, dass der CB bereist abgezogen wird. Ich denke das darf er nicht, da CB für den Endkunden als nachtgräglicher Rabatt gedacht ist. Wie soll ich mich verhalten, wenn Canon meinen CB-Antrag ablehnen wird ?

Bitte um Hinweise und ev. rechtl. Stellungnahmen, da ich hier unlauteren Wettbewerb bzw. Betrug vermute ?

Wieso? Er hat dir doch gesagt, dass Cashback eingelöst wurde.
 
Also es ist doch üblich, dass der CB teilweise schon vom Händler abgezogen wird. Macht Saturn in Ihrer momentanen 400d Aktion doch auch.

So lange der Händler dich vor dem Kauf darauf hinweist ist das imo völlig in Ordnung.
 
Die Teilnahmebedingungen sind doch klar formuliert:

Es besteht nur ein einziger Rückerstattungsanspruch pro Verbraucher und Produkt. Dieses Angebot gilt nicht für Canon Mitarbeiter und deren Familien sowie für Canon Handelsvertreter oder Händler.
Quelle. http://canonlensacc2008.onlinerebates.com/terms.aspx

Ergo, es ist eigentlich nicht möglich, dass Händler den CB selbst einsacken. Wenn Händler dies trotzdem tun, stellt dies klarerweise einen Vertragsbruch gegenüber Canon und einen Betrug am Kunden dar.
 
Wenn Händler dies trotzdem tun, stellt dies klarerweise einen Vertragsbruch gegenüber Canon und einen Betrug am Kunden dar.

Wieso? Canon kann mit seinen Händlern ausmachen was sie wollen.
Und wieso ist es Betrug wenn der Kunde vorher weiß, dass er kein CB bekommt?

Ich weiß nicht, wo hier das Problem sein soll. Dann kauft halt wo anders.
 
der Sachverhalt ist doch ein anderer:

1. Der Händler hat einen OnlineShop, da gibt es nirgendwo einen Hinweis auf Abzug des CB
2. Erst nach Bezahlung und beim Verlassen des Shops, nachdem ich ihn auf CB angesprochen habe, rückte er mit dem Abzug heraus, hätte ich ihn nicht gefragt, dann wäre ich erst nach dem Einreich des CB bei Canon irgenwann draufgekommen!!

Wie sieht es jetzt aus? Außerdem hätte ich im Falle des Rücktritts vom Verkauf nirgendwo mehr dich Möglichkeit gehabt ein Objektib mit CB innerhalb der Frist zu erhalten.
 
Wo ist das Problem? :)

Wenns der Händler schon gemacht hat hast du weniger Arbeit *g*

dafür wird er dir sichern icht 100% vom CB gutschreiben denke ich...
 
Ich habe bnei einem Fotohändler in Klagenfurt am 27.6.2008 ein Objektiv, Canon 17-40L USM um 719,-- gekauft, die Ware war originalverpackt, die Seriennummern nicht herausgeschnitten. Auf dieses Objektiv besteht ein Cashback von 50,-- bis 30.6.2008. Zum Hinweis auf Cashback teilte mit der Händler mit, er selbst habe den Cashback bereits eingelöst um dadurch einen günstigeren Preis halten zu können, ich werde wahrscheinlich keinen CB geltend machen können. Auf seiner Webseite ist keinerlei Hinweis enthalten, dass der CB bereist abgezogen wird. Ich denke das darf er nicht, da CB für den Endkunden als nachtgräglicher Rabatt gedacht ist. Wie soll ich mich verhalten, wenn Canon meinen CB-Antrag ablehnen wird ?

Bitte um Hinweise und ev. rechtl. Stellungnahmen, da ich hier unlauteren Wettbewerb bzw. Betrug vermute ?

lg Walter

Ich wundere mich extrem über die Rechtsauffassung mancher hier. Was Dein Händler macht ist nichts anderes als Wettberwerbsverzerrung und daher kriminell.

Dadurch, dass Dein Händler Cashback bereits in den Preis miteinkalkuliert, kann er günstigere Preise anbieten als andere, im Falle eines Onlineshops würde er vor den Konkurrenten in den Preislisten gelistet.

Das ist laut den Cahbackbedingungen nicht zulässig.

Alleine die Handlung, dass er als Händler das Cashback einlöst ist illegal (siehe cashbackbedingungen).

Üblicherweise behaupten Onlinehändler, dass es sich bei der Ware um einen EU-Import handelt, der nicht mehr cashbackfähig sei. Direkt zu sagen, dass man das Cashback bereits abgezogen hat, grenzt an Dummheit und wäre ich die Konkurrenz, würde ich den Laden anzeigen.

Gruß,
Jens
 
Wenns der Händler schon gemacht hat hast du weniger Arbeit *g*

Das kleine Problem ist aber, dass Canon Dir den Vorteil nur gewähren will, wenn Du dir die Arbeit machst und dich dort registrierst. In jedem anderen Fall hätten sie auch einfach die Händlereinkaufspreise reduzieren können, denkst Du nicht?
 
Das ist laut den Cahbackbedingungen nicht zulässig.

Ihr sprecht alle so, als wären die Cashbackbedingungen ein Gesetz. Woher wollt ihr wissen, dass der der Händler das Cashback nicht ganz normal von Canon bekommen hat und Canon damit einverstanden ist ??? Immerhin machen das viele Läden so (Mediamarkt, Saturn wurde ja bereits genannt). Canon kann seine Bedingungen jederzeit gegenüber einzelnen ändern. Wo ist da das Problem?


Aber der Händler muss natürlich darauf hinweisen, da muss ich dem TO rechtgeben. Wenn es nicht so ist, besteht wohl ein Schadenersatzanspruch gegen den Händler.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr sprecht alle so, als wären die Cashbackbedingungen ein Gesetz.
In Deutschland herrscht das Prinzip der Privatautonomie, d.h. zwei Vertragsparteien können gegenseitig beliebige Verträge aushandeln, die dann gesetzl. bindend sind. Das ist hier der Fall.

Woher wollt ihr wissen, dass der der Händler das Cashback nicht ganz normal von Canon bekommen hat und Canon damit einverstanden ist ??? Immerhin machen das viele Läden so (Mediamarkt, Saturn wurde ja bereits genannt). Canon kann seine Bedingungen jederzeit gegenüber einzelnen ändern. Wo ist da das Problem?

MM und Saturn machen das mitnichten so! Sie bieten an, das Cashback abzuwickeln, aber sie werben nicht mit dem um Cashback verminderten Betrag.
Sieht man auch immer, wenn Achatzi oder AC-Foto hier Werbung machen: der Gerätepreis ist immer aufgeführt - dann erscheint lediglich ein Hinweis, dass es CB gibt und was es den Kunden letztendlich kostet.

Das Problem - wei bereits gesagt - ist, dass hier eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt gegenüber den Händlern, die sich an die Regeln halten. In Preislisten würden die gar nicht mehr auftauchen.
 
In Deutschland herrscht das Prinzip der Privatautonomie, d.h. zwei Vertragsparteien können gegenseitig beliebige Verträge aushandeln, die dann gesetzl. bindend sind. Das ist hier der Fall.

Ja, sag ich doch. Canon kann den Händlern vertraglich erlauben CB einzulösen. Du hast ja keinen Vertrag mit Canon solange du nichts gekauft hast.

Das Problem - wei bereits gesagt - ist, dass hier eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt gegenüber den Händlern, die sich an die Regeln halten. In Preislisten würden die gar nicht mehr auftauchen.


Wenn der Händler offen darauf hinweist sehe ich da kein Problem. Im Gegenteil. Ich muss mir keinen Stress mit dem Einlösen machen. Ist doch gut.
 
Zur Info an alle, die in möglicherweise eine ähnliche Situation kommen können:

Zitat aus dem Mail vom Canon Support:

Sehr geehrter Herr Szalay,



Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen versichern, dass Sie Anrecht auf Cash Back haben. Wir werden uns mit dem Händler auseinandersetzten, darum machen Sie sich bitte keine Sorgen, dass Sie Ihr Geld nicht erhalten, wenn Sie den Antrag abschicken.



Ich wünsche Ihnen viel Freude mit Ihrem neuen Objektiv!



Mit freundlichen Grüßen,
 
Hallo,

So viele Fotohändler mit Internetshop gibt es in Klagenfurt ja nicht :)

Je nachdem, auf welchen Verkäufer du dort triffst, kann es sehr unterschiedliche Aussagen geben.

lg aus/nach Klagenfurt
Christian
 
Schneide einfach den Barcode (ohne den geht natürlich nix) aus, schicke den Cashback-Antrag an Canon und du wirst sehen: Du bekommst dein Geld.
Ich selbst habe meine Sachen von Händlern bekommen, die cashback ausschlossen (wegen aller möglichen Gründe).
So what ?
Man steigt eh nicht dahinter.
Ergo: Ignorieren !
 
Ja, sag ich doch. Canon kann den Händlern vertraglich erlauben CB einzulösen. Du hast ja keinen Vertrag mit Canon solange du nichts gekauft hast.

Macht Canon aber nicht. Kannst gerne mal dort anrufen. Wäre doch wohl ein Witz, wenn die größten Händler solche Zugeständnisse nicht eigeräumt bekämen, aber ein kleiner Fotohändler in Erfurt, oder?

http://canonlensacc2008.onlinerebates.com/terms.aspx
"The promotion is not valid to employees of Canon or members of their family, or to any Canon agents or dealers"


Wenn der Händler offen darauf hinweist sehe ich da kein Problem. Im Gegenteil. Ich muss mir keinen Stress mit dem Einlösen machen. Ist doch gut.

Ich kann's Dir noch ein drittes mal versuchen zu erklären, auch wenn Du diesbzgl. etwas beratungsresistent wirkst: ;)

Canon gesteht dir das Geld zu, aber aber unter der Vorgabe dass Du dir den Stress machst und dich dort registrierst.

Es geht hier nicht um den Kunden. Für den Kunden wäre es immer besser, wenn Canon einfach die Einkaufspreise für die Händler um den entsprechenden Betrag verringern würde und dieser diese an seine Kunden weitergäbe.

Dies würden aber viele Händler wohl nicht tun, aus diesem Grund macht das Canon nicht.

So wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch in diesem Fall sein: der Händler kann einen gewissen Teil des Cahsbacks einstreichen ohne dass es der Kunde merkt. Ein Schnäppchen wäre das Objektiv schließlich nur gewesen, wenn es noch CB darauf geben würde.

Außerdem verzerrt es den Wettbewerb:

Beispiel:
Du interessierst dich für ein Objektiv und siehst zwei Anzeigen in der Zeitung. Beim einen Anbieter wird es mit 700 EUR beworben, beim anderen mit 740 EUR. Auf welchen Händler würde sich Dein Augenmerk wohl richten? Selbst wenn Dir der erste Händler vor dem Kauf sagt, dass er das Cashback schon abgewickelt hat, hätte er Dich in seinen Laden bekommen, während Du im anderen Falle vielleicht direkt zum zweiten Händler gegangen wärst, weil es da noch Cashback gibt.

Beim TO scheint auch völlig klar zu sein, dass er noch mit CB gerechnet hat, sonst wäre dieser Thread nicht zustande gekommen. In dem Fall hat der Händler sich ja schon einen Vorteil beim TO erwirkt.

Fazit: es ist schlicht illegal.
 
Schneide einfach den Barcode (ohne den geht natürlich nix) aus, schicke den Cashback-Antrag an Canon und du wirst sehen: Du bekommst dein Geld.
Ich selbst habe meine Sachen von Händlern bekommen, die cashback ausschlossen (wegen aller möglichen Gründe).
So what ?
Man steigt eh nicht dahinter.
Ergo: Ignorieren !

Du mußt ja nur einen eindeutigen Barcode hinschicken, der dann im EDV-System von Canon hinterlegt ist.

Glaube Dir ja, dass das bei Dir geklappt hat, aber dann wohl eher deswegen, weil der Händler bei dem Du gekauft hast wohl zu langsam war und die Dionger erstmal gesammelt hat.

Wie gesagt: für einen Händler ist das illegal, von daher ist es für diese auch nicht so einfach das Cashback einzulösen.
 
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