Selbstverständlich.
Wenn es sich dabei aber nur um ½ Stunde Arbeit handelt, könntest Du es auch sein lassen.
Ja was nun - hopp oder topp...

Aber 'selbstverständlich' ist das nicht, das ergibt sich nur aus einer Rechtsverletzung mit Schadensersatzpflicht.
Wenn Dir der Klempner eine dreiseitige Rechnung unter Aufführung aller Teile, Arbeitszeiten etc. schickt, schreibt er ja auch nicht 'Kosten der Rechnungserstellung' dazu...
...wiederholter Beweissicherung vor Zeugen, Anwalt und Gericht durchzuziehen das in der Praxis selbst schon gemacht haben?
Deswegen sprengt das ja schon längst den Umfang an Erfahrungsaustausch, den ein Forum leisten kann (und darf).
Übrigens geht es erstmal nicht um 'Beweissicherung', sondern um Substantiierung:
Mit 'der hat Fotos geklaut, will dafür 200 EUR' gewinnt man keine Klage, die wird schon mangels genauer Behauptung abgewiesen.
Mit 'der hat dies..., dies... und dies... Foto dort..., dort... und dort... verwendet' kommt man ins Geschäft.
Wenn der Andere sagt 'stimmt nicht, schau, nix zu finden auf meiner Website' kommt man in die Beweislast...
Dafür dann Geld zu bekommen, ist der nächste Schritt - welchen Schaden hat denn der Amateur, der sonst keine Bild-Nutzungsrechte verkauft??
Auch der Ansatz 'einfach Rechnung schreiben' ist ja nichts anderes als ein Angebot an das Reisebüro, das ganze 'nachträglich' legal zu machen. Wird gezahlt, ist die (anfängliche und ggf. auch weitere) Nutzung per Vertrag legal.
Usw.
Klippen, Steilwände, tiefe Schluchten:-(
C.