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Bilderklau von Website

Status
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ironischerweise war auf der Website selbst der Vermerkt angebracht, seit wann sie online war (der Artikel) und zwar seit einem Jahr. Ich sehe aber nicht wieso man nicht gleich zum Anwalt gehen sollte.
Weil die Honorarberechnung samt Schreiben einer E-mail zehn Minuten dauert?

Weil man Konflikte auch durch miteinander reden lösen kann, anstatt durch sich gegenseitig verklagen?

Weil eine sachlich aber bestimmt formulierte E-mail nach meiner Erfahrung sehr oft zum Erfolg führt?

Weil Recht haben und Recht bekommen nicht zwingend dasselbe sind - und schon gar nicht vor Gericht?
 
... gibt es Rechtsmittel, die ein Anwalt sicher besser in der Lage ist auszuschöpfen und abzuwägen, als es eine "Beratschlagung" hier im Forum könnte.

Kommt der Anwalt dazu, wird die Sache schon gewichtiger.

Der Anwalt macht auch nichts anderes als ein Schreiben samt Rechnung und strafbewährter Unterlassungserklärung zu schicken.
 
HaT, du hast bislang nicht einen Grund genannt, der dagegen spricht, zuerst selbst auf den Verletzer zuzugehen und stattdessen direkt einen Anwalt einzuschalten.
 
Viele HTML-Editoren und CMS schreiben ein Datum, etwa der letzten Änderung in den Header.
ironischerweise war auf der Website selbst der Vermerkt angebracht, seit wann sie online war (der Artikel) und zwar seit einem Jahr.
Das machts natürlich noch einfacher, die Nutzungsdauer zu beziffern.
Ich sehe aber nicht wieso man nicht gleich zum Anwalt gehen sollte.
Selbstverständlich bleibt Dir die Rechtsberatung unbenommen. Im Sinne der Schadens (Kosten-) minimierung würde ich aber einen RA erst einschalten, wenn es Probleme gibt, etwa der Gegner nicht zahlungswillig ist.
 
HaT, du hast bislang nicht einen Grund genannt, der dagegen spricht, zuerst selbst auf den Verletzer zuzugehen und stattdessen direkt einen Anwalt einzuschalten.

Mir wurden ... ein dutzend Fotos geklaut und in die Website eines großen Reisebüro-Anbieters eingesetzt. ...Er hat sie trotz meines Hinweises auf Urheberrecht genommen und mich nicht als Urheber benannt.

Ein dutzend ... großer Reisebüro-Anbieter ...

Warum sollte ich jemanden mit Samthandschuhen anfassen, wenn der sich der Kosten für reguläre Bilder vollkommen im Klaren zu sein scheint und wohl "mit Vergleichen unter der Hand" tagtäglich zu tun hat und beste Erfahrungen gemacht haben wird? Wer wissentlich Bilder klaut und für eigene Werbezwecke nutzt, dem unterstelle ich Vorsatz. Wer Bilder nutzen will, weiß sehr wohl um das Urheber- und Bildrecht Bescheid.

Von meiner Seite keine Gnade! ;) Gnade nur dann, wenn dem eigentlichen ein zusätzliches, saftiges Honorar wegen eingesparter Anwaltsgebühren hinzukommt. Der beschei... jemand mit Vorsatz und hofft auf Milde ... never! :mad:
 
Der beschei... jemand mit Vorsatz und hofft auf Milde ... never! :mad:

Und wo steht das?
Die Rechnung wird sollte in beiden Fällen auf die gleiche Summe lauten, nur verdient kein Anwalt zusätzlich dran.

Der Schlußabsatz von Mail oder Brief mit Rechnung lautet selbstverständlich, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist der nächste Brief vom Anwalt kommt und die Kosten für den Anwalt selbstverständlich oben auf die Rechnung drauf kommen.
 
Ich wollte mal um euren Rat fragen, ob es Sinn macht einen Anwalt einzuschalten (…)

Ob es Sinn macht, zur Durchsetzung meiner eigenen, ganz persönlichen Interessen anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, das würde ich mir in keinem anonymen Forum dieser Welt bestätigen oder ausreden lassen. Aber das ist ein anderes Thema.

Ein guter(!) Anwalt wird dir im Rahmen einer Erstberatung sagen, ob es wirklich Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten. Und er wird dir erklären, was wie getan werden könnte. Entscheiden musst aber auch dort du ganz alleine - wenn du seiner Beratung vertrauen solltest.

Wenn du lieber meine (Stammtisch-) Meinung hören möchtest:

Zunächst Sachverhaltsklärung, d.h. Gegenseite anschreiben, Sachverhalt schildern, zur Stellungnahme auffordern, Maßnahmen ankündigen (Rechnung, ggf. Anwalt), Frist für Antwort setzen. Danach Rechnung schreiben, Geld abholen. Klappt nicht? Mit den Beweisen und ggf. der Korrespondenz zu einem Anwalt, der sich auf dem Rechtsgebiet auskennt.

Oder hier weiterlesen. Das Stichwort Bilderklau liefert genug Input. Mit deinem individuellen Fall hat das noch mal was zu tun? Richtig: gar nix.

<Senftube zu>
 
Zuletzt bearbeitet:
... das würde ich mir in keinem anonymen Forum dieser Welt bestätigen oder ausreden lassen. Aber das ist ein anderes Thema.

So weit, so gut. Aber warum machst Du dann doch eine 'Stammtisch'-Beratung?

Wenn du lieber meine (Stammtisch-) Meinung hören möchtest:

Zunächst Sachverhaltsklärung, d.h. Gegenseite anschreiben, Sachverhalt schildern, zur Stellungnahme auffordern, Maßnahmen ankündigen (Rechnung, ggf. Anwalt), Frist für Antwort setzen. Danach Rechnung schreiben, Geld abholen. Klappt nicht? Mit den Beweisen und ggf. der Korrespondenz zu einem Anwalt, der sich auf dem Rechtsgebiet auskennt.

Nein.

Zuerst Dokumentation. Bei *jedem einzelnen Foto* unter Zeugen, per Screenshot und/oder abfotografiert die unrechtmäßige Verwendung und dokumentieren. Das ganze nach einer Woche oder so nochmal, damit eine Mindestdauer feststeht.

Dann Liste machen. Mit URL Reisebüro, Beschreibung/Fotoname, Vorkommen auf Deinem Webblog.

Mit dieser Liste kann man dann zum Anwalt gehen (der braucht so eine Liste sowieso) oder einfach einen Preis hinter jeden Punkt schreiben (knappe Angabe der Berechnungsgrundlage) und dies als Rechnung selbst an das Reisebüro schicken.

'Sachverhalt schildern', 'Stellungnahme', 'Maßnahmen ankündigen' - was soll das? Dann schreibt das Büro 'war unser Webdienstleister, bitte an den wenden'. Oder 'war der Praktikant, der ist nicht mehr da'. Oder löscht schnell ('danke für den Hinweis') und stellt sich tot. Oder sagt 'bin der falsche Ansprechpartner, die Website wird von xx-GmbH betrieben, das bin nicht ich'. Etc.

Wenn ein Laie Anwalt spielt und erstmal wochenlang korrespondiert, kann er jede Menge Fehler machen - falscher Ansprechpartner, unangemessene Fristen, ungewollt falsche Formulierungen etc.

Der Anwalt weiß, was zu tun ist und kann das schnell 'durchziehen'.
Risiko ist, dass das Reisebüro Pleite geht und man selbst auf den Anwaltskosten sitzenbleibt. Die kann der Anwalt aber vorher beziffern.

C.
 
Selbstverständlich.

Wenn es sich dabei aber nur um ½ Stunde Arbeit handelt, könntest Du es auch sein lassen.
Diese kleinen „Zusatzkosten“ stellen für einige einen gern gesehenen Hebel dar, um noch ein bisschen an der Gesamtforderung herum zu werkeln.
 
Mich würde interessieren wieviele von denen, die hier dafür werben das mit Feuer und Schwert wiederholter Beweissicherung vor Zeugen, Anwalt und Gericht durchzuziehen das in der Praxis selbst schon gemacht haben? Mit welchem Ergebnis? In welchem Zeitrahmen? Mit welchem Nettogewinn? Und ob sie es wieder tun würden?

Ich kann die Entrüstung des TO nachvollziehen: Da hat einer meine Bilder geklaut (sic!), das soll und darf nicht sein, der soll dafür bezahlen... Ja, soll er auch, ich plädiere aber dafür den eigenen Aufwand nicht aus den Augen zu verlieren, genausowenig wie den Zeithorizont in dem ich zu meinem Geld kommen will...
 
Selbstverständlich.

Wenn es sich dabei aber nur um ½ Stunde Arbeit handelt, könntest Du es auch sein lassen.

Ja was nun - hopp oder topp...:)
Aber 'selbstverständlich' ist das nicht, das ergibt sich nur aus einer Rechtsverletzung mit Schadensersatzpflicht.
Wenn Dir der Klempner eine dreiseitige Rechnung unter Aufführung aller Teile, Arbeitszeiten etc. schickt, schreibt er ja auch nicht 'Kosten der Rechnungserstellung' dazu...

...wiederholter Beweissicherung vor Zeugen, Anwalt und Gericht durchzuziehen das in der Praxis selbst schon gemacht haben?

Deswegen sprengt das ja schon längst den Umfang an Erfahrungsaustausch, den ein Forum leisten kann (und darf).

Übrigens geht es erstmal nicht um 'Beweissicherung', sondern um Substantiierung:
Mit 'der hat Fotos geklaut, will dafür 200 EUR' gewinnt man keine Klage, die wird schon mangels genauer Behauptung abgewiesen.
Mit 'der hat dies..., dies... und dies... Foto dort..., dort... und dort... verwendet' kommt man ins Geschäft.
Wenn der Andere sagt 'stimmt nicht, schau, nix zu finden auf meiner Website' kommt man in die Beweislast...

Dafür dann Geld zu bekommen, ist der nächste Schritt - welchen Schaden hat denn der Amateur, der sonst keine Bild-Nutzungsrechte verkauft??

Auch der Ansatz 'einfach Rechnung schreiben' ist ja nichts anderes als ein Angebot an das Reisebüro, das ganze 'nachträglich' legal zu machen. Wird gezahlt, ist die (anfängliche und ggf. auch weitere) Nutzung per Vertrag legal.

Usw.

Klippen, Steilwände, tiefe Schluchten:-(

C.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch der Ansatz 'einfach Rechnung schreiben' ist ja nichts anderes als ein Angebot an das Reisebüro, das ganze 'nachträglich' legal zu machen. Wird gezahlt, ist die (anfängliche und auch weitere) Nutzung per Vertrag legal.

"Legal machen"? Weitere Nutzung?

Es geht darum, die bisherige Nutzung in Rechnung zu stellen.
 
Übrigens geht es erstmal nicht um 'Beweissicherung', sondern um Substantiierung:
Mit 'der hat Fotos geklaut, will dafür 200 EUR' gewinnt man keine Klage, die wird schon mangels genauer Behauptung abgewiesen...

...Auch der Ansatz 'einfach Rechnung schreiben' ist ja nichts anderes als ein Angebot an das Reisebüro, das ganze 'nachträglich' legal zu machen. Wird gezahlt, ist die (anfängliche und auch weitere) Nutzung per Vertrag legal.
Ich habe noch nie jemanden geklagt, ich habe schon öfter jemanden auf eine Rechtverletzung hingewiesen ("Sie haben...dieses Foto...dortunddort verwendet...ohne die dafür erforderlichen Rechte...").

In allen diesen Fällen sind wir zu einer gütlichen Einigung (von mir aus nachträglichen Legalisierung) gekommen, in den wenigsten Fällen war böse Absicht dahinter (sondern ein dämlicher Dienstleister, "miscommunication", whatever...) und in ganz seltenen Fällen sind die ehemaligen "Rechtsverletzer" heute noch meine Kunden.

Man muss sich als Geschädigter auch im Klaren sein: Will ich der Rächer der Enterbten sein, oder einfach nur das haben, was mir zusteht?
 
Ich denke es macht preislich schon einen Unterschied, ob man lediglich eine nachträgliche Rechnung stellt oder Schadenersatz verlangt, eventuell mit Aufschlägen wegen missachteter Copyrighthinweisen.
 
Klar macht das einen Unterschied.
Die Frage ist nur, ob du vor Gericht im Zweifel schlüssig darlegen kannst, dass, wo und in welcher Höhe dir ein Schäden entstanden ist.

eventuell mit Aufschlägen wegen missachteter Copyrighthinweisen.
Bitte was?!
 
"Legal machen"? Weitere Nutzung?

Es geht darum, die bisherige Nutzung in Rechnung zu stellen.

Klar, legal machen. Durch Rechnung, die ja einen Vertrag voraussetzt. Also eine Vereinbarung, dass die unberechtigte Nutzung durch Zahlung zu einer berechtigten wird. 'Strafgebühr' kann ein Bürger vom anderen per Rechnung nicht erheben. Dass der Preis bei anfänglichem Rechtsverstoß vielleicht etwas teurer ist, liegt daran, dass man am längeren Hebel sitzt...

Habe oben ein 'ggf.' vor 'weitere Nutzung' gesetzt/editiert. Im Sinn von Hugo meinte ich: das wird ein Geschäftskontakt, biete etwas an (nicht nur 'bestrafen'), bekomme dafür Geld.

C.
 
Ich denke es macht preislich schon einen Unterschied, ob man lediglich eine nachträgliche Rechnung stellt oder Schadenersatz verlangt, eventuell mit Aufschlägen wegen missachteter Copyrighthinweisen.

Du solltest mit deiner Begriffswahl äußerst vorsichtig sein!

Für einen Schadensersatz muss erstmal ein Schaden bestehen.
Ob ein entgangener imaginärer, hypothetischer Gewinn einen solchen Schaden darstellt halte ich zumindest für fragwürdig.

Und das Copyright ist ein rein anglo-amerikanisches Konstrukt. Im deutschen (und Großteil von Resteuropa) geht es immer nur um das Urheberrecht und damit verbundene Nutzungsrechte. Das Copyright ist im Vergleich dazu was ganz anderes. http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63355/urheberrecht-und-copyright

Das soll natürlich dich nicht davon abhalten eine Rechnung zu stellen, aber wenn Du alles durcheinanderwürfelst geht der Schuss evtl. noch nach hinten los.
 
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