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Bilderklau von Website

Status
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Für einen Schadensersatz muss erstmal ein Schaden bestehen.
Ob ein entgangener imaginärer, hypothetischer Gewinn einen solchen Schaden darstellt halte ich zumindest für fragwürdig.

Gerichte halten das nicht für fragwürdig.

So wie eben auch ein Schwarzfahrer nicht mit "gekauft hätte ich das Ticket eh nicht, da wäre ich dann gelaufen" aus der Nummer rauskommt.
 
Mich würde interessieren wieviele von denen, die hier dafür werben das mit Feuer und Schwert wiederholter Beweissicherung vor Zeugen, Anwalt und Gericht durchzuziehen das in der Praxis selbst schon gemacht haben? Mit welchem Ergebnis? In welchem Zeitrahmen? Mit welchem Nettogewinn? Und ob sie es wieder tun würden?

Was heißt da Nettogewinn? Wenn ich klage/klagen lasse, dann bekomme ich am Ende so ziemlich das selbe als würde ich eine Rechnung stellen und der andere bezahlt direkt. Die Mehrkosten für zwei Anwälte und das Gericht gehen zu Lasten desjenigen, der mir erkklärt, ich hätte garnichts zu wollen und sollte froh sein, daß er Menschen meine Bilder zugänglich gemacht und mithin Werbung für mich gemacht habe.


Und im übrigen geht es bei solchen Sachen ja auch nicht nur um das entgangene Honorar im Fall X, sondern eben auch ums Prinzip.

So wie ich z.B. auch meine Bilder nicht für 50 Cent das Stück verscherbele, so lasse ich eben auch keine unberechtigten Nutzungen zu.

Jemandem, der nett fragt mal ein Bild zu schenken ist eben was anderes als sich über den Tisch ziehen oder beklauen zu lassen!
 
Gerichte halten das nicht für fragwürdig.

So wie eben auch ein Schwarzfahrer nicht mit "gekauft hätte ich das Ticket eh nicht, da wäre ich dann gelaufen" aus der Nummer rauskommt.

Es ging nur um den Begriff.
Dass ihm eine Zahlung zusteht steht außer Frage, aber für einen Schadensersatz muss meiner Meinung nach ein echter Schaden nachgewiesen werden.
 
Zur Berechnung der Schadensersatzansprüche bei Bildrechtsverletzungen wird häufig die sogenannte MfM Tabelle herangezogen.
Diese von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) jedes Jahr veröffentlichte Liste gibt die im Foto-Bereich üblichen Honorare für Berufsfotografen wieder.
Die Anwendung der MfM.Tabelle ist jedoch umstritten. Insbesondere berufen sich in einem verstärkten Maße auch Amateurfotografen und fotografische Laien auf die Sätze dieser Liste, falls ein Bild von Ihnen genutzt worden ist.
Bei der Berechnung des möglichen Schadensersatzes ist darauf abzustellen, was ein vernünftiger Lizenznehmer als Lizenzentgelt gezahlt hätte. Daher können die Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing nicht immer schematisch übernommen werden.
So finden sie nach Ansicht des LG Köln (Az. 137 C 53/12) keine Anwendung, wenn es sich nicht um einen Berufsfotografen handelt.


http://hoesmann.eu/schadensersatz-fur-unberechtigte-bildernutzung-im-internet/
 
Kann ich den Aufwand für Website-Kopie erstellen, Beweise sichern und Rechnung schreiben in Rechnung stellen?

Nicht vergessen, auch die sieben Arbeitsstunden zu berechnen, die damit verbracht wurden, im DSLR-Forum über "hätte, wenn und aber" zu diskutieren, anstatt wirklich etwas zu unternehmen. ;)

Gibt doch im Grunde immer die gleichen Optionen:

Anwalt: Ist mit Blick auf die Ausführung sicherer, nimmt dir den direkten (unangenehmen) Kontakt ab. Ist aber auch deutlich aufwändiger, dauert u.U. länger und du musst ggf. in Vorleistung gehen. Dafür kostet es den Übeltäter am Ende deutlich mehr.
Kein Anwalt: Rechnung schreiben, hinschicken und dann sachlich aber hart bleiben, egal welche traurigen Ausreden kommen. Ist nicht angenehm, geht aber schneller und reicht meistens aus - die machen das offensichtlich nicht zum erste Mal und werden wissen, dass sie am Ende nicht aus der Nummer raus kommen.

Ich hab bisher nur mit Option 2 Erfahrung, nach den üblichen Ausreden und Verhandlungsversuchen wollte es noch niemand auf Option 1 ankommen lassen.
 
Gibt doch im Grunde immer die gleichen Optionen:

Anwalt: Ist mit Blick auf die Ausführung sicherer, nimmt dir den direkten (unangenehmen) Kontakt ab. Ist aber auch deutlich aufwändiger, dauert u.U. länger und du musst ggf. in Vorleistung gehen. Dafür kostet es den Übeltäter am Ende deutlich mehr.
Kein Anwalt: Rechnung schreiben, hinschicken und dann sachlich aber hart bleiben, egal welche traurigen Ausreden kommen. Ist nicht angenehm, geht aber schneller und reicht meistens aus - die machen das offensichtlich nicht zum erste Mal und werden wissen, dass sie am Ende nicht aus der Nummer raus kommen.
So ist es.

Da weitergehender Rechtstalk hier im DSLR-Forum deplatziert und weitergehende rechtliche Beratung verboten ist, schließen wir an dieser Stelle.

Für ein Update, wie die Angelegenheit ausgegangen ist, wird hier gern nochmals geöffnet.

*closed*

Update:
Für ein Update, wie die Angelegenheit ausgegangen ist, wird hier gern nochmals geöffnet.
*done*

Solange das nun nicht ausartet, kann die Frage bzgl. der Urheberschaft (s. Folgepost) hier besprochen werden.
Alternativ wird bis zu einem Endergebnis geschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es kam nun die Klageerwiederung der Gegenseite. De Facto wird bestritten, dass ich der Urheber bin. Dies lasse sich nicht belegen, da ich die Bilder auch in einem Internetportal hätte kaufen können. Darüberhinaus wird noch die Unterlassungserklärung zerpflückt (obwohl bereits abgegeben). Im Prinzip wird da auf 6 Seiten sehr spitzfindig jede Möglichkeit dargelegt, warum die Gegenpartei unschuldig ist. Da kommen dann solche Sachen wie, durch eine fehlende Urhebernennung sei die Annahme erwachsen, die Dinge wären frei verfügbar. Auch wird mir als Gestalter und nicht Fotograf die Professionalität aberkannt. Ich berichte am Ende, wie es ausgeht.

Ich möchte wenn es erlaubt ist gerne die Diskussion auf die Frage lenken, ob es heute bei digitalen Fotos überhaupt möglich ist, die Urheberschaft nachzuweisen. Negative sind ja eindeutig, aber RAWs?
 
Ich möchte wenn es erlaubt ist gerne die Diskussion auf die Frage lenken, ob es heute bei digitalen Fotos überhaupt möglich ist, die Urheberschaft nachzuweisen. Negative sind ja eindeutig, aber RAWs?
Ich persönlich finde den Thread sehr interessant und würde mich freuen über weitere Berichte - so lernt man was für Leben (im Gegenteil zu den meisten Threads hier im Forum).
Zum Nachweis: viele Kameras schreiben in die EXIF die Seriennummer der Kamera - hast du das Originalbild (mit Seriennummer) und die passende Kamera sieht es schon mal gut aus. Kannst du zu dem Bild auch noch andere Bilder aus der gleichen "Serie" vorlegen ist es noch besser.:top:
 
Leider wurde die Kamera bereits verkauft. Aber andere Bilder (vielleicht sogar mit mir drauf) sollten sich aus der gleichen Seriennummer finden lassen. Ich vermute nur, dass man die EXIF-Daten wie Seriennummer genauso einfach fälschen könnte, wenn man wollte.

Hoppla. Die Kamera gibts ja noch, seh ich grade. Sehr schön.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider wurde die Kamera bereits verkauft.
Das ist schlecht - hast du noch die original-Rechnung davon?
Aber andere Bilder (vielleicht sogar mit mir drauf) sollten sich aus der gleichen Seriennummer finden lassen. Ich vermute nur, dass man die EXIF-Daten wie Seriennummer genauso einfach fälschen könnte, wenn man wollte.
Fälschen kann man alles - deshalb - je mehr Bilder aus der gleichen "Serie" vorliegen - desto besser...
Wenn aber die Gegenseite sich den "Klau" bereits "rechtlich" überlegt hat - dann wird es schwierig...
 
Leider wurde die Kamera bereits verkauft. Aber andere Bilder (vielleicht sogar mit mir drauf) sollten sich aus der gleichen Seriennummer finden lassen. Ich vermute nur, dass man die EXIF-Daten wie Seriennummer genauso einfach fälschen könnte, wenn man wollte.

Ich nehme mal an, Du hast die Originale in höherer Auflösung, Bilder der gleichen Serie, RAWs etc. Richter lassen sich ja nun auch nicht so ohne weiteres ein X für ein U vormachen. Und dann gibt es noch Gutachter.

Sieht doch alles gar nicht so schlecht aus.
 
Es kam nun die Klageerwiederung der Gegenseite. De Facto wird bestritten, dass ich der Urheber bin. Dies lasse sich nicht belegen, da ich die Bilder auch in einem Internetportal hätte kaufen können. Darüberhinaus wird noch die Unterlassungserklärung zerpflückt (obwohl bereits abgegeben). Im Prinzip wird da auf 6 Seiten sehr spitzfindig jede Möglichkeit dargelegt, warum die Gegenpartei unschuldig ist. Da kommen dann solche Sachen wie, durch eine fehlende Urhebernennung sei die Annahme erwachsen, die Dinge wären frei verfügbar. Auch wird mir als Gestalter und nicht Fotograf die Professionalität aberkannt. Ich berichte am Ende, wie es ausgeht.
DAS klingt von vorne bis hinten richtig lächerlich was da an Erwiderung kommt.
Eine Kamera die in 800x 400 fotografiert ist eher unbekannt, die Originale und/oder deutlich grösseren Versionen hast du, die Gegenseite hat nur die 800x400 Pixelversion oder die etwas grösseren Versionen von deiner Homepage.
Auserdem solltest du doch Belege für deine Reise haben, wenn unterstellt/behauptet wird, das du nicht vor Ort warst und die Bilder nicht selbst gemacht hast. Eidesstattlicher Versicherung von dir, weitere ähnliches Bilder von der Reise, die nicht gezeigt wurden, eidesstattliche Versicherung von Begleitern, Bestätigung vom Hotel über den Aufenthalt usw.
Da muß der Richter dann schon einen Clown gefrühstückt haben um gegen dich zu entscheiden.
Klauen kann man ja mal versuchen, dann aber so lächerlich reagiern (lassen) ist frech und unverschämt. Da ist jetzt eindeutig der Punkt erreicht es durchzuziehen und die Gegenseite so richtig gegen die Wand laufen zu lassen.
Ein guter Anwalt sollte auch mal erkennen und zugeben, wann es Sinn macht klein beizugeben. Jetzt wird hoffentlich sein Auftraggeber es lernen mit einer dicken Rechnung.

Ich möchte wenn es erlaubt ist gerne die Diskussion auf die Frage lenken, ob es heute bei digitalen Fotos überhaupt möglich ist, die Urheberschaft nachzuweisen. Negative sind ja eindeutig, aber RAWs?
Das kann man jetzt ins Uferlose treiben, aber wenn du die grossen Orginaldateien mit den Brüdern und Schwestern vorlegen kannst und die Gegenseite nur die kleinen Versionen, dann müssen sie sich schon recht viel einfallen lassen um das dann erklären zu können. Und da ist es egal, ob JPG oder RAW.
 
DAS klingt von vorne bis hinten richtig lächerlich was da an Erwiderung kommt.

... die Originale und/oder deutlich grösseren Versionen hast du, ... Belege für deine Reise haben,...

... wenn du die grossen Orginaldateien mit den Brüdern und Schwestern vorlegen kannst

Im Zivilprozeß ist es nunmal so, dass der Gegner alles bestreitet.

Große Auflösung, Kontext an Bildern ('Brüder und Schwestern':-), die Reise, das hilft hier weiter.

Eidesstattliche Versicherung (insbes. der Klägerin) ist Quatsch, aber das wird ihr Anwalt wissen.

C.
 
Leider wurde die Kamera bereits verkauft. Aber andere Bilder (vielleicht sogar mit mir drauf) sollten sich aus der gleichen Seriennummer finden lassen. Ich vermute nur, dass man die EXIF-Daten wie Seriennummer genauso einfach fälschen könnte, wenn man wollte.

Welche Kamera war das? Olympus hat m.W. in den Makernotes von Jpg und Raw eine Prüfsumme hinterlegt. Die stimmt nicht mehr, wenn Exif-Daten gefälscht werden. Oly hatte früher angeboten, die Integrität von Dateien kostenlos zu prüfen - keine Ahnung, wie das heute gehandhabt wird. Vielleicht hat der Hersteller deiner Kamera ein ähnliches Verfahren implementiert und hängt es nur nicht an die große Glocke - einfach mal fragen. Mir ist sogar in einer Verkehrssache mal die Fälschung eines Beweisbildes vorgeworfen worden. Das ist also offensichtlich ein alter Anwaltstrick.
 
Ich denke, dass die Gegenseite die Strategie fährt, erst mal alles zu bestreiten, in der Hoffnung, dass sie vor Gericht dann noch mit dem einen oder anderen Punkt einen Teilerfolg landen. Das ist für einen Richter ja psychologisch schwer, einer Seite in allen Punkten Recht zu geben und der anderen Seite in keinem Punkt bei einem Rechtstreit, bei dem sich Richter nicht selten fragen, warum sie damit überhaupt behelligt werden.

Bzgl. Nachweis der Urheberschaft würde ich trocken auf §10 UrhG verweisen. Auf deiner Webseite sind die Bilder mit Urheberschaft gekennzeichnet und somit liegt nach Absatz (1) die Beweislast bei der Gegenseite, dass es einen anderen Urheber gibt. Daran können sie sich ja mal versuchen.

Allgemein ist hilfreich, möglichst wenig eigene Angriffsfläche zu bieten. Wenn man jetzt ankommt mit Seriennummern von Kameras, Zeugenaussagen und so weiter, dann sind das alles wieder Dinge, bei denen die Gegenseite nach Ungereimtheiten auf die Suche gehen kann. Das würde ich also auf das Nötigste reduzieren.

Habe ich denn richtig verstanden, dass es bei dem Verfahren nicht mehr um die Unterlassung geht, sondern nur noch um den Schadensersatz, mutmaßlich für entgangene Lizenzgebühren und eigene Anwaltskosten aus der vorgerichtlichen Abmahnung?

Der Angriff der Gegenseite auf die Unterlassungserklärung selbst könnte die Strategie verfolgen, die Anwaltskosten nicht erstatten zu wollen. Das wäre möglicherweise erfolgversprechend, wenn die Abmahnung fehlerhaft gewesen wäre. Von daher ist das schon ein Punkt, dem man eher Aufmerksamkeit zuwenden sollte, wenngleich ich verstehe, dass eine angezweifelte Urheberschaft einen emotionaleren Punkt trifft.

Man kann der Gegenseite unterstellen, dass diese das Verfahren aus Prinzip so führt und nicht etwa, weil sie sich dadurch geringere Kosten oder ein positiveres Image versprechen. Nicht wenige Firmen betreiben solche Zermürbungsstrategien aus grundsätzlichen Erwägungen.
 
Ich denke, dass die Gegenseite die Strategie fährt, erst mal alles zu bestreiten, in der Hoffnung, dass sie vor Gericht dann noch mit dem einen oder anderen Punkt einen Teilerfolg landen. Das ist für einen Richter ja psychologisch schwer, einer Seite in allen Punkten Recht zu geben ...
Allgemein ist hilfreich, möglichst wenig eigene Angriffsfläche zu bieten. Wenn man jetzt ankommt mit Seriennummern von Kameras, Zeugenaussagen und so weiter, dann sind das alles wieder Dinge, bei denen die Gegenseite nach Ungereimtheiten ...

Nein, die Gegenseite bestreitet, damit der andere beweisen *muss*.

Für den Dortmunder BVB mag das mit dem 'psychologisch schwer' momentan zutreffen - ein Richter weist Klagen ab, gibt ihnen statt oder (zB bei schwierigen Beweisantritten, Kosten, rechtlichen Fragen) schlägt einen Vergleich vor. Job. Täglich...

Und ein Anwalt weiß, wann er was vortragen muss.

C.
 
Da hier letztlich (fast) nur der fallbezogene Rechts-Smalltalk aufgegriffen wird, dieser hier aber deplatziert ist...

Die Auseinandersetzung klärt sich ja extern.
Ein Endergebnis wird dann hier am Ende bekannt gegeben.
Bis dahin:

*geschlossen*
 
Hallo!

Ich wollte nur mitteilen, dass das Verfahren ein Ende hat. Es kam zu einem gerichtlichen Vergleich, und es hat sich gelohnt, vor Gericht zu gehen. Das Gericht hat den gegnerischen Anwalt, welcher alleine ohne Klienten gekommen ist, in allen Punkten abgeschmettert. Die Tatsache, dass es Urlaubsfotos waren, hat allerdings den Gesamtbetrag gemindert. Letzten Endes hat das Gericht den angebotenen Betrag der Gegenseite, meinen gewünschten Betrag genommen und fast den Durchschnitt genommen. Dann wurden wir gefragt, ob wir das akzeptieren, und nachdem beide Seiten zustimmten, war die Sache vom Tisch. Das Gericht meinte noch, ein Gutachter wäre so teuer, dass es nicht im Interesse beider Seiten sein kann, einen zu bestellen. Nach Abzug von RA-Kosten und Rückerstattung von Gerichtskosten blieb so ein sehr stattliches Sümmchen übrig.
 
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