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Bild geklaut!

g0rd0n schrieb:
er mag mich noch, nur zur information.
verloren hab ich trotzdem und zwar die lust am zur schau stellen meiner bilder...
Na na, ein gutes Maß bist du selber Schuld, auch wenn meiner Meinung nach die AGB's nicht vor Verantwortung des Erstellers dieser schützen. Aber lesen sollte man sie schon, gerade wenn es um Personen im Bild geht. ;)
 
frosch2, es gibt zwar ein paar Dinge, auf die ein Anbieter achten muß,
aber prinzipiell Bedarf es keiner Unterschrift um in die AGB einzuwilligen
(s. Urteile unzähliger Landgerichte). Online-AGB per Checkbox anzuerkennen
reicht aus, damit diese Vertragsbestandteil sind (s. auch §§ 305 - 310 BGB).
Der Klick auf "Submit" ist hier sozusagen die Unterschrift.

Dadurch, dass die AGB klar besagen, dass der "Uploader" ausschließlich Bilder
online stellen darf, die frei von Rechten dritter sind, obliegt die wahrheitsgemäße
Erfüllung der AGB auf Seiten des "Uploaders". Es kann davon ausgegangen
werden, dass eine falsche Angabe bewusst und in vermeintlich trügerischer
Absicht abgegeben wurde. Es besteht hier also seitens Photocase - sofern die
AGB nicht auf Grund anderer Punkte rechtsunwirksam sein sollten - keinerlei
Handlungsbedarf.
 
Ja OK, aber wer vergewissert sich, dass der Uploader auch unterschriftsberechtigt ist, der ist für den er sich ausgibt?
Wollt ihr mich nicht verstehen?
 
Wenn der angebliche Uploader sagt "War ich aber nicht" - dann könnte Photocase erst mal an dem Schaden hängen bleiben. Ein Restrisiko besteht immer für den Anbieter.

Natürlich wir man versuchen über den Provider vom Uploader an die Person zu kommen und damit dann wahrscheinlich einen Beweis haben...
 
frosch2 schrieb:
Wie können die sicher gehen, dass sie dann den Uploader an die Füße fassen können, denn die Angaben wie Name, Alter und Wohnort werden doch nicht überprüft.

Über die IP-Adresse des Uploaders. Die sollte bei der Übertragung von PhotoCase neben dem Bild mit gespeichert worden sein.

Internetverbindungen werden ca. 80 Tage durch die Netzbetreiber wegen event. Ermittlungen durch Strafverfolgungsbehörden gespeichert. Dadurch läßt sich zumindest der Anschlußinhaber des Uploads ermitteln. Ob dann heraus zu bekommen ist, welche Person den Upload tatsächlich durchgeführt hat, ist eine andere Sache.

Ob die Daten in einem Fall, wie hier beschrieben, herausgegeben werden dürfen, kann ich nicht sagen.


MfG
 
frosch2 schrieb:
Ja OK, aber wer vergewissert sich, dass der Uploader auch unterschriftsberechtigt ist, der ist für den er sich ausgibt?
Wollt ihr mich nicht verstehen?

Das können die so nicht. Im Zweifel ist dann vermutlich der Anschlußinhaber, von dessen Zugang der Upload geschah, mit haftbar.
Vergleichbar mit einem KFz-Halter, der ja auch letztendlich für sein Auto mit verantworlich ist, wenn er anderen die Nutzung erlaubt.

MfG
 
Emsländer schrieb:
Das können die so nicht. Im Zweifel ist dann vermutlich der Anschlußinhaber, von dessen Zugang der Upload geschah, mit haftbar.
Vergleichbar mit einem KFz-Halter, der ja auch letztendlich für sein Auto mit verantworlich ist, wenn er anderen die Nutzung erlaubt.
MfG

Emsländer schrieb:
Über die IP-Adresse des Uploaders. Die sollte bei der Übertragung von PhotoCase neben dem Bild mit gespeichert worden sein.

Internetverbindungen werden ca. 80 Tage durch die Netzbetreiber wegen event. Ermittlungen durch Strafverfolgungsbehörden gespeichert. Dadurch läßt sich zumindest der Anschlußinhaber des Uploads ermitteln. Ob dann heraus zu bekommen ist, welche Person den Upload tatsächlich durchgeführt hat, ist eine andere Sache.

Ob die Daten in einem Fall, wie hier beschrieben, herausgegeben werden dürfen, kann ich nicht sagen.
MfG
Darauf habe ich eigentlich gewartet, hört sich jetzt überheblich an, ist aber wirklich nicht so gemeint.
Und wenn das Bild von einem Internetcafe in China hochgeladen wurde, was ist dann? OK ich übertreibe und in unserem speziellen Fall des Users g0rd0n ist eine solche Nachverfolgung evtl. möglich.
Mir geht es aber um die AGB's von PhotoCase. PhotoCase kann im Ernstfall nicht die Identität des Uploaders feststellen. Für mich hat damit PhotoCase den 'Schwarzen Peter'.
 
Hallo,

frosch2 schrieb:
. PhotoCase kann im Ernstfall nicht die Identität des Uploaders feststellen. Für mich hat damit PhotoCase den 'Schwarzen Peter'.

Das ist dem Fall irrelevant da der Uploader dem "Opfer" bekannt ist.
Was noch weitere Probleme verursachen könnte: wenn der Abgebildete minderjährig ist und die Eltern "keinen Spaß verstehen".


In dem Link oben ist von 5000 Euro (nur Unterlassung!) die Rede - das kann dann alles ganz schön teuer werden.


Gruß Jasper
 
Jasper schrieb:
In dem Link oben ist von 5000 Euro (nur Unterlassung!) die Rede - das kann dann alles ganz schön teuer werden.
wie schon geschrieben:
ich bin gespannt auf die schadensersatzforderung des handy-dienstebetreibers, wenn der abgebildete der verwendung seines fotos für diese werbekampagne widerspricht :)
 
@jasper
Würdest du mich bitte komplett zitieren!
Ich habe gesagt, dass das in unserem speziellen Fall möglich erscheint.
Der Uploader ist dem Model bekannt?
Wenn die beiden sich gut verstehen, kann es sein, das dies nur eine Annahme des Models war. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mich gerade bei Photcase angemeldet. War sehr kompliziert, denn ich musste einen Benutzernamen und Kennwort erfinden (keine Adresse, nichts). Das ist alles und jetzt kann ich Bilder uploaden wie ich will.
Ein Hoch auf die AGB's.
So und nun setz ich mich in ein Internetcafe meiner Wahl, und lade anonym Bilder hoch.
Wer ist jetzt der Böse, klar ich, aber aus einem Internetcafe?
Wer will mir was?
 
Zuletzt bearbeitet:
frosch2 schrieb:
Habe mich gerade bei Photcase angemeldet. War sehr kompliziert, denn ich musste einen Benutzernamen und Kennwort erfinden (keine Adresse, nichts). Das ist alles und jetzt kann ich Bilder uploaden wie ich will.
Ein Hoch auf die AGB's.
So und nun setz ich mich in ein Internetcafe meiner Wahl, und lade anonym Bilder hoch.
Wer ist jetzt der Böse, klar ich, aber aus einem Internetcafe?
Wer will mir was?

Komisch, dass seit 10 Posts von dir noch niemand auf das eingeht, was du eigentlich geschrieben hast, denn du hast vollkommen Recht (meiner Meinung nach). Was nützen einem solche AGBs, wenn man diese Moglichkeit, die nicht weit hergeholt ist, geboten bekommt. Irgendjemand muß ja den schwarzen Peter bekommen und das sollte in dem Fall der Photocase sein, oder irre ich?

grüße

Daniel
 
weddy schrieb:
Komisch, dass seit 10 Posts von dir noch niemand auf das eingeht, was du eigentlich geschrieben hast, denn du hast vollkommen Recht (meiner Meinung nach). Was nützen einem solche AGBs, wenn man diese Moglichkeit, die nicht weit hergeholt ist, geboten bekommt. Irgendjemand muß ja den schwarzen Peter bekommen und das sollte in dem Fall der Photocase sein, oder irre ich?

Wenn der Uploader nicht ermittelbar sein sollte, hat möglicherweise tatsächlich Photocase den schwarzen Peter. Das ist aber für die Fälle, in denen der Uploader bekannt ist, und so verhält es sich ja im vorliegenden Fall, irrelevant. Da bleibt es halt am Uploader hängen.

Viele Grüße,

Padfoot
 
fuermich schrieb:
Hat denn hier keiner sein 2. Staatsexamen geschafft ? ;-)

Wer ist denn Verbreiter ? Alle 3 Parteien ?

Doch :D

Verbreiter ist der der Verbreitet - also der der anderen das Bild zugänglich macht. Hier also alle drei, nur kann sowohl der kommerzielle Verwender der bei der Agentur das Bild gekauft hat, als auch die Agentur selbst den entstandenen Schaden voll auf den Urheber abwälzen, von dem ja die Rechtsverletzung ausgegangen ist.
 
weddy schrieb:
Komisch, dass seit 10 Posts von dir noch niemand auf das eingeht, was du eigentlich geschrieben hast, denn du hast vollkommen Recht (meiner Meinung nach). Was nützen einem solche AGBs, wenn man diese Moglichkeit, die nicht weit hergeholt ist, geboten bekommt. Irgendjemand muß ja den schwarzen Peter bekommen und das sollte in dem Fall der Photocase sein, oder irre ich?

grüße

Daniel

Das ist hat der Nachteil dieser reinen Online-Agenturen, bei denen kein direkter, persönlicher Kontakt zwischen Fotografen und Agentur besteht und es keine schriftlichen Kaufverträge zu angekauften Fotos gibt.

Wenn es sich wie in diesem Fall aber um ein Personenmotiv handelt, dann wird am Anfang ja meist das Modell stehen, das rechtliche Schritte gegen eine Veröffentlichung einleitet. Und das Modell sollte den Fotografen, der es aufgenommen hat, ja eigentlich zumindest namentlich kennen.
Jetzt werden manche wieder ein Beispiel einwerfen, wenn eine Aufnahme heimlich als Schnappschuss gemacht und weitergegebn wurde. Das sind aber in der Regel keine vernünftigen Fotos, die man ernsthaft brauchen kann und daher sollte sowas kaum vorkommen.
Und in ganz verzwickten Streitfällen gibt es dann halt für die Anwälte noch mehr zu tun und zu verdienen ..... :D

Die Moral von der Geschichte sollte aber sein, dass man halt etwas vorsichtiger sein sollte, wenn man einfach Personenmotive (und andere Bilder mit unklaren Rechten) zur Veröffentlichung weitergibt.

Andreas
 
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