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Bild geklaut!

g0rd0n schrieb:


da Du seine Rechte verletzt hast bist Du derjenige den es erwischt, wenn zB eine Verhandlung nötig wird.

Der Seitenbetreiber wird seine Gerichtskosten im Zweifelsfall von Dir einklagen, da er auf die Nutzungsbedingungen dieser Uploadseite vertraut hat.
 
g0rd0n schrieb:
na, du hast die persönlichkeitsrechte deines kumpels verletzt, als du sein bild ohne entsprechendes release hochgeladen und anderen entsprechend der agb des dienstes auch zur kommerziellen nutzung zur verfügung gestellt hast.
somit trägst du alle aus der rechteverletzung entstehenden folgen.
ist doch logisch.
der verwerter hat doch keine rechte verletzt, das warst du!
 
Das ist ja wie bei Monty Python und den Rittern, die immer "nie" sagen.
Ok, hier halt mit "du" :D
 
Wegen deinem Thread-Titel könntest übrigens strenggenommen wegen Verleumdung verklagt werden. Die Firma hat das Bild nicht "geklaut" sondern rechtmäßig heruntergeladen.
 
nun ... so eine zivile schadensersatzklage, weil du ein bild, an denen du die veröffentlichungsrechte nicht hattest, zur kommerziellen verwendung freigegeben hast, dieses dann für eine länderübergreifende werbekampagne verwendet wurde, die nun eingestampft werden muss ...
ich bin gespannt, was du berichtest, wie teuer so was ist :D
 
PhotoCase kommt auch durch Ihre AGB's nicht aus der Verantwortung. Für den Inhalt einer Site können sie nicht nur den Uploader verantwortlich machen. Für den Inhalt ist in erster Linie der Betreiber verantwortlich.

Beispiel:
Ich habe eine eigene private Homepage mit Fotos, auf der auch Familenangehörige zu sehen sind. Ist denke ich mal nichts ungewöhnliches. Ich habe natürlich die Familienmitglieder gefragt ob ich das darf. Jetzt kopiert jemand dieses Bild und stellt es bei Photocase ein.
Muss sich denn nicht Photocase vergewissern, das der Uploader die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung besitzt?
 
frosch2 schrieb:
Muss sich denn nicht Photocase vergewissern, das der Uploader die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung besitzt?
nein, denn die agb sagen ja aus, dass derjenige, der das bild hochlädt, versichert, die entsprechenden rechte zu haben ;)
 
frosch2 schrieb:
Muss sich denn nicht Photocase vergewissern, das der Uploader die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung besitzt?

Mit dem Upload wird bestätigt, dass die AGB gelesen und akzeptiert wurden,
d.h. wenn Du angibst (und das passiert durch das Akzeptieren), die Bilder
seien frei von Rechten dritter, muss Photocase davon ausgehen, dass dem
so ist. Wenn Photocase nun dahinter kommt, dass die Angaben falsch waren,
müssen die Betreiber auch entsprechend handeln, aber nicht vorher.

Nimm mal ein anderes Beispiel aus dem Leben, z.B. Versicherungen.
Wenn Du unterschreibst, dass Du nie eine Krankheit hattest, dann muss
die Versicherung davon ausgehen, dass das der Wahrheit entspricht.
 
frosch2 schrieb:
Beispiel:
Ich habe eine eigene private Homepage mit Fotos, auf der auch Familenangehörige zu sehen sind. Ist denke ich mal nichts ungewöhnliches. Ich habe natürlich die Familienmitglieder gefragt ob ich das darf. Jetzt kopiert jemand dieses Bild und stellt es bei Photocase ein.
Muss sich denn nicht Photocase vergewissern, das der Uploader die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung besitzt?

Wie sollen die das machen ?

----
Weiteres:

nach wikipedia

"Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 12, 862, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.

Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z.B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben."

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Hat denn hier keiner sein 2. Staatsexamen geschafft ? ;-)

Wer ist denn Verbreiter ? Alle 3 Parteien ?
 
frosch2 schrieb:
PhotoCase kommt auch durch Ihre AGB's nicht aus der Verantwortung. Für den Inhalt einer Site können sie nicht nur den Uploader verantwortlich machen. Für den Inhalt ist in erster Linie der Betreiber verantwortlich.

Beispiel:
Ich habe eine eigene private Homepage mit Fotos, auf der auch Familenangehörige zu sehen sind. Ist denke ich mal nichts ungewöhnliches. Ich habe natürlich die Familienmitglieder gefragt ob ich das darf. Jetzt kopiert jemand dieses Bild und stellt es bei Photocase ein.
Muss sich denn nicht Photocase vergewissern, das der Uploader die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung besitzt?

Nein müssen sie nicht,da sie ja ausführlich in den AGB's schreiben,es ist nur erlaubt Fotos hochzuladen,an denen man alle Rechte hat.
Kopiert einer,und läd die da hoch,hat er die eben nicht.
 
Kermit schrieb:
Nein müssen sie nicht,da sie ja ausführlich in den AGB's schreiben,es ist nur erlaubt Fotos hochzuladen,an denen man alle Rechte hat.
Kopiert einer,und läd die da hoch,hat er die eben nicht.
Wie können die sicher gehen, dass sie dann den Uploader an die Füße fassen können, denn die Angaben wie Name, Alter und Wohnort werden doch nicht überprüft.
 
traumatic schrieb:
Mit dem Upload wird bestätigt, dass die AGB gelesen und akzeptiert wurden,
Nimm mal ein anderes Beispiel aus dem Leben, z.B. Versicherungen.
Wenn Du unterschreibst, dass Du nie eine Krankheit hattest, dann muss
die Versicherung davon ausgehen, dass das der Wahrheit entspricht.
In dem Beispiel unterschreibst du und es ist sicher gestellt, das du auch der bist der unterschreibt.

fuermich schrieb:
Wie sollen die das machen ?
In dem sie sich die Rechte vom Uploader an den Bildern bestätigen lassen, aber schriftlich mit Unterschrift. Genau wie der Fotograf es vom Model sich bestätigen lassen sollte.

scorpio schrieb:
nein, denn die agb sagen ja aus, dass derjenige, der das bild hochlädt, versichert, die entsprechenden rechte zu haben ;)
OK falsche Fragestellung. Muss Photocase sich nicht vom Uploader verbindlich bestätigen lassen, dass er die entspr. Rechte besitzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist doch alles in diesem Falle egal, weil G0rd0n ja alles beim Kumpel gebeichtet hat. Wenn der Kumpel ihm nicht (mehr) mag, hat G0rd0n verloren egal wie es mit PhotoCases AGB aussieht.
 
arnie12 schrieb:
Das ist doch alles in diesem Falle egal, weil G0rd0n ja alles beim Kumpel gebeichtet hat. Wenn der Kumpel ihm nicht (mehr) mag, hat G0rd0n verloren egal wie es mit PhotoCases AGB aussieht.
Und wenn er ihn doch noch mag hat wer verloren? ;)
 
er mag mich noch, nur zur information.
verloren hab ich trotzdem und zwar die lust am zur schau stellen meiner bilder...
 
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