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Das ist im Fall der BGs Unfug.BGs, IHKs und andere Verbände haben ja auch nur den Zweck, daß dahin verdiente Parteisoldaten abgeschoben werden können.
Natürlich in gut bezahlte Managerpositionen![]()
In den Niederlanden gibt es übrigens etwas der BG vergleichbares...Ein Freund, kein gelernter Photograph, damals noch unter der Handwerksordnung, der durfte kein Studio in D betreiben.
Dann hat er ein Studio in Holland angemeldet, da durfte er auch in D gegen Rechnung arbeiten.
Bescheuert!
Hat seine Hauptsteuern dann aber auch in NL bezahlt, und nicht wenig.![]()
Zitat von digi-foto;
Freiwillig ist die Mitgliedschaft für den Arbeitgeber selbst (Unternehmer)
Prinzipiell ja. Allerdings nicht bei der BG Druck&Papier. Da ist auch der Unternehmer selbst zwangsversichert.![]()
....... sämtliche Behandlungskosten, die aus Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten entstehen, aus eigener Tasche bezahlen (was schnell mal ein paar 10.000 oder 100.000 Euro sein können).
Nach Angaben des GBK-Vorstands Helmut Wasserfuhr ist die Betriebskrankenkasse in den Jahren 2005 und 2006 durch zwei Versichertenfälle in die roten Zahlen geraten. "Wir hatten gleich zwei seltene Fälle von Bluter-Erkrankungen. In einem Fall handelt es sich um einen 26 Jahre alten Versicherten, im zweiten um ein damals sechs Jahre altes Kind." Für die Medikamente zur Verhinderung der Blutgerinnung habe man in den beiden Jahren rund 14 Millionen Euro aufwenden müssen. Im Jahr 2005 habe man allein zehn Millionen Euro für den 26-Jährigen bezahlt, so der GBK-Vorstand.
Das ist im Fall der BGs Unfug.
Die BGs haben den Sinn und Zweck, die Arbeitgeber von ihrer direkten Haftungspflicht zu befreien.
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Dann würden aber die Arbeitnehmer die Beiträge bezahlen müssen. Wäre das gerecht?das, und auch die "Arbeit" der Bundesknappschaft z.B., könnten die Krankenkassen locker mit übernehmen.![]()
Egal wie man es organisiert - es muß immer jemand die Kosten bezahlen. Und da stellt sich schon die Frage: warum soll nicht derjenige das Risiko tragen, das durch den Arbeitsplatz verursacht wird, der auch den Nutzen davon hat? Also der Arbeitgeber.
Tun sie ja im Prinzip auch nicht. Letztlich kann man die verschiedenen BGs als "eine große BG" ansehen, es gibt da ja auch einen Lastenausgleich usw.o.K., das ist einleuchtend
Allerdings sehe ich nicht ein, daß jede BG ihr eigenes Süppchen kocht.
Selbständige Fotografen ohne Angestellte haben es BG-mäßig ja nun wirklich einfach, da gibt's keinen bürokratischen Aufwand.Formularkram ohne Ende mit tolerierten Ungenauigkeiten bei der Jahresmeldung.![]()
Für Handwerksberufe ist das die Handwerkskammer, für alle sonstigen gewerbliche Tätigkeiten die Industrie- und Handelskammer. Beide veranstalten sogar Existenzgründer-Seminare.Es gibt keinerlei zentrale Anlaufstelle, wo man wirklich alle wichtigen Informationen gebündelt bekommt.
Da fragt mich gestern ein Bekannter, der hin und wieder Fotos für ein Onlinemagazin macht, ob er sich denn bei der BG oder der KSK anmelden soll und muss.
Wieso stellt sich diese Frage überhaupt? Hat er Post von der BG bzw. KSK bekommen? Oder hat jemand einfach nur zuviel hier im Forum gelesen?
domeru
Beides ist ja keine Frage von "sollen", sondern entweder von "müssen oder nicht?" (BG + KSK) bzw. "dürfen oder nicht?" (KSK; krankenversicherungstechnisch wollen ja viele Leute in die KSK, gerade die geringverdienenden.)Da fragt mich gestern ein Bekannter, der hin und wieder Fotos für ein Onlinemagazin macht, ob er sich denn bei der BG oder der KSK anmelden soll und muss.
Wenn er nix damit verdient, würde ich das genauso sehen.Ich bin da zunächst mal nur von BG ausgeggangen. (...)
Nun sagt er völlig zu Recht, das er die Bilder zwar der Presse zur Verfügung stellt, aber ja keine Rechnung dafür schreibt. Dementsprechend hat er natürlich auch keinen Umsatz und geht dann ja eigentlich auch keiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit nach. Er sieht es nur als Hobby und macht es, weil es ihm SPaß macht.
Wo hast Du denn den Mindestjahresumsatz bei der BG gefunden? Magst Du mal direkt die Seite verlinken?Muss er sich trotzdem in der BG anmelden? Ich kann auf den Seiten der BGDP zu diesem besonderen Fall nichts finden. Die gehen frundsätzlich von einem Mindestjahresumsatz bei nebenberuflichen Fotografen von 4800,- € (3900,- Bemessungsgrundlage) aus.
Wo hast Du denn den Mindestjahresumsatz bei der BG gefunden? Magst Du mal direkt die Seite verlinken?
Die Frage stellt sich von Gesetzes wegen. Erstmal immer...Wieso stellt sich diese Frage überhaupt? Hat er Post von der BG bzw. KSK bekommen? Oder hat jemand einfach nur zuviel hier im Forum gelesen?
Den schweren Verdacht habe ich auch, denn die KSK hat eine solche Grenze.Selbst gelesen habe ich das nirgens. Der Baknnte hatte sich selbst im Internet eingelesen und sprach davon. Nachdem ich eben selbst mal geschaut habe, finde ich diese Werte auf den Seiten auch nicht. Vielleicht hat er das mit der KSK verwechselt. Dort soll es sowas geben. Weiss ich aber auch nicht, weil ich nicht bei der KSK bin.