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Berufsgenossenschaft?

AW: Berufsgenossenschaft????

Dafür gibt es zwei ganz einfache Gründe... :evil:

1. Es ist Pflicht.


Jeder, der mit Fotografie Geld verdient, auch nebenberuflich, ist durch Gesetz Zwangsmitglied in der BG Druck + Papier. Handwerksfotografen, Bildjournalisten, Foto-Designer - egal, alle müssen in die BGDP. (Infos dazu: www.bgdp.de)

2. Es ist sehr sinnvoll.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich keine Behandlungskosten bei beruflich bedingten Unfällen (oder Berufskrankheiten, Wegeunfällen usw.) - weil dafür eben die BGs da sind. Private Krankenversicherungen handhaben es häufig genauso.

Die BG deckt nicht nur sämtliche Heil- und Behandlungskosten für Berufsunfälle (inkl. Wegeunfällen), sondern zahlt ggf. auch Berufsunfähigkeitsrente, Reha-Maßnahmen, Umschulung etc.pp. Und das alles für einen konkurrenzlos niedrigen Beitrag.

(Die BG ist übrigens, auch wenn das für die meisten irrelevant sein dürfte, die einzige Unfallversicherung, die ohne Einschränkung für Schäden aus Kriegseinwirkung aufkommt. Alle anderen Versicherungen schließen das entweder komplett aus oder decken es nur gegen hohe "Tagesprämien" je nach aktueller Krisenlage.)

Das stimmt so nicht ganz.
es muss nicht unbedingt die BG Druck u. Papier sein.
Das hätten die gerne.
Es geht auch etwas preiswerter. Ich würde es mal bei der VBG versuchen.
aber das nur mal so am Rande.
 
AW: Berufsgenossenschaft????

Ja, da sagst es: "Alle die mit der Fotografie Geld verdienen!"

Das tut er aber nicht. Er macht das sozusagen nur aus Spaß und um damit vielleicht später mal bezahlte Aufträge für andere Medien zu erhalten.
Er fotografiert, liefert und das Medium veröffentlicht. Es fliesst aber kein Geld. Ist er dann trotzdem verpflichtet Mitglied zu werden und den Beitrag zu bezahlen oder erst, wenn er dafür bezahlt wird!?
 
AW: Berufsgenossenschaft????

Das tut er aber nicht. Er macht das sozusagen nur aus Spaß und um damit vielleicht später mal bezahlte Aufträge für andere Medien zu erhalten.

Mal abgesehen davon, dass man selten bezahlten Aufträge bekommt, wenn man vorher etwas verschenkt ( ;) ), ist die Sache doch klar: Er übt keinen Beruf aus, mit allen daraus resultierenden Vor- und Nachteilen. Machen und verschenken darf er soviel wie er will. Er darf auch rein Hobbymäßig Hauswände anpinseln, wenn es ihm Spaß macht. Oder Rasenmähen, Bilder malen, oder sonstwas machen. Auch wenn manches sehr misstrauisch machen würde ;)
 
AW: Berufsgenossenschaft????

Zitat von TomRohwer
Dafür gibt es zwei ganz einfache Gründe...

1. Es ist Pflicht.

Jeder, der mit Fotografie Geld verdient, auch nebenberuflich, ist durch Gesetz Zwangsmitglied in der BG Druck + Papier. Handwerksfotografen, Bildjournalisten, Foto-Designer - egal, alle müssen in die BGDP. (Infos dazu: www.bgdp.de)

2. Es ist sehr sinnvoll.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich keine Behandlungskosten bei beruflich bedingten Unfällen (oder Berufskrankheiten, Wegeunfällen usw.) - weil dafür eben die BGs da sind. Private Krankenversicherungen handhaben es häufig genauso.

Die BG deckt nicht nur sämtliche Heil- und Behandlungskosten für Berufsunfälle (inkl. Wegeunfällen), sondern zahlt ggf. auch Berufsunfähigkeitsrente, Reha-Maßnahmen, Umschulung etc.pp. Und das alles für einen konkurrenzlos niedrigen Beitrag.

(Die BG ist übrigens, auch wenn das für die meisten irrelevant sein dürfte, die einzige Unfallversicherung, die ohne Einschränkung für Schäden aus Kriegseinwirkung aufkommt. Alle anderen Versicherungen schließen das entweder komplett aus oder decken es nur gegen hohe "Tagesprämien" je nach aktueller Krisenlage.)
Das stimmt so nicht ganz.
es muss nicht unbedingt die BG Druck u. Papier sein.
Das hätten die gerne.
Es geht auch etwas preiswerter. Ich würde es mal bei der VBG versuchen.
aber das nur mal so am Rande.
Da liegst Du nur leider falsch... Du kannst Dir die BG nicht nach eigenem Belieben aussuchen.

In welcher BG Du Dich versichern musst, hängt ausschließlich von der Branche ab, in der Du tätig bist.

Freiberufliche Textjournalisten können in die BG Verwaltungsberufe (VBG), freiberufliche Fotografen müssen in die BD Druck + Papier.

Da gibt es keine Wahlmöglichkeit.
(So wie sich ein Betrieb ja auch nicht aussuchen kann, welche BG für ihn zuständig ist.)

Wenn ein freiberuflicher Journalist sowohl als Texter als auch als Fotograf tätig ist, dann kommt es darauf an, welcher Teil überwiegt. Überwiegt der Anteil Text, gilt er BG-technisch als Textjournalist und darf in die VBG, wenn er möchte (er wäre dumm, wenn er es nicht täte, jede Alternative ist um ein mehrfaches teurer). Überwiegt der Anteil Foto, muß er in die BGDP.

Welcher Teil überwiegt, wird von der BG geprüft anhand der Anteile der Honorarsumme für Foto und für Text.

Schummelt sich jemand in die VBG und bei einer späteren Überprüfung stellt sich dann heraus, daß er in die BGDP gemusst hätte, darf er ggf. für die letzten 4 Jahre dann die höheren Beiträge an die BGDP nachzahlen.

Das wird übrigens sofort dann passieren, wenn er bei der Tätigkeit Fotografieren einen etwas teureren Unfall hat - dann guckt die VBG sofort, ob die Einstufung überhaupt korrekt ist, und reicht ihn sonst gleich an die BGDP weiter... (In der Unfallmeldung für die BG muß man genau angeben, was man gemacht hat, als der Unfall passiert ist.)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Berufsgenossenschaft????

Bei der KSK habe ich das eben auch gefunden. Die Frage die sich nun stellt ist, ob für ihn eine Beitragspflicht besteht, wenn er für seine Arbeit keine Rechnungen schreibt und auch sonst kein Geld dafür erhält!?
Wenn er kein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als Bildjournalist oder einem anderen KSK-pflichtigen Beruf erzielt, dann muß er nicht in die KSK und kann auch nicht in die KSK. (Die Möglichkeit zu einer freiwilligen Versicherung in der KSK gibt es nicht - entweder man muß, oder man kann nicht.)

Er sagte dann, das die Redaktion des Magazins, bzw. dessen Herausgeber wohl auch Fotografen auf Minijobbasis beschäftigt.
Dann ist er angestellt auf 410-Euro-Basis beschäftigt, mit Arbeitsvertrag und Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und allem pipapo.

Da frage ich mich dann wieder, ob mit dieser pauschalen Abführung der Sozialabgaben allen Anforderungen genüge getan ist!?
Wenn er angestellt ist, ist er angestellt. Wenn er nicht angestellt ist, ist er selbständig tätig.
 
AW: Berufsgenossenschaft????

Nein, er wurde nicht angeschrieben. Es gab einen anderen Auslöser, weshalb er darüber nachdenkt.

Gut, dann ist er womöglich irgendeinem Vorwurf ausgesetzt oder überlegt sich ganz generell, ob er Vorteile aus einer Mitgliedschaft erzielen kann… Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß er unter den gegebenen Umständen zu irgendeiner Mitgliedschaft verpflichtet sein sollte.

domeru
 
AW: Berufsgenossenschaft????

Zitat von TomRohwer
Die Frage stellt sich von Gesetzes wegen. Erstmal immer...
Das ist klar. Nur wenn er kein Geld oder sonstige Gegenleistungen nimmt, sollte sich diese Frage eigentlich nicht stellen…
Ok, das ist logisch. Aber sobald irgendwelche Einkommen oder Einkommenserzielungsabsichten im Spiel sind, steht die Frage auf dem Teppich.

Und das sogar, wenn gar kein Verdienst erzielt wird, sondern Verlust gemacht wird - ein Unternehmen, das Verluste macht, muß ja trotzdem in der BG Mitglied sein, und ein freiberuflicher Fotograf auch. Nur aus der KSK müsste er dann aller Logik nach rausfliegen, denn die KSK-Versicherungspflicht hängt ja an einem Mindesteinkommen. *grübel* :confused:

(Das kommt dabei raus, wenn man Selbständige und Freiberufler sozialversicherungstechnisch wie Angestellte behandelt - ich stelle mir gerade die Frage: besteht eigentlich noch KSK-Versicherungspflicht, wenn der selbständige Publizist durch die Zahlung der KSK-Beiträge unter die Grenze desjenigen Einkommens rutscht, ab dem er KSK-versicherungspflichtig ist??? :confused:)
 
AW: Berufsgenossenschaft????

Ich möchte hier nochmal einhaken!!

Worin besteht der Unterscheid zwischen KSK und BGDP? Ist bz. kann beides Pflicht sein? Welchen Vorteil hat man, wenn in der KSK ist gegenüber dem BGDP-Mitglied? Wer geht wo rein?
 
AW: Berufsgenossenschaft????

Ich möchte hier nochmal einhaken!!

Worin besteht der Unterscheid zwischen KSK und BGDP? Ist bz. kann beides Pflicht sein? Welchen Vorteil hat man, wenn in der KSK ist gegenüber dem BGDP-Mitglied? Wer geht wo rein?

KSK = Sozialversicherung
BG = Unfallversicherung

Für Pressefotografen i.S. des Freiberuflers nach dem EStG (und andere Berufsgruppen) beides Pflicht.
 
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