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Aufforderung Bild eines Hauses zu entfernen

Martin F

Themenersteller
Hallo,

ich habe von einem öffentlichen Grundstück aus ein Haus fotografiert, dass direkt an der Strasse steht und dieses dann auf meiner Homepage veröffenlicht.

Nun habe ich die Aufforderung vom Besitzer des Hauses bekommen, das Bild aus dem Internet zu entfernen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich das Bild aus dem Internet entfernen muss. Wie seht Ihr das?

Viele Grüße
Martin F
 
Danke für die Info Riesbeck

es handelt sich dabei um ein Haus mit Ladenlokal das leer steht. Die Bildergalerie soll die vielen Leerstände von Ladenlokalen in der Stadt darstellen
 
Muss man immer auf Rechte beharren? Gibt es den nicht mehr sowas wie Moral und Sitte, wo man der Bitte nach Privatsphäre nachgeht?

Verkorkste Gesellschaft
 
es ist ein Gebäude mit Ladenlokal, wo wird da die Privatsphäre verletzt? Wir wollen ja nur auf die Zustände in der Stadt hinweisen, damit Wege zur Besserung gefunden werden.

(@ nE-nad vielleicht hattest Du meine Anmerkung bzgl. Ladenlokal noch nicht gelesen)

(das Bild habe ich erst mal entfernt, mich interessiert aber vor allem die Rechtslage)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast aber geschrieben "mit Ladenlokal" also bin ich davon ausgegangen, dass der Rest ein Wohnhaus ist.

Mich würde es auch zT stören, wenn jemand einfach meinen "Lebensraum" ungefragt fotografiert und ins Netz stellt, nur weil er es dürfte. Die Rechte des Individuums werden doch ohnehin schon immer mehr beschränkt (Google Earth, Google Earth 3D mit Bilder von jeder Straße soll ja auch bald anlaufen, Bundesdatenüberwachung, Spinage der ganzen Marketingforscher etc), nicht jeder mag diese Web 2.0 "Ich lebe im Netz" Mentalität.

Aber, dass du das Bild entfernt hast, rechne ich dir sehr postiv an :top:, gibt genügend Leute, die das leider nicht tun würden:(

Rechtslage ist, glaube ich: Darfst von der Straße aus alle fotografieren, solange du keine Persönlichkeitsrechte überschreitest (zB ins Bad reinzoomen etc), weils ja nur Gebäude sind. Nur für die Repro gibt es da wohl noch Sonderfälle mit der Unterscheidung zwischen Gebäuden als Kunstwerke und normalen Gebäuden.
 
wie gesagt, es geht nur um das Ladenlokal, viele Häuser mit Ladenlokal werden in dieser Stadt nicht bewohnt, im konkreten Fall weiss ich das nicht genau, könnte ich aber nachprüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Fall dürfte, soweit ich das als Nicht-Jurist überblicke, im Urheberrechtsgesetz geregelt sein:

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.
(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

Peter
 
...Aber, dass du das Bild entfernt hast, rechne ich dir sehr postiv an :top:, gibt genügend Leute, die das leider nicht tun würden:(

Nein, wieso auch, was ist am Darstellen eines Gebäudes, so wie es öffentlich zu sehen ist, verwerflich? Hat der TO geschrieben, das er die Namen der dort wohnenden genannt hat oder Ähnliches? Es gibt in Deutschland Panoramafreiheit, und so lange ich so ein Haus nicht irgendwie despektierlich ablichte bzw. irgendwie dazugehörige Namen veröffentliche - wo ist das Problem? Sollen wir Verhältnisse wie im Ausland, wo man sich bei jedem Foto hektisch umsehen muß, ob nicht einer angelaufen kommt und die Hand aufhält??? Wer nicht möchte, das man sein Haus sieht/bewundert/fotografiert, soll eine große Hecke davor pflanzen.
Sorry, aber ich verstehe es einfach nicht.
 
Nein, wieso auch, was ist am Darstellen eines Gebäudes, so wie es öffentlich zu sehen ist, verwerflich?

Nix. Aber wenn einer mir sagt, das er sein Hauseigentum nicht im Internet
abgebildet haben will, würde ich das respektieren - einfach weil das gutes
Benehmen ist, trotz der eindeutigen Rechtslage.

grüße
thomas
 
Leider interessiert das dann vandalismuswütige Kriminelle zuerst ... :(

mit Vandalismus gibt es im Moment jedenfalls noch keine Probleme, nur mit einer aussterbenden Innenstadt, da muss mal wachgerüttelt werden, damit von allen neue Konzepte entworfen werden, um die Stadt für Ladenbesitzer und Touristen attrakiver zu gestalten
 
Zuletzt bearbeitet:
nicht böse gemeint aber wieviel Verlassene Häuser gibt es bei euch??? nur das eine?
mir wär das zu blöd, Bild löschen das nächste Haus suchen und ende. Solange die Fotos keine Kunstwerke sind und Seltenheitswert haben wäre mir das egal
 
Na ja, wenn sich jeder beschwert, schaden sich die Ladenlokalbesitzer mit Leerstand selber, aber bei diesem ist es besonders kurios, er drohte mit Veröffentlichung der Aufforderung zum Entfernen des Bildes in einer Zeitung. Im Prinzip wäre mir das sogar Recht, dann wird die HP bekannter und noch mehr Leute schauen auf die Bilder - wie gesagt, das Bild ist erst mal entfernt, in der Galerie sind noch genug andere Bilder
 
Setz doch mal einen Link zu Dir, vielleicht versteht man Dich dann besser.

Allgemein würde ich meinen, das Recht zur Veröffentlichung hättest Du. Der Bitte nachgekommen zu sein ehrt Dich, sofern es eine Bitte war und kein pseudojuristisches Verlangen. Die Nummer mit der Zeitung klingt aber nicht nach 'Bitte'. Ich würde Ihm nochmal freundlich schreiben, er möchte Dir bitte die juristische Grundlage seines Verlangens darlegen, ihm dafür eine Frist setzen und ankündigen, daß Du das Bild danach wieder aufnehmen wirst.
 
Muss man immer auf Rechte beharren? Gibt es den nicht mehr sowas wie Moral und Sitte, wo man der Bitte nach Privatsphäre nachgeht?

Was bitte ist daran unmoralisch und unsittlich, wenn ein Haus abgelichtet wird? Wessen Privatsphäre wird denn verletzt, wenn ein unbewohntes, leerstehendes Haus fotografiert wird? Moralisches Handeln bedeutet richtiges, korrektes Handeln, entsprechend dem Gesetz, einem anerkannten Kodex oder der gesellschaftlichen Norm. Gegen welche der Dinge denkst Du denn, daß er tatsächlich verstoßen hat? Ich kann hier beim besten Willen kein unsittliches Verhalten sehen, solange das Bild die unveränderte Wirklichkeit wiedergibt, sehe ich darin kein Problem. Schließlich entspricht es dem Gesetz, auch nach Sitte wird gehandelt, es ist nämlich usus, Häuser, Straßen und Plätze zu fotografieren, sei es als Erinnerungsfotos, sei es zur Dokumentation.

Ich glaube, Du spielst ein bischen zu gern den Moralapostel.
 
Die Rechte des Individuums werden doch ohnehin schon immer mehr beschränkt (Google Earth, Google Earth 3D mit Bilder von jeder Straße soll ja auch bald anlaufen, Bundesdatenüberwachung, Spinage der ganzen Marketingforscher etc), nicht jeder mag diese Web 2.0 "Ich lebe im Netz" Mentalität.

:confused:ist der fotograf für dich kein individuum bzw. ist bei ihm das rechtebeschneiden, von dir sogar vorauseilend gefordert, in ordnung?


mfg

glücksritter
 
vielleicht weiss der Ladenlokalbesitzer selber, dass er keine rechtliche Handhabe dagegen hat und hat deshalb mit der Veröffentlichung in der Zeitung gedroht - vermutlich ist das mit der Veröffentlichung nur eine Luftblase.

Aber das ist ja auch egal, es ging mir in diesem Thread um die rechtliche Lage. Ich weiss zwar, dass die Aussagen hier nicht rechtsverbindlich sind, trotzdem haben mir die Antworten sehr geholfen. vielen Dank.
 
Zuletzt bearbeitet:
Martin, können wir vielleicht bitte mal den Link zu Deiner Webseite bekommen, um uns selber ein Bild von dem Bild :D zu machen?
 
Moralisches Handeln bedeutet richtiges, korrektes Handeln, entsprechend dem Gesetz, einem anerkannten Kodex oder der gesellschaftlichen Norm.

Damit würdest du voraussetzen, dass das Gesetz die kodifizierte Moral ist, was aber von vornherein zumindest insofern zweifelhaft ist, als das Gesetz - wenn überhaupt - nur die äußersten Grenzen der Moral definieren kann.

Desweiteren gehst du davon aus, das Moral abhängig ist von der Anerkennung in der Gesellschaft. Von der Wortbedeutung ist das zwar richtig, aber vom Sinn her halte ich das dennoch für falsch. Den Begriff einer "unmoralischen" Gesellschaft oder eines "Moralverfalls" wäre damit sinnlos und wir müssten das überwiegende Verhalten einer Gesellschaft - egal wie verworfen es sein mag - als moralisch definieren. Eine derartig relativistische Haltung führt aber zur völligen Beliebigkeit.
 
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