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Aufforderung Bild eines Hauses zu entfernen

sorry, den Link auf die Webseite möchte ich hier nicht veröffentlichen, ich möchte nur den Traffic derjenigen, die ohne konkreten Hinweis meinerseits die Bildergalierie der Seite besuchen. Somit kann ich anschliessend statistisch auswerten wieviele Bilder angeschaut wurden und wieviele Besucher an dem Artikel interessiert waren.

Ich habe ein paar Bilder herausgesucht, es sind noch viel mehr. Das Bild, über das sich beschwert wurde, ist nicht dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit würdest du voraussetzen, dass das Gesetz die kodifizierte Moral ist, was aber von vornherein zumindest insofern zweifelhaft ist, als das Gesetz - wenn überhaupt - nur die äußersten Grenzen der Moral definieren kann.

Nein, damit hast Du - bewußt falsch - nur den ersten Teil des Satzes des Satzes interpretiert. Ich habe absichtlich alles 3 (Gesetz, Gesellschaftliche Norm, anerkannter Kodex) in einen Satz gesteckt. Entweder brauchst Du also Hilfe bei Deinen Lesekünsten oder beim Verstehen des geschriebenen.

Desweiteren gehst du davon aus, das Moral abhängig ist von der Anerkennung in der Gesellschaft. Von der Wortbedeutung ist das zwar richtig, aber vom Sinn her halte ich das dennoch für falsch. Den Begriff einer "unmoralischen" Gesellschaft oder eines "Moralverfalls" wäre damit sinnlos und wir müssten das überwiegende Verhalten einer Gesellschaft - egal wie verworfen es sein mag - als moralisch definieren. Eine derartig relativistische Haltung führt aber zur völligen Beliebigkeit.

Moral definiert sich eben nicht über die Handlung von Massen, wohl aber von den Werten und der eigenen Maßstäbe der Gesellschaft. Die Moral einer Gesellschaft hindert sie aber nicht daran (auch in Masse) etwas bewußt unmoralisches zu machen, also gegen die eigenen Grundsätze zu verstoßen.

Wie dem auch immer sei, ich sehe keinen Grund, hier Ethische Grundsätze zu klären, vor allem nachdem der TO gegen keine verstoßen hat, sowohl Gesetz, als auch Sitte und Moral sind auf seiner Seite.

Edit: Danke für die Bilder, Martin. Ich kann auf diesen Bildern zumindest nichts verwerfliches erkennen, es sind keine Personen oder persönliche Daten zu erkennen, keine Wertherabsetzung oder absichtlich negative Darstellung. Wenn das beanstandete Bild auch in der Art aufgenommen wurde, kann ich mir nicht vorstellen, daß es heruntergenommen werden muß.
 
Hallo, Gemeinde!

Eigenartig, dass die Debatte über solche Rechtsfragen immer gleich in den Bereich der Moralphilosophie abgleitet. Als hätten Moral und Recht gar nichts mit einander zu tun...

@Martin F:
Rein juristisch ist nichts daran auszusetzen, von öffentlichem Gelände aus Häuser zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen. Ein Haus hat kein "Recht am eigenen Bild". Stichwort: Panoramafreiheit. Auch in der Rechtsprechung ist das unbestritten. Googel mal nach "Friesenhaus-Urteil". Hier ein Link dazu: http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Friesenhaus.
Zusammenfassung: Sogar die kommerzielle Verwertung der Fotos fremder Privathäuser ist zulässig.

Dass der Hausbesitzer sich in Deinem speziellen Fall aufplustert, sollte Dich nicht überraschen. Schließlich zeigst Du sein Haus als "negatives Beispiel". Aber daran ist er ja selbst Schuld. Das Anliegen, eine Fehlentwicklung in Deiner Stadt aufzuzeigen, ist jedenfalls völlig legitim. Sowohl juristisch als auch moralisch, um den "Gegensatz" hier nochmal zu bemühen.

Und dann seine Drohung mit der Presse! Ich lach mich schlapp! Die Redakteure werden ihm einen schönen Tag wünschen und ihm die Tür zeigen. Die Anzeigenabteilung wird sich zugänglicher zeigen, aber dort muss der Herr dann bezahlen. Lass ihn doch machen. Dann verdient die örtliche Zeitung wenigstens noch ein bisschen Geld bei der Sache ;)

Was den "moralphilosophischen" Aspekt angeht:
Mich würde es auch zT stören, wenn jemand einfach meinen "Lebensraum" ungefragt fotografiert und ins Netz stellt, nur weil er es dürfte. Die Rechte des Individuums werden doch ohnehin schon immer mehr beschränkt
...
Aber, dass du das Bild entfernt hast, rechne ich dir sehr postiv an :top:, gibt genügend Leute, die das leider nicht tun würden:(

Muss man immer auf Rechte beharren? Gibt es den nicht mehr sowas wie Moral und Sitte, wo man der Bitte nach Privatsphäre nachgeht?

Verkorkste Gesellschaft
Dir ist doch sicher klar, dass man dieser Argumentation nach in der Stadt überhaupt keine Fotos mehr könnte, oder? Eine Stadt besteht schließlich nur aus Häusern, die irgendwem gehören, der sich gestört fühlen könnte. Die Berufung auf Moral und Sitte ist auch nicht hilfreich, denn ich bin nicht der Meinung, dass es "moralisch" ist oder den "guten Sitten" entspricht, anderen Menschen willkürlich (also nur auf individuelle Neigungen gestützt) etwas verbieten zu wollen, wozu die eindeutig berechtigt sind. Willkür zählt nunmal nicht zu den "Rechten des Individuums". Forderungen dieser Art werden in solchen Forumsdiskussionen trotzdem immer wieder erhoben. Stimmt schon: Verkorkste Gesellschaft!

MfG
 
Hallo, Gemeinde!

....@Martin F:
Rein juristisch ist nichts daran auszusetzen, von öffentlichem Gelände aus Häuser zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen. Ein Haus hat kein "Recht am eigenen Bild". Stichwort: Panoramafreiheit. Auch in der Rechtsprechung ist das unbestritten. Googel mal nach "Friesenhaus-Urteil". Hier ein Link dazu: http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Friesenhaus.
Zusammenfassung: Sogar die kommerzielle Verwertung der Fotos fremder Privathäuser ist zulässig.
....

Danke - genau so etwas hatte ich schon immer gesucht !!!!:top:

haasiesoft
 
unmanipulierte fotos zeigen nur die wahrheit.

diese wahrheit wollen einige verdrängen. und genau das ist meines erachtens fast immer der grund gegen fotos vorzugehen.

mfg

glücksritter
 
...Dir ist doch sicher klar, dass man dieser Argumentation nach in der Stadt überhaupt keine Fotos mehr könnte, oder? Eine Stadt besteht schließlich nur aus Häusern, die irgendwem gehören, der sich gestört fühlen könnte.
Einsprüche werden i.a. solche Leute anbringen, die ihr Haus oder Grundstück verlottern lassen (Friesenhaus mal als Ausnahmefall). Und wenn in einer Gemeinde auf sowas aufmerksam gemacht wird, dann mag das dem dafür verantwortlichen Besitzer peinlich sein. Aber grade darauf zielt ja eine öffentliche Debatte über ein Gammelschuppen oder Leerstand ab.

Die gezeigten Beispielfotos sind für sowas freilich eher ungeeignet. Finde ich jedenfalls. Die sind sowas von harmlos...
 
Als hätten Moral und Recht gar nichts mit einander zu tun...
Haben sie auch nicht !

@Martin F:
Rein juristisch ist nichts daran auszusetzen, von öffentlichem Gelände aus Häuser zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
So einfach ist das eben nicht !
Wenn ein unzulässiger Bezug zum Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes hergestellt wird, so dass dessen Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist eine Veröffentlichung eben nicht zulässig.

Das ist ja immer das "tolle" an den Gesetzen, kann man fast alles so auslegen wie man will, besonderns wenn man viel Ausdauer, Nerven und Geld hat ;)
Und da ja mittlerweile jeder "auf sein Recht" besteht und viele so unentspannt sind, werden sich die Gerichte auch in Zukunft mit allem möglichen "Mist" beschäftigen müssen. Hauptsache alle klagen immer schön. Verdienen ja auch immer einige dran mit. Mit gesunden Menschenverstand hat das alles ziemlich wenig zu tun !
 
So einfach ist das eben nicht !
Wenn ein unzulässiger Bezug zum Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes hergestellt wird, so dass dessen Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist eine Veröffentlichung eben nicht zulässig.

!

In dem Artikel geht es darum die Altstadt attraktiver zu machen und die Bausubstanz zu erhalten. Namen von Hauseigentümern werden nicht erwähnt, es wird nicht über die Hauseigentümer gelästert, ganz im Gegenteil, es wird ein Weg gesucht um die Hauseigentümer zu unterstützen. Als Beispiel wird eine andere Stadt erwähnt, die genau dieses geschafft hat.
 
Haben sie auch nicht !


So einfach ist das eben nicht !
Wenn ein unzulässiger Bezug zum Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes hergestellt wird, so dass dessen Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist eine Veröffentlichung eben nicht zulässig.

Doch, genau so einfach ist das. Selbst wenn ein mutmaslicher Begleittext justiziabler Natur sein sollte, also zB mit handfesten Beleidigungen oder Verleumdungen, muss das noch lange nicht heissen, dass das Bild zu entfernen ist.

Mal ganz davon ab, was auch immer ein "unzulässiger Bezug" sein soll.
 
Nix. Aber wenn einer mir sagt, das er sein Hauseigentum nicht im Internet
abgebildet haben will, würde ich das respektieren - einfach weil das gutes
Benehmen ist, trotz der eindeutigen Rechtslage.

grüße
thomas

Man kann eine Rechtslage - bzw. die Rechte anderer - auch mit einer sehr eigenen Definition von "gutem Benehmen" mehr und mehr aushöhlen.
Ich halte es zum Beispiel absolut nicht für gutes Benehmen, permanent anderen Leuten vorschreiben zu wollen, was und wo sie fotografieren dürfen, und was und wo nicht.

Es gibt hier keine Verletung von Privatspähre, wenn man ein Wohnhaus von aussen fotografiert, welches von öffentlichem Strassenland aus frei einsehbar ist. Mit gleicher Begründung könnte man vorbeigehenden Passanten verbieten, das Haus auch nur anzusehen.

Mich würde es auch zT stören, wenn jemand einfach meinen "Lebensraum" ungefragt fotografiert und ins Netz stellt, nur weil er es dürfte.
Sehr interessant, wie weit einige "ihren Lebensraum" definieren, und andere dabei in deren Rechten einschränken (wollen).

Darf ich Dich mal fragen, was Du eigentlich fotografierst?
Noch nie im Urlaub Fotos von einer schönen Altstadt oder einem beschaulichen Bergdorf gemacht?
Hast Du da auch ausnahmslos alle Bewohner/Besitzer aller auf deinen Bildern abgelichteten Häuser gefragt, ob ihnen das auch Recht ist, dass Du deise Biilder aufnimmst und ggfs. auch anderne zeigst?

Ich werde mal meinen Vermieter anschreiben und ihm verbieten, sein eigenes Mietshaus zu fotografieren, weil dies ja mein Lebensraum ist.... :rolleyes:
 
...
Ich halte es zum Beispiel absolut nicht für gutes Benehmen, permanent anderen Leuten vorschreiben zu wollen, was und wo sie fotografieren dürfen, und was und wo nicht.
...

da stimme ich Dir voll und ganz zu...

Aber...

Muss man deshalb ein genauso schlechtes Benehmen an den Tag legen?
Es zeugt von der geistigen -und moralischen- Überlegenheit des Eröffners, dass er genau das nicht tut.

Grüße Dirk
 
es ist ein Gebäude mit Ladenlokal, wo wird da die Privatsphäre verletzt? Wir wollen ja nur auf die Zustände in der Stadt hinweisen, damit Wege zur Besserung gefunden werden.
(das Bild habe ich erst mal entfernt, mich interessiert aber vor allem die Rechtslage)

Hallo Martin

Das Haus "schwarz" überdecken, Hinweis auf Zensur. So etwa wie im TV Verbrecher schön "verpixelt" gezeigt werden. Im Sinn der "Zustände in der Stadt" genügt das vollkommen. Der Hausbesitzer dürfte so noch weniger erbaut sein, aber Du bist voll auf der Seite der Rechtsprechung.

Beste Grüsse
Hermann

Ups, hab soeben noch Bilder gesehen, Bei Detailaufnahmen geht das natürlich schlecht. Demnach würde ich ein Bild von einem öffentliche Standpunkt (siehe weiterführende Treads) als Übersicht erstellen, die beanstandeten Teile verpixeln oder einschwärzen und den entsprechenden Kommentar dazu. Siehe Beispielbild
 
Zuletzt bearbeitet:
Demnach würde ich ein Bild von einem öffentliche Standpunkt (siehe weiterführende Treads) als Übersicht erstellen, die beanstandeten Teile verpixeln oder einschwärzen und den entsprechenden Kommentar dazu. Siehe Beispielbild

Hallo Hermann,

wenn ich die beanstandeten Teile einschwärze, ist es ziemlich sinnlos das Bild zu veröffentlichen.

Viele Grüße
Martin
 
Hallo,

solange du Häuser von in staatlicher Hand befindendem Gut fotografierst ohne dabei die Privatsphäre zu stören und die Bildnisse später nicht modifizierst, eine Zuordnung des Besitzers lieferst, solltest du nach geltendem [deutschen] Recht keine Verletzung des BGB, StGB UrhG begehen. Eine Verletzung der Privatsphäre gilt im Streitfall durchaus als gegeben, wen Personen oder Sachen auf einem privaten Grundstück in der Intimsphäre gezeigt werden, gleich ob erwartet oder unerwartet. Zu Erklärung; der bloße Einblick in private/ nicht öffentliche Räumlichkeiten durch bsp. Fenster kann eine Verletzung der Intimsphäre darstellen.

Dies soll einen Tipp darstellen, er ersetzt keinen anwaltlichen Beistand.

Grüße
 
Rechtslage hin oder her - der Besitzer hat dich gebeten, die Bilder zu entfernen. Dabei geht es (wenn ich das richtig verstanden habe) nur um ein paar wenige Aufnahmen aus einer ganzen Serie über das Thema. Weder geht es um besonders aufwändige bzw. künstlerische Bilder, noch um kommerzielle Interessen. Warum also einen Streit vom Zaun brechen wegen so einer Nichtigkeit?

Ich würde die Bilder einfach rausnehmen und die Sache ist gegessen - das wär' mir doch die ganze Aufregung nicht wert. :angel:
 
da stimme ich Dir voll und ganz zu...

Aber...

Muss man deshalb ein genauso schlechtes Benehmen an den Tag legen?
Es zeugt von der geistigen -und moralischen- Überlegenheit des Eröffners, dass er genau das nicht tut.

Grüße Dirk

Aber das ist doch genau das Ungeheuerliche: Wer definiert hier für die Allgemeinheit, dass es schlechtes Benehmen sei, ein Wohnhaus zu fotografieren, dass frei einsehbar an einer Strasse steht?

Ebenso ist es nicht verboten, auf der Strasse ein Auto zu fotografieren, dass einem gefällt. Wie Liechtenauer schon schrieb: Sachen (tote Dinge und Tiere) haben kein Recht am eigenen Bild. Und ich lasse mir nocht von irgendwelchen Westentaschendiktatoren vorschreiben, dass ich sowas auf der Strasse nicht fotografieren darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit würdest du voraussetzen, dass das Gesetz die kodifizierte Moral ist...Eine derartig relativistische Haltung führt aber zur völligen Beliebigkeit.

Also dazu denke ich auch so:

Hallo, Gemeinde!

Eigenartig, dass die Debatte über solche Rechtsfragen immer gleich in den Bereich der Moralphilosophie abgleitet. Als hätten Moral und Recht gar nichts mit einander zu tun...
...Was den "moralphilosophischen" Aspekt angeht:

...Dir ist doch sicher klar, dass man dieser Argumentation nach in der Stadt überhaupt keine Fotos mehr könnte, oder? Eine Stadt besteht schließlich nur aus Häusern, die irgendwem gehören, der sich gestört fühlen könnte...

In diese Kerbe haue ich auch, deshalb:

Aber das ist dich genau das Ungeheuerliche: Wer definiert hier für die Allgemienheit, dass es schlechtes Benehmen sei, ein Wohnhaus zu fotografieren, dass frei einsehbar an einer Strasse steht?

Ebenso ist es nicht verboten, auf der Strasse ein Auto zu fotografieren, dass einem gefällt. Wie Liechtenauer schon schrieb: Sachen (tote Dinge und Tiere) haben kein Recht am eigenen Bild. Und ich lasse mir nocht von irgendwelchen Westentaschendiktatoren vorschreiben, dass ich sowas auf der Strasse nicht fotografieren darf.

Dem kann ich nicht viel hinzufügen. nur so viel: wir stellen auch Postkarten her. Die wären nicht mehr zu machen, wäre die Gesetzeslage anders. Wer je eine Postkarte, eine Stadtansicht oder irgendein anderes Druck- oder Onlinewerk ansieht, auf dem Häuser abgebildet sind, hat m.E. kein automatisches Recht auf "Privatsphäre" seines eigenen Domizils. Wer ohne Schuld ist, möge das erste Foto zerreißen...:angel:

Man kann eine Rechtslage - bzw. die Rechte anderer - auch mit einer sehr eigenen Definition von "gutem Benehmen" mehr und mehr aushöhlen.
Ich halte es zum Beispiel absolut nicht für gutes Benehmen, permanent anderen Leuten vorschreiben zu wollen, was und wo sie fotografieren dürfen, und was und wo nicht...
...Sehr interessant, wie weit einige "ihren Lebensraum" definieren, und andere dabei in deren Rechten einschränken (wollen).

Darf ich Dich mal fragen, was Du eigentlich fotografierst?
Noch nie im Urlaub Fotos von einer schönen Altstadt oder einem beschaulichen Bergdorf gemacht?
Hast Du da auch ausnahmslos alle Bewohner/Besitzer aller auf deinen Bildern abgelichteten Häuser gefragt, ob ihnen das auch Recht ist, dass Du deise Biilder aufnimmst und ggfs. auch anderne zeigst?...

So sieht das aus.
 
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