• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Mitmachen beim DSLR-Forum Fotowettbewerb September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Jeden Monat attraktive Gewinnprämien, gesponsert von unserem Partner PixelfotoExpress.
    Alle Infos zum September-Wettbewerb hier!
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Aufforderung Bild eines Hauses zu entfernen

Muss man immer auf Rechte beharren? Gibt es den nicht mehr sowas wie Moral und Sitte, wo man der Bitte nach Privatsphäre nachgeht?

Verkorkste Gesellschaft
Berechtigte Frage - muß jemand auf Rechte beharren, die er gar nicht hat?

Nein. Er sollte das bleiben lassen.
 
Viel interessanter ist übrigens die Frage: Warum will der Hausbesitzer unbedingt, daß das Bild nicht veröffentlicht wird?

Da würde ich mal nachbohren. Vielleicht steckt eine nette kleine Story dahinter.
 
Wer mit seinem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnimmt, muß auch damit rechnen, fotografiert zu werden. Wer einen Porsche fährt, muß sich darüber im Klaren sein, das er eher auf Fotos landet als würde er einen Golf fahren. Nummernschilder und Gesichter müssen aber ohne Einwilligung des Besitzers unkenntlich sein, es sei denn, es handelt sich z.B. um eine öffentliche Veranstaltung.
Nö. Müssen sie nicht.

Warum auch? "Recht am eigenen Bild"? Die Fahrzeuginsassen sind in den meisten Fällen Beiwerk. Für Nummernschilder gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage, warum man die unlesbar machen müsste.
 
Wenn ein unzulässiger Bezug zum Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes hergestellt wird, so dass dessen Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist eine Veröffentlichung eben nicht zulässig.
Der wird aber nicht hergestellt. Und die Information, wem ein Grundstück gehört, ist ohnehin öffentlich - das kann jeder über das Katasteramt erfahren.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten