Hmmm... ich habe mal gelernt, daß für die Gewährleistung entscheident ist, daß ein Produkt im einwandfreien / nicht einwandfreien Zustand das Werk verlassen hat. Innerhalb der ersten 6 Monate geht man im Normalfall davon aus, daß ein Fehler in jedem Fall produktionsbedingt ist, zwischen dem 7. und 24. Monate müßte die (theoretisch) vom Käufer nachgewiesen werden.
Interessant wird es, wenn NACH den 24 Monaten z.B. die Perlenkette auftritt. Es ist ja nunmal allgemein bekannt, daß es sich um einen Produktionsfehler handelt. Die Kamera hätte auch in diesem Fall die Produktion in einem nicht einwandfreien Zustand verlassen. Daaas wird dann interessant