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armes München

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Mein kleinstes Reisestativ (Cullman nanomax 260) bedeckt aufgestellt ein gleichseitiges Dreieck mit ca.100cm Kantenlänge, macht nach Adam Riese eine bedeckte Fläche von 4300 cm².
Dazu noch der Fotograf, Taschen/Koffer, das Model, Licht und der Platz zwischen Linse und Motiv, der ja nicht von Touries durchlaufen werden sollte sowie etwas Sicherheitsabstand drumherum weil der Fotograf ja nicht dauernd angerempelt werden möchte.

Macht so über den Daumen gepeilt ein kleines Zimmer mit 20-30qm aus.

Bernd
 
Und nun ists auch wieder gut.
Von euch hat wohl noch keiner Fehler gemacht.

Es geht nicht um irgendwelche Rechenfehler, es geht da um das gefühle Unrecht, daß einem scheinbar entsteht, wenn man nicht machen darf was man will, weil da auch andere Menschen sind.

Es geht darum, daß hemmungslos Stimmung gemacht wird, man so tut als hätte man es mit einem ganz besonders schlimmen Fall von Polizeiwillkür bis Amtsmißbrauch oder Rechtsbeugung zu tun.

Trotzt des Umstandes, daß der TO schon im Ausgangsposting erklärt er habe da zwei Stative aufgestellt, erklärt mancher noch, daß es schlimm sei, wenn das Aufstellen eines Statives kriminalisiert würde.

das heißt niemand darf mit Stativ fotografieren ohne Sondergenehmigung? kann ich nicht glauben...armes Deutschland!


Der Polizist wird als Wichtigtuer und was nicht noch alles bezeichnet, das ist doch völlig abseitig. Was muß man denn glauben, wer man ist, wenn man denkt, daß Vorschriften und Gesetzte gefälligst nur für die anderen sein sollen.
 
Ja das ist unser Deutschland... Rechtsempfinden und geschriebenes Recht waren wohl noch nie das selbe... Was machen eigentlich unsere Politiker?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was machen eigentlich unsere Politiker?

Keine Ahnung, was eure machen, unsere machen meistens einen schlechten Eindruck.:D

Aber ganz im Ernst, es ist in unserer durchregulierten Zeit für den Einzelnen mitunter nur schwer vorhersehbar, wo er für was welche Genehmigung benötigt und welche Behörde wie und wann dafür zuständig ist.

Wo der Profi, der damit ständig konfrontiert ist, routiniert durch die Ämter surft, weiß der Amateur häufig nicht, dass diese überhaupt existieren.

Und rechnet mitunter wirklich nicht mit der Übertretung eines Gesetzes, einer Bestimmung oder einer Verordnung. Als Beispiel sei hier wieder einmal der Eiffelturm genommen, dessen Tageslichtportrait jedem zugänglich ist, dessen Nachtablichtungen aber ohne Genehmigung nicht veröffentlicht werden dürfen, da die Urheberrechtsfrist zwar für den Bau, aber nicht für das Beleuchtungskonzept abgelaufen ist.
Und da befinden wir uns noch nicht im Bereich amerikanischer Kleinstädte mit lustigen alttestamentarischen Sondergesetzen.

Manche österreichische Berggipfel dürfen fotografiert und veröffentlicht werden, bei manchen droht eine Geldbuße im vierstelligen Eurobereich. Wer schaut ins Grundbuch, bevor er wandern geht?
Der Profi, der ein Shooting mit entsprechendem Aufwand plant. Aber der Amateur weiß höchstwahrscheinlich nicht einmal, dass ihm so etwas passieren könnte.

Hier dürften zwei Menschen aufeinandergetroffen sein, die weder allzu tief nachgedacht haben noch in der Laune zu übermäßig diplomatischem Handeln waren.
Der eine hat jetzt etwas Arbeit und Telefoniererei mit einer Behörde, der andere bekommt vielleicht den Hinweis, dass man als Freund und Helfer ein besseres Bild abgibt, wenn man hilfreich informiert.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich weiss wie es ist, wenn die Herren in Grün gerne Chefchen spielen und man - egal was man macht - die Gesamtsituation fast nur noch verschlimmert.

Hobby oder nicht Hobby, Lichtformer, etc. sind Bestandteile eines Sets und da Sets nun mal meistens für gewerbliche Zwecke genutzt werden braucht es einen nicht zu wundern, wenn da gewisse Personen das auch so sehen.

Sicherlich geht das auch freundlicher - aber da kann man halt wenig machen außer sich eine gute Ausrede zwecks Schadensminimierung einfallen lassen wie z.B. "das sei eine Arbeit fürs Studium" (Dann sollte man aber auch wirklich ein oder mehrere Personen dabei haben die an einer Uni mit entsprechenden Studienrichtungen studieren )
 
sich eine gute Ausrede zwecks Schadensminimierung einfallen lassen wie z.B. "das sei eine Arbeit fürs Studium"

Quatsch. Wenn die Polizei und das Ordnungsamt für jede dämliche Entschuldigung einen Euro extra kassieren würden, könnte man die Steuern senken. In so einem Fall kann man auch sagen "Aha, das habe ich nicht gewusst" und die paar Euro zahlen. Denn offensichtlich kann man den Fall nicht so eindeutig klären, und wegen ca. 35 Euro vor den Kadi gehen ist unnütz verschwendete Lebenszeit. Meine Erfahrung ist übrigens: Wenn man vorher die Genehmigung zur Sondernutzung stellt und die Auflagen gewissenhaft erfüllt, ist das teurer als ein Strafzettel hinterher.

Micha
 
Moin Michael, die Situation ist mir vor zwei Jahren passiert. Dabei waren fast nur Studenten am "Set". Ich hatte bei dem kleinen Dreh mit gemacht. Die Polizei zeigte sich, trotz der Härte des Hauptmannes dann doch einsichtig, als alle erklärten, dass es sich dabei um eine Arbeit fürs Studium handele. Wie ich nachher erfahren hatte, hatte einer der Herren in grün eine Tochter, welche ebenfalls studierte und er es daher nachvollziehen konnte, was wir da gemacht haben. So blieb es bei einer Verwarnung und das gesparte Geld konnte wenige Stunden später in anderes investiert werden (Bier und Pizza)

Dass sich das Querstellen nicht rentiert - da gebe ich dir vollkommen Recht.
 

Da käme auch noch Verkehrsgefährdung in Betracht.
Gaffende Passanten, die abgelenkt durch die knapp
bekleidete Dame ins Stativ rennen. Oder mögliche
Beschädigung des Denkmals (Brunnen) - der ist
üblicherweise nicht als begehbar definiert.

Das Ordnungsamt will so was gerne vorher wissen, um
ggf aus fachlicher Sicht notwendige Sicherungsmassnahmen
anzuordnen oder einzuschreiten bevor so ein Brunnen
beschädigt werden kann.
 
Hi !

Ab wann ist es denn gerwerblich?
Der nette grüne Herr läßt den Namen beim Finanzamt checken und findet heraus, dass man einen Gewerbeschein als Fotodesigner oder Fotograf hat?
Wie will man denn dann noch beweisen, dass die Fotos nur fürs Familienalbum sind?
Viele von uns haben doch so einen Gewerbeschein, auch wenn sie Fotografieren nicht als Hauptberuf betreiben.

Gruß, Ralf
 
Probleme gibt es ...

hoffentlich war das Zusatzstativ mit Gummifüssen und nicht mit Stahlspitzen ausgerüstet ...

man will dem Threadstarter doch nichts unter- oder überstellen ...

das wäre doch eine ideale Geschichte für die "Bild"
oder für den Raab
oder RTL lässt eine Kochsendung ausfallen und berichtet aktuell über diese Besitznahme öffentlichen Grundes in einer deutschen Großstadt
 
Ich mach dann hier rmal zu:

Dieses ist ein Fotografieforum,
und die Fragen die fotografische Belange betreffen sind hier schon längst erörtert.
 
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