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armes München

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Ich denke, das war ein übereifriger Polizist und du wirst nix mehr davon hören. Gerade deshalb würde ich aber eine Beschwerde gegen den Herrn einleiten, denn unberechtigt dir etwas verbieten zu wollen - zumal als Polizist - ist ein Unding und gehört zu Recht bestraft.

Ist bloß blöd, wenn der Polizist dann offiziell doch recht hat, oder?
 
In Frankreich ist es meines Wissens immer noch so, dass professionelle Nutzung angenommen wird, sobald ein Stativ im Spiel ist. Dann braucht man eine aufwändige Genehmigung.
 
Ganz nebenbei : wo steht das ? Wann ist das wo veröffentlicht worden ? Kannst du das überhaupt gewusst haben ? Mit den normalen Suchbegriffen findet man bei Google nämlich nix. Wenn die Stadt das nirgendwo vernünftig bekannt gemacht hat würde ich gegen einen Gebührenbescheid eh Widerspruch einlegen


1. Google ist nicht maßgeblich.

2. Gesetze und Verordnungen gelten für alle, auch für diejenigen die diese nicht kennen oder vorgeben diese nicht zu kennen. Wer etwas tuen will, muß sich vergewissern, ob das erlaubt ist.

Wie fändest Du's denn, wenn Dir einer die Kamera klaut und das Gericht entscheidet, daß das ok war, weil der andere glaubhaft versichert, er habe nicht gewußt, daß man anderen nichts wegnehmen darf?
 
Wieso armes München ? Was kann der Polizist dafür wenn er seinen Auftrag ausführt ?
Das bei Verwendung von Stativ eine Genehmigung der Behörden benötigt wird ist nicht nur in München üblich, auch in Weltstädten wie Paris oder New York wird das so gehandhabt. Es gibt in München auch Orte an denen Fotografieren verboten ist, worauf eindeutig durch Schilder verwiesen wird. Leider laufen auch Fotografen blind durch die Welt und wollen diese Schilder nicht gesehen haben wenn die Ordnungshüter anrücken.
Selbst diverse Zoos und Wildparks verlangen Anmeldung und extra Gebühr für den Einsatz eines Stativ.
Ob Berufsfotografe oder Amateur spielt dabei keine Rolle.

Ich frage mich nur warum die anderen 10 Polizaiautos nicht angehalten haben....
sondern nur der, der 2 Junge (Azubis) dabei hatte.

Anscheinend war es fuer die anderen 10 nicht so wichtig, daher die Aussage
uebereifrig...

Warum sollte an einem Brunnen stehen . Fotografieren verboten. Sorry Leute ich stehe immer noch zu ... die Kiche im Dorf lassen.

Habe gerade mit der Stadt Muenchen telefoniert und die sieht es genauso...
also sollte nicht doch noch die grosse Rechnung kommen - ist die Sache fuer mich gegessen.


Gruss
 
Ich denke, das war ein übereifriger Polizist und du wirst nix mehr davon hören. Gerade deshalb würde ich aber eine Beschwerde gegen den Herrn einleiten, denn unberechtigt dir etwas verbieten zu wollen - zumal als Polizist - ist ein Unding und gehört zu Recht bestraft.


Nur zu! Am besten gleich den Klageweg bis zum Verfassungsgericht beschreiten!

http://www.stern.de/news2/aktuell/v...issbrauchsgebuehr-gegen-anwaelte-1599611.html

Die haben z.B. bis zum Bundesverfassungsgericht geklagt, weil der Mandant durch das Foto eines "Blitzers" seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, was völlig abseitig ist, da dort ja nicht wie bei Kennzeichenscannern "alle" erfaßt werden, sondern erst nach der Feststellung eines Verstoßes ein Bild zur Beweissicherung gemacht wird.
 
Ich frage mich nur warum die anderen 10 Polizaiautos nicht angehalten haben....

Weil Polizeiautos nicht nur zum Spaß durch die Gegend fahren, sondern viele von denen Aufträge haben die erstmal wichtiger sind.

Außerdem gilt da auch übertragen, daß es "keine Gleichheit im Unrecht" gibt.

Warum sollte an einem Brunnen stehen . Fotografieren verboten. Sorry Leute ich stehe immer noch zu ... die Kiche im Dorf lassen.


Weil es dabei garnicht darum geht, daß Du "an einem Brunnen gestanden" hast, sondern darum, daß Du im öffentlichen Raum eine Blitzanlage aufgebaut hast (schilderst Du doch auch im ersten Posting noch selbst so, oder?) -> Sondernutzung.
 
Wie fändest Du's denn, wenn Dir einer die Kamera klaut und das Gericht entscheidet, daß das ok war, weil der andere glaubhaft versichert, er habe nicht gewußt, daß man anderen nichts wegnehmen darf?

Einen stärker hinkenden Vergleich hast Du nicht gefunden?

Der TO hat im Glauben gehandelt, nichts Unrechtes bzw. Genehmigungspflichtiges zu tun, was bei Deinem Beispiel zumindest in einigermaßen zivilisierten Gesellschaften wohl kaum zutreffen dürfte.

Dass in Deutschland (wie ebenso auch hier in Österreich) der Amtsschimmel gerne einmal nicht nur wiehert, sondern auch seine Äpfel in Form von kostenpflichtigen Ermahnungen fallen lässt, dürfte er jetzt mitbekommen haben.

"Kundenfreundlicher" wäre es trotzdem gewesen, wenn die Herren Exekutivorgane es erst einmal mit einer kostenlosen Information bewenden hätten lassen.
 
Drehgenehmigungen (Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen für FOTO- und Filmaufnahmen):

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/.../drehgenehmigung/123288/index.html#rechtslage

Moin,

leider, wie so oft, mMn sehr unklar beschrieben.

Wenn ich nichts übersehen habe, steht einzig in der Überschrift etwas über Fotoaufnahmen, und das in Klammern.

Im Text kommt wiederholt der Begriff "Dreharbeiten" vor.

Was können wir mit dem Wort "Dreharbeiten" anfangen? Arbeiten hat für mich nix mit der Ausführung eines Hobbys zu tun. Arbeiten tue ich für Geld. Einen Film drehen als Dreharbeit verbinde ich als Arbeit eines Profis. Wer um alles in der Welt bezeichnet Fotografieren als Dreharbeit? Habe ich so noch nirgendwo gelesen.

LG Martin
 
Arbeiten tue ich für Geld. Einen Film drehen als Dreharbeit verbinde ich als Arbeit eines Profis.

Wie wäre das dann bei Gartenarbeit? Wenn ich bei mir zu Hause im Garten arbeite, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? :lol:

Mal ehrlich, diese Korinthenka....ei ist doch sinnfrei. Es geht doch darum, ab wann die Inanspruchnahme öffentlicher Wege und Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als Verkehrsüblich ist. Das ist sicherlich oft eine Auslegungssache.
 
Wie wäre das dann bei Gartenarbeit? Wenn ich bei mir zu Hause im Garten arbeite, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? :lol:
....
Genau das trifft es !
Was machen eigentlich ein Stativ aus?
Alles ab drei Beinen ... ?!?!
Was ist dann mit dem Einbein, und was, wenn es im Spazierstock eingebaut ist?
Was ist mit der Behinderung durch eine Reisegruppe?
Das hält wohl mehr auf? Oder wie es Obelix gesagt hätte: "Die spinnen, die ... "
Hat eigentlich google bei seinen Fahrten außer einer allgemeinen Ankündigung irgend etwas amtliches, schriftliches in der Hand?

PS: Jeder Beamte (ist, ähh) hat übrigens eine Nummer, nach der man (bei dem nächsten Mal) fragen sollte,
damit hinter eine Identifizierung klar geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das trifft es !
Was machen eigentlich ein Stativ aus?
Alles ab drei Beinen ... ?!?!
Was ist dann mit dem Einbein, und was, wenn es im Spazierstock eingebaut ist?
Was ist mit der Behinderung durch eine Reisegruppe?
Das hält wohl mehr auf? Oder wie es Obelix gesagt hätte: "Die spinnen, die ... "
Hat eigentlich google bei seinen Fahrten außer einer allgemeinen Ankündigung irgend etwas amtliches, schriftliches in der Hand?

Mit einem Monopod bist Du schnell aus der Bahn und Du glaubst nicht, wie schnell sich eine Reisegruppe vom Acker macht wenn Blaulicht auf sie zurast. Google schiesst seine Fotos von fahrenden Auto aus, und das gar nicht mal so langsam.

Die sind alle schneller weg als ich mit meiner Ausrüstung.

Klar: bei einem kleinen Reisestativ mit Kamera drauf und 'ner Fototasche um den Hals muss der Ordnungshüter schon einen sehr schlechten Tag haben um einen Aufstand zu machen.

Aber der TO hat mit Sicherheit mehr herumgeschleppt als das und das hat wohl jemand ausserhalb der Grauzone gesehen.

Bernd
 
Zuletzt bearbeitet:
Das eine Stativ auf dem die Kamera stand wird wohl auch nicht das Problem gewesen sein.
Aber es gab ja noch ein weiteres Stativ mit Softbox usw...
Das schaut dann zumindest schon mal ziemlich professionell aus...
Auch wenn, wie schon gesagt, der Polizist locker hätte ein Auge zudrücken können.
Dennoch klingt das was auf der muenchen.de-Seite steht recht eindeutig:


Rechtslage
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO).


Natürlich lässt sich jetzt darüber streiten was "verkehrsüblich" heisst, aber ich glaube ein mobiles "Studio" fällt eindeutig nicht darunter.
 
Im Text kommt wiederholt der Begriff "Dreharbeiten" vor.

Was können wir mit dem Wort "Dreharbeiten" anfangen? Arbeiten hat für mich nix mit der Ausführung eines Hobbys zu tun. Arbeiten tue ich für Geld. Einen Film drehen als Dreharbeit verbinde ich als Arbeit eines Profis. Wer um alles in der Welt bezeichnet Fotografieren als Dreharbeit? Habe ich so noch nirgendwo gelesen.

LG Martin

Die Dreharbeiten sind vielleicht noch diskutabel, definitiv trifft bei aufgestelltem Blitz/Softbox aber das zu:

"Aufstellung von Hilfsmitteln
Wird auf öffentlichem Verkehrsgrund nicht gedreht, sondern werden nur Hilfsmittel wie zum Beispiel Scheinwerfer usw. (zum Beispiel im Zusammenhang mit Innenaufnahmen) aufgestellt, ist keine Drehgenehmigung, sondern nur eine Sondernutzungserlaubnis durch das Kreisverwaltungsreferat III/1 erforderlich."


http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/.../drehgenehmigung/123288/index.html#rechtslage
 
Das eine Stativ auf dem die Kamera stand wird wohl auch nicht das Problem gewesen sein.
Aber es gab ja noch ein weiteres Stativ mit Softbox usw...
Das schaut dann zumindest schon mal ziemlich professionell aus...
Auch wenn, wie schon gesagt, der Polizist locker hätte ein Auge zudrücken können.
Dennoch klingt das was auf der muenchen.de-Seite steht recht eindeutig:


Rechtslage
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO).


Natürlich lässt sich jetzt darüber streiten was "verkehrsüblich" heisst, aber ich glaube ein mobiles "Studio" fällt eindeutig nicht darunter.

also es war ein static mit einer kleinen softbox. und wir haben keinen Gehweg versperrt , etc...
 
Ein Polizist kann so lange ein Auge zudrücken, solange er nur vorbeifährt.
Wird ihm aber der Auftrag erteilt mal nachzusehen ob der Fotograf am Brunnen XX eine Erlaubnis hat, so muss er einschreiten.
Hier im Forum gab auch mal einen Bericht von einen User, der in der USA von der Polizei in Gewahrsam genommen wurde, da er mit Stativ und ohne behördlicher Erlaubnis mit Stativ fotografiert hat.
 
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Mein kleinstes Reisestativ (Cullman nanomax 260) bedeckt aufgestellt ein gleichseitiges Dreieck mit ca.100cm Kantenlänge, macht nach Adam Riese eine bedeckte Fläche von 4300 cm².

Sollte allerdings nur der Platz unter den Gummifüßen gemeint sein, könnte das bei Umsetzung auf Bauland einen Boom für Stelzenhäuser bedeuten....:D
 
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