Das eine Stativ auf dem die Kamera stand wird wohl auch nicht das Problem gewesen sein.
Aber es gab ja noch ein weiteres Stativ mit Softbox usw...
Das schaut dann zumindest schon mal ziemlich professionell aus...
Auch wenn, wie schon gesagt, der Polizist locker hätte ein Auge zudrücken können.
Dennoch klingt das was auf der muenchen.de-Seite steht recht eindeutig:
Rechtslage
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Natürlich lässt sich jetzt darüber streiten was "verkehrsüblich" heisst, aber ich glaube ein mobiles "Studio" fällt eindeutig nicht darunter.