Doch, ich hab das sehr wohl verstanden und sagte im Übrigen auch vorher bereits, dass ein Händler sich auch anders verhalten kann, wenn er denn will und dass es mir um die allgemeine Rechtslage und die Möglichkeiten geht. Dass es schlimmstenfalls über einen Anwalt gehen muss, das streitet ja hier beim besten Willen niemand ab - aber es eht i.d.R. auch anders, wenn man es denn vernünftig argumentieren sowie darlegen kann und sich nicht vom Mitarbeiter abspeisen lässt. Manchmal hilft es da schon, nach dem Abteilungs- und/oder Marktleiter zu fragen und es mit dem auszukaspern
Und natürlich kenne ich die §§437ff der Gewährleistung. Reinlesen kann ja jeder nochmal beim Link eins drüber. Dort wird von einem Mangel gesprochen. Wir können ja mal noch den Mangel definieren. Es spielt hierbei im Übrigen auch keine Rolle, was Canon darüber sagt, denn §434 sagt:
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Wenn du also eine Kamera mit einem Autofokus hast, der nachweislich nicht zuverlässig für deine Nutzung als Kamera geeignet ist, weil er ständig Ausschuss produziert und du im Vergleich mit anderen Kameras (Satz 2) nicht davon ausgehen kannst, dass dieses Verhalten deines AF typisch ist, dann ist es ein Mangel und bleibt ein Mangel! Und noch ein schnelles Beispiel wegen der Dynamik der Messung. Wenn du dir nen elektronischen Entfernungsmesser kaufst, der nicht die korrekte Distanz anzeigst, dann sagst du doch auch nicht "Oh ich hab damit ja auch immer unterschiedliche Distanzen gemessen"
Der AF ist nun einmal essentieller Kern einer digitalen -Spiegelreflexkamera- (Sucher, Phasen-AF!) und wenn der nicht richtig funktioniert, dann ist das ganze System nicht in dem Maße tauglich, wie es angedacht ist. Natürlich garantiert kein Hersteller 100% Fokus, aber er verkauft es als eins der Hauptargumente für das Gerät (heute sind immer verbesserter AF und HighIso die neu angekündigten Features). Das Argument ist damit also hinfällig. Und jetzt bitte keine Diskussion darüber, dass elektronische Entfernungsmesser anders funktionieren als ein AF einer Kamera. Das weiß ich und es ist als spaßiges, jedoch anschauliches Beispiel gedacht.
Die Herstellergarantie hat in diesem Moment damit einfach auch nix zu tun, da diese in aller erster Linie ne freiwillige Beigabe ist. Das einzig relevante Nach dem Kauf ist für dich als Kunde die gesetzliche Gewährleistung und dabei spielt nur deine Beziehung mit dem Händler eine Rolle. Wie der mit dem Mangel umgeht ist natürlich so eine Sache. Was Canon sagt oder will spielt, zumindest in den ersten 6 Monaten, keine Rolle.
Ich freue mich übrigens darüber, dass ich dich belustigen konnte. Ich erheitere die Menschen um mich herum immer gerne!
Welch Belustigung.

Du hast überhaupt nichts verstanden.
Natürlich spielt das eine Rolle, der Händler muß es eben nicht.
Wir reden hier nicht von einer Kaffeemaschine bei der vielleicht der Ein/Ausschalter öfters klemmt !
Ein AF Modul bekommt nicht immer die gleichen statischen Parameter zurückgeliefert, denn die Parameter bei der Aufnahme sind dynamisch (Entfernung, Belichtung, Oberflächenstruktur).
Kein Hersteller garantiert 100% Trefferquote, also lass mal mit dem Kunden seinem Willen....
Ich empfehle Dir mal die Lektüre der Gesetzlichen Gewährleistung und die Bedeutung einer Herstellergarantie.
Und generell: Recht haben und Recht bekommen sind noch immer zwei paar Schuhe. Solltest Du dir merken.