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70D - Schärfeproblem / Autofokusproblem

Und was ist wenn die Leute aus MM oder Saturn sagen, sie sehen keinen Fehler. Body ist i.O.? Kann ich da als Kunde trotzdem auf den Tausch bestehen?

Mit rechtlichem Beistand ja.
Bestehen kannst du auf alles und allem. Nur muss dein Gegenüber nicht zwingend darauf eingehen, wenn er der Meinung ist, es liege kein Mangel vor. Wer dann im Recht ist, klärt im Zweifel ein Gericht.
 
Wenn du nachweisen kannst, dass dein Fokus ständig Ausschuss produziert...
... Da können die in den Läden auch nen Kopfstand machen. "kein Fehler" wird das deswegen dennoch nicht. Wenn man also fotos von vorher und von danach macht und die zwei Behebungsversuche rum sind, dann hat man als Kunde natürlich das Recht auf Tausch, preisminderung und Widerruf.

Nein, so einfach ist es leider nicht.

Was machst du denn, wenn der Händler nicht auf deine Wünsche und Ansichten eingeht? Ihm mit Waffengewalt zwingen die Kamera zurückzunehmen?
Entweder der Händler geht auf deinen Wunsch ein und kommt dir entgegen oder du musst dein Anliegen gerichtlich durchsetzen. Ob du dann vor Gericht Recht bekommst, steht in den Sternen.
 
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Mit rechtlichem Beistand ja.
Bestehen kannst du auf alles und allem. Nur muss dein Gegenüber nicht zwingend darauf eingehen, wenn er der Meinung ist, es liege kein Mangel vor. Wer dann im Recht ist, klärt im Zweifel ein Gericht.

Das ist leider das Problem. Wenn sie es einem unnötig schwer machen wollen, können die das sicherlich tun. Ich sehe dieses Verhalten als sehr bedenklich, wenn man tatsächliche aussagekräftige Fotos mitbringt. Mir ging es auch in erster Linie um die Rechtslage, was der Händler dann draus macht sei dahin gestellt. Ist euch das aber echt schonmal passiert, dass die trotz Beweise sagten, ne, da ist nix? Dann hätten wir hier entweder einfach sehr sehr freundliche Mitarbeiter in den Geschäften, oder bei euch läuft etwas ganz gewaltig schief, was die Servicequalität angeht.
 
Alles in einem wissen die Händler ja mittlerweile, dass dieses Problem besteht - was ist wenn sie umgetauscht wird und die Neue hat wieder den Fehler?
 
Welch Belustigung. :lol:
Du hast überhaupt nichts verstanden.
Natürlich spielt das eine Rolle, der Händler muß es eben nicht.

Wir reden hier nicht von einer Kaffeemaschine bei der vielleicht der Ein/Ausschalter öfters klemmt !

Ein AF Modul bekommt nicht immer die gleichen statischen Parameter zurückgeliefert, denn die Parameter bei der Aufnahme sind dynamisch (Entfernung, Belichtung, Oberflächenstruktur).
Kein Hersteller garantiert 100% Trefferquote, also lass mal mit dem Kunden seinem Willen....

Ich empfehle Dir mal die Lektüre der Gesetzlichen Gewährleistung und die Bedeutung einer Herstellergarantie.

Und generell: Recht haben und Recht bekommen sind noch immer zwei paar Schuhe. Solltest Du dir merken.



Das spielt im übrigen keine Rolle, ob dieser Fehler vorliegt oder nicht. wenn der af daneben haut, warum auch immer, und die zweite Nachbesserung ohne Erfolg funktionierte, müssen die es bei Willen des Kunden so oder so zurück nehmen. Das ist dann egal, ob es "unser" Fehler ist, über den wir hier seit Monaten diskutieren oder ein anders begründeter.
Bei mir war es aus Gewährleistungssicht eben so, dass der body Tausch der erste und das einschicken über den planetenmarkt der zweite Versuch war. Da danach immernoch ein Problem bestand war ich so oder so im Recht. Da können die sich ja erstmal so blöde stellen wie sie wollen.
 
ich habe schon zwei verbraucht

Lies dir das mal durch:
http://www.flick-sass.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html

Da steht eigentlich alles drin. Eine weitere ausführliche Diskussion hier ginge irgendwann am Thema vorbei.


§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, ich hab das sehr wohl verstanden und sagte im Übrigen auch vorher bereits, dass ein Händler sich auch anders verhalten kann, wenn er denn will und dass es mir um die allgemeine Rechtslage und die Möglichkeiten geht. Dass es schlimmstenfalls über einen Anwalt gehen muss, das streitet ja hier beim besten Willen niemand ab - aber es eht i.d.R. auch anders, wenn man es denn vernünftig argumentieren sowie darlegen kann und sich nicht vom Mitarbeiter abspeisen lässt. Manchmal hilft es da schon, nach dem Abteilungs- und/oder Marktleiter zu fragen und es mit dem auszukaspern :)

Und natürlich kenne ich die §§437ff der Gewährleistung. Reinlesen kann ja jeder nochmal beim Link eins drüber. Dort wird von einem Mangel gesprochen. Wir können ja mal noch den Mangel definieren. Es spielt hierbei im Übrigen auch keine Rolle, was Canon darüber sagt, denn §434 sagt:
Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Wenn du also eine Kamera mit einem Autofokus hast, der nachweislich nicht zuverlässig für deine Nutzung als Kamera geeignet ist, weil er ständig Ausschuss produziert und du im Vergleich mit anderen Kameras (Satz 2) nicht davon ausgehen kannst, dass dieses Verhalten deines AF typisch ist, dann ist es ein Mangel und bleibt ein Mangel! Und noch ein schnelles Beispiel wegen der Dynamik der Messung. Wenn du dir nen elektronischen Entfernungsmesser kaufst, der nicht die korrekte Distanz anzeigst, dann sagst du doch auch nicht "Oh ich hab damit ja auch immer unterschiedliche Distanzen gemessen" :P
Der AF ist nun einmal essentieller Kern einer digitalen -Spiegelreflexkamera- (Sucher, Phasen-AF!) und wenn der nicht richtig funktioniert, dann ist das ganze System nicht in dem Maße tauglich, wie es angedacht ist. Natürlich garantiert kein Hersteller 100% Fokus, aber er verkauft es als eins der Hauptargumente für das Gerät (heute sind immer verbesserter AF und HighIso die neu angekündigten Features). Das Argument ist damit also hinfällig. Und jetzt bitte keine Diskussion darüber, dass elektronische Entfernungsmesser anders funktionieren als ein AF einer Kamera. Das weiß ich und es ist als spaßiges, jedoch anschauliches Beispiel gedacht.

Die Herstellergarantie hat in diesem Moment damit einfach auch nix zu tun, da diese in aller erster Linie ne freiwillige Beigabe ist. Das einzig relevante Nach dem Kauf ist für dich als Kunde die gesetzliche Gewährleistung und dabei spielt nur deine Beziehung mit dem Händler eine Rolle. Wie der mit dem Mangel umgeht ist natürlich so eine Sache. Was Canon sagt oder will spielt, zumindest in den ersten 6 Monaten, keine Rolle.

Ich freue mich übrigens darüber, dass ich dich belustigen konnte. Ich erheitere die Menschen um mich herum immer gerne! :D


Welch Belustigung. :lol:
Du hast überhaupt nichts verstanden.
Natürlich spielt das eine Rolle, der Händler muß es eben nicht.

Wir reden hier nicht von einer Kaffeemaschine bei der vielleicht der Ein/Ausschalter öfters klemmt !

Ein AF Modul bekommt nicht immer die gleichen statischen Parameter zurückgeliefert, denn die Parameter bei der Aufnahme sind dynamisch (Entfernung, Belichtung, Oberflächenstruktur).
Kein Hersteller garantiert 100% Trefferquote, also lass mal mit dem Kunden seinem Willen....

Ich empfehle Dir mal die Lektüre der Gesetzlichen Gewährleistung und die Bedeutung einer Herstellergarantie.

Und generell: Recht haben und Recht bekommen sind noch immer zwei paar Schuhe. Solltest Du dir merken.
 
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ich habe schon zwei verbraucht

Beide über den Händler? Wenn dein Händler dir 2 Nachbesserungswünsche eingestanden hat, muss er ja auch 2 mal einen Mangel eingestanden haben. Daran geht ja dann kein Weg mehr vorbei - Nachbesserungen macht man nicht einfach so, vor allem nicht aus rechtlicher Sicht. Wenn du diesen Mangel noch immer hast, bist du im Recht und wenn du es dokumentiert hast ohnehin. Was stellen die sich denn da jetzt so quer? Das ist einfach nur absurde Denk- und Argumentationsweise des Händlers. Recht haben und Recht bekommen mal außen vor gelassen - du bist natürlich im Recht was das angeht.

Edit: Du hattest auf einer der vorherigen Seiten ja geschrieben, dass sie dir einen Umtausch angeboten haben, dir aber die Rückgabe ablehnen? Das ist an dieser Stelle dann rechtswidrig, da die Art des Anspruches nach dem zweiten Wandlungsversuch nicht mehr in deren, sondern in deinem Ermessen liegt. Das ist dann auch keine Sache der Kulanz, sondern schlichtweg Beschiss.
 
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Gaaaanz Easy: Bestellst du 70d online (oder wie Vince Vaughn sagen würde: on the line:) ) kannst du innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen retournieren, auch wenn die Cam völlig in Ordnung ist :D


Da gibts dann keine Streitereien und du könntest dir 2 Bodies oder mehr auf einmal bestellen und sie alle gegeneinander Vergleichen, Diskussionen über zugestandene Fehler oder "was wenn Canon keinen Mangel eingesteht + Klage" werden so erstmal umgangen. Im großen Fluss hast glaub ich sogar 30 Tage Umtauschrecht. Bestellste 3 Stück (1 für dich, 1 für die Frau und 1 für den Oppa) und wenn alle den selben Fehler haben, schickst Sie ohne Angabe von Gründen (Fernabsatzgeschäft!) zurück. Ist in meinen Augen aufgrund der Unfähigkeit von Canon voll gerechtfertigt.

Nur mal so zur Anregung für alle, die die Cam noch nicht haben und gerne haben würden :). Auf dauer werden die Händler Canon auch aufs Dach steigen, wenn die 70er immer wieder den Weg ins Regal finden... Leider funktioniert der Markt nunmal nur durch Druck, der entweder vom Lieferanten oder vom Konsumenten kommt.

Lg
 
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Gaaaanz Easy: Bestellst du 70d online (oder wie Vince Vaughn sagen würde: on the line:) ) kannst du innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen retournieren, auch wenn die Cam völlig in Ordnung ist :D

Nur dann hast du wieder die Diskussion über die Nachhaltigkeit und das unsägliche Retournierverhalten von Kunden bei Onlinehändlern :D Aber ich geb dir Recht. Ein Aspekt ist jedoch die Finanzierungsmöglichkeit im stationären Handel, die online selten und beim Flüsschen gar nicht angeboten wird. Dabei geht es noch nicht einmal darum, dass man sich die Artikel nicht auf einen Schlag leisten kann. Aber für die Geldverwaltung kann es entspannter sein, z.B. 10 mal 100€ statt 1 mal 1000€ zu zahlen (Zinsen;Reservenschonung;Differenz zwischen monatl. Einkommen und Ausgaben als Student ;) etc.) Aber das ist jetzt ein ganz anderes Thema, wollte es nur mal mit einwerfen.
 
Was ist denn aus den ganzen Leuten geworden die ihre 70D beim Service hatten und das Problem nicht beseitigt wurde? Konntet ihr Tauschen? Macht ihr Rabatz? Wie lautete Canons Begründung, war diese plausibel? Oder verläuft es im Sande und man arrangiert sich mit dem Problem?

Euer Feedback wird im 70D-Autofokus-Fehler-Thread dankend entgegengenommen: :)

https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1364683

Etwa 1 mal die Woche fasse ich die einzelnen Medlungen dann in 'nem Sammelposting zusammen.
 
Wenn du also eine Kamera mit einem Autofokus hast, der nachweislich nicht zuverlässig für deine Nutzung als Kamera geeignet ist, weil er ständig Ausschuss produziert und du im Vergleich mit anderen Kameras (Satz 2) nicht davon ausgehen kannst, dass dieses Verhalten deines AF typisch ist, dann ist es ein Mangel und bleibt ein Mangel!

Wenn du den Gerichtsprozess gewinnst, dann ist es ok.

Wenn du ihn verlierst hast du bis dahin sicher 10.000 Euro verbraten (inkl. mehrerer Gutachten von Sachverständigen und jeder Menge (Frei-)Zeit).



Im großen Fluss hast glaub ich sogar 30 Tage Umtauschrecht. Bestellste 3 Stück (1 für dich, 1 für die Frau und 1 für den Oppa) und wenn alle den selben Fehler haben, schickst Sie ohne Angabe von Gründen (Fernabsatzgeschäft!) zurück. Ist in meinen Augen aufgrund der Unfähigkeit von Canon voll gerechtfertigt.

Nur mal so zur Anregung für alle, die die Cam noch nicht haben und gerne haben würden :). Auf dauer werden die Händler Canon auch aufs Dach steigen, wenn die 70er immer wieder den Weg ins Regal finden...


Sobald es draußen etwas wärmer ist und man problemlos ausgiebig testen kann spiele ich da natürlich eine Runde mit.
 
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Wenn du den Gerichtsprozess gewinnst, dann ist es ok. Wenn du ihn verlierst hast du bis dahin sicher 10.000 Euro verbraten (inkl. mehrerer Gutachten von Sachverständigen und jeder Menge (Frei-)Zeit).

Ich verstehe was du meinst, allerdings bezweifel ich, dass die Händler ihrerseits Lust und Zeit haben, sich wegen sowas auf einen Gerichtsprozess einzulassen. Beweise müssen nun auch nicht immer Gutachten sein, speziell wenn sie vorher schon zwei mal einen Mangel eingesehen und diesen zur Nachbesserung angenommen haben. Sobald man den exakt selben Fehler reproduzieren kann ist man schon auf der sicheren Seite. Ich kenne übrigens genug Leute, die sich einfach nicht trauen oder sich einschüchtern und verunsichern lassen, wenn es darum geht, mit dem Händler zu diskutieren oder den Abteilungsleiter einzufordern. Ich unterstelle das nicht allen, aber das habe ich schon oft genug erlebt. Schlussendlich habe ich aber in meiner Erfahrung noch nie(!) erlebt, dass jemand auf dem jeweiligen Artikel sitzen blieb, wenn die Reproduzierbarkeit des Mangels gewährleistet war. Und wir reden hier über knappe 1000€, mit 18-135er Kit ggf. über 1300€+ Ich denke mal, dafür ist die Aufwendung einiger Freizeit schon sinnvoll, wenn man das Geld gerne zurück hätte. Man kann mich jetzt auch gerne als naiv bezeichnen, weil ich denke, dass man sein Recht auch außergerichtlich durchsetzen kann, wenn man weiß wie - aber das sind nun mal die Erfahrungen die ich über die Jahre gemacht habe. Und das nicht nur einmal. Übrigens finde ich es auch falsch zu sagen: "Der eine Verkäufer in dem und dem Markt hat gesagt es geht nicht zurück, also gebe ich auf und versuche es nicht noch einmal, weil ich keine Lust auf einen Gerichtsprozess habe..." Besonders in Läden wie MM oder "Mr.Planet" gibt es unterschiedliche Verkäufer, die sich auch unterschiedlich verhalten und unterschiedliche Ansichten haben. Auch das hat oft schon geholfen!

P.S: Mir ging es in den Beiträgen weiterhin in erster Linie um die Rechtslage, weil vorher nachgefragt wurde. Nochmal betont, was der Händler dann tut kann keiner wissen, aber wenn man sich im Recht sieht und das belegen kann (auch wenn es nur Fotos sind erst einmal) dann ist man schon mal auf der sicheren Seite - Nutzerfehler und Unkenntnis über die technischen Aspekte der Systeme lassen wir mal außen vor. Denn wenn du der Meinung bist, einen Prozess verlieren zu können, weil deine Beweise nicht ausreichen, dann gehst du doch auch nicht zum Laden und reklamierst was. Wer sich sicher ist wird auch Recht bekommen, wie auch immer dieses aussieht!

Und vielleicht sollten wir diese Diskussion an dieser Stelle tatsächlich beenden. Die Paragraphen sind aufgezeigt und erörtert. Die Vor- und Nachteile sowie die Chancen und Risiken einer Reklamation und Nachbesserung wurden besprochen. Mehr gibt es hier ja nicht zu tun als allen zu wünschen, dass sie das Ergebnis erhalten, welches sie sich wünschen - auf welchem Weg auch immer. Ich persönlich trauere meiner 70D noch immer hinterher, aber in dem Zustand war sie nicht benutzbar. Mal sehen was passieren wird, wenn die neuen Chargen im Onlinehandel ankommen und die Ersten davon berichten. Ich bin persönlich echt gespannt :D
 
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Wenn der Verkäufer sagt, er hätte jetzt keine Lust mehr mit dir zu sprechen und dich einfach stehen lässt ..., dann war's das. Fertig.

Fotos beweisen überhaupt nichts, weil du sie alle verwackelt hast - sagt dir der Verkäufer.

Und außerdem, was du da fotografiert hast ist für den Phasen-Autofokus überhaupt nicht geeignet / zulässig. ---> "Auf Wiedersehen, ich wünschen ihnen noch einen schönen Tag". ;)


So kann es dir locker ergehen.

Ich kann es mir Gott-sei-Dank noch aussuchen ... und werde über den Flussmarkt bestellen und testen. Habe keine Lust auf Blödgespräche in den Blödmärkten.
 
Wenn der Verkäufer sagt, er hätte jetzt keine Lust mehr mit dir zu sprechen und dich einfach stehen lässt ..., dann war's das. Fertig.

Fotos beweisen überhaupt nichts, weil du sie alle verwackelt hast - sagt dir der Verkäufer.

Und außerdem, was du da fotografiert hast ist für den Phasen-Autofokus überhaupt nicht geeignet / zulässig. ---> Auf Wiedersehen, ich wünschen ihnen noch einen schönen Tag. ;)


So kann es dir locker ergehen.

Ich kann es mir Gott-sei-Dank noch aussuchen ... und werde über den Flussmarkt bestellen und testen. Habe keine Lust auf Blödgespräche in den Blödmärkten.

Das habe ich doch auch nie angezweifelt :D Schon erlebt, schon durchgemacht. Wenn du einen von dieser Sorte vor dir stehen hast, dann kannst du natürlich bei dem nix machen, das ist wahr. Ich würde mich aber doch nicht von einem Einzelnen so abspeisen lassen. Wenn sich einer mir gegenüber so verhält, dann sitze ich keine zehn Minuten später beim Abteilungsleiter. Alles schon durch. Aber in den Märkten gibt es nicht nur diese eine Person! Dann wendet man sich schlimmstenfalls vorher an einen anderen. Und nein, die verhalten sich i.d.R. nicht alle gleich. Wieso entscheidet außerdem er, was du zu fotografieren hast und was nicht. Ja, im Handbuch stehen da einige Grundregeln, aber jetzt will ausgerechnet dieser Verkäufer dir weis machen, dass du zu doof bist die Kamera zu nutzen? Und dann muss der dir ja auch erstmal beweisen, dass du sie verwackelt hast. Dann geh mit einem Kumpel raus und nimm ihn als Zeugen mit (funktioniert bei verlorenen Kassenzetteln übrigens auch, aber das ist auch wieder was anderes). :D Bei mir wurden die Fotos übrigens mit zu Canon geschickt, dort ausgedruckt und beschriftet und auf deren Grundlage justiert - was nix brachte. Auf jeden Fall basierte der Nachbesserungsversuch aber auf genau diesen Bildern. Wenn ich also nach der Justage das Motiv noch einmal abbilde und sich nichts verbessert hat, dass ist dieser Mangel offenbar noch immer da. Und das lässt sich nun wirklich leicht zeigen. Mittel und Wege sich vorher zu überlegen, was die sagen können und wie du drauf reagierst gibt es ja immer. Außerdem sollte man sich auch immer so informieren, dass man vernünftig argumentieren kann, rechtlich und auch technisch. Ich unterstelle jetzt den meisten von uns einfach mal, dass sie den Fehler bemerken, weil sie wissen was sie tun und nicht einfach nur weil sie etwas finden wollen, weil es in einem Forum steht. Letzteren ist nämlich eh nicht zu helfen :D
Ob das dann alles hilft? Pauschal sicher nicht, aber ne Verpauschalisierung der Verhaltensweisen sämtlicher Verkäuferreaktionen im Einzelhandel hilft uns auch nicht weiter. Extrem- und Einzelfälle zu diskutieren ist ohnehin sehr sehr müßig. So verhalten sich ja nun beim besten Willen auch nicht alle. An den generellen Aussagen zum Recht oder Unrecht in einer Situation ändert das ja trotzdem nix.

hmm? Bei jedem Prozess gibt es immer 2, die glauben im Recht zu sein. Immer stellt sich dann im Nachhinein raus, dass auf jeden Fall einer doch nicht im Recht war. :lol:
Und es gibt auch genug Fälle, wo von Anfang an klar ist, auf wessen Seite das Recht liegt, der andere es aber nicht einräumen will. Darauf war es bezogen. Außerdem reden wir hier nicht über irgendwelche Morddelikte, die erst großräumig aufgeklärt werden müssen, sondern von einem technischen Mangel in einer Kamera :D Und dass ein AF nicht richtig funktioniert kann man ja nun wohl relativ leicht zeigen...darauf war es bezogen.
 
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Hi,

mittlerweile sind wir ja im tiefroten OT-Bereich angekommen... (und ich gebe auch noch meinen Senf dazu ab: :ugly:)
Wenn der Verkäufer sagt, er hätte jetzt keine Lust mehr mit dir zu sprechen und dich einfach stehen lässt ..., dann war's das. Fertig.
Fotos beweisen überhaupt nichts, weil du sie alle verwackelt hast - sagt dir der Verkäufer.
Und außerdem, was du da fotografiert hast ist für den Phasen-Autofokus überhaupt nicht geeignet / zulässig. ---> "Auf Wiedersehen, ich wünschen ihnen noch einen schönen Tag". ;)

Das sind die Auswirkungen unserer modernen Konsumgesellschaft. So ein Verhalten ist bei einem Kaufhausverkäufer drin, der ein Gehalt bezieht.
Ein Fotoladenbesitzer, der von seinen Kunden lebt, und eventuell die Kamera durch eine fundierte Beratung an seinen Kunden verkauft hat, wird sich auch bei einem Problem etwas mehr Mühe geben. Sich eventuell selbst von dem Problem überzeugen...

Wenn man es "billig, billig, billig" haben möchte wird es eben Anonym! -> Mein Händler kennt mich mit Namen!
In dem Sinne, support your local heros!

Grüße Karsten
 
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