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60D: Display Defekt

(Ein Einklappen des Displays ist für mich immer noch eine Funktionseinschränkung meiner Kamera, die ich nicht hinnehmen will!)
[...]

Was ich daraus gelernt habe:
Vor dem Kauf einer Kamera sollte man sich darüber im klaren sein, ob man solche "Gimmicks" wie ein Klappdisplay überhaupt benötigt. Ich filme mit der Kamera so gut wie nie, verwende das LiveView sehr selten und benötige daher diesen Mechanismus eigentlich nicht...

Ich verstehe immer noch nicht, warum das einklappen des Displays NACH dem Gebrauch Eine Funktionseinschränkung sein soll... Dir wird doch hier serienmäßig ein Displayschutz mitgeliefert, der besser kaum sein kann...

Und wenn du den Display eh nicht zum Filmen/LiveView benutzt, dann lass ihm zugeklappt ;) Bilder gucken geht auch hinterher und für alles andere gibts das Schulterdisplay...

Glückwunsch jedenfalls zur kostengünstigen Lösung deines Problems *duckundweg*
 
Ich verstehe immer noch nicht, warum das einklappen des Displays NACH dem Gebrauch Eine Funktionseinschränkung sein soll... Dir wird doch hier serienmäßig ein Displayschutz mitgeliefert, der besser kaum sein kann...
Es wird ein Displayoberflächenschutz mitgeliefert - aber in dem beschriebenen Fall wäre ich mir zu fast 100% sicher, dass in eingeklapptem Zustand statt der Displayoberfläche der darunter liegende LCD durch den Druck der Taschenlampe erledigt worden wäre. Denn unter dem LCD-Träger dürfte sich direkt die Ansteuerelektronik befinden...
 
naja, der KV war sicher nicht gratis, wenn nun nicht repariert wurde. Plus Ersatzteil wird schon wieder fast ein Hunderter weniger erspart sein. Noch dazu keine Garantie mehr bei einer paar Monate alten Cam....

Nach der Garantiezeit sicher ein lohnenswertes Vorgehen, in der Garantiezeit vielleicht doch überdenkenswert ;)

Also die genauen Garatieregeln von Canon kenne ich jetzt nicht, da ich diese noch nicht in Anspruch nehmen musste.
Nur wenn z.B. an der Elektronik was kaputt geht, oder das zweite kleine Display keine Funktion mehr hat wüsste ich nicht warum Canon, sofern sie es überhaupt bemerken, die Garantie verweigern sollte, nur weil der TO an seinem Klapdisplay rumgebastelt hat.
Und da Canon eh das gesamte Display tauschen wollte hat der To meiner Meinung nach nix verloren. Sollte es dann einmal richtig kaputt gehen, dann mit eher warscheinlich aufgrund physikaler Einwirkung als Elektronikcrash im Display und da sind wir abermals beim Eigenverschulden und keinem Garantiefall ;)
 
Also die genauen Garatieregeln von Canon kenne ich jetzt nicht, da ich diese noch nicht in Anspruch nehmen musste.
Nur wenn z.B. an der Elektronik was kaputt geht, oder das zweite kleine Display keine Funktion mehr hat wüsste ich nicht warum Canon, sofern sie es überhaupt bemerken, die Garantie verweigern sollte, nur weil der TO an seinem Klapdisplay rumgebastelt hat.
Und da Canon eh das gesamte Display tauschen wollte hat der To meiner Meinung nach nix verloren. Sollte es dann einmal richtig kaputt gehen, dann mit eher warscheinlich aufgrund physikaler Einwirkung als Elektronikcrash im Display und da sind wir abermals beim Eigenverschulden und keinem Garantiefall ;)

Tja, darüber müssten sich wahrscheinlich Gerichte beschäftigen.

Wenn es Canon in einem solchen Fall rausfinden würde, würde die Firma erstmal die Garantie/Gewährleistung aberkennen.
Der Kunde sagt, dass eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Im Endeffekt müssten dann die Gerichte klären, ob das eine Klappdisplay mit dem anderen Display zu tun hat.

Wobei Canon sich im Prinzip auf dem Defekt des anderen Displays ausruhen kann und behaupten kann, die Kamera sei runtergefallen, wodurch der andere Schaden "schleichend" mitverursacht wurde.
Den Gegenbeweis hierzu zu finden, muss erstmal der Kunde schaffen.

Ich find es gut, dass es der TO für 28 € geschafft hat, das Display zu reparieren und nicht für 300 € wie es Canon wollte.
 
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