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5D MKII absolut neuwertig?

Ich bin mir bei dem Foto nicht ganz sicher, aber kann es sein, dass die Schutzfolie noch auf dem Display klebt? :confused:

interessanter Gedanke...das Display selber ist ja recht kratzfest und auf dem Bild sieht es auch eher nach einem Kratzer auf einem weichen Untergrund (also Schutzfolie) aus. Sollte das Displayglas jedoch selber beschädigt sein, ist die Ware nicht mehr als "absolut neuwertig" zu betrachten und stellt somit eine Wertminderung da. Rückabwicklung des Kaufvertrages oder Preisnachlass für die Reparatur erwirken!

Sensordreck ist zwar alltäglich, bedeutet bei einer Cam die als "absolut neuwertig" betitelt wurde aber ebenfalls eine Wertminderung, besonders wenn es Dreck ist der nicht durch die Benutzung eines Blasebalg entfernt werden kann. Also auch hier einen Preisnachlass für die Naßreinigung aushandeln!
 
200,- sorry, aber erst informieren, dann schreiben!
Das Displayschutzglas kann dir der Service für unter 35,- wechseln, die haben damals bei meiner MK III das Teil für 29,- gewechselt, also erstmal informieren, bevor du solche Äusserungen von dir gibst. Bevor man zum Anwalt rennt, was mittlerweile in Deutschland ja MODE geworden ist, kann man auch mal nett fragen, wenn dann nach mehrmaliger Aufforderung nichts geschieht, dann kannst du auch zum Anwalt laufen

Er bleibt dabei, dass die Cam für ihn absolut neuwertig sei und ich ihm scheinbar ungerecht vorwerfe Schunt verkauft zu haben. Das ist natürlich nicht der Fall, aber neuwertig ist es auch nicht.

Ich denke mal nett angefragt hat er schon. Ich würde ihn auch hier nennen und ja wenns nötig ist auch zum Anwalt rennen:
Bei sowas bleibt immer ein übler nachgeschmack Ich würde versuchen sie zurückzugeben weil ich da eigentlich immer bedenken über sonstige Mängel oder ein sorgloses Umgehen von seiten des Vorbesitzers hätte. So ein Schnäppchen war das nicht
 
würde mir so etwas nicht gefallen lassen.
da die kamera nicht der beschreibung entspricht: rückabwicklung fordern.
 
200,- sorry, aber erst informieren, dann schreiben!
Das Displayschutzglas kann dir der Service für unter 35,- wechseln, die haben damals bei meiner MK III das Teil für 29,- gewechselt, also erstmal informieren, bevor du solche Äusserungen von dir gibst.

Da bin ich informiert genug und ich bleibe auch bei der Preisspanne. Gerade erst vor 2 Tagen habe ich eine Anfrage eines Users aus dem Forum hier wegen eines Wechsels des Displayschutzglases bekommen, über MM war es sogar noch einiges über 250,-Euro! Wenn das bei Dir ohne Berechnung der Arbeitsaufwendung über die Bühne ging, dann hast Du doch hoffentlich was in die Kaffeekasse getan, oder?! :D
Dem Rest stimme ich Dir aber zu, Anwalt ist die letzte Option. ;)
 
35€ weniger ? naja dann probiert mal so eine kamera mit verkratztem display zu verkaufen. also ich würde sie für 35€ weniger trotzdem nicht kaufen den ich kann mir dann schon denken wie man mit dieser umgegangen sein muss.



also für mich heist es verars..... und deshalb entweder zur canon schicken und die rechnung dem verkäufer zuschicken oder 200€ zurück ( rein aus prinzip und kulanter weise ) oder kamera ganz zurück, ... im schlimmsten falle ANWALT und nicht lange warten und diskutieren. also wenn ich einen artikel verkaufe dann beschreibe ich diesen so genau das ich manchmal denke dass es zu genau ist da es dann immer etwas dauert bis dieser verkauft ist. ABER ich hatte noch nie probleme.
 
original Rechnung mit dabei, Restgarantie 16 Monate
Diesen Begriff der "Restgarantie" liest man wirklich überall. Hat das eigentlich jemals schon jemand in Anspruch genommen?
Auf jeder Garantiekarte steht nämlich ausdrücklich, dass die Garantie nicht übertragbar ist. Sie steht also nur demjenigen zu, auf den die Originalrechnung ausgestellt wurde.
 
auch dort ist Canon kulant, es interessiert sie überhaupt nicht, welcher Name auf der Rechnung steht, wichtig ist die Herkunft und das Kaufdatum.
1 Jahr Garantie 1 Jahr Gewährleistung, das zählt alleine. Meine Geräte sind fast alle gebraucht gekauft und auf jeder Rechnung steht ein anderer Name und im Laufe der Jahre wurde so einiges verschickt an den Service, es kam nie zu einer .....
 
Diesen Begriff der "Restgarantie" liest man wirklich überall. Hat das eigentlich jemals schon jemand in Anspruch genommen?
Auf jeder Garantiekarte steht nämlich ausdrücklich, dass die Garantie nicht übertragbar ist. Sie steht also nur demjenigen zu, auf den die Originalrechnung ausgestellt wurde.

Mich wundert es auch immer, wie hier freizügig Garantie bis zu zwei Jahren zugesichert wird :lol:
Könnte schon mal etwas teuer werden :D
 
"Verkaufe eine EOS 5D Mk II. Das Teil ist absolut neuwertig und kommt mit allem Originalzubehör, Originalverpackung und hat Restgarantie."

Ein Foto war nicht dabei.

Jetzt weißt Du auch, warum... Ich würde nienienie einen vierstelligen Betrag zahlen, ohne die Kamera vorher zumindest auf Bilder von allen Seiten gesehen zu haben. Wenn jemand keine Bilder zeigt, gibt es dafür einen Grund; einer könnte sein, dass das Display zerkratzt ist.
Ich persönlich halte 200 Euro Nachlass für das Mindeste. Außerdem könnte man vermuten, dass die Kamera nicht wirklich vorsichtig behandelt wurde. Weiß man, was die sonst noch an Macken hat, die man im Moment nicht sieht?? WEiß man, woher die Macken stammen? Vielleicht hat die bei der Aktion ja "innere Verletzungen" erlitten, die sich erst viel später bemerkbar machen. Deshalb würde ich sie zurückgeben. Dass der Verkäufer sie zurücknehmen muss steht (m. E.) außer Frage, fraglich ist allerdings, wie der Verkäufer das sieht und wie er gegebenfalls davon überzeugt werden kann.
 
Also ganz ehrlich Leute? Neuwertig ist ein subjektiver Begriff. Den definiert jeder anders. Klar, das Display ist ärgerlich, aber es schränkt die Funktion der Kamera ja nicht ein. Wenn dir ein heiles Display so wichtig ist (mir wärs relativ egal), dann solltest du bzgl des Preises auch mal den User Nightshot anschreiben und ihn fragen, für wie viel €€€ er das austauschen würde. Das sollte die günstigste Alternative sein.
Den Preis würde ich dann halbieren und beim Käufer einfordern.
Warum nur die Hälfte? Weil der Fehler nicht nur bei ihm liegt! Wenn du ohne Foto kaufst, musst du halt mit sowas rechnen. Und was das Wort "neuwertig" angeht - das hab ich oben schon beschrieben.
Achso, und zu dem Preis für die Kamera: den find ich (selbst in dem "Zustand") völlig OK. Da wünsch ich mir meine dafür bekommen zu haben.

Achso...der Sensor war ja auch noch...aber da sollte ja mitlerweile klar sein, dass das kein Defekt ist, sondern ein Aufwand von ein paar Minuten.

just my 2 cents...
Alex
 
Neuwertig ist nun wirklich nicht subjektiv. Der Name sagt es schon: im Wert wie neu. Das Gerät sollte sich weder äußerlich noch funktionell von einem nagelneuen, frisch ausgepackten Gerät unterscheiden.

Und ganz ehrlich, wer ins Display seiner Kamera solche Kratzer hineinrammt, dessen Gerätschaften würde ich nicht kaufen. Wer weiß schon wie oft ihm die Kamera auf den Boden gefallen ist.
 
Den Preis würde ich dann halbieren und beim Käufer einfordern.
Warum nur die Hälfte? Weil der Fehler nicht nur bei ihm liegt! Wenn du ohne Foto kaufst, musst du halt mit sowas rechnen. ...

???
Bitte?
Ich würde ihm die Kamera um die Ohren hauen. Das grenzt ja wohl an arglistige Täuschung.

Achso, und zu dem Preis für die Kamera: den find ich (selbst in dem "Zustand") völlig OK. Da wünsch ich mir meine dafür bekommen zu haben.

Hm, ich habe meine damals für 100.-€ mehr ganz neu gekauft.
Der Preis äre gerade noch ok. wenn die Kamera noch unter 2000 Auslösungen hätte und sich sonst nicht von einer neuen unterscheiden würde.
Auch dass nur noch 6 Monate Garantie übrig sind (und 18 Monate Gewährleistung, die ja nicht so viel bringt) wäre mir Grund genug auf Rücknahme der Cam zu drängen. Wer weiss, welche Mängel der VK noch verschwiegen hat.

Aber zum Anwalt würde ich deswegen auch nicht gleich rennen. (Das kannst Du, wie puyan ja schon schrieb) immer noch machen.
 
Neuwertig ist schon ein Widerspruch in sich, jedenfalls für mich.

Denn schon eine ausgepackte Kamera besitzt in der Praxis nicht mehr den Neuwert und nach 1 Foto schon gar nicht mehr...traurig aber wahr! ;)
 
Bevor man zum Anwalt rennt, was mittlerweile in Deutschland ja MODE geworden ist, kann man auch mal nett fragen,

Wie man sieht, ein heißes Thema mit kontroversen Meinungen. Nach meiner Erfahrung hat die Anzahl der Pappkameraden, die einem Ware mit geschönter Beschreibung andrehen wollen, in den letzten 1 - 1,5J deutlich zugenommen.

Der Begriff "absolut neuwertig" lässt wenig Interpretationen zu, da ist eine Kamera zu erwarten, die praktisch keine sichtbaren Gebrauchsspuren hat, sonst muss man schreiben, "gut erhalten mit eingen Spuren" - ist doch ganz klar und einfach.

Wer sich dabei mit sowas wie der abgebildeten zufrieden gibt, hat es sozusagen nicht anders verdient. Das sind jedenfalls klare Gebrauchsspuren, die ich nicht akzeptieren würde. Hier müsste ein Foto in die Anzeige mit der Angabe "Kratzer auf dem hinteren Display". Punkt aus Ende. Alles andere ist Verschweigen von Mängeln. Der Staubflecken ist natürlich eine Bagatelle, obwohl ich als Verkäufer vorher mal mit Eclipse drüberwischen würde.

Ich habe den ganzen Stress mit Anwaltsdrohung usw. gerade durch, hatte knapp 2000 für eine andere Canon (1ds 2) überwiesen und bekam eine Kamera mit Defekt (Kostenvoranschlag von Canon: 700 Euro). Der Verkäufer war zunächst auch recht träge, sowas nervt. Alles meine Zeit, die ich ans Bein binden muss. Die zahlt mir eh keiner.

Was die Äußerungen mit "Garantie", "Restgarantie", "Garantiekarte" und "Originalverpackung" betrifft, so muss man da lernen, genau zu lesen, auch ich hab da schon Lehrgeld gezahlt:

1. Gewährleistung ist nicht gleich Garantie, und diese ist meist auch weniger als 2J.
2. Garantiekarte hilft nur, wenn für Deutschland gültig, das sollte man vorher klären, und auch nur wenn...
3. ...Rechnung vorhanden ist.

Hab im Sommer ein Objektiv "mit Garantiekarte" gekauft, um nachher festzustellen, dass es eine japanische Garantie war, die hier nicht anerkannt wird. Objektiv hat nun ein Problem :-( Das passiert mir nur einmal.

Hier bei dieser 5d II würde ich jedenfalls empfehlen: Entweder deutliche Minderung oder gleich Rücknahme. Auf jeden Fall klar machen, dass man das nicht auf sich beruhen lässt, denn es ist das Geschäftemachen aufgrund falscher Informationen.

Das hat auch gar nix mit einer Prozess- Geilheit zu tun, sondern mit ehrlichen Geschäften. Würde die Bank einen Teil des Geldes (z.B. 200 Euro) nachträglich wieder zurückfordern - was in etwa dem Minder- Wert des zerkratzten Displays entspricht - würde sich der Verkäufer sicher aufregen. Zu Recht. Auch die genannten 35 Euro würde ich NIE akzeptieren, denn die Zeit die dran hängt, das machen zu lassen, das sind Stunden, die sich am Ende über Wochen hinziehen.

Ich schreibe bei Verkäufen den genauen Zustand der Ware hin, dann gibts nachher keine Streitereien. Das sollte selbstverständlich sein.

Gruß
bernhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ganz ehrlich Leute? Neuwertig ist ein subjektiver Begriff. Den definiert jeder anders.

guckst du in den Duden, da steht die Definition für "Neuwertig". Nix mit subjektiv. Das Verschweigen eines offensichtlichen Mangels ist arglistige und vorsätzliche Täuschung. Auch Bilder können gefakt sein...von daher, der Käufer war nur zu vertrauensseelig und gutgläubig und so etwas wird der heutigen Gesellschaft leider zu oft bestraft und dann wundern wir uns über die gegenseitigen Umgangsformen.
 
Eigentlich ist ja nun alles gesagt und der TO sieht uns auf seiner Seite, ...was er nun macht, entscheidet er.
Wenn man nun noch weiter über *neuwertig* oder *Zahlen* reden möchte, sollte es in den -Small Talk- verschoben werden, ...meine Meinung. :cool:
 
Wenn man nun noch weiter über *neuwertig* oder *Zahlen* reden möchte, sollte es in den -Small Talk- verschoben werden, ...meine Meinung. :cool:

Wozu verschieben? Klick das Thema halt nicht mehr an. Du weißt doch nun, was drin steht.

Immer diese Bevormundung anderer Leute, was wo zu stehen hat. Richtig deutscher Ordnungsgeist... *mit den Augen roll*

bernhard
 
Ich denke auch, daß es sich hierbei um einen versteckten Mangel handelt. Der Verkäufer hätte den Käufer darauf hinweisen müssen, daß die Kamera deutliche Gebrauchsspuren aufweist.
Ich kaufe daher lieber neu, oder von Leuten, die ich kenne. Zumindest würde ich mir die Kamera mal vorher anschauen und vll ein paar Testshots machen wollen.
Die Streitfrage ist allerdings von wem der Kratzer stammt. Ich will dem Verkäufer ja nichts unterstellen. Er könnte aber behaupten, daß der Kratzer von Dir stammt. Dann wäre ein Zeuge, der beim Auspacken der Kamera anwesend war nicht schlecht.
Naja, wollen wir hoffen, daß der Verkäufer einsichtig ist.
 
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