Bevor man zum Anwalt rennt, was mittlerweile in Deutschland ja MODE geworden ist, kann man auch mal nett fragen,
Wie man sieht, ein heißes Thema mit kontroversen Meinungen. Nach meiner Erfahrung hat die Anzahl der Pappkameraden, die einem Ware mit geschönter Beschreibung andrehen wollen, in den letzten 1 - 1,5J deutlich zugenommen.
Der Begriff "absolut neuwertig" lässt wenig Interpretationen zu, da ist eine Kamera zu erwarten, die praktisch keine sichtbaren Gebrauchsspuren hat, sonst muss man schreiben, "gut erhalten mit eingen Spuren" - ist doch ganz klar und einfach.
Wer sich dabei mit sowas wie der abgebildeten zufrieden gibt, hat es sozusagen nicht anders verdient. Das sind jedenfalls klare Gebrauchsspuren, die ich nicht akzeptieren würde. Hier müsste ein Foto in die Anzeige mit der Angabe "Kratzer auf dem hinteren Display". Punkt aus Ende. Alles andere ist Verschweigen von Mängeln. Der Staubflecken ist natürlich eine Bagatelle, obwohl ich als Verkäufer vorher mal mit Eclipse drüberwischen würde.
Ich habe den ganzen Stress mit Anwaltsdrohung usw. gerade durch, hatte knapp 2000 für eine andere Canon (1ds 2) überwiesen und bekam eine Kamera mit Defekt (Kostenvoranschlag von Canon: 700 Euro). Der Verkäufer war zunächst auch recht träge, sowas nervt. Alles meine Zeit, die ich ans Bein binden muss. Die zahlt mir eh keiner.
Was die Äußerungen mit "Garantie", "Restgarantie", "Garantiekarte" und "Originalverpackung" betrifft, so muss man da lernen, genau zu lesen, auch ich hab da schon Lehrgeld gezahlt:
1. Gewährleistung ist nicht gleich Garantie, und diese ist meist auch weniger als 2J.
2. Garantiekarte hilft nur, wenn für Deutschland gültig, das sollte man vorher klären, und auch nur wenn...
3. ...Rechnung vorhanden ist.
Hab im Sommer ein Objektiv "mit Garantiekarte" gekauft, um nachher festzustellen, dass es eine japanische Garantie war, die hier nicht anerkannt wird. Objektiv hat nun ein Problem :-( Das passiert mir nur einmal.
Hier bei dieser 5d II würde ich jedenfalls empfehlen: Entweder deutliche Minderung oder gleich Rücknahme. Auf jeden Fall klar machen, dass man das nicht auf sich beruhen lässt, denn es ist das Geschäftemachen aufgrund falscher Informationen.
Das hat auch gar nix mit einer Prozess- Geilheit zu tun, sondern mit ehrlichen Geschäften. Würde die Bank einen Teil des Geldes (z.B. 200 Euro) nachträglich wieder zurückfordern - was in etwa dem Minder- Wert des zerkratzten Displays entspricht - würde sich der Verkäufer sicher aufregen. Zu Recht. Auch die genannten 35 Euro würde ich NIE akzeptieren, denn die Zeit die dran hängt, das machen zu lassen, das sind Stunden, die sich am Ende über Wochen hinziehen.
Ich schreibe bei Verkäufen den genauen Zustand der Ware hin, dann gibts nachher keine Streitereien. Das sollte selbstverständlich sein.
Gruß
bernhard