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5D Mk II: Übern Tisch gezogen?

Ich schätze das es auch mit gphoto2 unter Linux auslesbar ist, wenn man kein ML installieren möchte.
 
Vllt. hattte der Fotograf mehrere 5DII und hat (natuerlich aus Versehen) die falsche aus der Kiste gezogen und Deinem Bekannte in die Hand gedrückt :angel: :devilish:

Ich wuerde also zunaechst einmal nicht das Schlimmste annehmen.

Allerdings: erst angucken, austesten und dann kaufen und erst im Nachhinein anfangen, zu reklamieren ist nicht sooo klever!
 
Völliger Quatsch! Ich habe meine 60D hier im Forum gebraucht erworben und alles war völlig korrekt!

Ich meinte nicht generell den Gebrauchtkauf sondern nur den To.
4Jahre Dslr-Forum, und nicht Wissen wie man Auslösungen ausliest, eine Kamera kaufen selbst begutachten und abholen und die "Mängel" dann erst zuhause sehen. :ugly:
Wer so blauäugig an die Sache rangeht sollte die Finger von Gebrauchtkauf lassen.:eek:
 
Ich meinte nicht generell den Gebrauchtkauf sondern nur den To.
4Jahre Dslr-Forum, und nicht Wissen wie man Auslösungen ausliest, eine Kamera kaufen selbst begutachten und abholen und die "Mängel" dann erst zuhause sehen. :ugly:
Wer so blauäugig an die Sache rangeht sollte die Finger von Gebrauchtkauf lassen.:eek:

Ah, verstehe. Kritisch sollte man bei einem Gebrauchtkauf auch immer sein, da gebe ich Dir völlig Recht! War ich bei meiner 5D auch, habe damit aber ein gutes Ergebnis erzielt, da nur 8490 Auslösungen! :D
 
Und dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Der Verschluß wurde bereits erneuert und der Neue hat inzwischen 1000 Auslösungen...
 
Die ist doch von einem gewerblichen Verkäufer verkauft worden, da lassen sich Rückgaberecht und Gewährleistung nicht ausschließen.
 
Die ist doch von einem gewerblichen Verkäufer verkauft worden, da lassen sich Rückgaberecht und Gewährleistung nicht ausschließen.
Bei einem Kauf bei einem Lokalen Fotografen (oder Händler), also sehr wahrscheinlich nicht übers Internet und kein Versandhandel, gibt es kein Rückgaberecht. Ob der Fotograf als Privatperson oder als gewerblicher Verkäufer agiert hat, ist dann noch eine ganz andere Frage.
 
Und dann gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Der Verschluß wurde bereits erneuert und der Neue hat inzwischen 1000 Auslösungen...

Was aber auch ausgelesen werden kann (imho gibt es 2 Zähler und nur einer wird beim Verschlusswechsel zurückgesetzt). Zudem ist das auch nicht das Gleiche wie
Mein Freund hat eine gebrauchte 5D mk II von einem anderen lokalen Fotografen erworben. Angeblich 1000 Auslöser und ausschliesslich Studionutzung als Backup-Kamera.

Entscheidend ist der Kaufvertrag mit diesen Angaben (oder Zeugen des Gesprächs, was aber schon schwammig wird), .....Rest kann nachträglich kaum bewiesen werden.
 
Bei meiner kann ich die Auslösungen mit EOSinfo und mit ML auslesen, einfacher und schneller gehts mit EOSinfo, die Ergebnisse stimmen überein...

Dann bin ich jetzt aber froh, hier das zu lesen, dass die Angaben übereinstimmen. Auch in einem anderen Forum wurde dies bestätigt.

Habe meine 5DMKII eben erst hier verkauft und mit EOSInfo ausgelesen. Möchte ja keine falschen Angaben anführen, muss mich auf das Programm verlassen.
Gefühlsmäßig jedoch kann die Anzahl stimmen, weil ich noch die 7D habe (also 2 Kameras in Gebrauch) und als Hobbyfotograf man ja nicht ständig mit der DSLR unterwegs ist. Manchmal bleiben die Kameras auch für etwas längere Zeit unbenutzt liegen, weil man seine Kompakte mitnimmt.

Hauptsache ein reiserischen Topic.

Er stellt allerdings eine Frage, halt in Kurzform.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Kauf bei einem Lokalen Fotografen (oder Händler), also sehr wahrscheinlich nicht übers Internet und kein Versandhandel, gibt es kein Rückgaberecht. Ob der Fotograf als Privatperson oder als gewerblicher Verkäufer agiert hat, ist dann noch eine ganz andere Frage.


Die Frage stellt sich anders herum. Wenn es ein Fotograf war, der die Kamera
verkauft, so muss es diese aus seinem Anlageverzeichnis herausnehmen, da
kein GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut und somit der AfA zu unterziehen).
Der Verkauf ist als Gewinn zu verbuchen. Stellt sich noch die Frage, ob der
Fotograf verUStet, also auf der Rechnung die USt. ausgewiesen ist oder nicht.
Auch darin liegt ein Potential.

Das mit den Spuren am Bajonett lässt sich ja einfach klären, ob es nur Abrieb
eines Plastikbajonetts ist oder schlicht Schmutz, was eher weniger anzuneh-
men ist, aber durchaus der Fall sein kann.


abacus
 
Na ja, macht die Kamera denn auch Fotos, wollte ich bei der ganzen Diskussion mal fragen :)? Eine abgenutzte Kamera erkennt man auch so. Bei 1000 Auslösungen darf da praktisch kaum etwas sein. Ist denn da nun MagicLatern mal raufgespielt worden, oder nicht? Das kann man doch wirklich in 20 min erledigen.
 
Die Frage stellt sich anders herum. Wenn es ein Fotograf war, der die Kamera
verkauft, so muss es diese aus seinem Anlageverzeichnis herausnehmen, da
kein GWG (geringwertiges Wirtschaftsgut und somit der AfA zu unterziehen).
Der Verkauf ist als Gewinn zu verbuchen. Stellt sich noch die Frage, ob der
Fotograf verUStet, also auf der Rechnung die USt. ausgewiesen ist oder nicht.
Auch darin liegt ein Potential.

Inwiefern gibt das Aufschluss auf den tatsächlichen Be-/Abnutzungsgrad der Kamera? :confused:
Ob der Fotograf das Teil nun gewerblich oder privat verkauft hat, ist doch vollkommen egal diesbzgl.
Sollte er die 5D gewerblich incl. Rechnung verkauft haben, waere er ja extrem bekloppt, da er dann eine Gewaehrleistung darauf zu geben hat!
Meine 5D's habe ich immer von Fotografen gekauft (weil die mMn ihr Werkzeug in Schuss halten (muessen)), keiner hat mir je eine Rechnung unter die Nase gehalten.
Die haben immer privat verkauft.


Das mit den Spuren am Bajonett lässt sich ja einfach klären, ob es nur Abrieb
eines Plastikbajonetts ist oder schlicht Schmutz, was eher weniger anzuneh-
men ist, aber durchaus der Fall sein kann.
abacus

Mmmh?? Entweder war dann die Raumtemperatur im Studio extrem hoch oder das Kunststoffbajonet war aus Gummi.
Ich habe damals oft das EF 50/1.8 II und das EF-S 55-250 an meiner damaligen 40D gehabt. Da war nichts, rein gar nichts am Bejonet der 40D zu sehen!
 
Inwiefern gibt das Aufschluss auf den tatsächlichen Be-/Abnutzungsgrad der Kamera? :confused:
Ob der Fotograf das Teil nun gewerblich oder privat verkauft hat, ist doch vollkommen egal diesbzgl.
Sollte er die 5D gewerblich incl. Rechnung verkauft haben, waere er ja extrem bekloppt, da er dann eine Gewaehrleistung darauf zu geben hat!
Meine 5D's habe ich immer von Fotografen gekauft (weil die mMn ihr Werkzeug in Schuss halten (muessen)), keiner hat mir je eine Rechnung unter die Nase gehalten.
Die haben immer privat verkauft.

Wenn er die Kamera überwiegend betrieblich (in seiner Funktion als Fotograf) genutzt hat, dann hat er sie als Betriebsvermögen aktiviert (alles andere wäre ja Schwachsinn, weil er sie sonst nicht von der Steuer absetzen könnte) und muss die Kamera daher betrieblich verkaufen (inkl. entsprechender ertragsteuerlicher und ggfs. umsatzsteuerlicher Behandlung). Alles andere ist Steuerhinterziehung.
 
Wenn er die Kamera überwiegend betrieblich (in seiner Funktion als Fotograf) genutzt hat, dann hat er sie als Betriebsvermögen aktiviert (alles andere wäre ja Schwachsinn, weil er sie sonst nicht von der Steuer absetzen könnte) und muss die Kamera daher betrieblich verkaufen (inkl. entsprechender ertragsteuerlicher und ggfs. umsatzsteuerlicher Behandlung). Alles andere ist Steuerhinterziehung.

Schon klar!
Aber er muss die Kamera doch nicht als Gewerbetreibender/Händler mit Gewaehrleistung verkaufen?!
 
Wenn er die Kamera überwiegend betrieblich (in seiner Funktion als Fotograf) genutzt hat, dann hat er sie als Betriebsvermögen aktiviert (alles andere wäre ja Schwachsinn, weil er sie sonst nicht von der Steuer absetzen könnte) und muss die Kamera daher betrieblich verkaufen (inkl. entsprechender ertragsteuerlicher und ggfs. umsatzsteuerlicher Behandlung). Alles andere ist Steuerhinterziehung.

Nicht ganz; möglicherweise war die Kamera bis auf den Buchwert 1,- € abgeschrieben. Dann schreibt er sie wegen Defekt ganz ab und verkauft die (natürlich nicht defekte) Kamera privat. Aber du hast schon Recht, Steuerhinterziehung ists trotzdem. Nur lässt sich die hinterher, im Gegensatz zum Verkauf eines betrieblichen Kfz., schlecht nachweisen.
 
Ihr habt exakt erfasst worauf mein Posting hinausläuft. Die Kamera ist zum
tatsächlichen Zeitwert aus dem Betriebsvermögen auszusondern. Die private
Gewinnmitnahme, die eventuell realisiert werden kann ist ein Thema.

War die Kamera aktiviert, dann ist sie auch entsprechend zu verkaufen und
dann gilt das was zuvor bereits genannt wurde.


abacus
 
Inwiefern gibt das Aufschluss auf den tatsächlichen Be-/Abnutzungsgrad der Kamera? :confused:
Ob der Fotograf das Teil nun gewerblich oder privat verkauft hat, ist doch vollkommen egal diesbzgl.
Sollte er die 5D gewerblich incl. Rechnung verkauft haben, waere er ja extrem bekloppt, da er dann eine Gewaehrleistung darauf zu geben hat!
Meine 5D's habe ich immer von Fotografen gekauft (weil die mMn ihr Werkzeug in Schuss halten (muessen)), keiner hat mir je eine Rechnung unter die Nase gehalten.
Die haben immer privat verkauft.


...


Wenn dem so ist, dann bist Du auch weil wissentlich part of the game.


abacus
 
Eine Gewährleistung gilt auch bei einem Privatverkauf. Hierbei besteht jedoch die Möglichkeit das diese, anders als bei gewerblichen Verkäufern, diese ausgeschlossen werden kann.

... wir sind ja keine Anwälte & Co. :devilish:


- Besteht ein Vertrag ?
- Besteht eine Beschreibung des Zustands zum Zeitpunkt des Verkaufs ?
- Besteht eine nachweisliche Abweichung oder ein nachweislicher verschwiegender Mangel ?


i.d.R. hinterher ist man immer Schlauer !!

Hätten wir doch einen Vertrag gemacht ... im Zweifel wird der Verkäufer sagen ... bis gestern war alles OK, das habt ihr gemacht. :mad:

ggf. Aussage gegen Aussage .. hoffe auf Kulanz beim Verkäufer ggf. mit freundlichem ........


danielham
 
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