@Schweizer
In der Schweiz wären es 7 Tage... Der Käufer muss den Widerruf (Rücktritt vom Kaufvertrag) schriftlich erklären, sprich begründen wieso er als Beispiel die Kamera oder das Objekit nicht mehr haben will. Der Verkäufer wiederum kann für die genutzte Zeit eine Miete verlangen, muss er aber nicht. => Gefunden im OR.
Auch von mir Gratulation! Die 5d ist wirklich 'ne feine Cam... habe auch schon Fotos mit der machen "dürfen".
Bis jetzt muss meine 20D reichen.
Das die wichtigste Komponente steht ja bekanntlich sowieso HINTER der Kamera.
Cheers
Sergio

In der Schweiz wären es 7 Tage... Der Käufer muss den Widerruf (Rücktritt vom Kaufvertrag) schriftlich erklären, sprich begründen wieso er als Beispiel die Kamera oder das Objekit nicht mehr haben will. Der Verkäufer wiederum kann für die genutzte Zeit eine Miete verlangen, muss er aber nicht. => Gefunden im OR.
Auch von mir Gratulation! Die 5d ist wirklich 'ne feine Cam... habe auch schon Fotos mit der machen "dürfen".
Bis jetzt muss meine 20D reichen.


Cheers
Sergio