Hallo,
bin gerade auf der Suche nach einer guten Versicherung und wühle mich so durch die Bedingungen der einzelnen Anbieter.
Hier habe ich folgendes auf der HP von Pöppings Fotografenversicherung gefunden:
•Versicherungsschutz in PKW, Booten, Luftfahrzeugen und Campingwagen, ohne Summeneinschränkung auch während der Nachtzeit auch in einsehbaren Innenräumen
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht jedoch:
§5
Versicherungsschutz in Fahrzeugen
1.
Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten
Kraft‐, Luft‐, Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden, die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch eine Decke oder ähnliches). In Cabrios besteht Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.
2.
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20%, mindestens aber die beantragte Selbstbeteiligung.…..
Was ist denn nun Fakt?
Und wo siehst Du in den Bedingungen eine Summeneinschränkung ? Viele Mitbewerber haben eine solche, z.B. 1.500 EUR, teilweise wird der Versicherungsschutz sogar auf 0 gesetzt.
Bei uns ist immer die volle Summe versichert !
Bei uns besteht auch Versicherungsschutz im einsehbaren Innenraum !
Als "Anreiz" die Ausrüstung Nachts aus dem Auto zu nehmen, wurde nur die SB auf 20% erhöht.
Gruß
Sven