• Herzlich willkommen im "neuen" DSLR-Forum!

    Wir hoffen, dass Euch das neue Design und die neuen Features gefallen und Ihr Euch schnell zurechtfindet.
    Wir werden wohl alle etwas Zeit brauchen, um uns in die neue Umgebung einzuleben. Auch für uns ist das alles neu.

    Euer DSLR-Forum-Team

  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • DSLR-Forum Fotowettbewerb neu erfunden!
    Nach wochenlanger intensiver Arbeit an der Erneuerung des Formates unseres internen Fotowettbewerbes ist es Frosty als Moderator
    und au lait als Programmierer gelungen, unseren Wettbewerb auf ein völlig neues Level zu heben!
    Lest hier alle Infos zum DSLR-Forum Fotowettbewerb 2.0
    Einen voll funktionsfähigen Demowettbewerb kannst du dir hier ansehen.
  • Neuer Partner: AkkuShop.de
    Akkus, Ladegeräte und mehr (nicht nur) für Digitalkameras und Drohnen
  • Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2024
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien der Eigenmarken "Upscreen", "Brotec", "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs April 2024.
    Thema: "Sprichwörtlich"

    Nur noch bis zum 30.04.2024 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
WERBUNG

Kinder fotografieren: Vorlage Einverständniserklärung der Eltern

Warum zitierst du mich, wenn du Selbstgespräche führst?
Ich habe damit dem Mitforisten SirSani70 auf seinen unmittelbar darüber stehenden Post geantwortet.


PS: davon abgesehen wurde ja nun schon ausführlich beschrieben, dass er die Kinder, für die keine Genehmigung vorliegt, eben nicht veröffentlichen darf auf seiner Seite...
Das wurde es aber auch schon vor deinem Einwurf.
 
Hat den keiner eine ordentliche Vorlage (PDF) oder dergleichen, wie der ein oder andere sich bereits abgesichert hat bei Gruppenbildern mit Kindern. Sodas jeder Interressierte sich die Vorlage ggf. für seine Ansprüche ändern kann??????
 
Würde mich auch interessieren.

Viel mehr würde mich aber noch interessieren, wie diejenigen, die es betrifft, sich eine solche "Kinder-Gruppenbild-Absicherung" ganz allgemein vorstellen.

Für die, die es noch nicht wissen:
Ich habe vor längerem schon einen Thread ins Leben gerufen, wo es genau um so etwas geht, sprich um die Ausarbeitung "allgemeiner" No-Pay-Verträge zur Absicherung.
In dem Thread sollen letztendlich mehrere Releases verfügbar und "findbar" werden, bspw. halt ein Model-TfP-Releaase, und auch ein Property-Release...also warum nicht auch ein für den hier genannten Zweck gesuchtes Release.
Nur ohne Meinungen, wie so etwas auszusehen hätte und ohne anschließende Kritiken & Infos zur Verbesserung, kann ich solch ein Release auch nicht aus dem Hut zaubern. ;) ---> LINK

Grüße,
CHRIS
 
Hat den keiner eine ordentliche Vorlage (PDF) oder dergleichen, wie der ein oder andere sich bereits abgesichert hat bei Gruppenbildern mit Kindern. Sodas jeder Interressierte sich die Vorlage ggf. für seine Ansprüche ändern kann??????


Wie soll denn so ein Gruppen-Release aussehen? Das geht einfach nicht.
Nach unserer Rechtslage muss für jedes einzelne, in der Gruppe abgebildete Kind, eine Zustimmung der jeweiligen Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegen.

Also braucht man auch für jedes Kind gesondert einen Vertrag. Andernfalls müßtest Du einen für alle Kinder gültigen Vertrag der Reihe nach bei allen Eltern zur Unterschrift herumreichen. Das kann Wochen dauern. Und dann hat so ein Schriftstück immer noch nicht die volle Runde gemacht, weil es irgendwer verbaselt hat.
 
Ja. Das stimmt natürlich. Für jede einzelne Person bedarf es da eines einzelnen Releases.

Aber gerade um dieses Release geht es ja! ;)

Es kann ja letztlich deutlich kürzer gehalten sein als dieses "Allround-TfP-Release", das bereits in dem anderen Thread downzuloaden ist. Dort ist ja auch ein Passus bezgl. Aufnahmen, auf denen mehrere Models abgelichtet sind und bzgl. der Verwendung solcher Aufnahmen. Die Variante passt jedoch nicht auf "Schulgruppen", um es mal so zu sagen. Da haben die hier Suchenden schon vollkommen Recht.
Werde mal überlagen, was für diese Art der Ablichtung da so als Release-Variante in Frage käme...Ergebnisse werden früher oder später in meinem Thread zu finden sein.

Grüße,
CHRIS
 
Kürzer kann man solch ein Schriftstück sicher machen.
Zumal man sich bei diesen Schul-SHootings ohnehin davor hüten sollte, etliche Formulierungen, die wir aus den Standard-TfP-Releaseverträgen kennen, mit aufzunehmen. Die würden nur völlig unnötige Nachfragen etlicher Eltern generieren. Und das braucht nun wirklich kein Mensch.

Kurzer Zweizeiler:

Ich ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass mein Sohn/meine Tochter [Name] für Klassenfotos (zum Zwecke XY) fotografiert wird, und die dabei angefertigten Fotos in/auf folgender/fongenden Publikation(en)/Internetseite(n) veröffentlicht werden.

Datum... Unterschrift....


Dafür, dass das jetzt juristisch völlig ausreichend ist, will ich mal nicht meine Hand ins Feuer legen. Aber so in dieser Kürze sollte es möglichst gehalten werden.
 
Nur ohne Meinungen, wie so etwas auszusehen hätte und ohne anschließende Kritiken & Infos zur Verbesserung, kann ich solch ein Release auch nicht aus dem Hut zaubern. ;)

Also ich muss mich demnächst tatsächlich an die Ausarbeitung einer solchen Erklärung machen, die Fotos mit der Schulklasse kommen zwar anscheinend nicht, aber andere, ich soll eine Manga-Mädchen-Truppe ablichten. Da sind dann auch mehrere Eltern involviert. In jedem Fall ist eine solche angepasste Erklärung wichtig als Vorlage.

Ja. Das stimmt natürlich. Für jede einzelne Person bedarf es da eines einzelnen Releases.

Ist das denn 100%ig so? Vielleicht gibt es ja auch eine Rechtsprechung, die dahin tendiert, zumindest bei einem Gruppenbild einer Schulklasse sozusagen in diesem Augenblick den Lehrer als stellevertretenden Erziehungsberechtigten anzusehen?

Als von mir in meiner Klasse Fotos gemacht wurden, wurden, soweit ich mich erinnere, keine Erklärungen unterschrieben. Aber das ist jetzt auch schon einige Dekaden her...

@lab61: Ja, so etwas ganz kurzes, wie Du es da formuliert hast, wäre in der Tat sehr gut. Ich meine, viele Eltern haben sich ja mit dem rechtlichen Hintergrund usw. gar nicht beschäftigt, deshalb kommt eine solche Vereinbarung für die meisten Eltern erstmal rechtlich gültig daher, und sie hat ja sicher auch eine gravierende rechtliche Wirkung. Es geht ja hauptsächlich darum, festzustellen, ob sich Eltern weigern wollen oder nicht. Es ist ja eh schon sehr unwahrscheinlich, dass Eltern Stress machen, wenn sie aber nun so eine Vereinbarung unterschreiben, ist es ja nochmal 99,99% unwahrscheinlicher, dass sie es tun. Also mit so einem Zweizeiler würde ich mich in der Tat bereits sehr gut und sicher fühlen. Ich denke, ich werde etwas in dieser Art nehmen.

Ich werde das vermutlich so oder so ähnlich formulieren, ich gebe dann hier Feedback, wie es damit läuft, ok?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das denn 100%ig so? Vielleicht gibt es ja auch eine Rechtsprechung, die dahin tendiert, zumindest bei einem Gruppenbild einer Schulklasse sozusagen in diesem Augenblick den Lehrer als stellevertretenden Erziehungsberechtigten anzusehen?

Ja, das ist definitiv so.
( Zumindest bis mich ein Fachmann eines besseren belehrt und dies belegt. :) )

Alle anderen gefertigten Aufnahmen und deren Veröffentlichungen sind rechtlich nicht abgesichert, wenn die Einverständnisse der Erziehungsberechtigten nicht vorhanden sind.

Wie es in der Praxis läuft, das ist natürlich eine andere Schiene... ;)

Grüße,
CHRIS
 
Dafür, dass das jetzt juristisch völlig ausreichend ist, will ich mal nicht meine Hand ins Feuer legen. Aber so in dieser Kürze sollte es möglichst gehalten werden.

Würde da auch meine Hand nicht ins Feuer legen. By the way: Bei keinem Release. :)

Aber die Idee bzw. der Vorschlag ist doch schon gut.
Denke auch, dass da etwas sehr Kurzes in der Form herauskommen wird/sollte.

Werde später vielleicht schon ein "in Form gebrachtes" Release in dieser Art in meinen Thread stellen, welches dann wieder "bequem" ausgefüllt werden kann.

Grüße,
CHRIS
 
Ist das denn 100%ig so? Vielleicht gibt es ja auch eine Rechtsprechung, die dahin tendiert, zumindest bei einem Gruppenbild einer Schulklasse sozusagen in diesem Augenblick den Lehrer als stellevertretenden Erziehungsberechtigten anzusehen?

Nein. Das kann ein lehrer nicht machen. Er ist nicht stellvertretender Erziehungsberechtigter, sondern übernimmt nur temporär eine Aufsichtspflicht.
Ein Lehrer ist nur berechtigt, Entscheidungen über den persönlichen lebensbereich seiner Schüler zu treffen, sofern ad hoc eine solche Entscheidung ansteht und diese auch nur von sehr kurzer Tragweite ist. Darunter fallen eben nicht nur Entscheidungen in der Schule, sondern auf Ausflügen und Klassenfahrten usw.

Eine Veröffentlichung von Bildmaterial geht weit über diesen Rahmen hinaus. Auch zeitlich. Das kann ein Lehrer heutzutage nicht einfach so entscheiden. Wenn er da in "die richtigen Eltern" gerät, kommt er in Teufels Küche.

Als von mir in meiner Klasse Fotos gemacht wurden, wurden, soweit ich mich erinnere, keine Erklärungen unterschrieben. Aber das ist jetzt auch schon einige Dekaden her...
Ja klar. Das war bei uns auch nicht anders. Da haben sich die Eltern auch noch (nahezu ausnahmslos) gefreut und Geld für die Abzüge bezahlt. Ich hatte eine Klassenkameradin, die bei einigen Aktivitäten - nicht unbedingt (nur) Klassenfotos - öfter nicht teilnahm. Weil ihre Eltern das nicht wollten, hörte man dann irgendwann mal. Wir haben uns auch gewundert. Das waren zeugen Jehovas.... :rolleyes:

Ansonsten war das damals schlichtweg unproblematisch und Eltern haben sich da einfach ein Ei drauf gepellt. Aber heute, wo jeder meint, gegen jeden gleich klagen zu müssen, nur weil es grundsätzlich möglich ist, zu klagen, ist das was anderes. Schau Dir doch hier alleine mal die Diskussionen um solche Fotografier- und Veröffentlichungsrechte an. :rolleyes: Und hier diskutieren ausschliesllich Leute, die an Fotografie ein Interesse haben; sollte man jedenfalls annehmen. Von einigen dieser Mitforisten würde ich in solch einer Situation nur höchst ungern Lehrer ihrer Kinder sein wollen. :eek:


Ich werde das vermutlich so oder so ähnlich formulieren, ich gebe dann hier Feedback, wie es damit läuft, ok?

Mach das zusammen mit den Klassenlehrern. Kurzes Infoblatt vorne davor hängen, wo erläutert wird, was geplant ist und welchem zweck das dienen soll. Und dann - z.B. unten auf der Seite zum Abreissen/Abschneiden die Einverständniserklärung.
 
Nein. Das kann ein lehrer nicht machen.

Ja, dachte ich mir schon....

Das waren zeugen Jehovas.... :rolleyes:

Sind das die, die glauben, dass Ihnen die Seele ausgesaugt würde, wenn man sie fotografiert? Wie ist das da eigentlich: Früher wars klar, da war die Seele dann für immer im Papierbild. Aber heute? Ist die heute im RAW?

Mach das zusammen mit den Klassenlehrern. Kurzes Infoblatt vorne davor hängen, wo erläutert wird, was geplant ist und welchem Zweck das dienen soll. Und dann - z.B. unten auf der Seite zum Abreissen/Abschneiden die Einverständniserklärung.

Stimmt, ein Infoblatt dazu wäre ganz angesagt...
 
Moin,

mir kam gerade noch ein Gedanke. Wenn einzelnen Eltern nicht unterschreiben, kannst Du ja immer noch Bilder machen. Du darfst sie halt nur nicht veröffentlichen. Oder liege ich da falsch ?

Wenn die Eltern die Bilder sehen, ist die Unterschrift ja vielleicht einfacher zu bekommen. Wenn nicht, sind die Kinder zumindest alle auf dem Bild und es gibt keine Ausgrenzung.

Gruss, Klaus
 
Ich glaube nicht, dass das wirklich lohnt bzw. Erfolg bringt.

Die verweigendern Eltern werden sich schon im Klaren darüber sein, worum es bei solch einem offiziellen Schul-Shooting, geht. Das geht ja zuletzt (beipielsweise) aus dem Infoblatt eindeutig hervor. Wenn sie also gegen Klassenbilder sind, sind (und bleiben) sie es.

Sofern sie von vornherein also eine ablehnende Haltung gegenüber den Aufnahmen haben, werden sie diese Meinung auch im Nachinein nicht ändern, nur, weil die Bilder dann "tatsächlich schön" oder "ordentlich" geworden sind.
 
Ich glaube nicht, dass das wirklich lohnt bzw. Erfolg bringt.

Die verweigendern Eltern werden sich schon im Klaren darüber sein, worum es bei solch einem offiziellen Schul-Shooting, geht. Das geht ja zuletzt (beipielsweise) aus dem Infoblatt eindeutig hervor. Wenn sie also gegen Klassenbilder sind, sind (und bleiben) sie es.

Sofern sie von vornherein also eine ablehnende Haltung gegenüber den Aufnahmen haben, werden sie diese Meinung auch im Nachinein nicht ändern, nur, weil die Bilder dann "tatsächlich schön" oder "ordentlich" geworden sind.

Das kann gut sein. Ob es einen Versuch wert ist oder nicht, hängt sicher auch vom allgemeinen Klima an der Schule ab. Ich dachte sowieso in erster Linie an eine elegante Möglichkeit Ausgrenzungen der Kinder zu vermeiden.

Gruss, Klaus
 
Das kann gut sein. Ob es einen Versuch wert ist oder nicht, hängt sicher auch vom allgemeinen Klima an der Schule ab. Ich dachte sowieso in erster Linie an eine elegante Möglichkeit Ausgrenzungen der Kinder zu vermeiden.

Gruss, Klaus

Ja...unter dem Aspekt stimmts vollkommen. Aber diese "Ausgrenzung der Kinder" vermeiden können letztlich ausschließlich die Eltern durch Ihre Einverständniserklärung.

Das "Einlenken" bzw. der Versuch zu vermeiden, dass diese Ausgrenzung tatsächlich stattfinden muss bzw. wird, liegt meines Erachtens nach wenn, dann im Zweifel noch bei der Lehrerin bzw. dem Lehrer.
Beim Fotografen hat das aber weniger etwas zu suchen. Dieser ist "nur" für die Aufnahmen da, und nichts anderes sollte ihm zum Einen auferlegt werden und zum Anderen interessieren. Darum würde ich von Aufnahmen der Kinder, bei denen (quasi ja ausdrücklich) kein Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt, verzichten.
(Die Motivation dabei natürlich dennoch in allen Ehren.)

Grüße,
CHRIS
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von Karmaschinken
Ist das denn 100%ig so? Vielleicht gibt es ja auch eine Rechtsprechung, die dahin tendiert, zumindest bei einem Gruppenbild einer Schulklasse sozusagen in diesem Augenblick den Lehrer als stellevertretenden Erziehungsberechtigten anzusehen?
Ja, das ist definitiv so.
( Zumindest bis mich ein Fachmann eines besseren belehrt und dies belegt. :) )
Nein. Das ist definitiv nicht so.

Es gibt keine "stellvertretenden Erziehungsberechtigten".

Lehrer sind lediglich Aufsichtspersonen. Sie sind für die ihnen anvertrauten Minderjährigen in vielfältiger Hinsicht verantwortlich, können aber keinerlei Rechtsgeschäfte für sie abschließen. Vor allem sind sie auch nicht "erziehungsberechtigt", sie sind nur "sorgeberechtigt".

Inbesondere können Lehrer keine das Persönlichkeitsrecht der Schüler betreffenden Verträge abschließen.

Insofern: eine von einem Lehrer unterschriebene Einverständniserklärung für die Veröffentlichung von Klassenfotos ist rechtlich unwirksam und nichtig.

Ein Lehrer kann noch nicht einmal einen Schüler dazu verpflichten, sich für ein Klassenfoto fotografieren zu lassen. Selbst das braucht schon die Erlaubnis der Eltern. Weil: das Herstellen von Klassenfotos gehört nicht zum Erziehungs- und Lehrauftrag der Schule.
 
Mal eine Gegenfrage...

ich fotografiere demnächst 23 Kinder aus der 6. Klasse, Gruppenbilder und Portraits. Die Fotos sollen innerhalb meiner Internetpräsenz veröffentlicht werden.

Warum sollen die Klassenfotos und Portraits eigentlich auf Deiner Internetseite veröffentlicht werden?

Wenn Du Werbung für die Dienstleistung "Klassenfotos/Schülerportraits" machen willst, dann heuere eine Gruppe von Schülern an, mit Zustimmung der Eltern, und mach die Fotos.
 
@Tom:

Wir meinen da schon das Gleiche. (y)

Hast da vielleicht etwas im Zusammenhang übersehen:
Dadurch sagte ich, dass es DEFINITIV SO IST, DASS die Einverständniserklärung der ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN selbst vorliegen muss.

Und das solle mir ein Fachmann widerlegen, bevor ich es glaube, dass eine Lehrperson das übernehmen könnte.

Grüße,
CHRIS
 
@Tom:

Wir meinen da schon das Gleiche. (y)

Hast da vielleicht etwas im Zusammenhang übersehen:
Dadurch sagte ich, dass es DEFINITIV SO IST, DASS die Einverständniserklärung der ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN selbst vorliegen muss.

Und das solle mir ein Fachmann widerlegen, bevor ich es glaube, dass eine Lehrperson das übernehmen könnte.
Ne. Du hast das genaue Gegenteil geschrieben.. :devilish:

"Karmaschinken" hat geschrieben:

"Vielleicht gibt es ja auch eine Rechtsprechung, die dahin tendiert, zumindest bei einem Gruppenbild einer Schulklasse sozusagen in diesem Augenblick den Lehrer als stellevertretenden Erziehungsberechtigten anzusehen?"

Und Du hast das kommentiert mit den Worten:

"Ja, das ist definitiv so."

Du sagtest also: es ist definitiv so, daß die Rechtsprechung dazu tendiert, zumindest bei einem Gruppenbild den Lehrer als stellvertretenden Erziehungsberechtigten anzusehen.

Und das ist definitiv falsch.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten