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Kein Schmerzensgeld bei schlechten Hochzteitsfotos

Als hätten unsere Gerichte schon nicht mit anderem Müll genug zu tun.
 
Gnadenlose Fehleinschätzung gepaart mit sagenhafter Arroganz.

Es geht hier um Auftragsarbeiten und die hat der Fotograf so auszuführen, wie sie der Auftraggeber, also der Geldgeber bestellt hat. Wer einen Vertrag unterschreibt, hat entsprechend der Vereinbarung zu liefern. Das Berufsleben ist kein Ponyhof, bei dem jeder seine Träume ausleben kann und anschließend fett abkassiert. Man macht seinen Job oder wird gefeuert.

Zitat: Ein Vertrag mit einem Fotografen ist ein Werkvertrag (der Fotograf muss die zugesagten Fotos schießen) und kann vom Auftraggeber jederzeit gekündigt werden.

Das hat aber absolut nichts mit Auftragsarbeiten für eine Galerie oder Bildbände zu tun, denn da zeigt ein Künstler seine Kunst. Für mich ist es ein Unterschied, ob ich schöne Erinnerungsfotos will oder ich mir Kunstwerke an die Wände hänge.
 
@Nachtfalter2019
Darum geht es mir gar nicht. Du verunfallst auf dem Weg zum Auftrag und musst kompetenten Ersatz stellen? Sagst du. Weiter brauchen wir dein obiges Posting gar nicht zu lesen.

Ich merke, du bist Berufsfotograf mit Erfahrung.

BTW: Woher stammt dein Zitat? Da würde ich gerne die Quelle erfahren.
 
Du verunfallst auf dem Weg zum Auftrag und musst kompetenten Ersatz stellen? Sagst du.
Als professioneller Fotograf sollte man immer einen gewissen Notfallplan in der Hinterhand zu haben. Dazu gehören meiner Meinung nach auch entsprechende Netzwerke und Notfallkontakte. Zu Corona-Zeiten hat regelmäßig mein Handy geklingelt und ich bin helfend eingesprungen. Lieber kommt im Notfall der „falsche“ Fotograf, als gar kein Fotograf ;)
 
Als professioneller Fotograf sollte man immer einen gewissen Notfallplan in der Hinterhand zu haben.
No na. Aber bewusstlos im Krankenwagen. Du und dein Assistent? Wie setzt du da deinen Notfallsfall um?

Ich habe Jahrzehnte beruflich fotografiert und hatte keinen solchen Fall.

Das Ärgste war, dass (ja, nach einer Hochzeit) zehn Filme beim Entwickeln ruiniert wurden. Damals gab es keine zweite Speicherkarte in der Kamera. ;) Aber wir haben liefern können.

Wenn mir dann aber einer wie oben schreibt…
 
@Nachtfalter2019
Darum geht es mir gar nicht. Du verunfallst auf dem Weg zum Auftrag und musst kompetenten Ersatz stellen? Sagst du. Weiter brauchen wir dein obiges Posting gar nicht zu lesen.

Ich merke, du bist Berufsfotograf mit Erfahrung.

BTW: Woher stammt dein Zitat? Da würde ich gerne die Quelle erfahren.

§ 631 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

Dich zwingt doch niemand, meine Beiträge zu lesen. Was ist also das Problem?
Was ist denn daran falsch, wenn man für gutes Geld auch gute Arbeit verlangt?
Und nun klicke einfach auf den Namen und auf "Ignorieren" und schon ist dein Leben wieder fein;)
 
Zuletzt bearbeitet:

§ 631 BGB

Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Ein Werkvertrag verpflichet eben auch den Auftraggeber, das Werk umfassend und unmissverständlich zu beschreiben.

Weisst Du denn, wie das versprochene Werk definiert war? Ich denke, hier liegt das Hase im Pfeffer, weshalb die Brautleute den Umweg über die Schmerzensgeldklage versucht haben.
 
Ein Werkvertrag verpflichet eben auch den Auftraggeber, das Werk umfassend und unmissverständlich zu beschreiben.

Weisst Du denn, wie das versprochene Werk definiert war? Ich denke, hier liegt das Hase im Pfeffer, weshalb die Brautleute den Umweg über die Schmerzensgeldklage versucht haben.
Stimmt, da liegt der Hase im Pfeffer, denn hat das Paar nur einen "Dienstvertrag" abgeschlossen, sieht die Welt ganz anders aus.
Bei einem Dienstvertrag wird eine Leistung versprochen: Dabei ist der Auftragnehmer verpflichtet, sein Bestes zu geben: Solange er sein Bestes gibt, spielt es dann keine Rolle, ob der gewünschte bzw. erhoffte Erfolg eintritt: Denn der Auftragnehmer schuldet ja gerade nicht den Erfolg (sonst Werkvertrag), sondern nur den „Versuch“.

Wir kennen aber den Vertrag nicht, sondern "diskutieren" nur verschiedene Ansichten des Problems. Daher verstehe ich auch nicht, warum sich einige Schreiber angegriffen fühlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir kennen aber den Vertrag nicht, sondern belabern nur verschiedene Ansichten des Problems. Daher verstehe ich auch nicht, warum sich einige Schreiber angegriffen fühlen.
Genau, wir kennen weder den Vertrag, noch die Bilder, noch die Sicht des Fotografen. Deshalb ist die Unfehlbarkeit, die Du vom Fotografen erswartest halt nicht unmittelbar nachvollziehbar. (Zudem eben nicht klar ist, ob er nun einen fehler gemacht hat, oder nicht).
Ich finde aber auch nicht, das sich jemand angegriffen gefühlt hat. Ich wünsche Dir, das Du selber immer der von Dir geforderten Unfehlbarkeit entsprechen konntest und auch weiterhin kannst.
 
Es wäre nett, würdest Du Dich einer vorzeigbaren Ausdrucksweise befleißigen .
— Wie war das mal noch, mit Umgangsformen ?

Du störst dich am Wort "belabern"? Was ist es denn sonst, wenn wir uns über Dinge echauffieren, deren Wahrheitsgehalt und die Umstände und persönlichen Absprachen überhaupt nicht kennen? Wenn hier jemand eine andere Meinung hat, als die "Spezialisten" des Forums, dann beißt man sich an jedem Wort fest und man hat das Gefühl, man ist in ein Wespennest gefallen. Es ist dann völlig egal, ob es überhaupt noch zum Thema passt, es wird immer weiter und weiter gemacht, als müsstet Ihr die Fotografenehre verteidigen. Und ich würde mich nicht wundern, wenn es das ganze Wochenende so weiter geht, denn Ihr könnt einfach nicht aufhören. Es artet dann zu einer regelrechten Schlägerei wie im Kindergarten aus. Es wird draufgehauen, bis die letzte Sandkastenschaufel kaputt ist.

Es gibt nun mal auch Gesetze für gewerbliche Fotografen, die hat auch ein Super-Super-Fotograf einzuhalten. Wem das nicht passt, weil er sich einbildet, die absolute Krönung dieser Branche zu sein, dann muss er mit dem Gesetzgeber verhandeln, aber nicht mit mir, denn ich habe die Gesetze nicht gemacht. Wie schon gesagt, wem meine Meinung nicht passt, der kann den Ignorieren-Button drücken, das tut nicht weh und ist gut für den Seelenfrieden. Ich will ja nicht schuld sein, wenn jemand vor lauter Aufregung zum Wochenende in der Notaufnahme landet.
Und jetzt ist meine Diskussionsteilnahme beendet, ihr könnt also das Blutdruckmessgerät wegräumen:)
 
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