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Kein Schmerzensgeld bei schlechten Hochzteitsfotos

Wie würde es beispielsweise aussehen, wenn auf keinem Bild die Brautmutter drauf wäre. Wäre das dann eine hinreichende Pflichtverletzung?
Das stellt im Zweifel und individuell die Instanz der Rechtsstaatlickeit fest, die dafür da ist: ein Gericht.
Hier wurde aber nicht wegen Nichterfüllung geklagt, sondern wegen Emotionen.
Und die kann man halt nicht einklagen. Selbst wenn im Vertrag stehen würde: "Die angefertigten Bilder müssen mich beim Anblick auch nach Jahren in der Nachbetrachtung in die emotionale Stimmung des Aufnahmezeitpunkts zurückversetzen.".
 
Darf ich fragen, ob und wann das je anders war? Oder ist dieser Satz mit "Heutzutage" wie viele, die so beginnen, nur eine leere Phrase, bei der man sich wünschen würde, dass vor dem Schreiben erstmal das Gehirn eingeschaltet würde?
Ich komme aus einem Land und aus einer Zeit, da musste man einen Berufsabschluss machen, um in einem Job zu arbeiten und es gab auch noch die "Berufsehre" oder auch "meine Hand für mein Produkt". Das nannte man dann Facharbeiter!
Wenn du den Begriff "heutzutage" nichts verstehst, übersetze ich das gerne mit "in der Gegenwart".
Und das "Gehirn einschalten" empfehle ich allen Leuten, denen in der Kindheit kein Benehmen beigebracht wurde.
Wünsche allen noch einen schönen Tag.
 
Darf ich fragen, ob und wann das je anders war?
Das war tatsächlich sehr lange Zeit anders und ist erst seit 2004 so.
Bis zur Reform der Handwerksordnung 2004 waren solche Auftragsarbeiten wie Hochzeiten, Portraits und dergleichen gelernten Fotografen vorbehalten. Um den Beruf des Fotografen ausüben zu dürfen, musste man ihn gelernt haben. Und zwar per Berufsausbildung (Lehre). Einen fotografischen Handwerksbetrieb, z.B ein Fotostudio zu eröffnen, war sogar ohne Meisterbrief gar nicht möglich.
 
Das stellt im Zweifel und individuell die Instanz der Rechtsstaatlickeit fest, die dafür da ist: ein Gericht.
Hier wurde aber nicht wegen Nichterfüllung geklagt, sondern wegen Emotionen.
Und die kann man halt nicht einklagen. Selbst wenn im Vertrag stehen würde: "Die angefertigten Bilder müssen mich beim Anblick auch nach Jahren in der Nachbetrachtung in die emotionale Stimmung des Aufnahmezeitpunkts zurückversetzen.".
Rüdiger, du hast vollkommen recht. Für mich ist das alles klar und ich wundere mich auch über Diskussionen defekter Speicherkarten. Aber wenn man nun mal einen Schritt weiter denkt, dann wäre interessant, ab wann denn Pflichtverletzungen vorliegen. Mir ist auch klar, dass es letztlich ein Gericht feststellt. Wenn wir uns hier aber so gar nicht darüber austauschen dürften, dann könnte man die Talk-Ecke schließen.
 
Ich sehe den Fall recht ähnlich — wenn nicht parallel — zu jenen Fällen, in denen es um sogenannte Ästhetische Immissionen geht (oder: ging) .
Und die sind nicht justiziabel .
Selbst, wenn man sich bei Vertragsschluss auf eine Art Erfolgshonorar geeinigt hat / hätte, wäre die betreffende Klausel mindestens problematisch. Denke ich mal .
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
Der Spiegel kann nicht so ausführlich berichten, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Auf https://www.dr-bahr.com/news/kein-schmerzensgeld-fuer-schlechte-hochzeitfotos.html wird der Fall ein wenig näher erläutert. An Schmerzensgeld sind durchaus hohe Anforderungen gestellt und nicht nur "Irgendwie bin ich traurig, dass...)
Zitat aus obiger Quelle:

Das Landgericht Köln führt dabei in seiner Begründung insbesondere aus, dass bei der Verletzung vertraglicher Pflichten eine derartige Entschädigung in Geld nur in Betracht komme, wenn gerade hierdurch eine psychische Beeinträchtigung eingetreten sei (sogenannte adäquate Kausalität).
Die Darlegung einer psychischen Beeinträchtigung setze dabei einen substantiierten Parteivortrag voraus, woran es vorliegend fehle. Die Kläger hätten vor dem Amtsgericht lediglich pauschal vorgetragen, dass das „Nichtvorhandensein von Fotos trotz entsprechender Zusage zu einer dermaßenen Enttäuschung und Trauer bei den Betroffenen führen“ würde und „derart schmerzhaft“ sei, dass ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes bestehe.
In Bezug auf den konkreten Fall würden sie lediglich angeben, dass die Hochzeit nunmehr „immer negativ behaftet“ sei und die positiven Gefühle der Hochzeit durch die Auseinandersetzung mit dem Beklagten „ein Leben lang überschattet“ sein würden. Eine tatsächliche, tiefgehende psychische Beeinträchtigung würden sie damit gerade nicht vortragen.
Der Kern des Klägervortrags enthalte lediglich die Angabe, dass die Kläger (was nachvollziehbar sei) traurig seien, dass ihnen keine adäquaten Hochzeitsfotos zur Verfügung stehen würden. Dies genüge jedoch nicht zur Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs, zumal auch zu berücksichtigen sei, dass den Klägern unstreitig 170 Fotos der Hochzeit zur Verfügung stehen würden. Auch im Rahmen der Berufung hätten sie lediglich geltend gemacht, dass das „vorsätzliche Unterlassen der Anfertigung von Fotografien bestimmter Motive und Situationen bei den Klägern eine schmerzhafte Enttäuschung über Wochen und Monate bis heute“ hervorgerufen habe.
Auch dies genüge jedoch nicht für die Annahme einer psychischen Beeinträchtigung, welche einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen könnte. Letztlich habe das Amtsgericht, so das Landgericht weiter, im angegriffenen Urteil auch zutreffend ausgeführt, dass ein deliktischer Anspruch schon daran scheitere, dass es an der Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts fehle.

Die Richter am Amtsgericht (steht am Anfang des Artikels) wiesen den Kläger auch daraufhin, dass es neben den 170 Fotos des Fotografen noch weitere gibt und es scheint keine konkreten Absprachen bezüglich der Ballons etc. gegeben zu haben:

Es sei bereits fraglich, ob das unterlassene bzw. nicht hinreichende Abfotografieren bestimmter Ereignisse auf einer Hochzeit (Steigenlassen von Luftballons, Gruppenbilder) eine Pflichtverletzung darstellen könne.
Die Kläger würden nicht vortragen, insoweit bestimmte Absprachen mit dem Beklagten getroffen zu haben. Zudem würden ihnen immerhin 170 Fotos zur Verfügung stehen.

(Verfettung von mir)


-LP
 
Vielleicht waren alle anderen Bilder Super und das Brautpaar hat sich gedacht nicht ein paar Euro zu machen?
Drehen wir den Spieß dich einfach um...

Wir wissen nicht wie die Fotos waren und evtl. Sind die Bilder mit den Ballons einfach missglückt oder was weiß ich.
Schmerzensgeld verlangen oder wie es hier hieß das die Amis viele weiter sind... Ich denke nicht das wir das wollen.
Amerikanische Verhältnisse.... Wo jemand eine Firma verklagen kann nur weil auf der Mikrowelle nicht stand das man darin keine Katzen trocknen kann.
 
Moin,

@scorpio
Danke für deinen Hinweis. Sorry, das habe ich in der Hektik überlesen.

-LP

Nachtrag, auch @Spy66
Diese Katze gehört in das Reich der urbanen Legenden, wie einige andere solcher Legenden auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man möge sich mal überlegen, welche Konsequenzen es haben würde, hätten die Kläger hier gewonnen.
Da könnte man als Dienstleister kaum etwas ohne ein umfangreiches Regelwerk anbieten, welches alles ganz schriftlich und ganz exakt festlegt.
Dann steht bspw. im Regelwerk, dass Fotos des Brautpaars auf der sonnenbeschienenen Wiese zu fertigen wären. Okay. Aber am Tag der Trauung regnet es. Und nun? Wer wird jetzt verklagt wegen Nichterfüllung und den Krokodilstränen der Braut?
 
ich kann mich aber auch ansonsten an keine Speicherkarten-Fehler in den zurückblickenden 20 Jahren
kann ich so bestätigen...auch die 20 innerhalb meiner DIGITAL-Ära...
Die einzige Speicherkarte (war eine SD) die ausgefallen war, versagte aufgrund einer mechanischen Einwirkung...ich hatte sie im Laptop eingeklemmt... :D

Auch verstehe ich die Argumente gegen einen "Newbie" nicht, da jeder mal anfangen muss...Da kann m.E. nur dem Paar vorgeworfen werden,
dass sie sich nicht zur Genüge mit den Arbeiten des Dienstleisters auseinandergesetzt haben...Normal ist es z.B. für mich,
dass man das Paar vorher kennenlernt, und eine unverbindliche Session arrangiert - ggfls. dann auch ein Pre-Wedding Shooting
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da wundert man sich das die Gerichte überlastet sind:rolleyes:. Das hätte ein Schiedgericht ebenso aushandeln können. Aber wer weiß, vielleicht wollten sie wirklich den Preis drücken und da es anders nicht ging, dann eben über den Gerichtsweg. Da sie aber verloren haben kommen jetzt noch die Gerichtskosten auf sie zu und der Fotograf kann auch nochmal klagen wg übler Nachrede. Was für eine Posse.
 
Es ist halt schwierig, in dem Vertrag mit dem Fotografen bestimmte Aspekte zu fixieren, Anzahl Bilder, was auf jeden Fall abgebildet sein muss etc. Die meisten kämen sich wie Pedanten vor, manche Hochzeitsfotografen würden den Auftrag ggf. auch ablehnen.
Die Frage ist, ob die Qualität der 170 übergebenen Fotos ok war? Das mit den Ballons ist ja eine Sache, aber das Gruppenbild gehört ja schon zum Standard.
Ich glaube, das Ehepaar war mit dem Schmerzensgeld auf verlorenem Posten, hätten sie den Fotografen auf einen Fototermin und die Übernahme zwingender Kosten (Friseur z.B.) verklagt, um gewisse Sachen nachstellen zu können hätte es ggf, eher Chancen auf Erfolg gegeben
 
Und da wundert man sich das die Gerichte überlastet sind:rolleyes:. Das hätte ein Schiedgericht ebenso aushandeln können. Aber wer weiß, vielleicht wollten sie wirklich den Preis drücken und da es anders nicht ging, dann eben über den Gerichtsweg. Da sie aber verloren haben kommen jetzt noch die Gerichtskosten auf sie zu und der Fotograf kann auch nochmal klagen wg übler Nachrede. Was für eine Posse.

Welche üble Nachrede??? Die Auftraggeber waren mit seiner Leistung nicht zufrieden und nur weil sie kein Schmerzensgeld bekommen haben, ändert das ja nichts am Grundproblem. Eine Gegenklage wäre doch ein Eigentor, denn in den Köpfen der Leser bleibt doch am Ende nur, dass Kunden mit seiner Arbeit nicht zufrieden waren und dann gibt es keine neuen Aufträge. Viel schlauer wäre doch eine Entschuldigung und vielleicht ein kleines Geschenk, ein Fotobuch oder Ähnliches, denn dann wäre er der Held. Diplomatie ist immer der bessere Weg, erst recht, wenn man eine Firma an der Backe hat und auf Kunden angewiesen ist. Manchmal muss man eben die Kröte schlucken, denn niemand weiß, wie eine neue Klage ausgeht. Wer den besseren Anwalt hat, gewinnt den Prozess, so sieht leider die Realität aus. Schlimme Kopf-schüttel-Urteile gibt es doch massenhaft.
 
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