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Kein Schmerzensgeld bei schlechten Hochzteitsfotos

Naja... hier wird gleich mit den Speicherkarten argumentiert. Ich muss dazu sagen, dass es für mich 12 Jahre normal war
Darum geht es hier doch überhaupt nicht.
 
Man verkauft eine Dienstleistung und dann hat man zu liefern
Das ist offensichtlich passiert, denn das war nicht Gegenstand der Klage.
Aus welchem Grund bestimmte Situationen nicht auf den ausgelieferten Bildern waren, ist doch gar nicht bekannt.
Was sollen also die Spekulationen über Dinge, die gar nicht verhandelt wurden?
 
Schmerzensgeld finde ich zunächst auch mal merkwürdig. Wenn ein Handwerker eine Leistung nicht erbracht hat, dann bitte ich um Nachbesserung oder verweigere die Zahlung der Rechnung. Ob hier die Rechnung des Fotografen nicht bezahlt wurde, ist leider nicht bekannt. Es geht ja um Schmerzensgeld aufgrund von schlechten Fotos. Da würde ich ja schon erwarten, dass ein Gutachter die Arbeit des Fotografen bewertet und nach allgemeiner Ansicht dann für abrechnungswürdig hält oder nicht. Wenn mir ein Fliesenleger die Fliesen schief und krumm anbringt, dann wird er diesen Mangel auch beseitigen müssen. Wenn also die Fotos alle unterbelichtet oder unscharf sind, dann wäre das ein objektiv feststellbarer Mangel. Hier ist leider nicht bekannt, warum die Brautleute so entsetzt waren. Es wird lediglich _als Beispiel_ aufgeführt, dass gewisse Szenen wie das Luftballonsteigen nicht im Portfolio enthalten waren. Was sie sonst noch entsetzt hat, ist nicht bekannt.
 
@Nachtfalter2019 : Ich verstehe deinen Einwand nicht. Hier wurde doch der Rechtsweg beschritten. Ein Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.
Was bemängelst du an der Rechtsstaatlichkeit des Prozesses?
Ich bemängel, dass der entstandene emotionale Schaden immer auf der Strecke bleibt. Hat jemand einen Schaden verursacht, dann hat der Geschädigte Pech gehabt, bezahlen muss er trotzdem. Eine Hochzeit oder andere Feier kann man ja nicht einfach nachstellen, wer diesen Job übernimmt, sollte auch für seine Arbeitsergebnisse haftbar sein.
 
Ich bemängel, dass der entstandene emotionale Schaden immer auf der Strecke bleibt. Hat jemand einen Schaden verursacht, dann hat der Geschädigte Pech gehabt, bezahlen muss er trotzdem. Eine Hochzeit oder andere Feier kann man ja nicht einfach nachstellen, wer diesen Job übernimmt, sollte auch für seine Arbeitsergebnisse haftbar sein.
Sehe ich auch so. Aber u.U. war man einfach anwaltlich schlecht beraten hier auf Schmerzensgeld anstatt auf Schadenersatz zu klagen. Das wäre natürlich tragisch, wenn nach der schlechten Arbeit des Fotografen, auch noch der Anwalt schlechte Arbeit geleistet hätte ...
 
ch bemängel, dass der entstandene emotionale Schaden immer auf der Strecke bleibt.
Ein Gericht hat ein Urteil dazu gesprochen. Mehr Rechtsstaatlichkeit geht doch gar nicht.
Wer soll deiner Meinung nach denn die Kontroll- und Bewertungsinstanz für entstandenen Schaden sein, wenn nicht ein Gericht?
Hier sogar eine höhere Instanz, welche ein erstes Urteil überprüft hat.
 
Leider war der verlinkte Artikel des SPIEGEL nicht gerade ausführlich, zu den Hintergründen stand kaum etwas.
So bleibt nur Spekulation oder halt die Tatsache, dass man in unserem Land - zum Glück - kein Schmerzensgeld einklagen kann für eine Dienstleistung, die, nach Sicht des Auftraggebers, unbefriedigend verlaufen war.
 
Womöglich hätte eine Schadenersatzklage mehr Aussicht auf Erfolg gehabt.
Da habe ich so meine Zweifel:
"Es sei bereits fraglich, ob das unterlassene bzw. nicht hinreichende Abfotografieren bestimmter Ereignisse auf einer Hochzeit (Steigenlassen von Luftballons, Gruppenbilder) eine Pflichtverletzung darstellen könne."
h ttps://www.dr-bahr.com/news/kein-schmerzensgeld-fuer-schlechte-hochzeitfotos.html
 
Naja... hier wird gleich mit den Speicherkarten argumentiert. Ich muss dazu sagen, dass es für mich 12 Jahre normal war mit nur einer einzigen Speicherkarte zu arbeiten.

Ja ist ja auch ein echter Rückschritt im vergleich zu den analogen Doppelkameras die zeitgleich zwei Filme belichtet haben, und so Filmfehler vermieden haben. :cool:
Übrigens müssen die zwei Karten dann natürlich auch getrennt transportiert und an verschiedenen Rechnern eingelesen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Spiegel-Artikel steht "zum Beispiel". Das heißt also es muss neben diesem fehlenden Abfotografieren gewisser Szenen noch andere Mängel aus Sicht des Klägers gegeben haben. Diese kennen wir nicht. Wie würde es beispielsweise aussehen, wenn auf keinem Bild die Brautmutter drauf wäre. Wäre das dann eine hinreichende Pflichtverletzung?
 
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