Darum geht es hier doch überhaupt nicht.Naja... hier wird gleich mit den Speicherkarten argumentiert. Ich muss dazu sagen, dass es für mich 12 Jahre normal war
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Darum geht es hier doch überhaupt nicht.Naja... hier wird gleich mit den Speicherkarten argumentiert. Ich muss dazu sagen, dass es für mich 12 Jahre normal war
Das ist offensichtlich passiert, denn das war nicht Gegenstand der Klage.Man verkauft eine Dienstleistung und dann hat man zu liefern
Heutzutage darf ja jeder als Fotograf arbeiten, der Beruf ist ja nicht geschützt.
Ich bemängel, dass der entstandene emotionale Schaden immer auf der Strecke bleibt. Hat jemand einen Schaden verursacht, dann hat der Geschädigte Pech gehabt, bezahlen muss er trotzdem. Eine Hochzeit oder andere Feier kann man ja nicht einfach nachstellen, wer diesen Job übernimmt, sollte auch für seine Arbeitsergebnisse haftbar sein.@Nachtfalter2019 : Ich verstehe deinen Einwand nicht. Hier wurde doch der Rechtsweg beschritten. Ein Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen.
Was bemängelst du an der Rechtsstaatlichkeit des Prozesses?
Sehe ich auch so. Aber u.U. war man einfach anwaltlich schlecht beraten hier auf Schmerzensgeld anstatt auf Schadenersatz zu klagen. Das wäre natürlich tragisch, wenn nach der schlechten Arbeit des Fotografen, auch noch der Anwalt schlechte Arbeit geleistet hätte ...Ich bemängel, dass der entstandene emotionale Schaden immer auf der Strecke bleibt. Hat jemand einen Schaden verursacht, dann hat der Geschädigte Pech gehabt, bezahlen muss er trotzdem. Eine Hochzeit oder andere Feier kann man ja nicht einfach nachstellen, wer diesen Job übernimmt, sollte auch für seine Arbeitsergebnisse haftbar sein.
Ein Gericht hat ein Urteil dazu gesprochen. Mehr Rechtsstaatlichkeit geht doch gar nicht.ch bemängel, dass der entstandene emotionale Schaden immer auf der Strecke bleibt.
Das bedeutet gar nichts.Heutzutage darf ja jeder als Fotograf arbeiten, der Beruf ist ja nicht geschützt.
Ohne zu wissen, was vertraglich vereinbart war, lässt sich das doch gar nicht beurteilen.auf Schadenersatz
Anhand welcher Kriterien kannst du behaupten, dass der Fotograf schlechte Arbeit gemacht hat?wenn nach der schlechten Arbeit des Fotografen
Im Zivilprozess wird ein Gericht nur die Sachverhalte bewerten, die der Anwalt vorbringt. Womöglich hätte eine Schadenersatzklage mehr Aussicht auf Erfolg gehabt.Ein Gericht hat ein Urteil dazu gesprochen. Mehr Rechtsstaatlichkeit geht doch gar nicht.
Objektiv gesehen können wir das nicht feststellen. Aber der Kläger empfindet es so.Anhand welcher Kriterien kannst du behaupten, dass der Fotograf schlechte Arbeit gemacht hat?
Das stimmt. Deswegen steht da "unter Umständen".Ohne zu wissen, was vertraglich vereinbart war, lässt sich das doch gar nicht beurteilen.
Da habe ich so meine Zweifel:Womöglich hätte eine Schadenersatzklage mehr Aussicht auf Erfolg gehabt.
In diesem konkreten Fall ist es tatsächlich problematisch, aber im Grossen und Ganzen finde ich es völlig o.k., dass man einen gefühlten Schaden nicht einklagen kann.Aber der Kläger empfindet es so.
Naja... hier wird gleich mit den Speicherkarten argumentiert. Ich muss dazu sagen, dass es für mich 12 Jahre normal war mit nur einer einzigen Speicherkarte zu arbeiten.
Dann gäbe es vom Bräutigam einen ExtrabonusWie würde es beispielsweise aussehen, wenn auf keinem Bild die Brautmutter drauf wäre?