Nee, da verstehst Du mich völlig falsch. Wenn es so viel Mühe kostet den deutschen Gesetzen Rechnung zu tragen und den darauf aufsattelnden Banditen (Abmahn Mafia) zuvor zu kommen, läuft rechtlich etwas falsch. Da bin ich gleich noch mal weniger bereit die Werbung zu ertragen.
Den deutschen Gesetzen Rechnug zu tragen macht einem jeden Forenbetreiber viel Arbeit.
Die Abmahnmaffias sind nicht zu unterschätzen, aber auch nicht zu überbewerten. Denn als Betreiber hast du dann auch deine Möglichkeiten und Fristen.
Viel wichtiger ist es für Forenbetreiber andere Sachen ein zu halten und gut zu regulieren.
Das entstehende Vertragsrecht in sogenannten Privatforen, ist oftmals nicht zu vereinbaren mit den Forennutzungsregeln. Wodurch ein sehr interessantes Vertragsrecht zu stande kommt.
Kommerzielle Foren dagegen haben andere Sorgenpunkte mit den Nutzungsregeln.
Die Haftbarkeit für Useraussagen, ist rechtlich viel interessanter. Denn von der Haftung kann man sich auch mit gut geschriebenen Nutzungsbedingungen nicht frei kaufen.
Hierzu muss en funktionierendes Beschwerdemanagement im Zweifelsfall nachgewiesen werden. Sowie der Nachweis erbracht werden, das Beschwerden inhaltlich gründlich geprüft werden und möglichst schnell beabeitet werden.
Dazu gehört dann die Kenntnserlangung von Inhalten, die man nur bedingt auf das Team übertragen kann. Denn dann bestände Schulungspflict und ein entsprechender Schulngsnachweis. Dazu de schriftliche Übertragung der Verantwortung... ansonsten siehe Impressum
Dann erst kommt der Unterlassungsanspruch, aber dann wäre man bereits strafrechtlich belangbar, bevor es zu dieser käme.
Das ist eben das Druckmittels des Betreibers. Die Beschwerde muss da sein vor die Klage kommt und er musste dann auch nicht in angemessener Zeit reagiert haben. Nicht reagieren könnte mehr als schlecht sein.
Zur Adblock Deaktivierung gibt es auch Urteile. Das als Ratschlag für die Betreiber hier.
In der e-Privacy-Richtlinie und im Teleediengesetz, ist das Recht der Nutzer festgeschrieben, das diese Werbung ablehnen dürfen.
Demhingegen dachte die Bundesregierung und deren oberster Gerichtshof es anders zu sehen (ende 2016). Aber ausschliesslich für Seiten welche aus den Bereichen Presse, Rundfunk, Online-Medien, Werbewirtschaft oder Agenturen stammen.
Diese dürfen es umgehen mittels spezieller Software welche die Adblocker wiederum umgeht.
Hierbei wurde auch darauf hingewiesen das anders lediglich die Bitte via Popup kommen darf um die Blocker zu deaktivieren.
ist ne Zeit zurück das mich das so intensief beschäftigte.