Es wird bearbeitet, unkenntlich gemacht, es werden spezielle Beschnitte, maskierendes Gesträuch und Vordergrund sowie spezielle Perspektiven verwandt. Wenn also der Photograph derart eingreift, darf der "Detektiv" das auch, ganz einfach. Meine Sichtweise dazu:Geeignet ist eigentlich nur noch Bildmaterial, das nicht sofort per Rückwärtssuche auffindbar ist.
Der Einsteller will, daß seine Lokation gefunden wird, der Sucher will sie finden. Eigentlich ganz einfach ...
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