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Wildlife fotografieren tarnen und täuschen

Nur bewegen darf man sich dann eben nicht ;)

Mein Fuchs guckte etwas irritiert als er den Verschluss hörte und hat sich nach knapp vier Auslösungen für die Weiterreise entschieden :-)

DSC_7213_1.JPG
 
Bei all der Tarnung, die einen oft recht gut Versteckt, gibt es etwas sehr wichtiges zu bedenken.

Es gibt nicht nur "Fotojäger",

da gib es auch noch die "Jäger"

und diese sollten direkt erkennen können,

das ein "Fotojäger" keine Wildsau ist !

gruß
pliester
 
Jepp, bevorzugt sollte man den Jäger/Förster etc. eh ins Boot holen, denn das Nachstellen nach Wild (auch mit der Kamera) ist streng nach Gesetz Wilderei und kann entsprechend bestraft werden.
 
Soweit es mir bekannt ist, ist mit "Nachstellen" gemeint, dass das Ziel das fangen oder töten des Tieres ist. Das anfüttern von Wild ist ein entsprechender starker Hinweis auf das "Nachstellen". Wenn man ein Messer in der Tasche hat und im Tarnzelt sitzt, kann das auch reichen um evtl. in Not zu geraten. Die Kamera könnte ja auch Ablenkung sein.
Auf jeden Fall wäre es "Nachstellen" wenn man seinen Hund nicht am jagen hindert.
Nur mit einer Kamera bewaffnet wird das wohl in Deutschland kein "Nachstellen" im Sinne von Wilderei nach $29 sein.
Ich empfehle aber auch unbedingt den Jäger oder Förster einzubinden.
Die schießen zwar nur wenn jagdbares Wild erkannt wurde.
Es ist aber bekannt, dass es Jäger gab die in ihrer Fantasie im Gebüsch schon eine Kuh als Wildschwein gesehen hatten und dann die Kuh erschossen haben.
 
Du hast Recht:

§ 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu
stören.

Dennoch ist das Nachstellen wesentlich kritischer und wird gemäß
Strafgesetzbuch (StGB) als Wilderei bei Anzeige verfolgt.

§ 292 Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1.dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2.eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat
1.gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2.zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3.von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.

Hier : http://www.jagderleben.de/praxis/schon_nachstellen_ist_wilderei.html

ist es mMn ganz gut erklärt.

Ich denke wir meinen das Gleiche aber "Nachstellen" hat eben eine deutlich massivere Auswirkung und wird als Straftat verfolgt, während §19 eine Ordnungswidrigkeit ist, die mit Bußgeld bis zu 50000€ belegt werden kann.

Für den Fotografen ist es möglicherweise kritisch wenn er abseits von Wegen unterwegs ist.
 
Ich habe im März diesen Jahres mit der Wildlife-Fotografie und der dazugehörigen Tarnung angefangen und möchte mal meine Erfahrungen beschreiben.

Tarnung ist natürlich nicht immer notwendig, da manche Tiere (z.B. Singvögel, Spechte usw.) entweder an die menschliche Gegenwart gewöhnt sind oder sie einen einfach nicht bemerken.

Folgendes Foto habe ich ohne jegliche Tarnung aufgenommen, ich lag einfach nur flach auf dem Boden, neben einem Baum. Außer ihr wollt eine olivfarbene Wollmütze als Tarnung zählen :D Den Specht habe ich etwa 10 Minuten beobachtet und immer wieder fotografiert, Entfernung zum Tier waren etwa acht Meter.

FSP_5816 by Florian Schust Photography, auf Flickr



Ebenfalls keine Tarnung war bei diesem Nutria nötig. Ein paar Minuten still dagesessen und der kleine Nager hat sich nicht einmal vom Kameraklicken stören lassen. Entfernung ebenfalls etwa acht Meter.

Nutria by Florian Schust Photography, auf Flickr



Die folgenden beiden Fotos sind mit Tarnung entstanden. Die Tarnung war wie folgt: zwei Regenumhänge mit Flecktarnmuster sowie ein Schal in Flecktarnoptik. Ich habe mein Fahrrad benutzt um die Regenumhänge über das Bike zu legen, ich saß dahinter und hatte den Schal um den Hals gelegt, dazu eine grüne Mütze auf, fertig. Der Fasan hatte mich über 2h gar nicht bemerkt, bevor er aus der Sicht marschierte (Entfernung etwa 12 Meter). Das Reh war etwas weiter entfernt, es bemerkte das klicken der Kamera, schaute ein paar Minuten in der Gegend herum und ist danach ganz gemütlich weitergestapft, Entfernung waren hier etwa 18 Meter.

Fasan by Florian Schust Photography, auf Flickr

Reh (Nikon D500 + Nikkor 200-500/5.6 ED VR) by Florian Schust Photography, auf Flickr



Ich habe auch eines dieser Tarnzelte, hatte bis jetzt leider kein Glück mit dem Bilder machen. Bemerkt wird man von den Tieren meiner Erfahrung nach jedenfalls nicht. Ich saß einmal in dem Tarnzelt als es gerade erste hell wurde. Da sind keine fünf Meter vor mir drei Reihe auf die Lichtung gekommen und seelenruhig an mir und dem Zelt vorüber gegangen. Fotografieren konnte ich nicht, es war noch zu duster :grumble:
 
... was mich interessiert- von welchen Gewichten durch Tarnschal o.a. Dinge sprechen wir hier ?
Es gibt ja Momente, da strebt man einen Ort an und wartet dort eine längere Zeit (da ist das Tragen div. Ausrüstung eher kein Problem), dagegen sind auch Wanderungen denkbar, wo man lange Zeit unterwegs ist und eher zum Rasten mal länger an einem Punkt verharrt- da ist das Thema Gewicht/Umfang durchaus hingehörend ;)
 
... was mich interessiert- von welchen Gewichten durch Tarnschal o.a. Dinge sprechen wir hier ?
Es gibt ja Momente, da strebt man einen Ort an und wartet dort eine längere Zeit (da ist das Tragen div. Ausrüstung eher kein Problem), dagegen sind auch Wanderungen denkbar, wo man lange Zeit unterwegs ist und eher zum Rasten mal länger an einem Punkt verharrt- da ist das Thema Gewicht/Umfang durchaus hingehörend ;)

Also der Schal an sich hat ja kaum spürbares Gewicht, die beiden Regencapes haben zusammen vllt 500g, wenn ich mein Tarnzelt dabei habe, das hat etwa 3kg Gewicht.
 
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§ 19a Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild, insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist, unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu
stören.

Oder kurz gesagt und auf Fotografieren beschränkt: "Verboten ist, Wild durch Fotografieren zu stören."

Aber wie Florians Beispiele zeigen und ich auch aus eigener Erfahrung weiß, lassen sich manche Tiere auch gar nicht durch die Anwesenheit eines Menschen stören. Sie verhalten sich einfach normal und ignorieren den Fotografen oder sind vielleicht sogar manchmal noch neugierig (einmal kam ein Steinkauz an einer Feldweggabelung auf mich zu und setzte sich in einen Apfelbaum 6m vor mir wo er kurz verweilte bevor er im angrenzenden Feld jagen ging).
Vom Sperlingskauz kenne ich einige Erfahrungsberichte und Schilderungen anderer Fotografen die sein Verhalten auch so beschreiben, der ist wohl manchmal richtig neugierig. Angenommen man steht auf dem Waldweg, fotografiert den Kauz der in einer Fichte wenige Meter vom Weg entfernt vielleicht schon seit 10min unbeeindruckt sitzt (habe ich schon mal mit einem Waldkauz so erlebt) und genau dann kommt der Jagdpächter oder Förster und unterstellt einem Nachstellen. Man kann ja nicht beweisen, dass das Tier nicht gestört wurde. Was macht man dann?
 
Wenn man den Gesetzestext genau liest bezieht sich das Verbot auf
- "insbesondere soweit es in seinem Bestand gefährdet oder bedroht ist"
- "an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten"

Ein Reh auf dem Feld
- ist weder in seinem Bestand gefährdet noch
- befindet es sich an seinem Zufluchtsort

Was anderes ist natürlich wenn man an einem Baum hochklettert um den Steinadler bei der Brut abzulichten.
 
"Insbesondere" heisst nicht "nur" - und das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild ist nur mit Jagdschein etc. erlaubt. Es macht also immer Sinn sich vernünftig zu verhalten und ggf. mit dem Jagdpächter etc. zu sprechen.
 
Mal eine Frage in die Runde. Wer hatte den schon mal Probleme bekommen?

Bzw. was habt ihr alles präventiv unternommen, damit ihr eure Naturaufnahmen verwirklichen könnt?
 
Ich bin wann immer es möglich war offensiv auf die Jäger etc. zugegangen und habe ihnen gesagt was ich mache.

Wenn sie merken, dass man nicht einfach nur wild rumläuft und Ärger macht, sondern durchaus Ahnung und Interesse hat, kommt man meist sehr gut ins Gespräch und bekommt neben Tipps auch Hinweise wo man sich bitte eher nicht rumtreiben soll - und vermeidet es nebenbei noch irgendwann gut getarn auf der falschen Seite vom Gewehrlauf zu enden...

Wenn ich mich nachts schon irgendwo einquartiert habe, habe ich immer einen Zettel an nahegelegene Hochsitze gepinnt "Naturfotograf bei 11 Uhr im Bereich der Douglasie" etc., sonst sitzt man irgendwann unfreiwillig in der Schusslinie
 
Wer zieht schneller ;)

Nein, ich habe eigentlich immer die Gebiete vorher ausgekundschaftet um überhaupt zu wissen, was mich wo erwartet und da man sowas am Besten in den Morgen- oder Abendstunden macht, trifft man halt recht oft mal den Jagdpächter etc.

Generell hilft (wie immer) Offenheit, Freundlichkeit, auf die Leute zugehen, Interesse zeigen...
 
Nur keine Angst vor dem getarnt Tiere Fotografieren.

Grundsätzlich verbietet dies weder § 19a BJagdG noch § 292 StGB.

Zu § 19a BLagdG:
Aufsuchen bedeutet "körperliche Annäherung", z. B. zum Zwecke der Beobachtung. Fotografieren und Filmen scheiden aber dann aus, wenn dies nach den Umständen zu keiner Beunruhigung führen kann (z.B. Fernaufnahmen mit Tele).

Zudem, die Tathandlung kann nicht überall begangen werden, vielmehr nur dort, wo das Wild Ruhe bzw. Geborgenheit sucht und braucht. Die Frage der Schutzzonen ist einschränkend auszulegen.

Von § 292 StGB erfasst werden nur "Vorbereitungshandlungen" als vollendetes "Nachstellen", durch die es dem Täter ermöglicht wird, sich Wild zuzueignen, es zu fangen oder zu erlegen.

LG
Dr. jur S.Weber
 
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