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Wieder mal was rechtliches :)

Ich sehe das eher pragmatisch. Muss ich Bäcker sein um einen Kuchen zu verkaufen? Oder Taxifahrer, wenn ich jemanden mitnehme? Oder Bankier, wenn ich jemandem Geld wechsel?

Der Staat möchte natürlich, das er überall und auf alles Steuern erhebt, aber ich denke, der Beruf des Fotografen definiert sich anders, als wenn ich Dich fotografiere und Du mir dafür 5,-€ in die Hand drückst...

Axel
 
Zusammengefasst stellst du regelmäßig die Behauptung auf: "Ohne Gewerbeschein darf man nicht regelmäßig gegen Bezahlung fotografieren, bzw. Fotografien oder Nutzungsrechte an Fotografien veräußern." Ob dies richtig ist, oder falsch, sei jetzt mal dahingestellt. Aber ohne einen Beweis wie z. B. eine Fundstelle in einschlägigen Gesetzen, bleibt deine Aussage eine unbewiesene Behauptung, die nicht mehr Gewicht hat als deren Negation "Ich darf mit meinen Fotos anstellen was ich will." Das Problem ist: Derjenige, der dir widerspricht, tut sich schwer, dies zu beweisen, denn wenn er Recht hat, wird das nirgendwo im Gesetz festgehalten sein. Insofern liegt die Beweislast für deine Behauptung bei dir.
Auch hier hilft der Griff zum Telefonhörer. Die Nummer Deines Finanzamtes steht im Internet.

Meine Frau ist selbstständig (mit Gewerbeschein) ich bin Freiberufler (ohne Gewerbeschein) die Fragen dazu habe ich mittlerweile beim FA alle durch.
 
Ich sehe das eher pragmatisch. Muss ich Bäcker sein um einen Kuchen zu verkaufen? Oder Taxifahrer, wenn ich jemanden mitnehme? Oder Bankier, wenn ich jemandem Geld wechsel?

Der Staat möchte natürlich, das er überall und auf alles Steuern erhebt, aber ich denke, der Beruf des Fotografen definiert sich anders, als wenn ich Dich fotografiere und Du mir dafür 5,-€ in die Hand drückst...

Axel

Das ist klar, aber davon ist hier nicht die Rede. Es ging hier doch von Anfang an ums Geldverdienen, oder?
 
Auch hier hilft der Griff zum Telefonhörer. Die Nummer Deines Finanzamtes steht im Internet.

Meine Frau ist selbstständig (mit Gewerbeschein) ich bin Freiberufler (ohne Gewerbeschein) die Fragen dazu habe ich mittlerweile beim FA alle durch.

Danke, für mich besteht da ja kein Problem, ich wollte Honda nur deutlich machen, warum er mit seiner Argumentation immer auf Gegenwind stößt - unabhängig davon, ob er generell oder im Einzelfall Recht hat.
 
Ich sehe das eher pragmatisch. Muss ich Bäcker sein um einen Kuchen zu verkaufen?
Ja. Weitgehend ja. Schon weil man möchte, daß Leute, die anderen Leuten zubereitete Lebensmittel verkaufen, vorher auf die nötige Sachkunde und die nötige Gesundheit geprüft wurden, weil es lästig ist, wenn die Bürger andauernd wie die Fliegen tot umfallen, weil einer versehentlich mal seine Salmonellen auf die Torte geschmiert oder verdorbene Zutaten verwendet hat.

Oder Taxifahrer, wenn ich jemanden mitnehme?
Wenn Du es für Geld machst, brauchst Du eine Personenbeförderungserlaubnis.

Oder Bankier, wenn ich jemandem Geld wechsel?
Wenn Du es gewerblich machst, brauchst Du sogar eine Banklizenz.

ich denke, der Beruf des Fotografen definiert sich anders, als wenn ich Dich fotografiere und Du mir dafür 5,-€ in die Hand drückst...
Doch. Genau so definiert der sich letztlich. Nur daß es statt 5,- € eben X,- € heißt.
 
ch habe gerade den Hinweis erhalten, mich zurück zu halten! Nur mal soviel: Berufsgenossenschaft, IHK, ...
setzt immer einen Gewerbeschein voraus!
Nein. Das ist teilweise falsch.

Die BG-Pflicht besteht auch für freiberufliche Bildjournalisten und Fotodesigner.

Die IHK setzt ein Gewerbe voraus, das ist richtig.

Anders: Rechnungen kann der erstellen, der steuerlich erfasst ist, egal ob Kleingewerbe oder Handel oder Unternehmer!
Auch das ist nicht richtig.

Rechnungen kann jedermann stellen. Eine Rechnung ist eine Zahlungsaufforderung, die folgende Bestandteile enthält:

- Rechnungssteller (wer will das Geld haben?)
- Rechnungsempfänger (wer muß das Geld zahlen?)
- Grund der Forderung (wofür bzw. weshalb ist zu zahlen?)
- Zahlungsziel (wieviele ist bis wann wohin zu zahlen?)

Wer als Umsatzsteuerpflichtiger eine Rechnung stellt, muß bei Rechnungsbeträgen über 150 Euro seine Umsatzsteuernummer angeben, wer eine USt-Ident-Nummer besitzt, muß diese immer angeben.
Ich kann aber NICHT unternehmerisch tätig werden, sprich, werbung für mich machen, meine Dienstleistunegn anbieten, ohen diese VORHER angemeldet zu haben!
Natürlich kannst Du das. Welches Gesetz sollte das denn verbieten?

Selbst beim Finanzamt mußt Du Dich erst zur Einkommens- und ggf. Umsatzsteuerveranlagung anmelden, wenn Du Umsätze bzw. Einkommen erzielst.

Laut StgB und BgB ist das nicht möglich! Eine Bewerbung der Tätigkeiten (z.b. Visitenkarten, Internetseite, etc.) kann nur erfolgen, wenn diese angemeldet sind!
Sorry, aber das ist nun wirklich völliger Blödsinn.

Das BGB hat damit überhaupt nix zu tun, und das StGB auch nicht.

Du mögest bitte mal die Paragraphen im BGB bzw. StGB nennen, die das verbieten...:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat von honda2000
Fotografieren ist ein Hobby, dann kostenlos, oder ein Berfuf, dann Ausbildung und/oder Gewerbeschein, ist das so schwer!
1. Ausbildung brauchst Du nicht.
2. Gewerbeschein brauchst Du nicht, wenn Du nicht im Auftrag handelst; also Bilder machen, ausstellen und dann verkaufen kann als Freiberufler ausgeübt werden.
4. Wer aber als Hochzeits-, Mode oder Passbildfotograf durch die Lande streift, muss Gewerbe anmelden (Gewerbeamt). Die lassen dich ohne vorherige Anmeldung bei der Handwerkskammer nicht mal zur Tür rein (bei uns in Potsdam Bedingung).
Das Gewerbeamt meldet dich beim Finanzamt.
Freiberufler melden sich selber beim FA an, ohne Gewebeschein.
5. Das Finanzamt wird fragen, wieviel Umsatz du im ersten Jahr machen wirst. Vorsicht! Vorsteuerfalle!
6. Du bist bei einem Umsatz unter 17500 Euro nicht umsatzsteuerpflichtig. Das erhöht Deinen Verdienst, wenn Du an Privatleute verkaufst, da Du nicht 19 % für das Finanzamt abführen musst; oder Du kannst dementsprechend billiger sein. (für alle, die jetzt "durchlaufender Posten" schreien: bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird für Oma Krause die Butter teurer, nicht die Mehrwertsteuer. Auch diese muss erarbeitet werden. Das ein 29 Cent Brötchen eigentlich 24,3 Cent kostet, interessiert als Kunde niemanden. Das muss das Brötchen dann eben 29 Cent wert sein.)

Jan - Du hast weitestgehend recht, nur in einem Punkt nicht.

(Die Frage richtet sich jetzt nicht an Dich, Jan - aber ich frage mich echt, wieso eigentlich in ein und demselben Forum jede Woche aufs neue die Basics von selbständiger Tätigkeit, Gewerbe und Freiberuflichkeit erklärt werden müssen...???!!!!:rolleyes::rolleyes:

Leute, bitte, bitte, bitte - lest doch einfach erstmal ein bißchen Forum, bevor er alle paar Tage dieselbe Sau neu durchs Dorf treibt...)

-->> "Gewerbeschein brauchst Du nicht, wenn Du nicht im Auftrag handelst"

Auch ein Freiberufler kann selbstverständlich Auftrage übernehmen und ausführen.

Jetzt Arzt macht das, jeder Anwalt, jeder Architekt und jeder freiberufliche Pressefotograf. Sogar Künstler führen hin und wieder Auftragsarbeiten durch.

Die Abgrenzung zwischen "handwerklicher Fotografie" (= Handwerksgewerbe) und "freiberuflicher Fotografie" (= Freiberuf) hängt nicht von "Auftrag oder nicht Auftrag" ab, die Unterscheidung ist eine andere, viel kompliziertere. (Bitte ggf. im Forum in ungefähr 185.642 Beiträgen nachlesen.)
 
Hallo,
mal ein pragmatischer Vorschlag:
Du willst das Ganze erstmal nicht gewerblich machen, sondern Dein Taschengeld aufbessern und Dich ausprobieren, oder?
Was spricht denn dagegen, das zunächst in Kindergärten anzugehen, in dem Du z.B. die Halloweenfeste o.ä. ehrenamtlich unterstützt, z.B. duch schöne Photographie. Dafür kannst Du auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Siehe:
http://www.bundesfinanzministerium....a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Als Honorarkraft kannst Du zumindest Dein Taschengeld etwas aufbessern oder betriebenen Aufwand ausgleichen. Vielleicht ist das ein sinnvoller erster Schritt, aber nur mit gemeinnützigen Trägern, bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts, - also keine Werbezettel für Privatpersonen oder Firmen.

Wenn Dir ganze Sache dann zusagt und die Eltern & Erzieher/-innen Dir sagen, dass Deine Bilder so gut schön sind, dass sie Dich weiterempfehlen, dann kannst Du auch den Schritt zum Gewerbe angehen
(und natürlich auch, wenn die Deine guten Bilder nicht erkennen ;) ).
Nur so als Idee.

Gruß
Lübecker
 
Hallo,
mal ein pragmatischer Vorschlag:
Du willst das Ganze erstmal nicht gewerblich machen, sondern Dein Taschengeld aufbessern und Dich ausprobieren, oder?
Was spricht denn dagegen, das zunächst in Kindergärten anzugehen, in dem Du z.B. die Halloweenfeste o.ä. ehrenamtlich unterstützt, z.B. duch schöne Photographie. Dafür kannst Du auch eine Aufwandsentschädigung erhalten.
Siehe:
http://www.bundesfinanzministerium....a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Als Honorarkraft kannst Du zumindest Dein Taschengeld etwas aufbessern oder betriebenen Aufwand ausgleichen. Vielleicht ist das ein sinnvoller erster Schritt, aber nur mit gemeinnützigen Trägern, bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts, - also keine Werbezettel für Privatpersonen oder Firmen.
Ein Kindergarten ist keine ehrenamtliche Einrichtung, und in einem Kindergarten gegen Aufwandsentschädigung zu fotografieren, ist keine ehrenamtliche Tätigkeit, sondern schlicht und einfach die Ausübung eines Handwerksgewerbes...

:confused: :mad:
 
Die Jugendämter in verschiedenen Kommunen und die Finanzämter akzeptieren verbuchte Aufwandentschädigung bei der korrekten Erstellung für Jugendtreffs. Die gesamte Jugendverbandsarbeit lebt ebenfalls davon, dass Menschen auch mal Aufwandsentschädigungen erhalten. Je nach Trägerschaft sind Kindergärten, Kindertagestätten etc. gemeinnützig, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch gewerbliche Einrichtungen (hängt vom Träger ab). Das kann aber nur der jeweilige Träger der Kita beantworten und niemand hier im Forum. Ein gemeinnütziger Träger muss nicht ehrenamtlich betrieben werden!
P.S.: Ließ Dir die Tätigkeiten im Link durch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Jugendämter in verschiedenen Kommunen und die Finanzämter akzeptieren verbuchte Aufwandentschädigung bei der korrekten Erstellung für Jugendtreffs. Die gesamte Jugendverbandsarbeit lebt ebenfalls davon, dass Menschen auch mal Aufwandsentschädigungen erhalten.
Ja. Wenn es sich um Tätigkeiten handelt, die in direktem Zusammenhang mit der Jugendarbeit usw. stehen. Als Trainer also z.B., oder als Lehrkraft.

Wer aber in einem Jugendheim, Kinderheim o.ä. Fotos von den Besuchern macht, damit die Besucher diese Fotos bekommen können, und dafür Geld nimmt - der wird gewerblich tätig.

Je nach Trägerschaft sind Kindergärten, Kindertagestätten etc. gemeinnützig, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch gewerbliche Einrichtungen (hängt vom Träger ab). Das kann aber nur der jeweilige Träger der Kita beantworten und niemand hier im Forum. Ein gemeinnütziger Träger muss nicht ehrenamtlich betrieben werden!
Es ist egal, ob der Träger ehrenamtlich ist - die Tätigkeit, um die es geht, muß ehrenamtlich sein.

Es kann ja auch nicht der Dachdecker steuerfrei dem Kindergarten das Dach decken, nur weil der Kindergarten ehrenamtlich betrieben wird.

Der Dachdecker kann denen das Dach ehrenamtlich kostenlos decken. Aber sobald er Geld dafür nimmt, muß er das regulär verbuchen.

Und beim Fotografen ist es genauso.

P.S.: Ließ Dir die Tätigkeiten im Link durch.
Das hat damit überhaupt nix zu tun...

Aber die verbindliche Auskunft gibt es ggf. beim Finanzamt. Anderenfalls: bitte nicht anschließend hier ins Forum kommen und uns die Ohren vollheulen - "Ich habe da ... und jetzt bekomme ich lauter Briefe von der BG, und der Handwerkskammer..."

Man kann übrigens davon ausgehen, daß das örtliche/regionale Fotografenhandwerk ein scharfes Auge auf die Kindergärten usw. hat - das ist nämlich eine echte Goldgrube, da wird noch richtig viel Geld mit verdient.

Da was mit "ehrenamtlicher Tätigkeit" tricksen zu wollen, geht unter Garantie in die Hose.
 
Tom, lies dir den Beitrag von Lübecker nochmal duch. Das steht nicht von Bilder an Gäste verkaufen drin. Eher das er vom Kindergarten sein Geld bekommt als Auslage bzw. Entschädigung nach ehrenamtlicher Arbeit.

Also Easy! ;)

Grüße
René
 
Da wird nichts getrickst!
Ich komme aus der ehrenamtlichen Arbeit und kenne mich in dem Bereich aus. Dem Dachdecker, der privat am Wochenende einem gemeinnützigem anerkannten Verein das Dach vom Angelertreff seiner Tochter oder Nachbarjungen repariert, darf ebenfalls nach Vorgabe des genannten Links (Stundenzahl, maximale Vergütung...) der Aufwand entschädigt werden. Das ist rechtlich so und richtig so.

Aufwandsentschädigungen können nur in geringem Umfang im Jahr erhalten werden. Wem es ums Geld geht, der investiert seine Zeit in gewerbliche Tätigkeiten.

Daher ist mein Vorschlag ein pragmatisches Vorgehen für den TO: 25 bis 35 Euro für drei bis vier Stunden Kindergartenhalloweenfest und danach stellt er dem Kindergarten die Bilder zur Verfügung - das dürfte die angemessene Größe sein. Vielleicht auch noch ein paar Stunden für die Bearbeitugn.
Es geht nicht um verstecktes Gewerbe!

Gruß
Lübecker
 
Jan - Du hast weitestgehend recht, nur in einem Punkt nicht:

Auch ein Freiberufler kann selbstverständlich Auftrage übernehmen und ausführen.
Jetzt Arzt macht das, jeder Anwalt, jeder Architekt und jeder freiberufliche Pressefotograf. Sogar Künstler führen hin und wieder Auftragsarbeiten durch.

Die Abgrenzung zwischen "handwerklicher Fotografie" (= Handwerksgewerbe) und "freiberuflicher Fotografie" (= Freiberuf) hängt nicht von "Auftrag oder nicht Auftrag" ab, die Unterscheidung ist eine andere, viel kompliziertere.

Ok, das war etwas zu platt formuliert. Wenigstens gehen wir beim Rest konform. ;)
 
Daher ist mein Vorschlag ein pragmatisches Vorgehen für den TO: 25 bis 35 Euro für drei bis vier Stunden Kindergartenhalloweenfest und danach stellt er dem Kindergarten die Bilder zur Verfügung - das dürfte die angemessene Größe sein. Vielleicht auch noch ein paar Stunden für die Bearbeitugn.
Es geht nicht um verstecktes Gewerbe!

Gruß
Lübecker

Wohl eher so: er fotografiert im Kindergarten kostenlos und lässt sich als Aufwandsentschädigung die Batterien für seinen Biltz und die Fahrkarte zum Kindergarten bezahlen. :lol:
 
Tom, lies dir den Beitrag von Lübecker nochmal duch. Das steht nicht von Bilder an Gäste verkaufen drin. Eher das er vom Kindergarten sein Geld bekommt als Auslage bzw. Entschädigung nach ehrenamtlicher Arbeit.
Ich garantiere Dir - das wird gegenüber dem Finanzamt so nicht funktionieren.

Wenn jemand ehrenamtlich im Kindergarten fotografiert und dafür vom Kindergarten dann eine kleine Aufwandsentschädigung kassiert - und der Kindergarten verschenkt die Fotos an die Kinder bzw. Eltern...

Mag funktionieren - wetten würde ich nicht 10 Euro darauf.

Sobald die Eltern aber auch nur einen Cent für die Fotos bezahlen - forget it.

Finanzämter kennen die Tricks, mit denen die Leute sich an ihrer Steuerpflicht vorbeizumogeln versuchen...
 
Ich garantiere Dir - das wird gegenüber dem Finanzamt so nicht funktionieren.

Liebe/r Diskutant/in TomRohwer: Kann es angehen, dass Du noch nie eine Aufwandsentschädigung erstellt hast oder Honorarbescheinigung im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten erhalten hast (oder es zumindest lange her ist, vor einigen Jahren gab es nämlich umfassende Verbesserungen)?

Gruß
Lübecker
 
Leute, bitte, bitte, bitte - lest doch einfach erstmal ein bißchen Forum, bevor er alle paar Tage dieselbe Sau neu durchs Dorf treibt...)

In Bezug auf dieses Thema und ein bis zwei weitere Themenkomplexe - du weisst, welche ich meine - wird dieser Bitte immer ungehört verhallen; egal, wie oft man sie ausspricht.
 
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