Zitat von honda2000
Fotografieren ist ein Hobby, dann kostenlos, oder ein Berfuf, dann Ausbildung und/oder Gewerbeschein, ist das so schwer!
1. Ausbildung brauchst Du nicht.
2. Gewerbeschein brauchst Du nicht, wenn Du nicht im Auftrag handelst; also Bilder machen, ausstellen und dann verkaufen kann als Freiberufler ausgeübt werden.
4. Wer aber als Hochzeits-, Mode oder Passbildfotograf durch die Lande streift, muss Gewerbe anmelden (Gewerbeamt). Die lassen dich ohne vorherige Anmeldung bei der Handwerkskammer nicht mal zur Tür rein (bei uns in Potsdam Bedingung).
Das Gewerbeamt meldet dich beim Finanzamt.
Freiberufler melden sich selber beim FA an, ohne Gewebeschein.
5. Das Finanzamt wird fragen, wieviel Umsatz du im ersten Jahr machen wirst. Vorsicht! Vorsteuerfalle!
6. Du bist bei einem Umsatz unter 17500 Euro nicht umsatzsteuerpflichtig. Das erhöht Deinen Verdienst, wenn Du an Privatleute verkaufst, da Du nicht 19 % für das Finanzamt abführen musst; oder Du kannst dementsprechend billiger sein. (für alle, die jetzt "durchlaufender Posten" schreien: bei einer Mehrwertsteuererhöhung wird für Oma Krause die Butter teurer, nicht die Mehrwertsteuer. Auch diese muss erarbeitet werden. Das ein 29 Cent Brötchen eigentlich 24,3 Cent kostet, interessiert als Kunde niemanden. Das muss das Brötchen dann eben 29 Cent wert sein.)