Einige Details habe ich selbst gerade gefunden:
Bezugsberechtigt sind...
"Teilnehmer an Volkshochschulkursen (VHS) mit den Kursbereichen: „EDV/IT“ oder „Berufliche Bildung“. Der Kurs muss bereits begonnen haben und die Teilnahmebescheinigung der VHS darf nicht älter als 2 Monate sein."
Die Bedingungen widersprechen sich. Ich habe das gefunden:
Dagegen sind die Volkshochschulen selbst sehr wohl bezugsberechtigt.Nicht-Bezugsberechtigte Personen sind:
Schüler, Studierende und Lehrkräfte an folgenden Einrichtungen:
IHK, Handwerkskammern (HK), Deutsche Angestellten Akademie, DAA, Berufsförderungswerke (BFW), Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI), Berufsförderungsinstitute (BFI), Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI), Private und kommerzielle Bildungsinstitute, Ausbildungseinrichtungen in Unternehmen, Krankenhäuser, Vereine, Forschungseinrichtungen, Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD), Institut für Lernsysteme (ILS), Hamburger Akademie für Fernstudien (HAF), Volkshochschule (VHS)
Quelle: http://www.adobe.com/de/education/purchasing/qualify.html