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Hi
Jetzt aber mal zum Thread. Meine Frage wurde eigentlich immer noch nicht richtig beantwortet. Mich interessiert es nicht, ob es die Autohersteller toll finden, sondern ob sie mich theoretisch verklagen könnten.
Man kann ja auch auf die Privatsphäre anderer Leute verzichten und einfach mal wie wild in der Stadt rumlaufen und ungefragt Portrait von Leuten machen. Dem ganzen die Krone aufsetzen würde es noch, wenn man Personen unter 18 fotografiert.
Dann denkt man noch "Das sieht ja eh keiner..." und stellt es ins Internet![]()
Macht Frankreich nicht eine Ausnahme in der Panoramafreiheit?
eragon schrieb:Mich interessiert es nicht, ob es die Autohersteller toll finden, sondern ob sie mich theoretisch verklagen könnten.
eragon schrieb:Hi
Aber da ich zB. auch schon explizit Porsche Logos als Nahaufnahme gesehen habe, denke ich mal, solange man es nicht kommerziell einsetzt, nicht so grosses Problem oder?
Hi
Ok, werde bei Gelegenheit mal wen fragen. Aber da ich zB. auch schon explizit Porsche Logos als Nahaufnahme gesehen habe, denke ich mal, solange man es nicht kommerziell einsetzt, nicht so grosses Problem oder?
mfg
Du darfst die Sachen natürlich fotografieren, online stellen ist da was anderes, verkaufen nochmal was gaaanz anderes.
Firmenlogos dürfen auf Fotos nicht auftauchen ausser du hast schriftlich das d die Genehmigung hast. Ich denk mal Autohersteller sehen da drüber weg, aber ne Bank/Versicherung/Schlagmichtot defintiv nicht und es könnte Probleme geben.
Meine Frage wurde eigentlich immer noch nicht richtig beantwortet. Mich interessiert es nicht, ob es die Autohersteller toll finden, sondern ob sie mich theoretisch verklagen könnten.
Macht Frankreich nicht eine Ausnahme in der Panoramafreiheit?
mach dir einfach keine gedanken.
solange du es nicht kommerziell einsetzt oder der auf dem foto abgebildeten marke damit nachweislich einen schaden zufügst kann dir nix passieren.
der einzige rechtsanspruch wäre hier zivilrechtlicher natur in form einer schadensersatzklage. und dazu gehört nun mal, dass auch ein schaden (z.b. entgangener gewinn, image-schädigung etc.) vorliegen muss.
Das wird mir jetzt nicht so recht klar, wie du das meinst? Was bedeutet "kommerziell einsetzt". Wenn du ein Bild machst und an eine Zeitung/Zeitschrift/Agentur (Medien) verkaufst, ist das dann in deinem Sinne kommerziell. Und was passiert wenn die Zeitung mit deinem Bild als Illustration schlecht über die Automarke schreibt und ein Imageverlußt theoretisch nachweisbar wäre?