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Wie ist das jetzt mit Autos, Firmenlogog etc.

wenn es dir so wenig gibt, was hier schon dazu geschrieben wurde,fragst du vielleicht einen baseler anwalt nach dem thema ?

.
 
Hi
Jetzt aber mal zum Thread. Meine Frage wurde eigentlich immer noch nicht richtig beantwortet. Mich interessiert es nicht, ob es die Autohersteller toll finden, sondern ob sie mich theoretisch verklagen könnten.
Man kann ja auch auf die Privatsphäre anderer Leute verzichten und einfach mal wie wild in der Stadt rumlaufen und ungefragt Portrait von Leuten machen. Dem ganzen die Krone aufsetzen würde es noch, wenn man Personen unter 18 fotografiert.
Dann denkt man noch "Das sieht ja eh keiner..." und stellt es ins Internet :ugly:

Nicht nur theoretisch sondern auch praktisch. Es gibt Klagen wegen lärmenden Kindern, einem Hund der bellt und einer Katze die Miaut, einer Hecke die zu hoch ist oder Ästen auf Bäumen die überhängen. Warum also nicht auch gegen die Veröffentlichung von geschützten Warenzeichen?

Du kannst wegen allem Verklagt werden, am Ende entscheidet ein Richter.


Macht Frankreich nicht eine Ausnahme in der Panoramafreiheit?

Hier zur Thematik des Tour Bönnickhausen-Eiffel

Deshalb solltest Du um den Eifelturm ein wenig Panorama anordnen :D


Gruss
Kai
 
Hi
Ok, werde bei Gelegenheit mal wen fragen. Aber da ich zB. auch schon explizit Porsche Logos als Nahaufnahme gesehen habe, denke ich mal, solange man es nicht kommerziell einsetzt, nicht so grosses Problem oder?

mfg
 
eragon schrieb:
Mich interessiert es nicht, ob es die Autohersteller toll finden, sondern ob sie mich theoretisch verklagen könnten.

eragon schrieb:
Hi
Aber da ich zB. auch schon explizit Porsche Logos als Nahaufnahme gesehen habe, denke ich mal, solange man es nicht kommerziell einsetzt, nicht so grosses Problem oder?

Wat denn nu? :D

Gruss
Kai
 
Hi
Ok, werde bei Gelegenheit mal wen fragen. Aber da ich zB. auch schon explizit Porsche Logos als Nahaufnahme gesehen habe, denke ich mal, solange man es nicht kommerziell einsetzt, nicht so grosses Problem oder?

mfg

mach dir einfach keine gedanken.
solange du es nicht kommerziell einsetzt oder der auf dem foto abgebildeten marke damit nachweislich einen schaden zufügst kann dir nix passieren.
der einzige rechtsanspruch wäre hier zivilrechtlicher natur in form einer schadensersatzklage. und dazu gehört nun mal, dass auch ein schaden (z.b. entgangener gewinn, image-schädigung etc.) vorliegen muss.
 
Du darfst die Sachen natürlich fotografieren, online stellen ist da was anderes, verkaufen nochmal was gaaanz anderes.

Firmenlogos dürfen auf Fotos nicht auftauchen ausser du hast schriftlich das d die Genehmigung hast. Ich denk mal Autohersteller sehen da drüber weg, aber ne Bank/Versicherung/Schlagmichtot defintiv nicht und es könnte Probleme geben.

So einen Blödsinn habe ich schon lange nicht mehr gelesen!
 
Meine Frage wurde eigentlich immer noch nicht richtig beantwortet. Mich interessiert es nicht, ob es die Autohersteller toll finden, sondern ob sie mich theoretisch verklagen könnten.

Nein, können sie nicht. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte dies möglich sein??? Denke mal an die vielen privaten, nichtkommerziellen Bilder im Netz, auf denen irgendein Markenprodukt, Markenname oder ein Logo auftaucht. Kritisch wird es erst, wenn Du Dir das Logo als Datei besorgst und es auf Deinen Bildern so verwendest, das der Eindruck entsteht, Das Bild sei z.Bsp. eine Werbung des Herstellers. Das wäre dann eine Urheberrechtsverletzung.

Das von Dir erstellt Foto mit einem Auto, einer Gucci-Brille oder einem Puma-Shirt, stellt jedoch keine Rechteverletzung dar.

Macht Frankreich nicht eine Ausnahme in der Panoramafreiheit?

Ich bin mir da nicht sicher, weiss aber das bestimmte Communitys (z.Bsp. fotocommunity) im letzten Jahr alle User ausdrücklich darum gebeten haben, auf den Upload von Bildern des beleuchteten Eifelturmes zu verzichten. Dafür wird es sicher einen Grund geben.
 
Zwei Kunden von mir hatten vor ein paar Jahren ziemlich entschlossene Anfragen von (zwei unterschiedlichen) deutschen Autoherstellern bekommen, doch bitte die Hersteller-Logos von ihren Websites überall zu entfernen.

Die Logos waren höchstens als Teile der "Image"-Teaserbildern zu sehen - keineswegs bestand eine Verwechslungsgefahr. Dennoch mussten die alle runter, denn der eine Kunde war Gebrauchtwagenhändler und durfte den Stern nicht behalten, der andere war "Tuner" und wollte sich mit dem kleinen, feinen Sportwagenhersteller nicht anlegen - immerhin hat er zweimal die "911" in der Telefonnummer behalten dürfen. :evil:

Der derzeit Schlagzeilen machende Autohersteller mit dem Blitz (z.B.) nahm es hingegen nicht so streng. Sind aber ein paar Jahre her.

Die Sache mit dem Logo ist schon recht vielschichtig und hat auch mit Product Placement und mit Image/Branding zu tun. Versuch mal eine Fotoserie von abgebrühten fetthaarigen Hippies zu veröffentlichen, die Klamotten und Accesoires marke "Thor Steinar"zur Schau tragen - mit sichtbarem Logo, versteht sich. Einer wie auch immer gearteten "kleinen Anfrage" des Markeninhabers könntest Du Dir wohl sicher sein :evil:
 
mach dir einfach keine gedanken.
solange du es nicht kommerziell einsetzt oder der auf dem foto abgebildeten marke damit nachweislich einen schaden zufügst kann dir nix passieren.
der einzige rechtsanspruch wäre hier zivilrechtlicher natur in form einer schadensersatzklage. und dazu gehört nun mal, dass auch ein schaden (z.b. entgangener gewinn, image-schädigung etc.) vorliegen muss.

Das wird mir jetzt nicht so recht klar, wie du das meinst? Was bedeutet "kommerziell einsetzt". Wenn du ein Bild machst und an eine Zeitung/Zeitschrift/Agentur (Medien) verkaufst, ist das dann in deinem Sinne kommerziell. Und was passiert wenn die Zeitung mit deinem Bild als Illustration schlecht über die Automarke schreibt und ein Imageverlußt theoretisch nachweisbar wäre?
 
Das wird mir jetzt nicht so recht klar, wie du das meinst? Was bedeutet "kommerziell einsetzt". Wenn du ein Bild machst und an eine Zeitung/Zeitschrift/Agentur (Medien) verkaufst, ist das dann in deinem Sinne kommerziell. Und was passiert wenn die Zeitung mit deinem Bild als Illustration schlecht über die Automarke schreibt und ein Imageverlußt theoretisch nachweisbar wäre?

journalistisch gesehen darf ich ja sowieso viel mehr machen.
sonst wären auto-tests oder sonstige produkttests überhaupt nicht durchführbar.
anders ist es wenn ich eine bestimmte marke für eigene werbemittel verwende.
 
Servus,

wie ich in einem anderen Thread schon einmal geschrieben hatte ist in Deutschland das MArkenrecht mit dem Kauf eines Produktes erloschen. D.h. wenn du von deinem eigenenen Auto oder deinem eigenen T-Shirt ein Foto machst kann dir (natürlich wiederrum nur rein theoretisch) in Deutschland niemand etwas wollen. Was natürlich niemanden davon abhalten kann dich trotzdem vor ein Gericht zu zerren.

Beste Grüße

grave

PS: Üblicher Hinweis: dies stellt keine Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Verwendung auf eigene Gefahr.... für Kinder haften ihre Eltern... Betreten der Baustelle verboten, etc
 
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