Wenn bei Canon im One Shot Modus eine nachträgliche Prüfung des Fokus passieren würde, gäbe es niemals Fehlfokus. Ergo findet keine nachträgliche Prüfung statt, weil es Fehlfokus gibt.
tut mir leid für die thread-nekrophilie aber das springt mir doch sehr ins auge...
das ganze beruht auf der annahme das in dem regelkreis der fehlfokus als
störgröße manifestiert wäre.
die störgröße ist aber
nicht der fehlfokus sonder die abweichung der "tatsächlichen" von von der "gewünschten" phasenlage, also die phasendifferenz!
so wie ich den zusammenhang sehe ist die einheit von objektiv (womit speziell die linsen gemeint sind) samt af-modul als messeinrichtung zu betrachten...
da die eigenschaften eines objektivs nicht linear sind müssen für diese "messeinrichtung" korrekturwerte bzw. eine kennlinie oder gar ein kennlinienfeld hinterlegt werden, damit die "wahrgenommene" phasenlage auch mit der "tatsächlichen" phasenlage übereinstimmt.
dieser korrekturwert fließt quasi als
offset des messwerts in den kreis ein...damit wäre der regler aber automatisch
vollkommen blind gegenüber einer fehlfokussierung die sich aufgrund einer potenziell fehlerhaften korrektur einschleicht.
das ganze wäre als wenn ich eine heizung mit einem unabgeglichenem thermostat betreibe das einen zu hohen messwert ausgibt...
egal was dahinter passiert und egal wie ich die werte verarbeite...kein regler der welt kann einen (fehlerhaften) offset bei seiner messeinrichtung ausgleichen.
ein regler kann einen fehlfokus in diesem beispiel garnicht ausschließen, weil dieser lediglich in der lage wäre eine störgröße (soweit der steller mitmacht) aber niemals einen "falschen messwert" der auf den vergleicher wirkt zu kompensieren.