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Wie am besten selbstständig machen? Tipps fürs Gewerbe

  • Themenersteller Themenersteller Gast_43800
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  • Schlagworte Schlagworte
    gewerbe
Mein Steuerberater (... der Drecks:angel: ...)

Na ja, vielleicht sollte man sich bei der Auswahl des Steuerberaters etwas Mühe geben. Nachdem ich auch mal Ärger gehabt hatte, habe ich jetzt einen Steuerberater weit im Süden von Bayern und mein Anwalt für Steuern und Gewerbefragen ist in Bremen. Nicht den erst besten nehmen.
 
Durch Verlust im Gewerbe kann man seine Steuerlast (z.B. im Hauptberuf) mindern und bekommt sogar wieder was zurück. Falls das Finanzamt aber irgendwann das Gewerbe als Liebhaberei ansieht und die Steuervorteile aberkennt, dann muss man nachträglich die Steuererstattungen wieder zurückzahlen.
Dann wäre aber m.E. der Steuerberater unfähig. Seine Aufgabe ist es u.a. darauf hinzuweisen, ab wann man anfangen sollte, zumindest einen kleinen Gewinn auszuweisen, damit das Finanzamt nicht meckert.

All diese Umstände treffen jedoch auf den TO in keinster Weise zu.
 
Na ja, vielleicht sollte man sich bei der Auswahl des Steuerberaters etwas Mühe geben.

Das ist aber auch arg. Wenn ich einen STeuerberater nehme, dann muss ich davon ausgehen, dass mich der nicht extra in etwas hineinreitet. Wenn einem der sagt, man muss ständig investieren um auf einen Verlust zu kommen und somit steuerlich günstig auszusteigen, muss ich darauf vertrauen können, dass das korrekt ist. Jeder, der selbständig ist und etwas Erfahrung hat, weiß sofort, dass das ein Schwachsinn ist, dass sich das Finanzamt ja nicht pflanzen lässt. Aber es sollte doch nicht nötig sein, die Empfehlungen eines Steuerberaters bewerten zu können. Dann bräuchte man ihn ja nicht.

Einen Steuerberater kann man übrigens wegen Beratungsfehler belangen. Wenn das wirklich so war wie beschrieben, dann müsste das eine klare Sache sein.
 
Dem kann ich voll u. ganz zustimmen :

Habe nebenher was dazu verdient - irgendwann dann wurde ich von irgend einem Neider angesch....:grumble:

Es meldete sich die oberste Finanzbehörde :eek:....


Tut mir leid, da kann ich genausowenig Mitleid haben, wie ich das bei Uli Hoeneß und anderen habe.



Mein Steuerberater (... der Drecks:angel: ...) hat mir erklärt das es immer Investitionen geben muß, damit wir bei der Steuer immer schön was zurückbekommen....haben wir auch - ich hatte einen Camerafuhrpark vom Feinsten....
Hat auch funktioniert - 6 Jahre lang - bis das FA eben nicht mehr mitgespielt hat - es wurde einfach die fehlende Gewinnerzielungsabsicht
(mit Recht:o ) unterstellt ....und dann wurde mir alles was ich quasi Unrechtmäßigerweise" an Steuerrückzahlungen (ich hab ja immer schön Minus gemacht ) rückwirkend für die 6 Jahre zurückgefordert - in Rechnung gestellt !!!

Ich habe dann mal schnell ca 8000Euronen zurückzahlen dürfen ,

Tja, wenn Du da 6 Jahre lang keine Gewinne gemacht, sondern das nur als Steuersparmodell benutzt hast, da ist das dann auch völlig ok, wenn das Finanzamt die 8000,- für uns ehrliche Steuerzahler zurückholt.

Und das alles einfach auf den Steuerberater zu schieben ist dann auch ein wenig billig.
 
Tut mir leid, da kann ich genausowenig Mitleid haben, wie ich das bei Uli Hoeneß und anderen habe.





Tja, wenn Du da 6 Jahre lang keine Gewinne gemacht, sondern das nur als Steuersparmodell benutzt hast, da ist das dann auch völlig ok, wenn das Finanzamt die 8000,- für uns ehrliche Steuerzahler zurückholt.

Und das alles einfach auf den Steuerberater zu schieben ist dann auch ein wenig billig.


Ich will hier nichts schönreden - und schuld dran bin ich auch selber -:rolleyes: aber Uli Hoeneß ist da schon ein stark hinkender Vergleich....:ugly: aber es geht um den TO : Ich will nur sagen es ist nicht mit "mal eben Gewerbe aufmachen" getan , Wenn er also nicht auf die schnautze fallen will soll er sich genauestens Informieren - mir wurde damals suggeriert das ich eigentlich nur die Chance hätte ein Gewerbe aufzumachen - dazu kommt blauäugigkeit, ein schlechter Griff beim Steuerberater - ausserdem ein gutes Gefühl immer so viel vom Finanzamt zurück zu bekommen...und Zack - ham se dich bei den Ei.....


Heute weis ich das es eine gewisse Freibetragsgrenze gibt, und sollte ich darüber hinaus Einnahmen tätigen werden diese SELBSTVERSTÄNDLICH :top:
beim Lohnsteuerjahresausgleich angegeben. ....

Kein Gewerbe, keine Handwerkskammer, keine Berufsgenossenschaft ....

Ich bin jetzt raus - auch hier :)

Gruß
Fritz
 
Wenn man in Steuerfragen den Empfehlungen des Steuerberaters folgt, ist das nicht billig sondern normal. Meiner Meinung nach muss der STeuerberater für diese falsche Beratung haften.
Du hast nur eine Seite gehört und da gleich zu dem Urteil zu gelangen, wer da haftbar ist, finde ich gewagt.
 
ich würde gerne einmal den ein oder anderen Punkt aufgreifen
und fragen ob ich es richtig verstehe.. sorry, hier gehen viele
Dinge aus meiner Sicht durcheinander :angel: ...

ich mache Fotos, die ich zum Kauf anbiete...

keine Gewerbeanmeldung nötig.. unabhängig von der Höhe
der jährlichen Einnahmen.. Angabe bei der jährlichen ESt-Erklärung..
keine Anmeldung bei der Kommune zwecks Gewerbeschein..
keine Anmeldung und Abgaben an die BG..

Fotoarbeiten durch Angebot und Beauftragung durch Kunden...

Gewerbeanmeldung bei der Kommune dringend nötig und bei
gleichzeitiger Mitgliedschaft in der BG ETEM... Angabe der
Einnahmen in der ESt-Erklärung...

liege ich damit so richtig..?
 
Nein, es gibt in Deutschland keinen Zusammenhang zwischen der Reihenfolge der Auftragserteilung bzw. des Verkaufes und dem Status des Freiberuflers bzw. Gewerbetreibenden.

Zwei Beispiele:

Ein Rechtsanwalt bekommt den Auftrag, jemanden zu vertreten. Erst dann wird er tätig. Trotzdem ist er ein Freiberufler

Ein Fleischer "erstellt" Wurstwaren bevor er sie verkauft. Trotzdem ist er ein Gewerbebetreibender.


Selbstständige Tätigkeiten (Fischerei, Land- und Forstwirtschaft mal ausgeklammert) unterscheiden sich in die freien Berufe §18 EStG und Gewerbe §15 EStG. Auf den Inhalt der Tätigkeit kommt es an. Nicht auf die Reihenfolge des Auftragseinganges (ich ignoriere an dieser Stelle mal die Besonderheiten der Abfärberegel und die besondere Situation in einer GbR, etc.).

Für die Verwertung von Rechten basierend aus dem Urheberrecht, kann man durchaus argumentieren, einem freien Beruf nachzugehen. Macht man Passbilder, funktioniert es nicht.
 
Ein Rechtsanwalt bekommt den Auftrag, jemanden zu vertreten. Erst dann wird er tätig. Trotzdem ist er ein Freiberufler

Ein Fleischer "erstellt" Wurstwaren bevor er sie verkauft. Trotzdem ist er ein Gewerbebetreibender.

Der Rechtsanwalt hat Werbeverbot. Der darf nicht um Mandanten werben. Das ist der Unterschied.
 
bin's noch mal...

sorry, wenn ich nachhake... es geht 'nur' um Fotografie..

1. zum einen habe ich ein fertiges Produkt, das ich veräussern möchte...

2. zum anderen arbeite ich nach Auftrag, bzw, bewerbe meine Leistung...

wann Gewerbeschein, BG etc., wann nicht..?
 
bin's noch mal...

sorry, wenn ich nachhake... es geht 'nur' um Fotografie..

1. zum einen habe ich ein fertiges Produkt, das ich veräussern möchte...

2. zum anderen arbeite ich nach Auftrag, bzw, bewerbe meine Leistung...

wann Gewerbeschein, BG etc., wann nicht..?

Also in Österreich ist es jedenfalls so, dass man mit dem kleinen Gewerbeschein für Fotodesign und Pressefotografie ausschließlich für Firmen arbeiten darf und ausschließlich nach Auftrag. Also keine "Risikofotografie". In Deutschland scheint es diese Unterscheidung nicht zu geben.

Ohne Gewerbeschein darf man in Österreich keinen Fotoauftrag übernehmen, egal ob man das beim Finanzamt anmeldet oder nicht.
 
Der Unterschied ergibt sich aus dem Inhalt der Tätigkeit; nicht nach fertigem Produkt oder Auftrag annehmen.

Nachzulesen in §18 und §15 EStG.
 
Der Unterschied ergibt sich aus dem Inhalt der Tätigkeit; nicht nach fertigem Produkt oder Auftrag annehmen.

Nachzulesen in §18 und §15 EStG.

Ich denke es wird auch in Deutschland so sein, dass die Gewerbeordnung nicht im EStG geregelt ist und dort evtl. sogar ganz anders eingestuft wird.

In Österreich ist beispielsweise ein Pressefotograf fürs Finanzamt ein Freiberufler, aber für die Gewerbebehörde ein Gewerbetreibender.
 
Ich denke es wird auch in Deutschland so sein, dass die Gewerbeordnung nicht im EStG geregelt ist und dort evtl. sogar ganz anders eingestuft wird.

In Österreich ist beispielsweise ein Pressefotograf fürs Finanzamt ein Freiberufler, aber für die Gewerbebehörde ein Gewerbetreibender.

Hallo,

es kommt darauf an,was man fotografiert.Der gewerbliche Fotograf macht Passbilder,Bewerbungsfotos,Produktfotos,Portraits und Hochzeiten.
Wer für Werbeverlage fotografiert oder Presse ist Freiberufler.
Die BG tritt an beide heran,ebenso ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll,Rundfunkgebühren müssen auch alle zahlen.USt-pflichtig wird man ab 17.500€.Der Eintrag bei der zuständigen HWK kostet je nach Region unterschiedlich,bei mir waren es 120€.Die ersten beiden Jahre sind betragsfrei,im dritten Jahr zahlt man den halben Satz.Der volle Satz beträgt bei mir derzeit 135 €/Jahr.
Mit einem Gewerbe ist man auf der sicheren Seite und kann alle Bereiche fotografieren.Ab 24.500 € Gewinn gibt es eine gestaffelte Gewerbesteuer,aber davon ist der Nebenerwerbler weit entfernt.
Ich habe bereits weiter oben auf das Steuerseminar bei gruendungszuschuss.de verwiesen.Da lernt man für 139 € in einem Tagesseminar die Grundlagen.Wie man ein Ablagesystem anlegt,was ist bei Eingangs-und Ausgangsrechnungen zu beachten?Wie schreibt man eine korrekte Rechnung,was muss darin enthalten sein?Was kann ich absetzen usw usf.
 
@Carsten, so weit, so klar..

aber was ist mit dem Fotografen, der seine Bilder produziert
und ggf. seine Produkte auf Ausstellungen veräussert..?

das ist meine Frage, die ich so noch nicht beantwortet
bekommen habe..
 
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