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Wie am besten selbstständig machen? Tipps fürs Gewerbe

  • Themenersteller Themenersteller Gast_43800
  • Erstellt am Erstellt am
  • Schlagworte Schlagworte
    gewerbe
Er will sich garnicht selbständig machen. Er will nur ein paar € dazu verdienen.

OK - auch von mir erst mal, völlig unabhängig von dem was folgt: AUA!

Naja, manchmal helfen vorgefertigte Textbausteine auch nicht weiter. Aber lesen des Orginal Textes vielleicht.

Und dann folgt zu allem Überfluss noch ein Schnipsel aus dem von dir ach so sorgfältig gelesenen Originaltext:

Als was könnte ich mich da selbstständig machen?

Und schließlich: Im besagten Seminar bekommst du erklärt, für was ein Businessplan gut ist.

Greets
/bd/
 
Für diese "wie mache ich mich selbständig Threads" müsste man mal einen Textbaustein schreiben...

Gehe zu deiner örtlichen Kammer.
Melde dich bei einem Gründungsseminar an.
Schreibe einen kleinen Businessplan.
Wie das geht lernst du im Seminar.
Gehe damit zu einem kompetenten Steuer- und Wirtschaftsberater.
Hebe die Quittungen auf (Anbahnungskosten).

Gehe nicht über das DSLR, hohle dir dort keine "Tipps" ab.

Außer meinen natürlich...:lol:;)

Greets
/bd/

Hallo,
den Beitrag sollte man anpinnen,besonders diesen Punkt:

Melde dich bei einem Gründungsseminar an.

Konkret empfehle ich den hier:

http://www.gruendungszuschuss.de/index.php?id=724

Bringt wesentlich mehr als ein Gespräch beim Steuerberater,weil kostengünstiger und man bekommt die Buchungssoftware gleich mit.;)
 
Wird hier nicht ein wenig mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Der TO fragte an, wie er für ein paar schon gemachte Bilder Geld bekommen kann, wenn er vom Tierpark danach gefragt wird. Dazu genügt doch, sich die Steuernummer vom Finanzamt zu holen, die er für das Ausstellen der Rechnungen braucht. Mehr ist es nicht - für sowas braucht es auch keinen Businessplan und kein Gründerseminar. Und sofern es bei der Einräumung von Nutzungsrechten bleibt, dann ist dann noch nicht mal ein (meldepflichtiges) Gewerbe.

Lediglich einen Steuerberater würde ich bald mal aufsuchen, welcher einem erklärt, welche Ausgaben man den Einnahmen gegenrechnen kann, damit vom eingenommenen Geld möglichst viel behalten werden kann.
 
Wird hier nicht ein wenig mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Der TO fragte an, wie er für ein paar schon gemachte Bilder Geld bekommen kann, wenn er vom Tierpark danach gefragt wird. Dazu genügt doch, sich die Steuernummer vom Finanzamt zu holen, die er für das Ausstellen der Rechnungen braucht. Mehr ist es nicht - für sowas braucht es auch keinen Businessplan und kein Gründerseminar.
Danke. Genau meine Meinung.
 
Wird hier nicht ein wenig mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Der TO fragte an, wie er für ein paar schon gemachte Bilder Geld bekommen kann, wenn er vom Tierpark danach gefragt wird. Dazu genügt doch, sich die Steuernummer vom Finanzamt zu holen, die er für das Ausstellen der Rechnungen braucht. Mehr ist es nicht - für sowas braucht es auch keinen Businessplan und kein Gründerseminar. Und sofern es bei der Einräumung von Nutzungsrechten bleibt, dann ist dann noch nicht mal ein (meldepflichtiges) Gewerbe.

Lediglich einen Steuerberater würde ich bald mal aufsuchen, welcher einem erklärt, welche Ausgaben man den Einnahmen gegenrechnen kann, damit vom eingenommenen Geld möglichst viel behalten werden kann.

was soll denn bitte ein nicht meldepflichtiges gewerbe sein?
Der TE will Mit einer handwerklichen Tätigkeit Geld verdienen. Und für dieses Szenario gibt es bestimmte Spielregeln die dem TE erläutert werden wenn er danach fragt.

Natürlich kann er auch einfach so kassieren, darf sich aber nicht wundern wenn es denn mal Stress gibt wenn der Marktbegleiter davon Wind bekommt
 
Ich würde erst mal Geld verdienen und wenn ein paar tausend Euro in der Kasse sind, könnte man auch mit einem Steuerberater reden. Vergess nicht alle Belege über Deine Kosten aufzuheben. Dazu gehören auch Fahrkosten, Eintrittsgelder und die Spesen für den Dienstgang.

Auf alle Fälle würde ich versuchen dass es kein Gewerbe wird. Gewerbesteuer und einige andere Auflagen sind blöd.
 
Es kommt auf die Umstände an, weswegen die Bilder entstanden sind. Wenn dem Tierpark Deine schon gemachten Bilder gefallen und Du diese dann verkaufst bzw. Nutzungsrechte einräumst, dann brauchst Du dafür keine Gewerbeanmeldung (und keine BG etc.), musst die Einnahmen natürlich dennoch versteuern (Angabe in der Steuererklärung). Tritt der Tierpark jedoch an Dich heran und beauftragt Dich mit der Erstellung von Bildern, so wäre dies streng genommen schon eine gewerbliche Tätigkeit, diese dann mit den Folgen Gewerbeanmeldung, BG etc. (Finanzamt kommt von selbst).

Bist Du sicher, dass das so ist? In Österreich braucht man den großen Fotografen-Gewerbeschein um sogenannte "Risikofotografie" zu betreiben, also ohne Auftrag irgendwas zu fotografieren, was man evtl. verkaufen könnte. Der Gewerbeschein für Fotodesign erlaubt es nur, nach Auftrag tätig zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hobbyist hier mehr Befugnisse haben soll als jemand mit einem Fotodesign-Gewerbeschein. Jedenfalls in Österreich ist das so.
 
HAllo,

wir sprechen hier über einen Nebenerwerb/ Kleinunternehmer,da ist die Gewerbesteuer weit weg.

Wir sprechen hier über Garnichts! Solange es keine nennenswerten Einnahmen gibt, ist überhaupt keine Anmeldung bei irgendetwas nötig.

Sollte es aber mal mehr werden, würde ich versuchen nicht in die Richtung Gewerbe zu kommen. Einfach erst mal abwarten. Ist genug Geld in der Kasse, sind auch die paar Hundert / Tausend Euro für den Steuerberater jawohl auch kein Problem. Das DSLR Forum ist dafür wohl nur bedingt geeignet.
 
Die zitierten Punkte sind so korrekt für D.
Ob jetzt eine permanente Zusammenarbeit mit einem Tierpark wirklich "Fotografieren ohne Weisung" ist, könnte jedoch jeder Sachbearbeiter unterschiedlich bewerten.
 
Wir sprechen hier über Garnichts! Solange es keine nennenswerten Einnahmen gibt, ist überhaupt keine Anmeldung bei irgendetwas nötig.

Sollte es aber mal mehr werden, würde ich versuchen nicht in die Richtung Gewerbe zu kommen. Einfach erst mal abwarten. Ist genug Geld in der Kasse, sind auch die paar Hundert / Tausend Euro für den Steuerberater jawohl auch kein Problem. Das DSLR Forum ist dafür wohl nur bedingt geeignet.

Gefährlich was du hier machst.
Die Punkte sind nämlich so nicht korrekt.
 
Das impliziert m.E. eine Gewinnerzielungsabsicht.

Eine Gewinnerzielungsabsicht ist weder strafbar, noch steuerpflichtig.
Es bringt doch nichts über ungelegte Eier zu diskutieren. Möglicherweise ist es allerdings ratsam die Kosten als Verluste aus selbständiger Arbeit anzumelden um sie mit anderem Einkommen zu verrechnen. Aber auch das lohnt sich erst ab einer gewissen Größenordnung.
 
Wir sprechen hier über Garnichts! Solange es keine nennenswerten Einnahmen gibt, ist überhaupt keine Anmeldung bei irgendetwas nötig.
...
Die "Meldung" der Einkünfte im nächsten Jahr zur Einkommensteuer für 2013 sollte spätestens dann auch gemacht werden. Wenn der TO seine Steuernummer auf den Rechnungen angibt, dann reicht das in diesem Jahr völlig aus (solange die Umsätze unter 17.500€ liegen / Kleinunternehmerregelung).

Ein Gewerbe anmelden müsste er nur, wenn die Tätigkeit das erfordert (z.B. durch explizite Auftragserteilung an ihn, werbliches Auftreten am Markt o.ä.). Solange er nur bereits gemachte Bilder verkauft bzw. Nutzungsrechte einräumt, sehe ich da kein dezidiertes Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung. Die Höhe der Einnahmen ist da aber auch kein Indiz dafür oder dagegen.
 
So ein liebenswerter Irrglaube kann dich leider teuer kommen. Wenn du Pech hast übrigens auch noch rückwirkend nach Jahren! Es gibt in dieser Geschichte nur einen einzigen guten Ratschlag: Lasst euch von jemanden beraten, der sich wirklich damit auskennt. Dafür gibt es Steuerberater. Das Ganze ist nicht wirklich schwer, aber die Steuerrealität ist doch anders, als dieser selbstgebastelte Unsinn.


Dem kann ich voll u. ganz zustimmen :

Habe nebenher was dazu verdient - irgendwann dann wurde ich von irgend einem Neider angesch....:grumble:

Es meldete sich die oberste Finanzbehörde :eek:....

So - einfach mal zum Mitlesen :


Gewerbeanmeldung ging bei mir vor Jahren - aber nicht als Fotograf ( Lehrberuf / Handwerkskammer etc. )---Also habe ich was ähnliches genommen - Bilderherstellung( kann ja auch gemalt sein - jedenfalls hat sich der Beamte der Stadtverwaltung darauf eingelassen ). Gewerbe war also angemeldet - Finanzamt meldete sich umgehend - auch mit einer
" "Gewinnabsichtserzielungsabfrage" _ denn : .....um vor dem FA mit einem Gewerbe zu bestehen MUSST Du eine Gewinnerzielungsabsicht haben.

Dies wird auch jährlich wieder in Frage gestellt - so fern Du keinen Gewinn erzielst. Wenn du Gewinn erzielst sind die ja zu frieden....weil Du ja dann Steuern zahlst

Mein Steuerberater (... der Drecks:angel: ...) hat mir erklärt das es immer Investitionen geben muß, damit wir bei der Steuer immer schön was zurückbekommen....haben wir auch - ich hatte einen Camerafuhrpark vom Feinsten....
Hat auch funktioniert - 6 Jahre lang - bis das FA eben nicht mehr mitgespielt hat - es wurde einfach die fehlende Gewinnerzielungsabsicht
(mit Recht:o ) unterstellt ....und dann wurde mir alles was ich quasi Unrechtmäßigerweise" an Steuerrückzahlungen (ich hab ja immer schön Minus gemacht ) rückwirkend für die 6 Jahre zurückgefordert - in Rechnung gestellt !!!

Ich habe dann mal schnell ca 8000Euronen zurückzahlen dürfen , die einzige Wahl die ich hatte war : ob ich´s in einem Rutsch bezahlen wollte oder doch Ratenzahlung !!!

Also - Steuerberater muß auch nicht immer der weisheit letzter schluß sein :grumble:-- in meinem Fall war es auf jeden Fall ein Griff ins Klo...
aber ohne wird´s kaum Gehen - das mit dem Existenzgründerseminar ist vlt. ein Tip den Du DRINGEND beherzigen solltest -

Mach Dich lieber 5 mal Schlau als einmal auf den blauen Dunst hin ein Gewerbe zu eröffnen....

Alles Gute für die Zukunft...
Gruß
Fritz
 
@Videozecke: Deine Geschichte in Ehren, allerdings ist das alles nicht mit den Absichten des TOs vergleichbar. Er will sich nicht selbständig machen und auch kein Geld vom Finanzamt zurück haben. Er will nur ein paar Bilder, die er ohnehin macht, nicht unentgeldlich abgeben. Er macht dann entweder einen kleinen Gewinn oder es geht (mit Steuerberater) +/-null für ihn aus, falls er Ausgaben gegenrechnen kann.
 
@Videozecke

Dein "Verlust" der letzten sechs Jahre wurde also rückgängig gemacht und du hast entsprechend Steuern nachzahlen müssen? Also um bei meinem Beispiel zu bleiben (1500 Einnahmen, 2000 Ausgaben) du musstest auf die 500 Euro zu unrecht abgezogenen Ausgaben nachträglich Steuern zahlen?

Oder war es so wie Schwabenpfeil behauptet hat und du bist von -500 auf 1500 gestiegen und musstest darauf Steuern zahlen?
 
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