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Wer kann mein Objektiv reparieren?

In Deutschland wäre das nicht passier :D:D

Nein um es mal ernst zu sagen.
In Deutschland muss eine Ersatzteilversorgung 10 Jahre nach dem Auslaufen eines Modell gewährleistet sein. Also müsste es zumindest hier in Deutschland eigentlich noch da sein.
Dies bedeutet nicht, dass es auf Lager sein muss, aber man muss es beim Hersteller bestellen können und dieser muss es in erine angemessenen! Zeitspanne bereitstellen können (also nicht erst nach einem Jahr :) )
 
In Deutschland muss eine Ersatzteilversorgung 10 Jahre nach dem Auslaufen eines Modell gewährleistet sein. Also müsste es zumindest hier in Deutschland eigentlich noch da sein.
Dies bedeutet nicht, dass es auf Lager sein muss, aber man muss es beim Hersteller bestellen können und dieser muss es in erine angemessenen! Zeitspanne bereitstellen können (also nicht erst nach einem Jahr :) )

Das ist in zweierlei Hinsicht falsch:
  1. Auch in Deutschland gibt es keine garantierte Ersatzteilversorgung, wenn der Händler sie nicht zugesichert hat. Gerichte urteilen in der Regel abhängig vom jeweiligen Produkt, wie lange es noch reparierbar sein muss.
  2. Gegen den Hersteller hat man als Käufer in der Regel gar keine Ansprüche. Den Vertrag hat man mit dem Verkäufer geschlossen, und der muss notfalls für die Reparatur Sorge tragen.
 
Das ist in zweierlei Hinsicht falsch:
  1. Auch in Deutschland gibt es keine garantierte Ersatzteilversorgung, wenn der Händler sie nicht zugesichert hat. Gerichte urteilen in der Regel abhängig vom jeweiligen Produkt, wie lange es noch reparierbar sein muss.
  2. Gegen den Hersteller hat man als Käufer in der Regel gar keine Ansprüche. Den Vertrag hat man mit dem Verkäufer geschlossen, und der muss notfalls für die Reparatur Sorge tragen.

Das ist auch nicht ganz richtig :D
Es gibt eine "Art" Verpflichtung nach § 242 BGB, wonach jeder Kunde davon ausgehen kann, dass man über die allgemeine Lebensdauer der ware Ersatzteile beziehen kann.
Dafür muss an sich der Hersteller halten, ob man ihn darauf verklagen kann, kommt wahrscheinlich sehr stark auf den Fall an.

Wobei es aber in der Tat wohl Unterschiede in der Dauer gibt, wie lange die Teile Bevoratet werden sollen/müssen.

Hier mal ein Link von der IHK, welcher sich jetzt mehr an die Automobilbranche richtet. Aber schon einen recht guten Eindruck vermittelt.

http://www.heilbronn.ihk.de/ihkhnbetrieblichepraxisvertragsrecht/infothek.aspx?idIT=1673
 
Das ist auch nicht ganz richtig :D
Es gibt eine "Art" Verpflichtung nach § 242 BGB, wonach jeder Kunde davon ausgehen kann, dass man über die allgemeine Lebensdauer der ware Ersatzteile beziehen kann.
Dafür muss an sich der Hersteller halten, ob man ihn darauf verklagen kann, kommt wahrscheinlich sehr stark auf den Fall an.

Nein, das ist falsch. Hast Du den IHK-Artikel wirklich ganz durchgelesen?
Der Schuldner nach § 242 BGB ist der Händler. Der Hersteller schuldet gar nichts, weil er mit dem Endkunden keinen Vertrag geschlossen hat.
Das geht auch aus dem IHK-Artikel eindeutig hervor:
Grundsätzlich ist der Hersteller nur seinem Vertragspartner (also meist dem Händler) gegenüber zur Lieferung von Ersatzteilen verpflichtet.
[...] Sofern der Warenabsatz über einen Händler erfolgt ist, besteht nach ganz überwiegender Ansicht mangels vertraglicher Beziehungen kein Direktanspruch des Endabnehmers gegen den Hersteller auf die Lieferung von Ersatzteilen.
Die genannten Ausnahmen (Service-Scheckhefte) dürften im Objektivbau kaum greifen.

Es ist nicht anders als bei der Gewährleistung: Wenn der Händler während der Gewährleistung Konkurs anmeldet, hat man bei einem Defekt Pech gehabt - wenn der Hersteller keine Herstellergarantie gegeben hat, hat man gegen ihn keinerlei Ansprüche.
 
Hallo,
hatte ja gesagt, dass es in dem Fall eher um Autos geht.

Das der Hersteller die Ersatzteilversorgnung dem Kunden oder dem Händler zusichern muss, ist ja Jacke wie Hose.
Ob ich es als Kunde nun direkt beim Hersteller kaufen kann und der hersteller es somit dem Endkunden zusichern muss, oder ob ich erst den Umweg über den Händler mache, ist für die eigentlich Sache ja Wurst.
Denn der Hersteller muss dem Händler die Ersatzteilversorgnung zusichern, also indirekt dem Endkunden, da dieser ja dann beim Händler kauft.

Es ist schon anders als bei der Gewährleistung. Bei der Gewährleistung ist es in der Tat so, dass der Händler für allen mehr oder weniger gerade stehen muss.

Bei Ersatzteilen ist es aber so, dass der Hersteller diese bereitstellen muss, wenn er eine Ware nicht mehr Herstellt. Und dies ist unabhängig vom Händler zu sehen, da man diese Ersatzteile ja kauft. Wenn der eine Händler Pleite macht, kann ich das Ersatzteil ja trotzdem von einem anderen Vertragshändler beziehen.
Anders wäre es, wenn Canon Deutschland Pleite macht. Dann kann man nicht mehr erwarten, dass es in Deutschland die Teile auch noch in 10 Jahren oder so gibt.
 
Bei Ersatzteilen ist es aber so, dass der Hersteller diese bereitstellen muss, wenn er eine Ware nicht mehr Herstellt. Und dies ist unabhängig vom Händler zu sehen, da man diese Ersatzteile ja kauft. Wenn der eine Händler Pleite macht, kann ich das Ersatzteil ja trotzdem von einem anderen Vertragshändler beziehen.
Anders wäre es, wenn Canon Deutschland Pleite macht. Dann kann man nicht mehr erwarten, dass es in Deutschland die Teile auch noch in 10 Jahren oder so gibt.
Nocheinmal zur Erinnerung:
Canon stellt sicher, das bis 8 Jahre nach Markteinfühung, Ersatzteile verfügbar sind.
Beim 28-70/2.8 war die Markteinführung: http://www.canon.com/camera-museum/camera/lens/ef/data/standard_zoom/ef_28~70_28l_usm.html
November 1993
Es konnte also gut sein, der Kunde XYZ, im Oktober, einen Monat vor der Marteinführung des 24-70/2.8 ein 28-70/2.8 NEU gekauft hat, aber schon 11 Monate lang, nicht mehr alle Ersatzteile lieferbar waren!

Rein theoretisch gilt dies auch für das 24-70/2.8 was neu verkauft wird, auch wenn alle auf den nachfolger warten, so läuft die garantiere Lieferzeit von Ersatzteilen im November 2010 aus.
 
@Honda.

Ja da gebe ich dir recht. Wobei mich am Anfang eigentlich nur die 7 bzw. jetzt 8 Jahre gewundert haben. Bei Autos sind ist es wie gesagt länger.
Wir müssen für unsere Roller zum Beispiel 10 Jahre die Versorgung gewährleisten.
Aber an sich ist der Trops hier nun gelutscht was das angeht, da es ja scheinbar gar nicht mal richtig festgeschrieben ist, wie lange dies zwingend sein muss.

Wobei ich auch 8 Jahre nach Objektiv nicht unbedingt viel finde. Wenn man bedenkt, dass die locker 30-40 Jahre überleben können. Ist ja nicht so wie bei einem Auto, was dabei dann sehr sehr gut gepflegt werden muss, damit es so alt wird.
 
Hallo,
ich habe noch eine weitere Idee zur Reparatur Deines Objektives.> ZoneV - hier aus dem Forum baut doch immer wieder mal Objektive von FD- auf EF-Bajonett um - plus neue Blendensteuerung ... . Der müsste das doch auch machen können - was natürlich noch lange nicht heißt, dass er es auch macht. Da gibt es ja neben der benötigten Zeit noch eine Menge anderer Faktoren, die das beeinflussen können.
Gruß Künsal
 
Hallo,
ich habe noch eine weitere Idee zur Reparatur Deines Objektives.> ZoneV - hier aus dem Forum baut doch immer wieder mal Objektive von FD- auf EF-Bajonett um - plus neue Blendensteuerung ... . Der müsste das doch auch machen können - was natürlich noch lange nicht heißt, dass er es auch macht. Da gibt es ja neben der benötigten Zeit noch eine Menge anderer Faktoren, die das beeinflussen können.
Gruß Künsal

Ist ja eigentlich keine große Sache, wenn man das Ersatzteil bekommt. Damit kann man zum Service und eine Reparatur mit ordentlicher Rechnung machen lassen (Tante nimmt dafür Ihre Haftpflichtversicherung - kann ja jedem mal passieren - und gut ist).
Ich hatte dem TO eine Mitteilung mit folgendem Link geschickt (von dem Händler habe ich auch schon einige Teile gekauft, ...ging immer reibungslos :top:), jedoch nicht mal eine Antwort erhalten. :grumble:

Naja, ...lohnen würde sich das schon, ist mir aber egal.
 
Denn der Hersteller muss dem Händler die Ersatzteilversorgnung zusichern, also indirekt dem Endkunden, da dieser ja dann beim Händler kauft.

Genau das ist der Punkt, in dem ich Dir widerspreche - wo steht, dass der Hersteller das zusichern muss? §242 BGB greift hier nicht.
Es steht doch alles in dem IHK-Artikel - Du solltest ihn mal durchlesen.

Ein Hersteller, der keine vertragliche Regelung getroffen hat, sollte im eigenen Interesse seine Abnehmer innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Produktionseinstellung auf diesen Umstand und seine bis dahin bestehende Bereitschaft zur Ersatzteilbelieferung hinweisen. Einem Betreiber bzw. Vertreiber des Produkts, der sich daraufhin nicht mit der erforderlichen Zahl von Ersatzteilen eindeckt, ist später die Berufung auf eine Pflichtverletzung des Herstellers verwehrt.

Kurzum: Sofern der Händler/Lieferant keine Vertragsklausel bezüglich Ersatzteillieferung mit dem Hersteller geschlossen hat, kann der Hersteller jederzeit ein Produkt und die Ersatzteillieferung abkündigen. Es ist dann Sache des Händlers/Lieferanten den Bedarf an Ersatzteilen zu prognostizieren und sich entsprechend einzudecken, um seine Verpflichtungen gegenüber den Endkunden einhalten zu können.

Wenn der eine Händler Pleite macht, kann ich das Ersatzteil ja trotzdem von einem anderen Vertragshändler beziehen.

Ja, aber man hat keinen Rechtsanspruch mehr darauf, weil man mit dem "anderen" Vertragshändler keinen Vertrag geschlossen hat und sich somit nicht auf §242 BGB berufen kann.
Ist das so schwer zu verstehen?
 
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