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Wem gehört welches Bild in welcher Auflösung?

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Tja, und was gilt wenn nichts vereinbart wurde?

Alles sehr ärgerlich.

Ärgern ist erlaubt! Irgendwas müsst ihr ja vereinbart haben, wenn auch mündlich: Was sie machen soll, was du bekommst und wofür du es nutzen darfst. Gerade Letzteres ist wichtig. Wenn nix vereinbart wurde, darfs du die Bilder nicht veröffentlichen.

Wie gesagt: Evtl. hat sie AGBs, sie bestimmte Dinge regeln.


Viele Grüße und wünsche dir trotzdem eine zufriedenstellende Lösung!
Rainer
 
Keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht, ich kann mir aber schon vorstellen, dass das vorher vereinbart werden müsste.

Und nun sind wir doch mal ehrlich, man geht zum Fotografen, bekommt die Bilder und die haben alle einen herrlichen rotstich, einfach weil der Fotograf gerade seine Rotphase hat. Nächste Woche hat er vielleicht seine Blauphase. Soll ich da tatsächlich immer neu seine Phasen probieren und zahlen müssen? ... was die verschiedenen Labore dann aus diesen Phasen machen wissen wir auch noch.

Ich würde den/die Fotografen einfach mal freundlich drauf ansprechen, dass Du Dir da eine andere Bearbeitung vorgestellt hast. Ist zwar möglich das da 'n bischen gezickt wird, aber vielleicht hat man ja Verständnis dafür. Meine Erfahrung ist die, wenn man vorher bereit ist dafür einen Obolus zu entrichten, sperren sich die wenigsten Fotografen. Bei einigen gehört es bereits zum Geschäftsmodell die Dateien mitzuliefern, zwar als jpeg, aber immerhin.
 
Tja, und was gilt wenn nichts vereinbart wurde?

Neben ihren AGB das BGB, das KunstUrhG, und sonstige Gesetze.

Du hast nichtmal ein Recht auf das JPEG oder eine bestimmte Mindestaufloesung, wenn das nicht in ihren AGB steht.
Desweiteren hast du nicht automatisch das Recht, das Bild oeffentlich zu zeigen - wenn das nicht in ihren AGB steht oder sonstwie vereinbart, darfst du das Foto nichtmal als Avatarbild im Internet verwenden.

Zum Glueck sind fast alle Fotografen so gescheit, beides o.g. in ihre AGB zu schreiben oder da wenigstens keine Zicken zu machen.

Ja, die Rechtslage ist etwas absurd und das Urheberrecht muesste mal ueberarbeitet werden.
Sollte mal jemand[tm] machen.
 
Das stimmt, aber mit Fotos ist es wie in einem Bordell, du bekommst das Nutzungsrecht an der Dame (bzw. dem Herren), darfst sie aber nicht mitnehmen.

:lol:

hmmm ... ich komme aus der IT, und dort ist es allgemein üblich, dass der Kunde das Ergebnis meiner Auftragsarbeit behält, auch die Urheberschaft liegt bei ihm, in den Sourcen stehe ich nur als Entwickler, ohne Copyrightvermerke oder sowas, das würde kein Kunde genehmigen, warum auch.

Müsste es nicht immer so sein, dass bei konkreten Auftragsarbeiten alle Rechte auf das Ergebnis beim Auftraggeber liegen? Schließlich hat er das bezahlt, ohne seinen Auftrag gäbe es dieses Werk garnicht?

Wie steht es damit z.B. bei einer in Auftrag gehauen Marmorskulptur?
 
:lol:

.....

Müsste es nicht immer so sein, dass bei konkreten Auftragsarbeiten alle Rechte auf das Ergebnis beim Auftraggeber liegen? Schließlich hat er das bezahlt, ohne seinen Auftrag gäbe es dieses Werk garnicht?

Wie steht es damit z.B. bei einer in Auftrag gehauen Marmorskulptur?

Das ist exakt meine Sicht der Dinge.

Aber so ist das mit dem gesunden Menschenverstand. Das Recht scheint anders und vollkommen neben der Spur zu sein.

Grüße
 
Wie steht es damit z.B. bei einer in Auftrag gehauen Marmorskulptur?

Bin ich nicht sicher, aber ich bin mir recht sicher, dass Du Probleme bekommen koenntest, wenn Du sie lila anmalst und kopfueber von der naechsten Bruecke haengst - nicht nur mit dem Eigentuemer der Bruecke, sondern auch mit dem Kuenstler. Das haengt aber auch davon ab, ob etwas schon als Werk zaehlt oder nicht... ist recht kompliziert und von Land zu Land teilweise unterschiedlich.


Aber so ist das mit dem gesunden Menschenverstand. Das Recht scheint anders und vollkommen neben der Spur zu sein.

Sehe ich nicht so. Das Recht raeumt Dir (und der Fotografin) im Wesentlichen die Moeglichkeit ein, zu vereinbaren, was Dir nachher zusteht und was nicht. Du kannst ja vereinbaren, dass Du nachher die RAWs bekommst, und dass sie sie loeschen muss. Alles moeglich.

Die Frage ist nur, was passiert, wenn "nichts" vereinbart wurde. Da Du aber mit ihr schon mal vereinbart hast, sie fuer die Fotos zu bezahlen, wird sicher auch irgendwo gesagt worden sein, was sie dafuer fuer Dich macht. Vielleicht einfach nur: "Fotos". Allerdings hat sie als Fotografin eventuell auch AGBs, in die Du eingewilligt hast. Man weiss es nicht.

Ein Gesetz, dass Dir in jedem Falle ein Recht auf unbearbeitete Bilder zusichern wuerde, und das sich nicht durch AGBs oder sonstige vertragliche Regelungen aushebeln liesse, waere jedenfalls in meinen Augen irgendetwas zwischen nicht sonderlich hilfreich und einer Katastrophe. Und wenn es sich wiederum durch die AGB blockieren laesst, bist Du aehnlich weit wie vorher...
 
So ist das eben mit dem Vertrauen. Erst ganz freundlich und alles kein Problem, und dann von hinten einen versuchen auszunehmen.
Was ist das für eine Logik? Ohne besondere Vereinbarung wolltest Du Bilder & hast sie bekommen.

Wenn die Bearbeitung nicht gefällt dann sprich mit der Fotografin. Vielleicht liefert sie ja eine Bearbeitung welche Dir besser gefällt.

Wenn Du die RAWs wolltest hättest Du das vereinbaren müssen. Mit Konsequenzen für den Preis, wenn sie darauf eingeht.
 
ja, rechtlich ist es wohl nicht so einfach alles ... aber rein vom Gefühl her würde ich als angemessen und fair sehen (künstlerischer Wert hin oder her): Was ich in Auftrag gebe und bezahle gehört ausschließlich mir, der "Künstler" muss wenn er da was von nutzen möchte bei mir anklopfen und nicht umgekehrt.

Auch Architekten und Innendesigner verrichten irgendwo künstlerische Arbeit, die mit meiner (üppigen) Bezahlung komplett abgegolten ist.

Aber gut, das ist nunmal kein Wunschkonzert :)
 
Das ist exakt meine Sicht der Dinge.

Aber so ist das mit dem gesunden Menschenverstand. Das Recht scheint anders und vollkommen neben der Spur zu sein.

Grüße

Moin

das ist es eben NICHT :cool:

generell "verkauft" ein Fotograf immer nur>>> das Nutzungsrecht...
egal obs nun ein fetter Werbauftrag ist...oder ein Bewerbungsbild :top:

nix anderes passiert bei sonstigen Urheberrechten....
wo IMMER diejenigen laut aufschreien> die eben nix Gleiches erzeugen...:lol:
sondern > nur den/erweiterten Nutzen ziehen wollen :evil:

und ja....vom Prinzip her gelten diese "Rechte" seit Jahrhunderten...
schützen die Autoren....und bringen denen Geld ein, man lebt davon :cool:

nur weil es heute Compis gibt...wo alles und jedes kompiert werden kann...
ändert es nicht diese Rechte :top:

es sei denn> DU vereinbarst es vorher...was du genau willst, must dich auf einen neuen Preis einigen :evil:

# ein Tischler wird dir auch nur den Stuhl liefern....und nicht seine Hobel oder Fräsanlagen
# ein Koch serviert dir ein Essen...aber nicht die ganze Küchenenrichtung
# ein IT Unternehmen richtet ein...und fordert Nachschlag bei jedem Update
weiterverkaufen darfst du in ganz seltenen Ausnahmen

welche Problem hast du nun
:p:eek::D
Mfg gpo
 


Stell dir vor, du fotografierst für einen Kunden. Diese Fotos sind nicht nur dein Lebensunterhalt, sondern auch noch Referenzen für die weiterführende Kundenakquise.

Jetzt fragt dich dein Kunde, ob er die RAWs haben darf. Du gibst sie ihm, weil du nett bist und er ja bezahlt hat.
Daraufhin bearbeitet dein Kunde die Fotos ganz fürchterlich und veröffentlicht sie voller Stolz, mit dem Vermerk "Fotografiert von Manfred240".


Das will kein Fotograf und dafür sollte man auch Verständnis haben. Unabhängig davon was im Vertrag vereinbart worden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie kommt man auf so eine abstruse Idee, dass "man ein Recht darauf hätte, RAWs zu bekommen", wenn man einen Fotografen engagiert?

Man kann durchaus zu der Ansicht gelangen, dass man die Arbeitszeit bezahlt und die Ergebnisse deshalb vollumfänglich bekommen sollte. Ist schließlich in den meisten anderen Berufen auch so. Es handelt sich hier ja offensichtlich nicht um Kunst, sondern um Handwerk. Dass die Fotografenriege in der Vergangenheit anders kalkuliert hat und so mancher auch noch den letzten Tropfen aus dem Kunden herauspresste, hat IMO genau so zu den jetzigen Schwierigkeiten der Branche geführt, wie die Digitalfotografie.

Erlange ich im Auftrag meines Arbeitgebers patentierbare Ergebnisse, gehören diese auch nicht mir. Das Recht ist einfach reformbedürftig.

Zur Statue: Du erwirbst zwar das Eigentumsrecht, doch nicht die Urheberschaft. Ich bin mir relativ sicher, dass du Ärger bekämst, würdest du sie fotografieren und diese Bilder verkaufen.

Du hast den "richtigen" Weg ja schon aufgezeigt: In Zukunft die Dame meiden und bei jeder sich passenden Gelegenheit das Geschäftsgebahren madig machen. Nur so ändert sich etwas.
 
ich komme aus der IT, und dort ist es allgemein üblich, dass der Kunde das Ergebnis meiner Auftragsarbeit behält, auch die Urheberschaft liegt bei ihm, in den Sourcen stehe ich nur als Entwickler, ohne Copyrightvermerke oder sowas, das würde kein Kunde genehmigen, warum auch.

Und Du trittst pauschal alle Rechte (auch für Veröffentlichung, Vermarktung etc.) an den Auftraggeber (nicht Deinen Arbeitgeber) ab? Das kann man zwar machen, muss man aber nicht. Und es ist sicher nicht immer sinnvoll.

Sehe ich nicht so. Das Recht raeumt Dir (und der Fotografin) im Wesentlichen die Moeglichkeit ein, zu vereinbaren, was Dir nachher zusteht und was nicht. Du kannst ja vereinbaren, dass Du nachher die RAWs bekommst, und dass sie sie loeschen muss. Alles moeglich.

:top:
 
Wenn Du Bilder in Auftrag gibst, hast Du doch Anspruch auf das Ergebnis, dass Du mit dem Auftraggeber vereinbart hast?! Was das ist hast Du doch vorher abgesprochen?
Muss Dir der Fotograf das Recht, seine Bilder zu bearbeiten nicht explizit einräumen, bevor Du das auch darfst?

Viele Grüße

Lars
 
dort ist es allgemein üblich, dass der Kunde das Ergebnis meiner Auftragsarbeit behält, auch die Urheberschaft liegt bei ihm, in den Sourcen stehe ich nur als Entwickler, ohne Copyrightvermerke oder sowas, das würde kein Kunde genehmigen, warum auch.

Nachdem die Urheberschaft nicht übertragbar ist (Ausnahme: Vererbung durch Tod des Urhebers) ist das schon mal rechtlich überhaupt nicht möglich.


Müsste es nicht immer so sein, dass bei konkreten Auftragsarbeiten alle Rechte auf das Ergebnis beim Auftraggeber liegen? Schließlich hat er das bezahlt, ohne seinen Auftrag gäbe es dieses Werk garnicht?
Ich empfehle, sich mit dem Urheberrecht auseinander zu setzen.
PS: Auch ohne dem Fotografen gäbe es das Werk nicht.
 
moin,

also lieber TO, ich sehe da leider das Problem bei Dir und nicht beim Fotografen (oder der Fotogrrafin) ...

Bei unserer hohczeit habe ich einen Fotograf hier aus dem Forum beauftragt.
Wir haben vereibnart, dass ich die RAWs bekomme und so wares auch.

Ausserdem habe ich mir VORHER Bilder angeschaut von anderen Gelegenheiten die der Kollege gemacht hat.

Ich bin und war mit seiner Arbeit zufrieden und habe Ihn gerne bezahlt.

So muss das ;) -ich geb meine RAW's auch nicht raus ... (es sei denn das wird aus speziellem Grund vereinbart).

Gruß
Sascha
 
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