Wie steht es damit z.B. bei einer in Auftrag gehauen Marmorskulptur?
Bin ich nicht sicher, aber ich bin mir recht sicher, dass Du Probleme bekommen koenntest, wenn Du sie lila anmalst und kopfueber von der naechsten Bruecke haengst - nicht nur mit dem Eigentuemer der Bruecke, sondern auch mit dem Kuenstler. Das haengt aber auch davon ab, ob etwas schon als Werk zaehlt oder nicht... ist recht kompliziert und von Land zu Land teilweise unterschiedlich.
Aber so ist das mit dem gesunden Menschenverstand. Das Recht scheint anders und vollkommen neben der Spur zu sein.
Sehe ich nicht so. Das Recht raeumt Dir (und der Fotografin) im Wesentlichen die Moeglichkeit ein, zu vereinbaren, was Dir nachher zusteht und was nicht. Du kannst ja vereinbaren, dass Du nachher die RAWs bekommst, und dass sie sie loeschen muss. Alles moeglich.
Die Frage ist nur, was passiert, wenn "nichts" vereinbart wurde. Da Du aber mit ihr schon mal vereinbart hast, sie fuer die Fotos zu bezahlen, wird sicher auch irgendwo gesagt worden sein, was sie dafuer fuer Dich macht. Vielleicht einfach nur: "Fotos". Allerdings hat sie als Fotografin eventuell auch AGBs, in die Du eingewilligt hast. Man weiss es nicht.
Ein Gesetz, dass Dir
in jedem Falle ein Recht auf unbearbeitete Bilder zusichern wuerde, und das sich nicht durch AGBs oder sonstige vertragliche Regelungen aushebeln liesse, waere jedenfalls in meinen Augen irgendetwas zwischen nicht sonderlich hilfreich und einer Katastrophe. Und wenn es sich wiederum durch die AGB blockieren laesst, bist Du aehnlich weit wie vorher...